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erscheint tiigltch nachm, mit Ausnahme der Eon»««. Kesttagb. Bezugspreis r Vierteljährl. 1 Mk. SO Pf. (ohne Bestellgeld). Post-Bestellnummer 6888. Bei autzerdeutschen Postanstalten laut ZeitungS-PreiSliste. Einzelnummer 10 Pfennige. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit. vucbtlruelttrel. HeHalMon una Sercbättzrtrller Dresden, Piünitzer Straße 43. Inserate werden die 6gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 18 Pf« berechnet, bei Wiederholung bedeutender Rabatt. Redaktions-Sprechstunde: 11—1 Nhr. Fernsprecher: Amt I. Nr. 1366. ÄVÄ. »atholtkeur SatnrinnS. SoNNtttH, dkN 29. November 1903. Protestanten: Walther. 8. AaHkAttNg. Bauernklage aus der Lausitz. Bon einem Landwirt ans der Lausitz geht uns folgende ^ Zuschrift zu, der wir Raum geben, ohne sie in allen Einzel heiten zu billigen. Zur Abwehr und Bekämpfung der Sozialdemokratie wetteiferten und wetteifern zahllose Zeitungen und deren Artikelschreiber und diktieren ihre politischen Rezepte, sei es für den sächsischen Landtag, sei es für den deutschen ! Reichstag. Alle die Zeitungen beleuchten die jetzige Welt- ! läge nach sittlicher und religiöser Seite, keine aber vom ! wirtschaftlichen, am allerwenigsten vom bäuerlichen Stand punkte ans. Auch die „Bantzener Nachr." bringen fast in jeder Nummer Mittel zur Bekämpfung der Sozialdemo- i kratie, ohne auf diejenigen hinzuweisen, die das Eindringen ! derselben in die Bauernschaft aufhalten könnten, trotzdem ^ bei der letzten Neichstagswahl doch konstatiert werden > mutzte, dah namentlich in der Kleinbanernschaft die Sozial- ! demokratie sich stark bemerkbar macht. Da mutz etwas ge- ! schehen! Das Wahlgesetz ist für den Bauer, zumal den wen- ^ dischen, nicht eigentliche Hauptsache, denn es hat bis jetzt. § trotz Wahlentrechtnng und trotzdem, datz bei der letzten ! Landtagswahl dem wendischen Kandidaten, Herrn Guts besitzer Sobe, durch den Grotzgrnndbesitz mit dem sogenannten ; Banernschwanz ein Gegenkandidat in Person des Ritter- ! gntspächters Böhme entgegengesetzt wurde, noch nicht hindern können, datz in beiden wendischen Kreisen die bäuerlichen ! Abgeordneten siegten. Das Drückende für den Bauer ist ^ der ganze Gesetzesapparat. Es mag hier auf einige Hanpt- mitzstände hingewiesen werden. Zuerst das Brandkassengcsetz. Der Grotzvater, der ! Vater, die Enkel haben Brandkasse gezahlt und zahlen ! weiter fort. Wie unendlich schwer aber wurde es manchem § Bauern, datz er seinen Hof von Grund nenbanen mutzte, ! weil die alten Gebäude hinfällig wurden. Da mutzten ! Hypotheken aufgenommen werden, mit denen sich heute der ! Sohn abzngnälen hat, aber an eine Beihilfe ans der ! Brandkasse war nicht zu denken, da hietz es sofort: die ^ Brandkasse ist keine Bankasse. Da geriet denn mancher in - häßlichen Verdacht, wenn die Flammen ihn von seinen bau- > fälligen Gebäuden befreiten. Wer aber einmal verdächtig ! wird, die Brandfackel gebraucht zu haben, dem wird man ! auch Meineid und anderes zntranen. Das Gesetz versagt ; die Beihilfe beim Neubau hinfälliger Gebäude und bringt ^ dem Bauern materiellen und schweren sittlichen Schaden. Das öffnet der Sozialdemokratie die Thore. i Und dann der endlose Versichernngsappnrat! Allmonatlich kommt der