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Aahrg. 193 N.« Stämme Mittenst. cm 396 30—57 Klötzer Oberst. 30—62 Unterst. Lößnitz, den 12. Dezember 1911 Königliches Amtsgericht. unser Schulwesen schlimme motu Die Deutschen Bundes« wortun 182 1350 aufbereitet in denselben Abteilungen wie oben. e » sta 3^/, rm ! Breiinknnppel Aeste nisteneide» auf, . müsse und stellte sich bezüglich Standpunkt, daß dieser pä ficherheit und Rechttetaheit stö .... regieruugen müßten vom Papst »in, klar« Erklärung per« langen, daß der motu proprio- Erlaß sür da» Deutsch« Reich keine Giltigkeit gab«. Die Interpellanten bäte« die Regierung, hierzu di« Initiative zu ergreifen. Das da» sächsische Schulwesen vor den Wirkungen des Moder nisteneideS zu schützen, und wrlche Stellung gedrnkt sie dem jüngsten päpstlichen motu proprio gegenüber einzunehmen^ aufbereitet auf den Schlägen Abt. 2, 3 u. 38, u. im Einzelne« in den Abt. 1, 2, 3, 12, 24, SS, 26, 28, 29 u. 30, HK »I, W «Ich»«», »Ich«»«»« «»»»» »I« Ich». Eq u «Ihr. «l»,«r,E NrltUL,,,. »»MW« »« »»,«<»» »» », »«» »or,^«ri,dn>m I»,e», ch»I« »» »»5 »»Ur Dir» «ch» IV»«, -»>»- »I,» slr du «ichtl^ull UK»tz«»Ilch »»N«^«»« »MM» »Ich« M»»«tai. L»—»rU,i »»miß»»« M» v»r»»«dq«tzl»»^ MrA«- I»»« »I»«ei«»»kr Mlu»krkt« »»chi «ch tü«,»,»«»» MM »»»»»«»«rMch. Nach Ablauf der Meldefrist sind die Stammrollen umgehend, spätestens aber bis zum 8. Februar ISIS bei dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden einzureiche». Es erscheint angemessen, schon bei der Anmeldung diejenigen Gestellungspflichtigen, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung nötig erscheinen lassen, darauf aufmerksam zu machen, daß dergleichen Gesuche (Reklamationen) rechtzeitig, spätestens aber im Musterungstermine, obrigkeitlich bescheinigt, anzubringen sind, und das später ange bracht« Gesuche (Reklamationen) nur dann berücksichtigt werden können, wenn deren Ver anlassung erst nach Beendigung de» MusterungsgeschäftS entstanden ist. ES ist wiederholt vorgekommen, daß in die Rekrutierungsstammrollen Personen als Militärpflichtige ausgenommen worden sind, die die Deutsche Reichsangehörigkeit nicht besitzen. - Mit Rücksicht auf die hieraus sich ergebenden Unzuträglichkeiten bez. auf Grund der Verordnung de» Königlichen Kriegsministerium» vom 13. November 1885 — Nr. S176 II — werden die mit der Führung der Rekrutierun gsstammrollen beauf tragte« Behörden angewiesen, die Stammrolle« mit mi hierbei die Eintragung von Personen, die die deutsi , .. besitzen, zu vermeiden, etwaige zweifelhafte Fälle aber dem unterzeichnete» Zivtlvorsitzenden zur Anzeige zu bringen. Endlich werden die Stammrollenführer noch auf die genaueste Befolgung Nachstehender Anordnungen hingewiesen: Nachdem sich die Sönigl. StaatSreglerung zur Braut« ...mg der Interpellation bereit erklärt hatte, begründete Abg. Nitzschke-Leutzsch di« Anfrage. Der Redner gab der Befürchtung Ausdruck, daß der Einfluß des Moder, ««MMNINsEMss,! ' Beinfreund KHmedmA. EfuufPmch"! Zchneebeng 10. Zins 8t KchwarrenbsrulS. ModeruiSeneid uns Mota proprio. Auf der Tagesordnung der Zweiten sächs. Ständekammer stand m» gestrigen Dienstag die Interpellation Nitzschke-Leutzsch und vr. Zöphel und Gen. («all,). Wählerliste sür die Retchstagswahl in Aue. Die Wählerliste für die Reichstagswahl in Aue liegt vom 14. bi- mit HS. Dezember ISII in unserer Ratskanzlei, Stadthaus, Zimmer 13, zu jedermann« Einsicht während der bestehenden Geschäftszeit au». Gemäß Z 3 des Reglement» zur Ausführung de» Wahlgesetze» für den Reichs tag de» Norddeutschen Bunde» vom 31. Mat 1869 können hiesige Reichstagswähler, welche die Liste für unrichtig oder unvollständig halten, dies innerhalb 8 Tagen «ach dem Beginne der Auslegungsfrist bet uns schriftlich anzeigen oder in unserer Rat»- kauzlei zu Protokoll geben, müssen aber di« Beweismittel für ihre Behauptungen bei» bringch, falls diese nicht offenkundig sind. Aue, den 8. Dezember 1911. Der Rat der Stadt» 2 vr. Kretzschmar, B. Schwarzenberg. Bierpreisanschläge betr. Nach der Bekanntmachung des unterzeichnete« Stadtrats vom 9. August 1M4 hat jeder Schankwirt von den von ihm geführten Bieren sowohl Namen und Bezugs quelle als auch den von ihm den Gästen zu berechnenden Einzehntel-Literpret» mittels eines von der unterzeichneten Polizeibehörde abzustempelnden, in den Schankräume« stet» zu jedermanns Einsicht offen auszuhängendenEinschlags bekannt zu machen und jede Aenderung unter Vorlegung des Anschlags zum Zwecke der Abänderung, Ergänzung usw. hier zu melden. Wir weisen auf diese Vorschriften hiermit erneut hin und bemerken, daß i« nächster Zeit eine Revision stattfinden wird und