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Isv» «VN ErMb.Do lksfrrund Tageblatt für Schneeberg und Umgegettö. M DtonHaa 8 O^tob^ 1895 Nr.^35 L)iknna8, s. ^vrio f brrechiut r^bUlarisch«^ außeröavlhllltchn «atz »ach erhöht«» Laris. PoH.8eit»»a<ltA« Nr. R1S0. nq W eit« un- vr. von Woydt. Brendler. kodellm 8 hürz«, s s i s. an. Waare, alte Holzauction in Weißbach Clemens Richter. w. von Stangenklötz« w. 7—10 . Mttstk. 12,gg hundert h. Wellenreisig. Weißbach, den 5. October 1895. F. A. Lever, Pfarrer. acher Brendler, Bürgermeister. 169 76 62 951 634 52 2 9 ireinSjahr, Vorstand >5 u. 45 Pf. ihnh« kcln sehr 12—15 om 16-22 - 15-29 . 3-12 - 3—12 . lison und treu, k-ise Tel«,»«»« Adeefs« Ottwstiuud Schmob«». Mischke alle bis jetzt eichen dessen ine. r «ud be bet: I66l)6IX. w. rm rm Biehmartt in Kirchberg Donnerstag, -e« 10. October 1805 F««us»r,ch,rr Lchuoöb«« »t. Aue r« Vch»«renb«, Bekanntmachung. Nachdem im 20. städtischen Wahlkreise, zu welchem di« Stadt Johanngeorgenstadt gehört, die Neuwahl eines Abgeordneten zur zweiten Kammer der Ständeversammlung noth- wendig geworden und von dem Königlichen Ministerium des Innern der 17. Oetober 1895 zur Abgabe der Stimmen anberaumt worden ist, so wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntntß gebracht, daß dir der Stadtgrmeindr Johanngeorgenstadt angehörigen Stimmberechtigten, welche sich an der Wahl bethriligen wollen, ihre Stimmzettel — gehörig zusammengesaltet, — am obevgedacht« Tage in de, Zeit vor» Vormittag- 10 bis Nachmittags S Uhr im RathSsitzungsztmmer hurselbst persönlich obzugebm haben. Auf den Stimmzetteln muß bet Vermeidung von deren Ungültigkeit die Person des zu Wählenden deutlich und bestimmt, sodaß darüber ein Zweifel nicht obwalten kann, bezeich net werden, auch darf schlechterdings nur der Nam« einer Person darauf enthalten sein. Johanngeorgenstadt, am 5. Octoker 1895. Bekanntmachung. Nachdem vom Königlichen Ministerin des Innern als Wahltag für die Wahl eine- Abgeordneten der Zwesten Kammer der Ständeversammlung im XX. städtischen Wahlkreise der 17. Oetober d. I. festgesetzt worden, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die der Stadtgemeinde Reustädtel angehörigen Wähler ihre Stimmzettel am genannten Tag« in d« Zeit von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittags 5 Uhr im Wahllocale (Parterrezimm« links IM Rath- Hause persönlich abzugeben haben. Neustädtel, am 5. October 1895. Stangen w. und 1 rna h. Brennscheite, 6 rin v. Brennkaüppel, w. und 3^rm h Bttnnäste, 3,„ hundert w. und - 2 bis 5 m lang, - 3, m lang, - 2 bis 3„ m lang, Schneeberg, am 6. Oktober. Wochenschau. Se. Maj. der König hat sich in der Nacht vom 29./30. September nach Wien begeben, um den Kaiser Franz Josef u den Hochwtlbjagden zu begleiten. Der Verkehr der beiden when Herrn ist, wie immer, «in außerordentlich freundschaft licher. Es war ein schwerer Entschluß für S«. Majestät, dem langjährigen treuen Verwalter des Ministeriums des König lichen Hauses von Nostiz Wallwitz die aus GesundhtttSrück- sichtm erbetene Entlassung zu gewähren. Zum Nachfolger ist der Kultusminister vom Seydewitz ernannt. GerichtsverfaffungsgeseH vom 27. Januar 1877. 8 3l. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehe« werden. Ä . , 1 ee für die KSnigL mW Müschen LehSröm in Sue, grünhaM, sM-aNein, NMA Atlftlvfflül» georgenfiadt, Loßnitz, »euMtch 8cha«s«r-, Schwartender« und Vildo-M .U!