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pulsmtzerMcdenblaN MWMr: Nr. IS byWMMl! M Zoltung rslsgk.-nsr.: WMeOM »m Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Inserate siir denselben Tag sind bis vormittags Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt- KZ HZ WWMM DH I Uli Zeile oder deren Raum 15 Pf., Lokalpreis 12 Pf. schast und „Mode für Alle — Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich gesMlMevMtSSMMzMSKSWMessllMW LL Nr. 5S. Donnerstag, 6. Mai 1915 67. Jahrgang ümfhflilskj' fW Mn VffffiM umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Grossröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- MlUäN^t ) rU Oeli NliUvMtckUOv^UN 1 Ulottly stema, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, SUittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplaö Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. d) e) Weizenmeh. oder Gemische, in denen diese Mehle enthalten sind, einschließlich de- zur menschlichen Ernährung dienenden Schrotes und Schrotmehls. Dir Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe haben in Roggenmrhl Hafermehl Gerstenmehl Nur in den rev. StSVIsn kamvNZ und Pulsnitz Formulare werden durch Zähler am 8. Mal Verteilt und am Die Zähler sind beauftragt, die Anzeigepflichtigen bei der Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 M wird bestraft, wer der Ortsbehörde wlffontllck unrlcktlg» oder unvollständige Angaben macht. Mit Gefängnis bi» zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 3000 M wird bestraft, wer fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Stdt ein ^nselgspkllcktiger del der bsvorftvbendvn Crbvdung Vorräte an, dlo er del krübsrsn Vorratsauknadmen verfckwlegsn bat, so soll er von den durck das Verschweigen verwirkten Straken und Nachteilen krsl bleiben. vi. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß nicht angezeigte Vorräte — abgesehen von der Bestrafung nach V — im Urteil für dem Staate verfallen erklärt worden. Kamenz und Pulsnitz, am 4 Mai 1S15. vis KSnlgUcbs 6mtsbauptmannscbakt. vis StaQtrSts zu Kamenz unv Pulsnitz. werden den Anzeigepflichtigen wiederum Deklarationtformulare von dem Stadtrate zugehen. Diese 10. Mai wieder eingesammelt werden. Ausfüllung der Anzeigen weitgehendst zu unterstützen. IV. Zu den anzeigepflichtigen Mehlen sind auch alle Arten von Grieß, sowie Knorrsche» Hafermehl und ähnliche Mehlpräparate zu rechnen. Als Grtreidegemische sind sowohl die natürlich gewachsenen al« die nach der Ernie künstlich hergsstellten Gemische anzuzetgen. Für den Eintrag der Gemische in die Spalten der Erhebungsformulare ist der Hauptbestandteil der Gemische ausschlaggebend. Vorräte, die in fremden Speichern, Getreideböden, Schrannen, Schiffsräumen u. dergl. lagern, find vom Verfügungsberechtigten anzugeben, wenn er die Vor räte unter eigenem Verschluß hat. Ist dies nicht der Fall, so sind dir Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzugeben. Die Eisenbahnen haben nur die Vor- räte anzugeben, die sich bet ihnen auf Lager befinden. Ist die Lagerung nur zum Zweck der Umladung oder der Auslieferung der Ware an den Empfänger erfolgt, so haben die Eisenbahnen diese Vorräte nicht anzumelden. Die Anzeige über Vorräte, die sich am ErhebungStag auf dem Transporte befinden, ist unverzüglich nach dem Empfang von dem Empfänger zu erstatten. Bei Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe, deren Vorräte lediglich aus Mehl in einer Menge von weniger als 25 KZ im ganzen bestehen, beschränkt sich die Anzeigepfl cht auf die Versicherung, raß dir Vorräte nicht größer find. III. Dis Erhebung g schirht diesmal in der Weise, daß die Anzeigepflichtigen durch von der Ortsbehörde beauftragte Zähler ausgesucht werden, die die sestgestellten Vorräte selbst in eine Ortsliste eintragen. Die Inhaber der anzeigepflichtigen Betriebe Haden sich daher am Erhebungstage bis zum Abschluß der Vorratserhebung in ihrer Behausung aufzubolten. ... der Ortsliste bezw. dem Deklarationkformular anzugeben, wie groß die etwa noch als Saatgut be nötigten