Kassenbote, gleich einem unerbittlichen Exekutor, und fordert den Tribut. Alls den Büchern ist zu elsehen, welche enormen Summen, welch riesiges, durch Fleitz und i Schweitz errungenes Geld der Landwirtschaft entrissen wird, und mm erst die land- und forstwirtschaftliche Versicherung! ! Welch' lästige, bisweilen bis ins Lächerliche gehende ^ und mit Kosteil verbundene Forderungen werden von der Unfallversicherung an den Landwirt gestellt. Die Sach- verständigen der Unfallversicherung gehen voll Hof zu Hof, bei honetter Auslösung fahren sie von Dorf zu Dorf; das verursacht allerlei Kosten, welche von der Landwirtschaft ! aufgebracht werden müssen. Wie steht es mm mit den Unfallvorschriften. Welche Vorsichtsmaßregeln gedenkt man an die Hörner des Bnllens anznbringen? Welche an den Dreschflegel damit sich niemand wund, noch Beulen schlagen kann, welche an die Sense, den Wetzstein, damit sich nie mand schneiden kann. Gerade aber dort, wo die meisten Unfälle stattfinden, sind keine Unfallvorschrifteil vorhanden und lassen sich auch keine anwenden. Welche unglaublichen Vorkommnisse bei der Vieh- versicherung stattfinden, dazu möge noch folgender Fall der Oeffentlichkeit übergeben werden: In einem kleinen Dorfe kommt ein Bauer znm Vorstand und meldet ein kleines Schwein als erkrankt an. Es litt am Bruch. Ehe der Fleischbeschaner kommt, ist das Schwein daran, zu ver- enden und der Baller schlachtet es schnell ab. Nim kommt ! der Fleischbeschaner, welcher zugleich Trichincnschaner ist und erklärt, jetzt kann ich nichts weiter tun, als das Fleisch vernichten, oder es mutz der Tierarzt herangezogen werden. Der Tierarzt kommt, erklärt das Fleisch für genießbar. Dasselbe wird darauf von den Ortsschätzungspersonen ge wogen, abgeschätzt mit 20 Pfennigen Pro Pfund, da es eine ganz minderwertige Ware war. Ansgeschlachtet ergab es etwa 30 Pfund — 0 Mk. Nun das Erempel: 7 Mk. Kilometergebühr und 2 Mk. für tierärztliches Gutachten, bezw. Protokoll-Aufnahme, 2 Mk an die Ortsabschätznngs- Personen, 1 Mk. Trichinenschau. 40 Pf. Versicherung. 20 Pf. Porto an die Versicherungs-Anstalt. Summa 12,00 Mk. Sind da nicht Lücken in der Gesetzgebung!? Nun kommt das Jagdgesetz. Dieses raubt den Bauern, wie bei dem Wahlgesetz, nebst dem freien Willen auch sein rechtmäßig erworbenes Hab und Gut hinsichtlich der Jagd. Die Schäden und Ungerechtigkeiten sind der Regierung und den Ständeversammlungen zu genügend bekannt, mir die selben noch einmal aufzählen zu brauchen. Es ist das ge schehen in der „Deutschen Wacht" Nr. 26, 1895, im „Bantz. ^ Anz." Nr. 15. 1895, im „Bantz. Tagebl. Nr. 08—70. ! 1899, und 30—31, 1900, in den beiden Petitionen des wendischen Bauernvereins 1894 und 1890 nsw. Die Regierung weiß deshalb genau, wo die bessernde Hand anzulegen ist, aber sie hört die Stimme des Volkes nicht, obwohl die „Dresdn. Nachr." seiner Zeit schriebeil: „vox popnii. vox dei", Volkes Stimme ist Gottesstimme. Be weis genug lieferte die schroffe Ablehnung der beiden Jagd petitionen des wendischen Bauernvereins mit zirka 0000 Unterschriften, welche nicht allein voll Bauern, sondern auch von Herreil Geistlichen und Lehrern unterzeichnet waren, , da diese Herren znm großen Teil ans dem Bauernstände I hervorgegangen, deshalb auch innigen Anteil an dem ! Wohle des Bauernstandes