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Wochenblatt für Erschein« wöchentlich 2 Mal Diensta,, und Freitag.) AbonnementSpreik ierteljährlich 1 Marl. Eine einzelne Nummer lastet 10 Pi. Jnseratenannabme KontagS ».Donnerstags bi» Mittag IS Ubr. Erscheint wöchentlich S Mal < Dienstag und Freit«,) Abvnnemeni»»rei» vierteljährlich 1 M«rk Eine einzelne Nummer für kostet_10 Pf. Wilsdruff, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. für die König!. Amtshauptmannschaft zn Meißen, dos König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruss. Dreiun-vierzigfter Jahrgang. 1883 Nr. 49. Dienstag, den 19. Juni No. 18. No. 19. No. 20. No. 2t. Das Nr. 17. derungen betreffend; vom 11. Juni 1883. Gedachte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen zur Einsicht in hiesiger Rathexpedition aus. Wilsdruff, am 18. Juni 1883. Der Stadtgemeiuderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die Fürsorge für die aus Straf und Besserungsanstalten Entlassenen betr. Nach einer vom Königlichen Ministerium des Innern unterm 26. Januar 187 5 erlassenen Bekanntmachung haben die Ortspolizei behörden von der an ihrem Orte erfolgten Niederlassung und Anmeldung eines aus der Straf- oder Besserungsanstalt Entlassenen, gleichviel ob derselbe früher schon an dem nämlichen Orte gewohnt hat oder nicht, jedesmal entweder den Vorsitzenden des betreffenden Bezirksvereins oder den Ortspfarrer zu benachrichtigen. Nach Mittheilung des Vorsitzenden des hiesigen Zweigvereins zur Fürsorge für die aus Strafanstalten Entlassenen wird jedoch obiger Vorschrift feiten der Ortspolizeibehörden nur selten nachgegangen. Die Gemeindevorstände hiesigen Bezirks werden daher an die gedachte Verordnung hiermit erinnert und angewiesen, von der an ihrem Orte erfolgten Niederlassung und Anmeldung eines Entlassenen jedesmal den OrtSPfärrer zu benachrichtigen. Meißen, am 15. Juni 1883. Königliche Amtshauptmannschast. Gilbert, Bez.-Ass. sollen, sondern nur für die ersten vier Wochen der Karenzzeit, wäh rend für die übrigen neun Wochen die Zahlung des Schadenersatzes zwischen den Krankenkassen und den nach dem Unfallversicherungsgesetz Verpflichteten zu vertheilen ist. Eine weitere Umgestaltung soll nach den Intentionen der Kommission dahin stattfinden, daß die Gefahren klassen nur beizubehalten sind, als mitbestimmend für den Vertheilungs- fuß der Lasten, aber nicht als Grundlage der Verbandsorganisation dienen sollen. Die übrigen Vorschläge der Kommission beziehen sich auf die Organisation der Versicherung. Sollten auch die von der Kommission beantragten Abänderungen von der Regierung acceplirt werden, und in ihrem ganzen Umfange in dem von der Regierung beabsichtigten neuen Gesetzentwurf zum Ausdruck gelangen, so bleibt es dennoch abzuwarten, ob ein lebensfähiges Ganzes entstehen wird. Der künftigen Reichstagssession bereiten sich recht ernsthafte Auf gaben vor. Dahin gehören das umzuarbeitende Unfallversicher ungsgesetz, die Pensionsgesetze, die mit Bestimmtheit zu erwar tende Reform der Actiengesetzgebung und ein Gesetz über das Versicherungswesen. Die letztgedachten Materien sind seit der Rückkehr des Staatssekretärs von Bötticher wieder lebhafter in Fluß gekommen, doch werden sie den Bundesrath zunächst wenigstens noch nicht beschäftigen. Die Totalsumme der beim Reichstage eingegangenen Gelder für die Ueberschwemmten erreichte, wie der Präsident bei Schluß der Ses sion bereits mittheilte, die Höhe von 1,692,464 Mark, wovon allein aus den Bereinigten Staaten 1,461,599, aus Deutschland 86,681, aus der Schweiz 22,947, aus Luxemburg 21,450, aus Brasilien 19,051, aus Peru 10,573, aus der Türkei 10,220 u. s. w., die geringsten Be träge kamen aus Frankreich 243 und aus Oesterreich 38 Mark. Bis auf 58,204 Mk. ist die ganze Summe vertheilt, und zwar an Bayern 583,230 (darunter Donaugebiet 96,160 , Unterfranken 206,080 und abyrische Pfalz 278,990), an Elsaß Lothringen 53,759, an Hessen- Darmstadt 326,750, an Baden 197,280, Regierungsbezirk Wiesbaden 46,105, Rheinprovinz 225,420, außerdem