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1961 Sonnabend, den 4. Mai. Dtrj« Zrttjchrtst erscheint wöchentlich drei Mal, Vt«a»ta«», und Ssuaatze«»», m» kotzet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden,chev»> »niMchaw V-ll«^ vierteljährlich 1 Mark SV Ps. Nummer der Zeitung-Preisliste SS7V. «Oken»»« welche in diesem Blatte die weitest, «rrdrrttung Men. »«den b» Montag, Mittwoch und 8""ag früh v Uhr anaenommrn und lostet die viergespaltene Torpurzeile 10 A, unter „Eingesandt" 2V Ps. ««tnO» Jnleratenbetrag 2» Pt. - Emzeln. Nummer 10 Ps. Per sächWe LrMler, Bezirksanzeiger fSr Bischofswerda, Stolpe« «uv Umgegend. AwtSvlatt da Sgl. AmtShmpUmmschift, da Sgl. SchMnsprttioll s. dcs Sgl, HaWlzollMUkS za Bmchill, sowie des Sgl. Amtsgerichts Md der Städtisches zu BischosSwatm. S2 Bestellungen werden bei allen Postanstalten de< deutschen Reiche», für BischosSwerd«, und Umgegend bet uuserrn ZritungSboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. SSttfmmofSmkgtartar Ja-rgaa«. am auf das Amtsblatt: „Der sächsische Erzähler" für die Monate Mai und Juni GIGI llA werden zu dem Preise von 1 Mark von allen kaiserlichen Postanstalten, -andbneftragern, IN der Expedition dieses Blattes, sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. Inserate finden in der bedeutend gesteigerten Auflage unseres Blattes, im gesammten Amtsgerichtsbezirk und weit darüber hinaus vorteilhafteste und wirksamste Verbreitung. Die Expedition des „sSchsischen Erzählers^ Bekanntmachung. Die Königliche Inspektion der Marineinfanterie und Marineartillerie geben folgendes bekannt: . — Im Herbst ISO» wird eine größere Anzahl tropendienstfähiger Dreijährig - Freiwilliger für die Besatzung von Kiautschou zur Ein stellung gelangen. Ausreise: Frühjahr LSVS — Heimreise: Frühjahr 1SV4 „ Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tischler, Glaser, Töpfer, Maler, Klempner u. s. w.) werden bei der Einstellung bevorzugt. Die Mannschaften erhalten in Kiautschou neben der Heimats-Löhnung und Verpflegung folgende Zulagen: a) Dienstpflichtige 0,50 M. Teuerungszulage täglich, b) Unteroffiziere als Nichtcapitulanten und Gemeine als Kapitulanten 1,50 M. und o) andere Unteroffiziere, sowie Sergeanten nach Maßgabe der Dienstzeit im Schutzgebiet 2—3 M. Ortszulage täglich. Bewerber, von kräftigem und mindestens 1,67 m großem Körperbau, welche vor dem 1. Oktober l»82 geboren sind, haben ihr Einstellungs gesuch, soweit sie dem Jahrgange 1882 angehören, mit einem auf dreijährigen Dienst lautenden Meldeschein entweder: dem I. Teebataillon in Kiel: zum Diensteintritt für das III. Seebataillon, oder dem II. Teebataillau in Wilhelmshaven: zum Diensteintritt für das III. Seebataillon und die Marinefeldbatterie, oder der III. Matrofenartiüerie-Adthetlong in Seh«: Amz. Diensteintritt für daS Matrofenartillrrie-Detachement Kiautschou (Küstenartillerie) —" baldigst cinzuscnden. Königliches Bezirks-Kommando Bautzen. Bekanntmachung, Wie die Königliche Amtshauptmannschast wahrgenommen hat, sind wiederholt Kadaver von Thieren ohne vorherige Untersuchung und ohne jede BorsichtSmastregel nach der Kunstdüngerfabrik zu Jenkwitz transportirt worden, obwohl sich nachträglich in Jenkwitz herausgestellt hat, daß die betreffenden Thiere an Milzbrand erkrankt waren. Die Königliche Amtshauptmannschast sieht sich daher veranlaßt, namentlich auf folgende gesetzliche Bestimmungen hinzuweifen: 1. Jeder Besitzer von HauSthieren ist verpflichtet, von dem Ausbruch des Milzbrandes unter feinem Viehbestand und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch dieser Krankheit befürchten lassen, sofort der Ortspolizei behörde Anzeige zu machen. 2. Die Ortspolizeibehörde hat auf die erfolgte Anzeige oder wenn sie auf irgend einem anderen Wege von dem Ausbruch oder dem Verdachte des Milzbrandes Kenntniß erhalten hat, sofort den Bezirksthierarzt zu benachrichtigen, damit die erforderlichen Untersuchungen und Anordnungen an Ort und Stelle bewirkt werden können. 3. Wer die unter 1 erwähnte Anzeige unterläßt, oder über 24 Stunden verzögert, wird — soweit nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist — mit Geldstrafe von 10 bis 150 Mk. oder mit Haft nicht unter einer Woche bestraft. Bautzen, am 30. April 1901. Königliche Amtshauptmannschast. 881 H..I. V-: Graube, Regierungsrath. Vg. Bekanntmachung. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an der Straße Schönbrunn—Pohla liegt bei dem Postamtc in Bischofswerda (S.) aus Dresden, 1. Mai 1901. Kaiserliche O b c r - P o st d i r c k t i o n. I. V. Gräper Aufgebot. Auf Antrag des Ortsrichters Ernst Friedrich Wilhelm Schuster in Schönbrunn, ist von dem unterzeichneten Amtsgerichte das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung dcs am 1. Dezember 1857 in Schönbrunn L. S. geborenen Ziegeleiärbeiters Emst Heinrich Lau beschlossen worden. Der Aufgebotstermin wird hiermit auf Freitag, den 15. November 1901, Vormittags 10 Uhr. bestimmt. Es ergeht an den Verschollenen die Aufforderung, sich spätestens im Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Zugleich ergeht auch die Aufforderung an Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Bischofswerda, am 24. April 1901. 8. R. 69/01 No. 3. Königliches Amtsgericht. > emannt. Bischofswerda, am 30. April 1901. V. L 63/01. Königliches Amtsgericht. Das Königliche Justizministerium hat an Stelle des verstorbenen Friedensrichters Karl August Schmuck in RothnauSlitz den herrschaftlichen Revierverwalter Clemens Paul in RothnauSlitz zum Friedensrichter für den Bezirk Birkenrode, Carlsdorf, Medewitz (mit Rittergut), RothnauSlitz (mit Rittergut) und Bogelgellmg auf die Zett bis Ende September 1903 emannt. DieS wir« hiermit bekannt gemacht. '