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Verordnungsblatt -er Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konsistorialbehör-e -er Oberlausitz. Amtsblatt Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bantzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz» des Hauptsteucramts Bautzen, ingleichen der Stadträtc zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weissenberg. L^rgan der Handels- und Gewerbekaulurer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprcchanschluß Nr. 51. Dit Bautzener Nachrichten ericheiuen, uw Ausnahme der Sonn nnd Festtage, täglich abends. Preis deS vierteljährlichen Abonnements 3^ JnsertionSqebiihr für den Raum einer Petit- Spaltzeile gewöhnlichen Satzes 12'/» A, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachweisgebühr für jede Anzeige und Insertion 20 Pig., für bricjliche AuSkunitScrtcilung 10 Psg. jund Porto). MV- Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blaue Ausnahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blaues und die Annoncenburenus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weissenberg, Lippiljch in Schirgiswalde, Gustav Krölinq in Bernstadt, Buhr in Königshain bei Ojtritz, Reuüner in Ober-CunnerSdors nnd von Lindenau in Pulsnitz. Ml. 222. Lonnabeud, den 24. Lepteurber, abend». 1808 Bekanntmachung. Die gegenseitige Lebens-, Jnvaliditäts- und Unsall-VersicherungS-Gesellfchast Prometheus zu Berlin hat ihren hieriändischen Sitz von Leipzig nach Dresden verlegt. Ministerium des Innern. Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. vr. Bodel. Edelmann. Zu Folge Mittheilung der Königlichen Kreishanptmannschust Dresden ist dem Ge- meindcvorstanbc Dietzold zu Leubnitz.Neuostm ans Grund 8 i1 des Gesetzes vom 7. Mürz 1879 die Befugniß zur Verfügung von Zwangsvollstreckungen in bewegliche körperliche Sachen innerhalb seines Geschäftsbereiches, unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes übertragen worden. Bautzen, am 22. September 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. von Schlieben. M. Bekanutmachunn, die ErgäuznukSwahleu für die Handelskammer Zittau betreffend. Zur Vornahme der diesjährigen Urwahlcn zu den Ergänzungswahlen sür die Handelskammer Zittau find nach der in No. 209 der Bautzener Nachrichten abgedruckten Generalverordnung der Königlichen Kreis hauptmannschaft Bautzen vom 6. d. M. L. aus der Wahlabthcilung 9. bestehend aus den AmtSgcrichtSbezirkcn Bautzen lausgenommen die Stadt Bautzen) und Schirgiswalde, zusammen 2 Wahlmänner, L. aus der Wahlabthcilung l O, bestehend aus dem Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda, 3 Wahlmänner zu wählen. Diese Wahlen haben Montag, den 10 Oktober 1898- Vormittags 10-11 Uhr And zwar a) für die Orte Wehrsdors, Steinigtwolmsdorf und Weiss im Erbgericht zu WehrSdorf, b) für den Ort Sohland an der Spree im Erbgcricht zu Sohland an der Spree, v) für die übrigen Orte des Anusgerichtsbezirks Schirgiswalde, sowie für die sämmllichen Ort schaften des Amtsgerichtsbezirks Bautzen im Sitzungszimmer der Königlichen AmtShauptmannfchaft zu Bautzen, ä) sür die Orte Oberneukirch aller Antheile, Niederneukirch und Ringenhain beider Antheiie in der BahnhofSrcstauration Ntcderneuktrch, 8) für die Stadt