Eifelgebiet 100,000, Würt temberg 59,140 Kreis Gersfeld (Hessen-Nassau) 1000, Tirol 1430 und für die Weichselüberschwemmten 40,000 M. Der Hannover'sche Kourier, das Blatt, das über Herrn v. Bennigsen am besten unterrichtet ist, führt aus, der Rücktritt desselben sei nur erfolgt aus der Erkenntniß, daß in der nächsten Zeit ein Tngtsgeschichte. Berlin, l6. Juni. Se. Majestät der Kaiser hat gestern Abend 10^4 Uhr vom Potsdamer Bahnhöfe aus die Reise nach Ems ange treten, woselbst die Ankunft heute Nachmittag 4^/2 Uhr erfolgen wird. Se. Majestät ist von einem zahlreichen Gefolge begleitet. Ems, 16. Juni. Se. Maj. der Kaiser ist im besten Wohlsein mittelst Extrazuges um 4 Uhr 30 Min. mit Gefolge hier eingetroffen und wurde auf dem Bahnhöfe empfangen durch den Prinzen Nikolaus von Nassau, die Koblenzer Generalität, den Oberpräsidenten v. Barde leben, den Kammerherrn v. Lepel, den Landrath Rolshoven, den Bürgermeister Spangenberg, der Geistlichkeit, den Kriegerverein und distinguirte Badegäste. Se. Maj. der Kaiser fuhr durch die festlich geschmückten Straßen nach dem Kurhaus. Die Schulkinder bildeten Spalier und die überaus große Menschenmenge, welche sich eingefunden, brachte dem Kaiser eine enthusiastische Begrüßung dar. Kissingen, 14. Juni. Fürst Bismark trifft nach einerMitthei- lung der „Franks. Ztg." bestimmt in nächster Woche hier ein. Der „Reichsanz." brachte am Donnerstag Abend die überraschende Mittheilung, daß die preußische Regierung zur weiteren Durchführung des Staatseisenbahnsystems neuerdings sechs großen Privat-Eisenbahn- gesellschasten für die Abtretung ihrer Unternehmungen an den Staat ziemlich günstige Anerbietungen gemacht habe. Die Resolutionen der Unfallkommission des Reichstages, welche durch den Schluß des Reichstages hinfällig geworden sind, sollen, wie der Staatssekretär von Bötticher im Reichstag erklärte, bei der Aus arbeitung des neuen Unfallversicherungsgesetzes — es wird dies der dritte Entwurf sein, mit dem sich der Reichstag zu beschäftigen haben wird — auf's Gewissenhafteste und Sorgfältigste berücksichtigt werden. Kommen die in den Resolutionen niedergelegten Prinzipien zur Gel tung, so wird der Unfallversicherungsentwurf vom Jahre 1882 nacb manchen Richtungen hin verändert werden. So schlägt die Kommission die definitive Ausdehnung der Unfallversicherung auf die in der Land- und Forstwirthschaft, sowie in der Flößerei beschäftigten Personen vor. In Bezug auf den Modus der Leistung des Schadenersatzes wird in der Kommission insofern eine Aenderung beantragt, als nicht, wie der Reaierungsentwurf wollte, für die ersten 13 Wochen der durch den Unfall herbeigeführten Erwerbsunfähigkeit die Krankenkassen eintreten Bekanntmachung. Die diesjährigen Grasnutzungen auf der Vogelwiese, vor und hinter der Schießmauer, rechts und links an der Tharandter Straße und dec Brücke, in den Stadtgräben und auf der Parzelle am unteren Bache vom Stege bis zur Sachsdorfer Brücke zwischen Uibrigs Weg und der Saubach sollen nächsten Sonnabend, den L3 dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, im hiesigen Schießhanse unter den daselbst bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Wilsdruff, am 19. Juni 1883. Der Stadtgemeiuderath. Ficker» Brgmstr. Bekanntmachung. 5. und 6. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883 enthält: Verordnung, eine Abänderung der Verordnung vom 6. Juli 1871 über die polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel betreffend; vom 29. Mai 1883. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Zittan-Neichenauer Sekundäreisenbahn betr.; von 30. Mai 1883. Verordnung, die Auskündigung des Restes der Abschnitte Uit. 0 und v der 4prozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1869 be treffend; vom 7. Juni 1883. Verordnung, die Ausstellung von Staatsangehörigkeits-Ausweisen zur Benutzung innerhalb des Reichsgebiets betreffend; vom 31. Mai 1883. Bekanntmachung, die Aufhebung der Amtsgerichte Reichenau und Strehla, sowie den Eintritt einiger anderer JurisdiktionSän-