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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint teden Sonnabend nachmittags. dezngsprels: Vierteljährlich 60 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 75 Pf. — Anzeige« werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand rmd von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaiiige Peiitzeile oder deren Raum mit 2V Pf. berechnet. Schloß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 55S, Firma Ernst Flick» Reichenbrand. IS Sonnabend, den 12. April ISIS Grotzgeld-Gutfcheine des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Chemnitz betr. Die vom hiesigen Beziiksverband unter dem 15 November 1018 ausgegebenen Notgeldscheine in Abschnitten von 5, 10 und 20 ./t werden zufolge Verordnung des Wirtschaftsmintsleriums mit dem 30. April 1919 außer Verkehr gesetzt. Einlösung dieser Scheine erfolgt durch die Sächsische Bank, Zweigstelle Chemnitz, Roßmarkt Nr. 3 und durch die amtshauptmannschaftliche Nasse. Chemnitz, am v. April 19IS. Amtshauptmannschaft. .Lungenseuche unter den Rindviehbeständen. s Die Amtshauplmannschaft hat zur Bekämpfung der Lungenseuche unter den Rindvtehbeständen des Bezirks folgendes angeordnet: Die lungcnseucheverdächltgen und daher unter Beobachtung — in besonderem Stalle — stehenden Kühe dürfen nicht zu fremden Bullen geführt werden, ebenso auch nicht der gesamte Rinderbestand, wenn die lungenseucheoerdächtigen und daher unter Beobachtung stehenden Küpe aus irgend welchen Gründen — Mangel an einem abgrsonderten Slalle — im gemeinsamen Stalle stehen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 7. April 1919. Die Gemeindeoorstande. Die Meinhandelshöchstpreise für Zucker. Infolge der am 1. April 1919 eintretenden Erhöhung der Frachtsätze macht sich eine Änderung der mit Verordnung vom 28. Oktober 1918 (Nr 252 der Sächs. Staatszeitung vom 28. 10.18) bekannt gegebenen Kleinhandelspreise für Zucker erforderlich. 1 Pfennig für das Pfund tritt bereits am 1. April 1919 in Kraft. Die Bestimmung im Absatz^2 erhält demgemäß folgende Fassung: .Diese Preise erhöben sich mit Rücksicht auf die am 1. Januar 1919 einsetzenden Monatszuschläge und die am 1. April 1919 elntretende Erhöhung der Frachtsätze am 1. Februar, 1. April und 1. Juli 1919 um je 1 Pfennig für das Pfund." Dresden, den 29. März 1919. Das Wlrtschaftsmlnlsterlum. Vorstehende Verordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Relchendrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein ^ind Rottluff» am 9. April 1919. Nach der Bekanntmachung des Wirtschastsnuntstertums vom 7. April 1919 — I5l 1 III -V. St. — werden die von der Stadtgemeinde Chemnitz ausgegebenen Notgeldschetne in Abschnitten 6, 10 und 20 mit dem 8. Mai 1919 außer Verkehr gesetzt. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 9. April 1919. Die Gemeindeoorstande Bauern- und Landarbeiterratswahlen. Gemeinde Reichenbrand sind folgende Herren gewählt worden: a) von den Landwirten die Gutsbesitzer Bruno Hörtzsch, Hermann Kunze, Otto Lindner, Ernst Pölhig: b) von den Landarbeitern Ernst Albert. Franz Graßhof. Richard Weiße, Albtn Wiederhold. Reichenbrand, am 8. April 1919. Der Gemeindevorstand. Schutzmannstelle. Bei der hiesigen Gemeinde ist die für Militäranwärter vorbehaltene Stelle eines 3. Schutzmannes zu besetzen. Gehalt 2000 Mark. Teuerungszulage 600 Mark. Geeignete Bewerber, welche in der Rechtschreibung sicher und frei von körperlichen Leiden und Krankheiten sind, wollen selbstverfaßte Gesuche mit Lebenslauf und Zeugnisabschriften bis zum 25. April 1919 beim