nehmen. Die Regierung hat uns wendische Ballern bis jetzt ^ nicht hören wollen, vielleicht aber wird sie endlich sicb eines ! anderen besinnen. Waren es doch die königStrenen > wendischen Bauern, welche bei der letzten Reichstagswahl ! den einzigen sächsischen Wahlkreis vor der Sozialdemokratie bewahrten. Mail hat uns wendische Bauern nicht hören ! »vollen, hoffentlich hört man ihren Ruf in den Zeitungen ! und läßt sich zu Reformen bewegen, namentlich inbezng l auf das Jagdgesetz. Und da isl es nötig, datz jeder Poli- ! tischen Gemeinde ein selbständiger Jagdbezirk gewährt ° werde. In gleicher Weise ist das Fischereirecht zu regeln. In einer konservativen Versammlung in Krostwitz pries ein Herr das Jagdgesetz als gut — nach seiner Auffassung. Es mag den» Grotzgrnndbesitz gut erscheinen, das; cs ihm mehrfach gestattet, den Nnben von der Jagd einzustecken: freilich konnte das Jagdgesetz die größeren und großen Gemeinden von der Jagd nicht ansschlietzen, dafür müssen die kleinen Gemeinden und der Kleinbanernsrand herhalten. Auch hier könnte das Wort des hochw. Herrn Kanonikus 1)r. Scheicher im niederösterreichischen Landtage gelten: „Es wird mit den Herren, welche über die Jagd zu bestimmen haben, einst streng ins Gericht gegangen werden." Würde sich mm die Gesetzgebung zu keinen Reformen und Erleich terungen bewegen lassen, wer bürgt dann dafür, datz unser ! lellter königstrener Wahlkreis bei der nächsten Reichstags- ! Wahl nicht der Sozialdemokratie anheimfällt? Politische Rundschau. Deutschland. — Der Fall Ladenburg ist in der Mittwoch Sitzung der Breslauer Kreissynode zur Besprechung gekommen. Landgerichtsrat Haase sprach sein tiefes Bedauern über diesen Vortrag ans und zwar vom Standpunkt des Juristen, da er als solcher bei der Eidesvermahnnng gehalten sei, ^ vor den» Meineid als vor einer bewußten Versündigung! gegen den lebendigen Gotl zu warnen und darauf hinzu- > weisen, datz der- falsch Schwörende sich selbst die einige ! Seligkeit aberkennt. Ladenbncg aber verleite mit seiner - Lengilimg des lebendigen Gottes und der Unsterblichkeit , der Seele unter dem Schein wissenschaftlicher Begründung den gemeinen Mann dazu, über solche Vermahnungen zu lachen und zerstört jede Grundlage der sittlichen Rechts- j ordnnng. Redner beantragt, datz die Synode ihr liefstes ! Bedauern über jenen Vortrag, der jedes religiöse Empfinden ! verletze und die Grundwahrheiten aller Religion leugne, ansspreche. Propst Decke erklärt sich mit dem Vorschläge einverstanden. Der Vorsitzende des Presbyteriums, Gladi- schefski, teilt nunmehr ein Schreiben mit. das er an Herrn Geheimrat Ladenburg gerichtet habe, darin kommt der Satz vor: „Ich kann eS nicht verstehen, wie Sie die vom Leip ! ziger Pfarramt mitgeteilten Fragen bei der Taufe mit Ja i beantworten und jetzt gegen wichtige Grundlagen christlicher Gewißheit Sturm laufen können." IW. Ladenburg ant wortete darauf, datz das Recht des einzelnen ihm ein eigenes Urteil gestatte. Der Eingriff in dieses Recht wäre Ge wissenszwang. — Das ist freilich bitter, wenn die Synode ! an die Protestantische freie Forschung erinnert und ihr so ! die Handhabe, gegen Ladenburg vorzngehen, genommen I lvird. Es ^vnrde daher von der Mißbilligung Abstand ge nommen, und man gab sich mit der Erklärung