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Sonntag Rr. Ns. —— 21. Deccmber 184S. . s. . WM DNttsche AVgemeine Zeitung. WM -Walnkcu und Rccbi. Frechen und Gesetz!» Und daß cS also in dieser schweren Zeit doppelt nolh thue, ihn durchaus einer Revision zu unterwerfen. Weil dem Men so ist, darf mit Recht im voraus angenommen werden, daß Baron v. Gumppenbcrg in und mit seinem Antrag in die künftigen Berathungen einen Feuerbrand geworfen habe, der, wenn man ihn nicht durch Nichtbeachtung in sich selbst zum Verglimmen bringen wird, voraussichtlich nicht leickt wird gelöscht werden können. Im Publicum hieß es schon vor einigen Tagen, Or. Schwindt beabsichtige, durch einen ähnlichen Antrag den Brauern wieder einmal nach einer seiner Licblingsgcwchnheitcn zu Leibe zu gehen. Gewiß wird er un ter den Ersten sein, die den Gumppcnberg'schcn kräftig unterstützen. — Um elwanigcn Mißverständnissen komischer Art vorzubcugen, gedenken wir aus den verschiedenen Beschwerden, die bereits eingereicht worden sind, der einer Anzahl von „Untcrthanen Ihrer kaiscrl. Maj. von Brasilien", wie es im lithographirten Einlauf wörtlich heißt, d. h. nämlich von Bauern oder Ansässigen auf einer Herrschaft, die ven der Herzogin von Braganza üngekauft worden ist. — Nach der Verlesung des Einlaufs sowie nach der Bekanntmachung einiger weitern Mitthci- lungen an die Kammer, die ohne ein allgemeines Interesse sind, er folgte die Beeidigung eines neu angckommenen Mitgliedes der Kammer, der erste Sccretair erstattete Bericht über vorgckommenc Wahlanstände, dann wurden die Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen cin- gcführt, um eine Anzahl Gesetzentwürfe cinzubringen, und endlich faßte die Kammer Beschluß über den Druck ihrer Verhandlungen. — Der König von Baiern hat durch Signat vom 12. Dec., auf so lange nicht anders verfügt wird, befohlen, daß die Ehrenbezeigun gen vor demHochwürdigsten von allen zu der Linie gehörigen Trup pen in den nachbenanntcn Fällen künftig wieder nach der vor der Ordre vom 11. Aua. 1838 vorqcschriebencn Form vollzogen werden sollen: l) wenn von einer Wache zur Begleitung des Hochwurdigstcu Soldaten abgegeben werden; 2) wenn eine Wache bei dem Vorüberlragen des Hochwürdigstcn auf daß Hcrausrufcn der SchÜdwachc unter das Gewehr tritt; 3) wenn eine im Marsche begriffene Truppenalnheilung dem Hcchwürdigsten begegnet unh im Marsche bleibt; 4) wenn der Priester, welcher mit dem Hoch- Marsche begriffenen Truppenabrhcilung begegnet, der- Wen den Segen zu crtheilen sich anschickt und daher der Marsch unter brochen wild; 5) wenn das Hochwürdigste an Truppen, welche sich in der Aufstellung befinden, vorübergctragcn oder denselben der Segen damit er- Iheilt wird. In allen übrigen Fallen und Beziehungen hat cs bei den zur Zeit bestehenden allerhöchsten Bestimmungen zu veiblcibcn. -i- Dresden, l9. Dec. Die ll. Kammer hat in ihren letzten bei den Sitzungen die Berathung der Landtagsordnung ausgesetzt und dafür mehre Gegenstände von geringcrm Umfang erledigt. Zu diesen gehört die in der gestrigen Sitzung stattgchabte Berathung des Berichts der zur Vorberathung der Wechselordnung ernannten außerordentlichen De putation über den Gesetzentwurf, die Ausschließung der auf jeden Inhaber lautenden öffentlichen Creditpapierc von der Vin dicatio n betreffend. Die Veranlassung zu diesem Gesetzentwurf ist der in der neuesten Zeit täglich sich