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Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 1871 Dienstag, den 12. December innegehabten Wohnung in der Holz, als: die Hinterlassenen. hier danken herzlichst Gasse hier, verauctionirt und aus dem Nachlasse des Herrn Ginnehmer VrviLkLvr werden nächsten Donnerst« Reißigfchocke, Stämme, a von 10 Uhr an in der Turnstraße hier ein Schreib- Viele Lampen, Glas- und Por;ellangeschier werden heute und morgen von 10 bis 12 Uhr und 2 bis L Uhr bei Hrn. 08««^ NIüLLvr, Dresdner Zur Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Königs soll heute, Bormittags 10 Uhr, auf dem Rathhaussaale ein Schulactus abgehalten werden, wozu Freunde und Gönner der Schule hierdurch ergebenst eingeladen werden durch Großenhain, den 12. December 1871. den Schuldirector Mushacke. an die Meistbietenden verkauft werden. Aufgeld pro Nummer 10 Ngr. Weitere Bedingungen werde» vor der Auction kannt gemacht. Sammelplatz am Streumener Weae. Rühle, Jäger. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Holz Auction. Freitag den 15. December Vormittags 1ü Uhr sollen auf Treugeböhlaer Flur folgende HOLLVL an die Meistbietenden verkauft werden, und zwar: 6 Scheitklaftern, 3 Stockklaftern und 63 Schock Reißig. Sammelplatz im Gasthofe zn TreugebShla. Wendt. sekretär, ein Glasschrank, Kommoden, Bettstellen, ein Sopha, Tische, Stühle und viele andere hübsche Sachen verauctionirt. — C. G. Arnold. Holz-Auction. Mittwoch, den 13. December d. I., Vormittags 10 Uhr soll im Koselitzer Rittergutsforste eine größere Quantität ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 in Bayern. Vom 26. November 187l. Nr. 738. Gesep über die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867 in Bayern. Vom 24. November 1871. Nr. 739. Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Nord deutschen Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve in Baden. Vom 22. November 1871. Nr. 740. Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Nord deutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedcnszustandes, vom 25. Juni 1868 in Baden. Dom 22. Novbr. 1871. Nr. 741. Verordnung, betreffend die Einführung des preußischen Mili- tair-Strafrechts in Baden. Dom 24. November 1871. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 7. Dezember 1871. Der Rath daselbst. 14S Großenhainer UMH altungs uu- AnzchML L3 kieferne Rollklaftern, Stockklaftern, Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich ist das 46. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 735. Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zu dem Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1871. Vom 22. Novbr. 1871. Nr. 736. Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Vom 22. November 1871. Nr. 737. Gesetz, betreffend die Einführung der Maaß- und Gewichts- Großenhain. Von den Mitgliedern des hiesigen Turn vereins hatten seit Ausbruch des deutsch-französischen Krieges mehr denn dreißig der Fahne folgen müssen, um entweder gegen die Franzosen zu kämpfen, oder als Reservisten Garnisondienste zu thun, und nur ein Einziger davon war des Kampfes Opfer geworden. Diesen zurückgekehrten Mitgliedern gab genannter Verein zur Bewillkommnung nach den überstandenen Strapazen am Sonnabend Abends im Rathhaussaale einen Commers. Zahlreich waren hierzu die Turnvereinsmitglieder erschienen, an einer langen Tafel in der Mitte des Saales aber waren die zu begrüßenden Krieger placirt. Mit einer längeren Ansprache, in welcher ein kurzer Rückblick auf die ereignisreiche Zeit geworfen wurde, eröffnete der Vorsitzende des Vereins den Abend, ge dachte in trauriger Erinnerung des verlangten Opfers aus der Mitte der Vereins und begrüßte die Heimgekehrten in herzlichster Weise. Hierauf wurde ein ernstes Commerslied gesungen und nachdem die Begrüßten ihren Dank dargebracht hatten, begann der Commers allgemeiner zu werden. Declamationen oder Ge sangsvorträge wechselten mit lebenden Bildern, deren Stoff hauptsächlich dem Kriegerleben entnommen war, ein Commerslied heiteren Inhalts kam noch zur Absingung und in den Pausen trug das Hornistenchor des Vereins durch seine anerkennenswerthen Leistungen znr allgemeinen Unterhaltung und Erheiterung bei, so daß in später Stunde erst die Trennung der fröhlichen Theil nehmer erfolgte, bei denen dieses Fest gewiß die beste Erinnerung hinterlassen wird. Am vergangenen Sonntage hatten wir wiederum Gelegenheit, uns von den vortrefflichen Leistungen der gegenwärtig hier unter Direction des Herrn Meyfarth anwesenden Gesellschaft zu überzeugen. — Die Wahl des Stückes: „Der Orgelmann und seine Familie" war ganz vortrefflich, und ganz be sonders sprach die Darstellung des Orgelmannes an. Nicht minder gebührt aber auch Anerkennung den Darstellerinnen und Darstellern aller übrigen Rollen, und wäre nur zu wünschen, daß durch zahlreicheren Besuch des Theaters die ausgezeichnete Gesellschaft Grund fände, noch recht lange bei uns zu verweilen. 8. L. V. L. ». 8. Für die vielfachen Beweise der Liebe und Theilnahme bei dem Tode und Begräbnisse des Pens. Steuereinnehmers 1>6nklsn H