zufrieden, I datz die Sache mit dem Schritte des Herrn Gladischefski! erledigt sei. — Wie rüsten wir unsere Schüler für den Kampf gegen den Nltramvntanismns aus? Mit dieser Frage be faßte sich die 10. Versammlung von evangelischen Religions- lehrern der Provinz Sachsen und der benachbarten Herzog tümer. Referent war Professor Otto Geilest aus Halle a. d. S. Er knüpfte seine Auseinandersetzungen an folgende! Leitsätze an: 1. Eine Ausrüstung nnserer Schüler für den Kampf gegen ! Ultramonlanisinns ist notwendig .->. mit Rücksicht auf die An > Weisung der Lehrpläne, I,. in anbetracht der herrschenden Zeit ^ Verhältnisse, v. wegen der anssallendcn Unkenntnis, die bei unseren Gebildeten über Wesen lind Ziele des Ultrainontanisinus herrscht. ; 2. Die Ausrüstung nnserer Schüler für den Kampf gegen den Ultrainontanisinus erfolgt in erster Linie durch Aufklärung über dessen Wesen, doch ist damit die Darlegung zu verbinden, das; Katholizismus und UltramontaniSmns keineswegs gleichbedeutend sind. — 3. a. Das Widerchristliche des Ultramontanismus mutz sowohl bei der Besprechung neutestamentlicher Schriften, wff bei der Behandlung der Kirchengeschichtc gezeigt werden. K. Dabcst kann ein doppelter Weg gewählt werden, nämlich einerseits der ge legentlichen Hinweise, andererseits der der snstcmatischcn Darstellung! am besten werden beide Wege nacheinander eingeschlagen, c-. Der Platz für die in Rede stehenden Erörterungen sind die Klassen IIO bis ln, nicht die tiefer liegenden. 4. Auch andere Lehrfächer, besonders das Deutsche und die Geschichte sind dazu berufen, das Verderbliche in» Wesen des Ullra- montanismus zu zeigen und an der Ausrüstung unserer Schüler gegen ihn mitzuarbeilen. 5. Ter Religonslehrer mutz durch kräftige Betätigung seines evangelischen Standpunktes den Schülern das Gefühl für den Wert evangelischer Lebensauffassung und Weltanschauung erschließen. Wir verlieren kein Wort über die Unterscheidung zwischen nltramontan und katholisch, sind auch der Meinung, datz den offiziellen Lehrplänen für den evangelischen Religionsunterricht jene Tendenz fern liegt. Aber wir finden diese Leitsätze lehrreich in mancher Beziehung. Sie geben einen dankenswerteil Einblick in den Inhalt des evangelischen Religionsunterrichtes, der nach solchen Leit sätzen erteilt lvird. Politik lvird dadiuch in den Gymnasial- linterricht yineingetragen, und es lvird hier öffentlich ge fordert, was mail so gern den katholischen Neligionslehrern andichtet. Nicht geling damit, das; das Fach der Religion mißbraucht wird, auch der Unterricht in Geschichte und im Deutschen soll demselben Zwecke dienen. Wir fragen: Sind demnach die Bedenken katholischer Eltern berechtigt, wenn sie den Unterricht ihrer Kinder in Geschichte und Deutsch in die Hände solcher Lehrer gelegt sehen, wenn sie wissen, datz man als die Aufgabe des Gymnasiums den Kampf gegen den Katholizismus betrachtet, welcher den Kulturkampf in den Schulunterricht hineintragen soll? Im Religions- lintcrrickit ist cs das gute Recht des ReligionSlehrers, den Gegensatz zwischen katholisch und protestantisch zu betonen, das gilt für beide Konfessionen. Aber lediglich die pole mische Seite hervorheben wollen, mir um die Schüler znm Kampf gegen die katholische Kirche ansznrüsten, ist ein Verbrechen. Geben