mehrende Verkehr mit derartigen, auf den Inhaber lautenden Creditpapicren, welche nach dem in Sachsen beste henden Rechte von deren Eigcnthümern oder Pfandinhabern, wenn sie die sen entwendet, auf bctrüglichc Weise entzogen wordcn oder sonst abhan den gekommen sind, aus den Händen des redlichen Besitzers zurückgcfodert (vindicirt) werden können und von Denen- die solche Papiere von nicht berechtigten Personen auf redliche Weise an sich gebracht haben, unent geltlich auSzulicfcrn sind. Zu dergleichen Creditpapicren, welche in d^n bemerkten Fällen diesen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, gehören, mit Ausnahme der auf den Inhaber (nu pmt«ur) lautenden Wechsel, alle im Ausland und Inland ausgestellten, auf den Inhaber lautenden Crc- ditpapiere (Staatspapicre, Actien von Corporationcn, Anstalten oder Pri- oaten, auf Briefsinhaber ausgestellte Schuldverschreibungen oder darauf bezügliche Zinslcistcn, Coupons, Dividendcnschcine), insoweit nicht hin sichtlich der einen oder andern Art dieser Papiere auf dem Wege des Gesetzes oder mittels Verordnung der Regierung eine Ausnahme von je ner gesetzlichen Bestimmung festgesetzt wordcn ist. Der Zweck des den Ständen in dieser Beziehung vorgelcgtcn neuen Gesetzes ist nun der: von Denjenigen, welche auf eine redliche Weise den Besitz solcher nach den bestehenden Gesetzen der Vindikation unterliegenden Creditpapierc erwor ben haben, die Verluste abzuwenden, und dieser Zweck soll und wird da- mrch erreicht werden, daß das Gesetz die darin gedachten Creditpapierc, velchc bis jetzt der Vindikation unterworfen sind, von letzterer ausschlicßt und Das, was zcither in Vachscn in dieser Hinsicht von den sächsischen Kasscnbillets, Stcuercrcditkasscnschcincn, Staätsschuldenkasscnschcincn, so- svie von Landrcntenbriefen rc. Rechtens ist, auch auf jene ausdchnt. Die nit der Vorberathung dieses Gesetzentwurfs beauftragte Deputation (Re- srcnt Abg. Haase) spricht sich in ihrem Berichte dahin aus, daß die Regierung durch diese Vorlage unverkennbar einem wahren Bedürfnisse cntgegcngckommen sei, und empfiehlt dieselbe mit den von ihr gemachten Deutschland. — München. Landtag. — Die Kniebeugungssache »Dres den. Landtag, ch Stuttgart- Die Deutsch-Katholiken. Der Winter. Karls ruhe- Landtag- — Der Lurnvereln in Mannheim. «Nus Kurhessen. AuslteferungSvertrag.— Die Rostocker Nachrichten- * Frankfurt a-M- Der Leja-verein. Preußen. (->-) Berlin. Die Juden in Polen- Der Centralverein für die arbeitenden Klassen. Hr. Behrend, ckb Breslau- Die Deutsch-Katholiken in Jerschendorf. Hr. Post. Hr- StaniczewSki. Die neue Odcrzcitung. Oesterreich. ' Wien. Hr. v. Köter- Spanien. Der Senat. Barcelona. Hr. Rio RosaS. Hr. de Cormenin. Hr- Drucker. Großbritannien. Der Ministcrwechsel. Die Getreideeinfuhr. Der Frei handel. Der Proceß Bode- Sir T. F. Buxton. Frankreich. Der englische Ministerwechsel. Die Getreideconseils. Der Brief des Marschalls Bugeaud. Baron Groß. Napoleon. * Paris- Die englische CabinetskrisiS- Der Reformcongreß- Die Kanimern. Belgien. Sturmfluten. Bieoertanbe. Die Gcncralstaatcn- Die Pensionirung der Civilbeamten. Hr. Schimmelpenninck. Die Nationalschuld. Der Gouverneur von Limburg.. Sturmfluten- Schweiz. Hr. Schleuniger. Der Nuntius. Italien. *Nom. Cardinal Tosti- Anleihe- Dio Banca Romana. Eine Heilige. — Der Kaiser von Rußland. Türkei. * Konstantinopel Omer-Pascha. Entsetzungen. Der Emir Be schir. Die französische Gesandtschaft. Feuer. ^kegppten. Der Bischof Alexander. LaLMlata - Gtaitten. Buenos Ayres. Derfonalnachrichten. Handel und Industrie. «Frankfurt a. M. Die spanischen Schuld- verhältnissc- « teipssg- Börsenbericht. — Berlin. «Nkünbigungen. l ...... :.i. : . .