Mengen jeder Getretdeart und die noch zu bestellenden Flächen nach Hektaren find. llMMW MMW M MM M 6MM W llM am 9. Mai 1915. I. Am Sonntag, den 9. Mai 1915 werden di« Vorräte an Getreide und Mehl sestgestellt werden. Er kommen folgend« Betriebe in Betracht: a) Sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe. b) Bon gewerblichen Betrieben insbesondere: Getreide-, Mahl- und Schälmühlen; Bäckereien, Konditoreien, Pfefferküchler; Nudeln- und Makkaronifabriken; Nährmittelfabriken; Rollgerstefabriken; Gersten- und Malzkaff,efabriken; Mälzereien; Meiereien, Molkereien mit eigenem Viehstand; Mästereien und Züch- tereien ohne landwirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Branntweinbrennereien (mit Ausnahme der Obst- und Kleinbrennereien — Z 12, § 15 Abs. 1 des Branntwetnsteu-rgesetze» —) und Hefesabriken. c) Von Hrnd lrbetrieben insbesondere: Handel mit Getreide und Mühlenfabrikaten, Hülsenfrüchten, Furage, Futter, Kolonialwaren; Konsumvereine; Waren häuser; Grtreiiehollen und Lagerhäuser; Handel mit Schlach - und Nutzvieh; Pferdehandel. ck) Bon Verkehrsbetrieben insbesondere: Personen- und Frachtfuhrgeschäfte einschließlich Omntbusbetriebe; Straßenbahnbetriebe; Ausspannwirtschaften, Gast- Häuser; Spedition; Abfuhranstalten: Leichenbestattung; Eisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe nur insofern, als bet ihnen Brotgetreide, Mehl, Gerste, Hafer und Mengkorn nicht nur zum Zwecke des Weitertransports, sondern für längere Zeit gelagert ist, z. B. in Eisenbahnlagerhallen, Schiffslagerhallen, Schiffs räumen. die als Lager benutzt werden. e) Sonstige Betriebe, wie Zkku»unt«rnehmungen, Reitinstitute, Zoologische Gärten. II. HnzelgopkNckNg sind alle Vorräte der nachstehend aufgesührten Getreide- und Mehlsorten, die sich in der Nacht vom 8. zum 9. Mai in Gewahrsam der zur Angabe Verpflichteten befunden haben: RoggA ""d (Spelz, Dinkel) j ^der mit anderer Frucht gemischt, auch ungedroschen, Gerste (Brau- und Futtergerste, ausschließlich Malz) i Hafer I Mengkorn aus Gerste und Hafer i ungedroschrn, Mischfrucht, d. h. Gerst« und Hafer mit Hülsenflüchten gemischt I v?egen Slsinfcküttunct der Großnaundorf—Kleindittmannsdorfer Straße wird der Verkehr von Sonnabend, den 8. Mai bis zur Vollendung ge sperrt. Der Verkehr wird über Mittelbach—Lichtenberg und Lomnitz verwiesen. Der Gemeindevorstand. Dienstag, den 18. Mai 1915: Krammarkt in Königsbrück. Lärm verursachende Geschäfte werden nicht zugelassen. Der Viehmarkt am 17. Mai d. I. findet nicht statt. vsr vürgsrmeister. Jas Wichtigste. Wolffs Telegraphenbüro gibt bekannt, daß von den in den deutschen und österreichischen Kriegsberichten genannten Zahlen stets die größere gilt. Dem deutschen Artillerie-Bombardement auf Dünkirchen sind bis 2. Mai 350 Personen und fast 100 militärischen Zwecken dienende Baulichkeiten zum Opfer gefallen. Deutsche Unterseeboote versenkten die Trawler „Martaban" und „Meroury" aus Hull, den norwegischen Dampfer Baldin und den Dampfer „American" Infolge des deutschen Vormarsches in Nordwest-Rußland wurde am Sonntag der gesamte Eisenbahnverkehr Pe tersburg-Warschau und Riga—Wilna eingestellt. Das Landungskorps des Generals d'Amade auf Gallipoli ist größtenteils von den Türken vernichtet; nur 8000 Mann haben sich gerettet. Infolge der unbefriedigten chinesischen Antwort auf die ja panischen Forderungen erklärte der japanische Gesandte, das Anerbieten der Rückgabe Kiautschaus an China zurückziehen zu müssen. Deutsche Flieger erschienen am Dienstag über Riga, warfen jedoch keine Bomben ab; deutsche Vortruppen sind nahe bei Libau aufgetaucht. In der Nordsee wurden acht englische Fischdampfer von deutschen Unterseebooten vernichtet. Bei Kapatepe schlugen die Türken feindliche Landungstrup pen zurück. Die italienischen und österreichischen Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluß; die Entscheidung wird in den allernächsten Tagen fallen. Die englischen Verluste beim deutschen Vorstoß am Bserka- nal betragen nach einer englischen Meldung 560 Offiziere und 13420 Mann.