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Frankenberger WrichtMatt Dienstag, dev 13. November. Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. AmtShauptmannschast Flöha, des König!. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich ij Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Verordnung, die Landestrauer für Ihre Majestät die Königin Mutter betreffend. In Folge des am gestrigen Tage eingetretsnen Ablebens weiland Ihrer Majestät der Königin-Mutter werden sämmtliche Obrigkeiten hierdurch noch besonders angewiesen, innerhalb des Bereichs ihrer amtlichen Wirksamkeit dafür Sorge zu tragest, daß die durch das Mandat vom 13. April 1831 für den Fall des Ablebens einer verwittweten Königin getroffenen Bestimmungen über die Landestrauer alsbald in Vollzug ge setzt werden und zwar Allerhöchster Anordnung gemäß mit der Maatzgabe, daß dis vorgeschriebene Einstellung der Musik und der öffentlichen Lustbarkeiten bis zu und mit dem Tage der am 12. November stattfindenden Beisetzung der hohen Verewigten anzudauern hat. Dresden, am 9. November 1877. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Bekanntmachung. Auf die diesjährigen Communanlagen ist der IV. und letzte Termin bis zum 13. November dieses Jahres an die Sladtsteuereinnahme (Nathhaus 2 Treppen) zu berichtigen. Wir machen die Anlagnipflichtigen darauf hierdurch noch besonders aufmerksam mit dem Bemerken, daß gegen Säumige 8 Tage nach Ablauf des Termins mit den executivischen Zwangsmaßregeln verfahren werden wird. * Frankenberg, am 29. October 1877. DerStadtrath. —— Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. Allerhöchster Anordnung gemäß hat die bei Landestrauer vorgeschriebene Einstellung von Musik und öffent lichen Lustbarkeiten diesnial nur drei Tage d. i. bis mit heute anzudauern. Frankenberg, am 12. November 1877. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Auf Antrag der betheiligten Erben soll - den 3 December 1877 das zum Nachlasse der am 24. August dieses Jahres zu Auerswalde verstorbenen Christiane verw. Irmscher gehörige HauSgrundstück Nr. 5 des Brandcatasters, Nr. 5 des Grund- und Hypothekenbuches für Auerswalde, vormals Lichtenwalder Antheils, welches am 30. vorigen Monats ortsgerichtlich auf 5107 Mark —' Pf. gewürdert worden ist, öffentlich an den Meistbietenden und zwar an Ort und Stelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Amtsschänke zu Auerswalde aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. * Frankenberg, am 3. November 1877. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wiegand. Müller. Hedenktage aus großer Zeit. 1870. 10. Novbr.: Festung Neubreisach capitulirt mit 100 Offizieren und 5000 Mann. 100 Geschütze erobert. 12. Novbr.: Siegreiches Gefecht des deutschen Kanonen- boote« Meteor gegen den französischen Aviso Bonvet in den Gewässern von Havannah. Zu den LalidlagsverhandtuugtN. Nicht weniger als 24 Vorlagen verschiedener Art sind dem Landtage zugegangen. Zweierlei Gruppen von Vorlagen sind es, um die sich die Verhandlungen drehen werden: die auf das Budget und die damit zusammenhängende Steuer reform und die auf die Durchführung der Neichs- justizgesetze bezüglichen. Besonders die Budget vorlagen und die Steuerrevision nehmen das öffentliche Interesse in hohem Grade in Anspruch und haben bereits am 30. Octbr. zu einer De batte in der Kammer geführt, welche durch die dabei abgegebenen Erklärungen des neuen Fi nanzministers v. Könnneritz sowohl, als durch diejenigen der Parteien und ihrer hervorragen den Vertreter von Bedeutung ist. Das Budget erstreckt sich auf die Finanzperiode von 1878 bis 1879, es zerfällt in ein ordentliches und ein außerordentliches; ersteres balancirt mit 