-»ch ° EU*- Deutschland. — München, lti. Dec. Wie sich vorausscheu ließ, ist es schom ^ zu einer erAx» öffeiNlichcu Sitzung unserer Kammer der Abgeordttr^ ten gekmnEn. Der Tagesordnung gemäß kommt zunächst die Bekannt- 1 . mqchung her. Eingaben seit dem 6. Dec. an die Reihe. Es liegt der Ein- 'ijaM-sjlhpgraphirt vor, folglich können wir demselben im voraus Einiges .yltuchfuen. Urlaubsgesuche verschiedener Abgeordneten, Einladungsschrei ben unserer vorzüglicher» Gesellschaften, Museen rc., dann Mittheilungcn der Ministerien an die Kammer, deren Inhalt erst im Verlaufe der Ses sion näher bekannt werden wird, Vorstellungen von Einzelnen und Ge meinden in Betreff verschiedener Klagpunktc, eine Anzahl von Beschwer den wegen angeblicher Verletzung konstitutioneller Rechte, auch einzelne Anträge von Abgeordneten, bilden die Nummern dieses Einlaufs. Fol gende möchten etwa von besonderm Interesse sein. Das Justizministerium hat an die Kammer eine Note erlassen, des Inhalts, daß demnächst die Verlags eines Gesetzentwurfs erfolgen werde, die Beseitigung der Oeffcntlieh» kcit des strafgerichtlichcn Verfahrens in der Pfalz betreffend', Es erhält dieser angckündigte Gesetzentwurf im voraus eine doppelte Bedeu tung dadurch, daß er einmal zu erkennen gibt, was unsere Regierung und die seit zwei Jahren sitzende Geschgebungscommission in Beziehung auf die neu zu crthcilende Gesetzgebung für das ganze Königreich Baiern nicht wünschen, und daß cr ferner ahnen und sogar als gewiß voraussctzcn läßt, daß die Regierung dem Buchstaben der Verfassung gemäß darauf beharren will, cS solle und müsse das ganze Königreich dicsseit und jenseit dcS Rheins Eine und dieselbe Gesetzgebung erhalten, selbst für den Fall, daß in den bisher der Pfalz garantrrtcn, ihr eigcnthümlichen (französischen) Rcchtsinstitutioncn wesentliche Abänderungen getroffen werben müßten. Für heute und überhaupt bis der angckündigte Gesetzentwurf mit seinen Mo tiven an die Kammer gelangen wird, können wir uns füglich auf diese kurzen Andeutungen beschränken. Ferner lesen wir, daß ein Abgeordneter, Baron v. Gumppenbcrg, ei ner der liberalen Candidaten für den Präsidentcnstuhl aus der Klasse der Landwirthe (Gutsbesitzer ohne grundherrliche Rechte), einen Antrag auf eine neue Regulirung unseres schon über ein Menschenalter zu Recht be stehenden Bi crtarifs cingebrachl hat. Eine Bicrangelcgcnhcit mag ander wärts als etwas höchst Unwesentliches erscheinen, aber auch ohne an den Mai-Biertumult dahier vom vorigen Jahre zu erinnern, steht cs «IS et was Unbestreitbares fest, daß bei uns nichts dem Volke so nahe gehen, nichts seine Thciluahmc so rasch und dauernd erwecken, nichts so ganz dif- ficilc Seiten darbictcn kann als der Preis und der innere Gehalt dcS ihm zum ersten Lebensbedürfniß und Hauptnahrungsmittcl gewordenen Bieres. Nun hat sich aber so gut wie Aller im eigentlichen Baicrnlande die Ucbcrzeugung bemächtigt, daß der alte Bicrtarif für unsere Zeit nicht passend sei, daß cr den Brauern und Braucrcibesihcrn Rechte cinräume, in denen zugleich eine Beeinträchtigung des consumirendcn Publikums liege,