wir der „Kreiiz-Zeitimg" hierin das Wort; sie schreibt: Die polemische Seite ober darf nicht aus schließlich behandelt werde», vielmehr soll ein gewissenhafter Religionslehrer sich stets bewußt sein, daß er seine Schüler durch Heranbildung zu gläubigen evangelischen Christen am sichersten vor katholischen Einflüssen schützt, viel sicherer, als durch eine liberalisierende Theologie, die mit der Bekundung des Gegensatzes gegen Rom die Betätigung des evangelischen Bewußtseins für erschöpft hält. Man vergißt bei der Forderung, auch den Geschichts- nnd Deutschunterricht konfessionell zu fördern, das; dies nach den Gesetzen der einzelnen Staate!» mir möglich ist, wenn es vor konfessionell nicht gemischten Schülern geschieht. Grundsätzlich stellen sich daher die Neligionslehrer, die obigen Beschluß Nr. I faßten, ans den Standpunkt auch konfessionell höherer Schulen. Ob sie das wohl bedachten? — lieber die Tätigkeit der Gcwcrbcgcrichtc 1902 lvird im Reichsarbeitsblatt eine Uebersicyt veröffentlicht, die sehr lehrreiche Zahlen zeigt. Nach denselben waren im deutschen Reich 508 Gewerbegerichte errichtet. In Preußen bestanden 3l8, im Dentschen Reiche 113 JnnnngsschiedSgerichte (s; 81 des Gewerbeschiedsgerichts und ss 8l l, Ziffer 1 der Gewerbe ordnung!. Bei diesen Gewerbegerichten waren im Deutschen Reiche 85,915 geiverbliche Streitigkeiten anhängig und zwar 85,504 zwischen Arbeitern und Arbeitgebern lauf Klage der Arbeiter 80,013, ans Klage der Arbeitgeber 5 !01 j, zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers-l l l. Erledigt wurden im Dentschen Reiche zusammen 08,301 Streitfälle, und zwar 38,888 durch Vergleich. 1181 durch Verzicht in» Sinne des sf 300 der Zivilprozeßordnung, lOOO durch Anerkenntnis, 8200 durch VersämnnisnrLeil, >5,332 durch andere End- nrteile. In 389 Fällen war Bernsnng eingelegt worden. Das Einignngsamt hatte seine Tätigkeit ansgeübt im Deutschen Reiche bei 203 kill überhaupt, 119 nur von einer Seite) Berufungen, 35 Vereinbarungen, 10 Schieds sprüchen, 4 Unterwerfungen unter Schiedssprüche, 15 Ab lehnungen der Unterwerfung unter Schiedssprüche, 40 erfolg losen Einignngsversnchen ohne Schiedsspruch. Gemäß dem sf 75 des Gewerbegerichtsgesetzes waren Gutachten abgegeben, 10 Anträge gestellt. — Im prcuß. Kultnsmiinsteriuttl sitzen unter 40 Ober- beamten sechs Katholiken. Nach wie vor besteht im Knltns- ministerimn die Tatsache, daß alle Angelegenheiten, bei welchen die Interessenten der evangelischen Kirche in Frage kommen, ausschließlich von evangelischen Räten be arbeitet werden, während bei allen Angelegenheiten, bei welchen spezifisch katholische Interessenten berührt werden, ausnahmslos evangelische Räte mitznsprechen haben, sei eS als Korreferenten, sei es sogar als Referenten. Selbst eine Frage wie die Mitwirkung des Staates bei den katholischen Bischofswahlcn. ist einem evangelischen Rate als Referent zngewiesen, und ein katholischer Rat hat mir als Korreferent mitznsprechen. Selbstredend sind auch bei allen Schul- und geistlichen Angelegenheiten alle höheren Instanzen die Direktoren, der Unterstaatssekretär und der Minister pro testantisch. Wenn die Preußischen Katholiken hier eine Aendernng verlangen, so nennt man das meist eine Friedens störung. Was würden aber die Protestanten in Bayern