Gemeindcvorstand zu Reichenbrand einreichen. Reichendrand, am 1. April >919. Vogel, Gemeindevorstand. Säuglingsfürsorgestelle. Die während des Krieges eingestellten Beratungsstunden der Eäuglingsfürsorgestelle sind nun- mehr wieder eingerichtet worden- Herr vr. m«l. Lurz, hier, wird jeden ersten und dritten Donnerstag im Monate Nach mittag 8 Uhr in seiner Wohnung, Neooigtstraße Nr. 29, unentgeltlich ärztlichen Rat erteilen. Reichenbrand, am 9. April 19l9. Der Gemeindevorstand. Die Ausgabe der Milch-, Fleisch- und Wochen-Kartossel-Ergänzungskarten stndet DikoSt.g, dk» IS. April litt» gegrn Vorzeigung der Mllchlort-oablch.itt-, der Warenbezugs- und der grüne» Wochenkartoffel- karte» mll der Schlutz-Nr SS wle lolgl statt: Biottnarbenhesl Nr. t — IS» non S — S Ahr i . . ISl- SkXI . g —4 . / >m Meldeamt Bra-nmrbenhest Nr. U nan L-S Uhr 1 Brastnalstenhest Nr. S°l- 7S° °gn 2-S Ahr > S^als-nz.mmer Brotmarkenhest Nr. 901—1050 von 2 —3 Uhr ^ tm Gemeindekassen. Die Zeiten sind genau einzuhalten. Die Ausgabe der Karlen erfolgt «nr gegen Vorzeigung der obengenannten Ausweise. Reichenbrand, am 10. April 1919. Der Gemeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Nachdem die Behändtgung der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerzettel im allgemeinen beendigt ist, werden aus Grund von 8 40 des Einkommensteuergesetzes und § 28 des Ergünzungssteuer- gesetzes diejenigen Beitragspflichtigen, welchen ihre Steuer-ettel nicht vehändtat werden konnten, hierdurch aufgesordert, wegen Mitteilung des Linschützungsergevntffes sich bei der hiesigen Ortssieueretnnahme zu melden. Reichenoranv, am 10. April 1919.Der Gemeivdevskstand. April 191L «etc kanntmachung. Dl- nnt-rzelchn«I- D-rwal«ung hat dle L-Ichüsl-zklt -v 1h. AprU durcha-hend aus 8 Uhr »ar- mittag bis 3 Uhr nachmittag seftgelegt. Dl- Ualsau -inlchl. «parkals. sind an sämtlich-» <S«schjtst»tag-n nur von 8 Uhr vormittag bi» A Uhr nachmittag g-Ssstl-t. «legmar, s. April ISIS. D« »emrli-.h«v«rstand. Brandkafsen-Beiträge. Die am 1. d. M. fälligen Brandkassrn-BeitrSge sind bis längstens den 12. AprU 1919 an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, den 4 April 19l9. Der Gemeindevorstand. Der 1. Termin der ÜVassersteuer nach 25 Pfennig pro Kubikmeter ist bis zum 16. April d. I. an die Wasserwerkskafse abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeletlet werden. Neustadt, am 10. April 1919. Der Gemeiudevorstand. Am 1. dieses Monats ist der 1. Termin der Gemeindegrundstener fällig gewesen. Derselbe sst bis spätestens um 16. April d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung etngeleitet werden. Neustadt, am 10 April 1919 Der Gemeiudevorstand. Impfungen in Rabenstein. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Impfarzt, Herrn vr. meä. Hetnemann wie folgt statt: I. Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 7. Mal 1919 nachmittags 5 Uhr (Nachschau: Mittwoch, den 14. Mal 1919 nachmkttags 5 Uhr) in Köhlers Gastwirtschaft hier, Taistraße 8. H. Die Wiederimpfungen der Volksschüler: Dienstag, den 6. Mai 1919 vormittags 11 Ilhr Knaben, . V»l2 . Mädchen, (Nachschau: Dienstag, den 13. Mai 1919, vormittags 11 Uhr Knaben. .. r/r12 . Mädchen) in der Zentralschule. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 11. April 1919. Mieteinigungsamt. In der Gemeinde Rabenstein ist ein Mieteinigungsamt, bestehend aus den Herren Mar Ernst. Max Ehrlich und Alfred Würker als Hausbesitzer, sowie den Herren Richard Eiding. Richard Dürr und Paul Barthei als Mieter e-richtet worden. Obmann ist Herr Sparkafsenkassierer Wendt. Mietstreitigkeiten können bei diesem Ami vorgebracht werden, weiches im Interesse der Ein- wohnerschast auf gütlichem Wege Einigung zu erzielen suchen wird. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 10. April 19IS. Brotkartenausgabe. Die Ausgabe der Brotkarten für die Zeit vom 19. April d. I. ab erfolgt Donnerstag, den 17. April 1919, von 5—6 Uhr nachmittags durch die Brotpfleger in den bekannten Ausgabestellen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 10. April 1919. Die Aufnahme in die Kundentistcn bei den Fleischern "folgt Montag, den 14. April d. I., von L—8 Uhr nachmittags. Fleischkarlen und Brotmarkenheste sind vorzulegen. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezugs nach sich. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 10. April 1919. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Bezirksunterstützung für Monat AprU 1919 an die zum Heeresdienst eingezogenen Mannschaften erfolgt Dienstag, den 15. AprU d. I. von 8—12 Uhr vormittags für alle Nummern. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 10. April 1919. Am Arveiterratswahl in Ravenstein. Sonntag, den 27. April 1919 von vormittags !v bis nachmittags 4 Uhr findet für die Gemeinde Ravenstein einschl. der Gutsbezirke Niederrabenstein und Oder- rabenstein eine Neuwahl des Arbeiterrates statt. Wahlberecktigt und wählbar sind alle über 20 Jahre alten Personen beiderlei Geschlechts bis zu eineiW Jahreseinkommen von 10000 Mark. Zu wählen sind 7 Mitglieder. Die Wählerlisten liegen im Rathause — Zimmer 4 — während der üblichen Geschäftszeit vom 16. April bis 23. AprU 1919 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsprüche hiergegen sind bis zu letztgenanntem Tage zu erheben. Wahioorschläge sind bis ,7 ,g,g tm Gemeindeamt einzuretchen und dürfen nur die 7 Bewerber enthalten. Die Wahl selbst findet statt für den l. Stimmbezirk: umfassend die Bachgasse, Chemnitzer. Garten-, Nord-, Ost-. Ritter-, Röhrs- dorfer Straße und Weg nach dem Kalkwerk im Gasthaus Weiher Adler; für den 2. Stimmbezirk: umfassend die Adolf-, Ahnert-, Anton-, Hardt-, Ktrch-, Karl-, Limbacher von 1—25, Post-, Park-, Pelzmühlen- (einschließlich Krankenhaus), Solbrig- uyd Taistraße in Köhlers Gastwirtschaft, Taistraße 8; und für den 3. Stimmbezirk: umfassend die Burg-, Forst-(mit Kol. Earoiabad). Grünaer, Kurze, Limbacher von 26—77 und Reichenbrander Straße im Gasthaus Goldener Löwe. Die Wahl erfolgt mit gebundenen Listen nach der Verhältniswahl. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 10. April 1919. Volks- und Fortbildungsschule in Rabenstein. Die häufigen ungerechtfertigten Schulversäumnisse der letzten Zeit geben Veranlassung, mit allem Nachdruck auf die einschlägigen Strafbestimmungen in 8 5, Abs. 4 des Doiksschulgesetzes aufmerksam zu machen: .Bei unentschuldigten oder ungerechtfertigten Versäumnissen hat die zuständige Behörde auf Anzeige de» Schulvorstandes die Eitern oder Erzieher der betreffenden Schüler, nach Befinden auch die Ledrherren. Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen eine Verschuldung zur Last fällt, mit einer Geldstrafe dis zu 30 Mark, welche tm Falle der Nichterlegung nach 88 28 und 29 des Reichsstrafgesetzbuchev in Haft umzuwandrln ist, zu belegen. Gleiche Strafe trifft diejenigen, welche widerrechtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule verweigern bezw. deren Besuch vernachlässigen." Vorstehende Bestimmungen werden künftig mtt aller Strenge durchgeführt werden. Rndenst^n, den 9. April 1919. Der Ortsschuttnfpektor. - Der Schulvorstand. Stetnbrück, Direktor. Friedr. Tetzner. Vorsitzender.