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Die auf den 4. 4uui <1. 4. in Lurkhardtswalde anberaumte Versteigerung wird hiermit aufgehoben. Wilsdruff, den 31. Mai 1897. ' Sekr. Lusch, Ger.-Vollz. Bekanntmachung. Nachstehend werden die Bestimmungen über die Benutzung des städtischen Bades erneut zur öffentlichen Kenntnis; gebracht. Wilsdruff, 2. Juui 1897. Bursian, Bgmstr. . Sl. an den Unterzeichneten zu richten. Wilsdruff, 2. Juui 1897. Lunsisn, Bgmstr. GewisskN »auch sie hen, als folgt.) Bekanntmachung, Reichskanzler Fürst Hohenlohe, die Staatssekretäre von Bötticher, v. Mckrschall, v. Mignel, Dr. Bosse, Schönstedt, Thielen, v. d. Recke, Brefeld, Oberhofmarschall Gras Eulen burg, die Chefs der Civil- und Militärkabinets v. Lucanus und General v. Hahnke. Den Majestäten gegenüber saß der Kricgsminister v. Goßler, alsdann eine Reihe Generale, denen die Militärattachss der fremden Staaten sich an schlossen. Der Kaiser unterhielt sich sehr lebhaft mit den ihm gegenübersitzendcn Herren. Berlin. Zur dritten Lesung der Vereinsgesetznovelle wurden die Anträge der Konservativen und Freikonservativen wieder eingebracht. In der Generaldebatte erklärte sich der Eentrumsabgeorducte Stölzel gegen das Verbot der Theilnahme Minderjähriger an Vereinen und Versamm- lnngeu. Er und seine Fraktion würden gegen das Gesetz stimmen. Damit ist die Generaldebatte geschlossen. Bei der Berathung über Artikel 1 gaben die Abgeordneten v. Zedlitz-Neukirch (freik.), Hobrecht (natl.) Erklärungen über die Haltung ihrer betreffenden Parteien ab. Nach einigen Bemerkungen des Abgeordneten v. Kardorff (freikonservativ) und Dr. Lieber (Centrnm) erfolgt hie Abstimmung. Der Antrag der Konservativen wird abgelehnt, ebenso wird der der Freikonservativen durch Auszählung abgelehnt mit 107 gegen 188 Stimmen. Dev Artikel 1 wird nunmehr nach die Absperrung von Brandstellen und Uebnngsplätzen betr. Unter Hinweis auf M 15, 37 und 52 des Regulativs über das Feuerlöschwesen wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß bei Braudfällen oder bei Uebungen der hiesigen Feuerwehr zu den von der Wachmannschaft oder zu den ^iviuuu«! Lutrltl hat außer der Feuer ¬ wehr, den Calamitosen und den mit giltigen Zeichen — Feuermarken — versehenen Perjonen. Die Feuerwehr hat »trvuKv ^-ru kjvnu-; erhalten, denAutrltt zu und oder ^V1«Ivr8p«u8tiiLv t»«l«ut» 8<»tort zu »iretirvu. Wilsdruff, 1. Februar 1897. Der S L a D L r a L h. «ur«r»u, Bgmstr. Tagesgeschichte. Berlin, 1. Ium. Heute fand bei herrlichstem Wetter unter Zudrang einer vieltausendköpfigen Menschenmenge die große Frühlahrsparade statt. Der Kaiser in Gcnerals- uniform und die Kafferm ;m Renkostüm der alten Bay reuther Dragoner ritten die Fronten der in zwei Treffen ausgestellten Truppen ab. Die Parade wurde vom komman- direnden General des Gardekorps, General v. Winterfeldt, kommandirt. Mit einmaligem Vorbeimarsch der Infanterie in Kompagniefrouten, der Kavallerie, Artillerie nud des Trains im Trabe verlief die Parade glänzend. Die zahl reiche Suite der fremdherrlichen Offiziere bot ein farben prächtiges Bild. Der K aiser ritt an der Spitze der Fahnen kompagnie, der die Standarteneskadron folgte, in die Stadt zurück. — Nachmittags fand im Weißen Saale des könig