> ..»« > ? " U ° '> -2' ! den öffentlich versteigert werden : Klötzer Städtische Kaffe» Schneeberg betr. Wir machen bekannt, daß wir ab 1. Januar 1896 den Zinsfuß für die si^ serer Sparkaffe, Stadtkaffe, Armeneass« oder Stiftungen u. s. w. in Schneeberg und näheren Umgebung auSaeliehenen Hypotheken normal auf 4"/, feststellen und diesen Zinsfuß den Hypothekevschuldnern auch ohne vorheriges bezügliches Gesuch berechnen werden. Lediglich in Fällen, in welchen aus and«« Gründen die BelethungSgrenze erhöht worden ist, wird ein etwas erhöhter Zinsfuß gefordert werden. Schneeberg, den 26. September 1895. 9 IMS en und vor- die unter- whnern von geben, daß r Erhöhung Wir bitten Vekanvtgab«. Sattler Der Wahlvorsteher im H. Bezirk. Beruh. Christ. Härtel. Der Wahlvorsteher im III. Bezirk C. Wagner. Selten hat «ine amtliche Verkündigung so allgemein« Zu- stimmung gefunden, wie di« von dem Wegfall des zehnpro- centigen Zuschlages zur Einkommensteuer. Möge sich di« Er- Wartung bestätigen, daß eS auch in den kommend«« Jahren nicht nvthig sein wird, auf den Zuschlag zurückzugretfen. DaS neue österreichische Ministerium Badeni, durch da« das GeschäftSministerium Graf KielmanSegge abgelüst worden ist, erfreut sich einer sehr beifälligen, im Durchschnitt fast be- geisterten Aufnahme. ES bezeichnet sich freilich selbst ebenfalls um als ein GeschäftSministerium, ist ow« seiner ganzen Zu- sammensetzung nach unzweifelhaft als «in KoalltionSministertum zu betrachten. Vielleicht werdrn unser« deutschen StammeSver- wandten bet diesem gemäßigten Kabinet Seff«r ihr« Rechnung —- - Person«,, welch« ^urZeit der 4klssteTung1M 'Urliste Le« Wohnsitz in der Eemetnd« noch nicht zwei volle Jahre haben; 3 ., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentliche« Mittel« empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurück gerech net, empfangen haben; 4 ., Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; s ., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 ., Minister; 2 ., Mitglieder der Senate der steten Hansestädte; 3 ., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden köime«; 4 ., Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5 ., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6 ., gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7 ., Religionsdiener; 8 ., Bolksschnllehrer; 9 ., dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersone». Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden fallen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsche« versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 3b über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus da» Geschworenenamt Anwendung. Landtagswahl in Schneeberg betr. Vom Königlichen Ministerium des Innern ist als Wahltag für die ErgäuzungS- wahl« zur II. Kammer des Landtags Donnerstag, der 17. Oetober d. I. bestimmt worden. Diese Ergänzungswahl ist auch im 20. städtischen Wahlkreis, zu welche« di« Stadt Schneeberg gehört, vorzunehmen. Die Stadt Schneeberg ist in 3 Wahlbezirke «ingetheill, deren 1. die Kataster««»», mern 1 bis 233, 2. diejenigen 234 bis 466, 3. diejenigen 467 bis 700 und 36 uno 37 Abth. 8 umfaßt. AIS Wahlvorsteher werden die Unterzeichnet««, als deren Stellvertreter im 1. Wahl bezirk Herr Kaufmann Feine, im 