62,029,188 M. Einnahme und ebensoviel Aus gabe, letzteres desgleichen mit 26,029,069 M. Das Bild, welches wir aus ihm sowohl, als aus den Verhandlungen vom 30. Ocibr. und der Thronrede betreffs der Finanzzustände des Landes gewinnen, bestätigt die schon lange ge hegten Voraussetzungen von Mindereinnahmen in vielen wichtigen Verwaltungszweigen und dadurch nothwendiger Steuererhöhung. Der Druck der Zeitverhältnisse, der sich fast allen Klassen der Bevölkerung fühlbar machte, ist, wie die Thronrede hervorhebt, Schuld, daß die laufenden Staatseinnahmen den Erwartungen des Voranschlags nicht entsprochen haben; so zeigt denn u. A. das ordentliche Budget gegen dasjenige von 1876—77 Mindereinnahmen in der Forst- und Jaqdverwaltung von 1,322,000 M. („wegen gesunkener Holzpreise"), in den Steinkohlenwerken solche von 281,008 M. („we gen geringeren Förderquantums und herabgesetz ter Preise"), in der Berg- und Hüttenverwal- tung von 254,251 M. („wegen geringeren Ge halts der anWiefernden Erze und Zurückgehens des Preises der Schwefelsäure"), die Einnahmen der allgemeinen Kassenverwaltung zeigen einen Ausfall von 621,000 M., die der Staatseisen bahnen einen von 3,785,901 M. Im Ganzen ergaben sich 6,338,761 M. Mindereinnahmen, denen in anderen Zweigen der Verwaltung nur 327,551 M. Mehreinnahmen gegenüberstehen, während der Mehraufwand gegen das Budget von 1876—77 nicht weniger als 9,170,130 M. beträgt (darunter 6,622,272 M. zur Verzin sung der Staats- und Finanzhauptkassenschulden, 332,682 M. zur Erhöhung der Matrikularbei- träge u. s. w.). Es ist, wie der Finanzminister v. Könneritz in seinem am 30. Octbr. gegebenen Ueberblick über die Finanzzustände des Landes mittheilte, ein Deficit von 9—10 Millionen M. zu erwarten. Eine höhere Inanspruchnahme der Steuer kraft des Landes wird daher von der Thron rede als unerläßlich betont, doch spricht sie da bei die auch vom Finanzminister geäußerte Hoff nung aus, daß diese Nothwendigkeit nur eine vorübergehende sein werde. In der That sind denn auch in das Budget von 1878—79 der gleiche Betrag der Gewerbe- und Personalsteuer wie dieses Jahr und außerdem 11 Simpla der Einkommensteuer (statt der bisherigen 6) ein gestellt worden, wobei aber je nach dem Aus fall der zu vereinbarenden Steuerreform eine Abänderung dieser Repartition vorbehalten bleibt. Was nun die wichtige Frage der Steuerreform betrifft, so stellt die Thronrede eine Revision des Einkommensteuergesetzes, welche die Besei tigung der hervorgetretenen Mängel und die Vereinfachung des Einschätzungsverfahrens er strebe, in Aussicht. Die Ueberzeugung von die ser Nothwendigkeit wir von der, daß Einkommen steuer, Gewerbe- und Personalsteuer nicht in der bisherigen Weise nebeneinander fortbestehen können, ist jetzt wohl schon die vorherrschende geworden, während die Ansichten über das künf tige Verhältniß der Grundsteuer weit mehr aus einandergehen und in den gewerblichen Kreisen die Befürchtung ihrer Benachtheiligung zu Gun sten der hevorzugten Landwirthschaft stark erregt haben. In letzterer Beziehung ist gegenwärtig unter den Gewerbe- und anderen Vereinen des Landes eine Bewegung im Gange, welche, aus gehend von dem städtischen Verein von Oschatz, bei der Kammer auf eine Neubonitirung (Schä tzung) des Grundbesitzes hinwirken will, da seit den mehr als 30 Jahren, seit die letzte Ein schätzung stattgefunden, sich die Bodenculturver- hältnisse wesentlich geändert hätten, so daß die Grundsteuer nach einer Neubonitirung gerechter vertheilt und mehr einbringen werde und auf diese Art die Ungleichheit der Besteuerung von Stadt und Land einigermaßen ausgeglichen würde. Anerkennend hervörzuheben ist aus der ersten Budgetverhandlung vom 30. Octbr., die nach