lichen Schlosses und in den angrenzenden Sälen ein großes Paradediner statt. Die Majestäten betraten unter Vorau- tritt des Oberhofmarschalls Grafen zu Eulenburg und "Er den Klängen des Pariser Einzugsmarsches den Saal. ^ffer trug Generalsuniform mit dem Bande des ^cytvarzeu Adlerordens. Das Kaiserpaar nahm unter ri-mst Neben dem Kaiser saß dieVrin- rin «°^?bdrlch Leopold, neben der Kaiserin Prinz Fried- H eopvld, Unter den Anwesenden befanden sich der den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Nach einer kurzen Debatte, die sich an einen Antrag Rickert an knüpft, wird sodann der Artikel 2 nach den Beschlüssen der zweitenLesung ebenfalls mit einer geringen Aenderung angenommen. Knrz vor der Abstimmung über das so veränderte Gesetz erklärt der Graf Limburg, daß seine Fraktion bei ihrer ursprünglichen Stellung verharre, daß sie aber für das Gesetz stimmen würde, um dem Herren hause die Möglichkeit der Wiederherstellung der Regierungs vorlage zu geben. Hierauf wird das Gesetz nach den Be schlüssen der zweiten Lesung mit allen Stimmen gegen die des Centrums, der beiden freisinnigen Gruppen und der Polen angenommen, lieber die Frage der nothwendig ge wordenen Verfassungsänderung besteht kein Zweifel. Es wird also die zweite Abstimmung nach Verlauf von drei Wochen erst erfolgen können. Die Frage, auf welche Art die Sozialdemokratie am zweckmäßigsten zu bekämpfen sei, ist durch die preußische Vereinsnovelle in der Presse von Neuem zur Erörterung gekommen. Am bequemsten machen es sich dabei diejenigen, welche meinen, daß die Sozialdemokratie in der Entwickelung zu einer vollkommen gesetzmäßigen Reformpartei begriffen sei, und deshalb eine Bekämpfung überhaupt nicht mehr für nöthig, ja für geradezu schädlich halten. Andere ver- Bestimmungen für Sie Personen, Sie Sas städtische Bad benutzen wollen Die Benutzung des städtischen Bades ist nur Personen luännlicheu Geschlechts gestattet. Dasselbe ist während des Sommers an jedem Tage geöffnet, und zwar haben zu baden a) die de»' Fortbildungsschule eutu-achseneu Jünglinge und Männer während des ganzen Tages mit Ausnahme der Zeit von 5 bis 7 Uhr nachmittags iu der oberen Badezelle „für Erwachsene", b) Vic Schulkuaben ebenfalls während des ganzen Tages bis abends 7 Uhr und die Schüler der einfachen Fortbildungsschule nach 7 Uhr abends in der unteren Badezelle „für Knaben", c) die Schüler der höheren Fortbildungsschule jeden Tag von 5 bis 7 Uhr nachmittags in der oberen Badezelle „für Erwachsene." Um das Sinken des Schwimmbades zu verhindern, vermeide man die zu schwere Belastung desselben. 4. Das Bad selbst, sowie alle dazu gehörigen Utensilien sind möglichst zu schonen; ebenso ist.jede Verunreinigung des Bades, de- Wassers und der an- greuzencen Theile streng verboten. 5. Alles unbekleidete Uniberlanfen anszerhalb des Bades, das Betreten der Wiesen und das Setzen auf die am Eingänge zum Bade sich befindlichen Stangen ist ebenfalls untersagt. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe geahndet. Wilsdruff, den 13. Mai 1896. Der S t a b t ü e m e i n d e r a t h. Verpachtung. Die eine Hälfte der vormals Frühauf'scbcn Seberlne soll sofort auf 1 Jahr anderweit vei-psOktot werden. Pachtangebote bittet man bis 4. Juni d. I.