2. Wahlbezirk Herr Kaufmann Hugo Unger, im 3. Wahlbezirk Herr Kaufmann Paul Werner fungiren. Diejenigen hiesigen Siimmberechtigtrn, welche an d«r gedachten Wahl sich betheiligen wollen, haben an dem bedachten Tage in den Stunden von Vormittags 10 bis Nachmittags 3 Uhr und zwar die Wähler im 1. Bezirk im Stadtverordnetensaale, die im 2. Bezirk in der Hinterstube der Centralhall« (Restauration von Franziskus Reuter), die im 3. Bezirk in der Nebepstube der Restauration von Siegel jetzt Schübel abzugeben. Auf dem Stimmzettel ist die Person d«S zu Wähl«»« so z« bezeichnen, baff Äkr ihn kein Zweifel übrig bleibt. < Stimmzettel, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, ingleichen solche, welche die Namen mehrerer Personen oder einer nicht wählbare« Person enthalten, find ungültig. Jeder Wähler darf nm eine« Stimmzettel adgeben. Die Abgabe desselben muß Persönlich geschehen. Gchmedelg, dm 3. Oktober 1895. Der Wahlvorsteher i« 1. Bezirk. yr. C. Geitner. finden, als bisher. Etne einflußreiche Rolle werden fi« «ft wieder spielen können, wenn sie «S verstanden habe«, sich von den bei ihnen maßgebend gewordenen jüdischen Elementen z» reinigen. Die Wim« Erfahrungen sollt« ihn« zu denken geben und die Auge« öffnen. Dort ist der jüdische Liberalis mus vollständig aus dem Sattel geworfen; dmn di« Anti- liberal«, verfügen gerade üb« di« für all« Fäll« genügend« Zwei-Drittel-Wajorität. Nicht allen Leuten, die mit d« soolssiu wilitews zu kämpfen haben, wird es so wohl wie den Ungam. Di« streitbar« Kirch« ist auf d« ganz«« Lini« zarückgewichm und hat dir bürg«rlich« Gewalt da« Feld überlass«. Indessen dieses Nachgeb« «scheint nur als eine durch di« Lage der 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1., Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtltcher Bemrtheilung verloren hab«; 2., Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eine- Verbrechens oder Vergehen» eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3., Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: ' 1., Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch Bekanntmachung. Nachd«m i« Gemäßhttt von 8 36 d«S GerichtSverfassung-gesetzeS vom 27. JmuWe 1877 und der B«rordmmg vom 23. September 1879 vy« d«m unterzeichnt« Stadtrnh «i« Berzeichniß d« i« dem hiesig« Gemeindebezirk wohnhaft« Persou«, welch« zu d«« Amte eweS Schöffen und Geschworen« berufen »erd« können (Urlifi«) ausgestttlt Word« ist, liegt dass«»« vv« 7. diese- au auf hitfig« RathSexpedition zu Jedermanns Einficht auS und können Einwendung« geg« dessen Richtigkeit od« Vollständigkeit i»»erh«lh einer ei»«Schige» Frist von dem ge dacht« Zeftpmttt« a« schriftlich od« mündlich zu Protoeoll btt der hirfigen RathSexpedition «hob« werd«. Unter Hinweis auf die unter D beigedruckten gesetzlich« Bestimmung« wird di«s hiermit zur öffentlichen Kmutuiß gebracht. Johanngeorgenstadt, am 3. October 1895. Montag, den 14. Oetober a. c., von Vormittag 10 Uhr an soll« im Erbkretscham zu Weißbach di« im Käfigen Pfarrwald« b«eillieg«ndm Hölz« rc. unter den vorher bekannt zu machenden Bedingung« gegen Baarzahlung an den Meistbieten- sitgt und z«. 3 ecker- fett ibeit «halten »ld, Aue. aschine stand«, g«rig- oi« zur stärk- billig zu vrr- ofstraße 537. et sich von nd verkaufe ab«, sämmt- u-er-Uhre» k für 17 ff. hrmach«. fe« re empst hlt m Markt.