daß etwaige Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder entsprechender Haftstrafe werden geahndet werde« Schwarzenberg, am 12. Dezember 1911. Der Rat der Stadt. vr. Rüdiger. N Tageblatt Ml» Amtsblatt G siir ök kalmnö MdttrchsnZrhVr-m ln M.GMhaln.LacknMnSohM ge-WnrMLWtz, LeuMte!.SchMbsrg.ScywaiZeaberg kMM-echlL I« MI»«n«lV «MMt «,11« »I« L»«»»», »« 1»^ »t »e» S«»»- »»» E«Ii«> SV »Mr»!,! I, du «n» du 11». «»<,., »«,!. M» »«»Irl, »Z» ., 1« «»Ul«« IM dir »rr Zs». ««„qA, « 1» «rtU IM IM 1» «I- W ÄmelilWij slil NckiitlkkiiWAWMlle ktlkW. Die zur Führung der Rekrutierungsstammrollen verpflichteten Behörden habe« die in Z 57 Ziffer 1 der Wehrordnung vorgeschriebene Aufforderung im Monat Januar nächsten Jahre» zu erlassen. Diese Bekanntmachung hat nach Maßgabe de» Gesetze» vom 15. April 1884 zu erfolgen. Die Gestellungspflichtigen sind darin besonders darauf hinzuweisen,, daß sie sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1912 zur Rekru tierungsstammrolle auzumelden haben, und zwar die erstmalig zur Stammrolle sich meldenden Militärpflichtigen unter Abgabe eines Geburtsscheines für Militärzwecke (ß 25 Ziffer 5 Wehrordnung), sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt, all« übrigen Gestellungspflichtigen unter Abgab« des Losungsscheines (8 25 Ziffer 5 Wehrordnung). Die Verpflichtung de» zum unbesoldeten RatSmitgliede gewählten Herrn Fabrikbesitzers Blechschmidt soll Donnerstag, den 14. Dezember IS1I, nachmittags Uhr in öffentlicher Ratssitzung im StadtverordnetensitzuvgSsaale erfolgen. Im Anschlusse daran wird öffentliche Stadtverordneteufftzung abgehalten. " § Tagesordnung: 1. Erklärung darüber, ob durch die Forderungen des HauShaltplane» de« Kirch gemeinde St. Nikolai in Aue die Steuerkraft der Stadt Aue überbürdet Wied oder nicht. 2. Bebauungsplan über das Gelände zwischen alter Schwarzenberger Straß« , und . ' - 3.'Einrichtung von Warmwasserheizung im neuen Krankenhause und von Nieder druckdampfheizung in der Gewerbeschule. 4. Einrichtung einer Kühlanlage für den Stadtkeller. 5. Abänderung von ß 20 der Bedingungen über die Abgabe von GaS. 6. Herabsetzung des Leuchtgaspreises. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen ver» steigert werden Nähere Auskunft erteilt die Forstverwaltung. Schn-eb-r-, am 12. Dezember 1911. Der Stadtrat. 2 vr. von Woydt. UjmWliW. WelM MM In der Restauration zur „Haltestelle Oberschlema" sollen Montag, den 18. Dezember d. I. von vorm. S Uhr an 1. Die Rufname» der Militärpflichtigen sind zu unterstreichen, 2. die zur Kenntnis der Stammrollenführer gelangenden Strafen der Militär pflichtigen, und zwar nur die in §8 2 Absatz 1 und 3 der Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mit« teilung der Strafurteile, vom 16. Juni 1882, erwähnten Strafen — Ver gleiche die diesseitige Verfügung vom 29. April 1908 — Nr 1281 I. 8. — sind genau in die Stammrollen eiuzutragen - aus den Strafvermerken muß ersichtlich sein, waun, vou welcher Behörde, mit welcher Strafe, weshalb der Betreffende bestraft und ob die Geldstrafe bezahlt oder die an ihre Stelle tretende Haft — oder Gefängnisstrafe verbüßt worden ist, 8. bei den Militärpflichtigen, die sich seit Vollendung de» 12. Lebensjahres ununterbrochen im Bezirke aufgehalteu haben, ist zufolge Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums vom 31. März 1898 Nr. 687 III. in der Stammrolle unter „Bemerkungen" einzutragen: „Seit Vollendung des 12. Lebensjahres unnnterbrochen hier anfhältlich". Zwickan, den 8. Dezember 1911. Dev Aivitvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission sür die Anshebimgs- Das im Grundbuche für Loßnitz Blatt 18 auf deu Namen des Kaufmanns Ferdinand Otto Meyer in Lößnitz eingetragene Grundstück soll am 7. Februar ISIS, vormittags S Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs 0,6 Ar groß und auf 11400 H geschätzt. ES liegt in Lößnitz an der Kirchgaffe und besteht au; dem Wohn- und Hinter gebäude Nr. 262 Abt. -z. des Brandkatasters nebst Hof und Garten. Die Gebäude sind «w Landesbrandkasse mit 8580 eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 23. November 1911 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringste« Gebot« nicht berück sichtigt und bei der Verteilung de» Versteigerungserlöses dem Anspruchs de» Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Er teilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstiveilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für da» Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. -Derbstange« -Reisslängen in der Restauration zum „Waldfried«»" in Neudörfel den IS. Dezember d. I. von vorm. IS Uhr an 1 rm N.-Breuuscheite