Bischofswerda und die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Bischosswerda im Gasthof .zum Engel" in BifchofSwcrda ftattzufinden. Stimmberechtigt und wählbar find alle mit dem Sitze ihres Geschäfts im Bezirke, d. h. der König!. Krelshauptmannschast Bautzen, angehörigen Personen, welche als Kausleute oder als Fabrikanten mit einem Einkommen von mehr als 1900 aus Handel oder Gewerbe (Renten und dergl. kommen nicht in Frage) eingeschätzt, 25 Jahre alt und Im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Alle Stimmbcrcchtiglen werben hierdurch zur Bctheiligung an dieser Wahl mit dem Bemerken SUfgcsordcrt, daß die Stimmzettel persönlich abzugeben sind und daß nach Ablauf der zur Abstimmung sest- gesetzten Frist Niemand mehr zur Wahl zugelassen werden kann, der nicht bereits im Wahllokal anwesend ist. Bautzen, am 20.September 1898. Königliche Amtshauplmannschaft. llr. Hempel. Mcklt. Bekanntmachung, die ErgSvznngSwahlell für die Äewerbekammer Zittau betreffend. Zur Vornahme der diesiährigen Urwahlcn zu den Ergänzungswahlen sür die Oiewerbekammer Zittau sind nach der in No. 209 der Bautzener Nachrichten abgedruckten Generalverordnung der Königlichen Kreis hauptmannschaft Bautzen vom 6. dss. Mts. auS der 14. Wahlabthcilung, bestehend aus den Ortschaften des AmtSgcrichtSbcztrkS Bautzen (ausgenommen die Stadt Bautzen), 4 Wahlmänner, S. aus der 15. Wahlabthcilung, bestehend aus den Ortschaften des AmtSgerichtSbczirkS SchirgiS, «albe, 2 Wahlmänner, 6. aus der 16. Wahlabthcilung, bestehend aus den Ortschaften des AmtSgerichtSbczirkS Bischofswerda, 4 Wahlmänner zu wählen. Diese Wahlen haben Montag, den LO. Oktober 1898, Bormittags 10—12 Uhr ftattzufinden, und zwar: 1. sür die Orte: Baruth, Belgern, Brießnitz, Buchwalde, Connewitz bei Baruth, Cortnitz, Drehsa, Dubrauke, Gröditz, Kleinsaubernitz mit Zubehör, Nechern, Preititz, Purschwitz, Racket, Weicha, Wuischke bei Weißenberg und Wurschen im Gasthof .zur Sonne" in Baruth; 2. sür die Orte: Arnsdorf, Coblenz, Cossern, Dahren, Diehmen, Dobranitz, Drauschkowitz mit Zubehör, Dretschen, Gaußig, Gnaschwitz, Göda, Golenz, Großseitschen, Günthersdorf, Kleinsörstchen mit Zu behör, Kleinsettschen, Naundorf, Nedaschütz mit Kleinpraga, Obersörstchen, Ptetschwitz, Semmichau, WeißnauSlitz und Zockau im Gasthof .zum Hirsch" in Göda; 3. sür die Orte: Brösa, Commerau bei Guttau, Gleina, Göbeln, Guttau, Halbendors mit Geißlitz, Kauppa mit Jetscheba, Klix, Leichnam, Lömlschau, Malschwitz, Neudorf mit Ruhethal, Särchen, Salga, Edier und Wartha in der Schusterschen Schankwirthschaft zu Klix; 4. sür die Orte: Caminau, Caßlau, Commerau bet Königswartha, Doberschütz bei Neschwitz, Droben, Eutrich, Guhra, Holscha mit Zubehör, Jeßnitz, JohnSdorf, Königswartha, Lauske, Lippitsch, Loga, Lomske bei Milkel mit Zubehör, Lomske bei Neschwitz mit Zubehör, Luga mit Zubehör, Luppa mit Zubehör, Milkel mit Zubehör, Milkwitz mit Zubehör, Neschwitz, Neudorf bei Königswartha, Neudorf bei Neschwitz, NIesendorf, Oppitz, Puschwitz. Quoos, Saritsch, Truppen, Uebigau mit Krinitz, Weidlitz mit Pannewitz, Wessel, Wetro und Zescha im Gasthof .zum sächsischen Hause" zu Königswartha;! s. sür die Orte: Auritz, Basankwitz, Baschütz mit Zieschütz, Btnnewitz, BIrkau, Blösa, Boblitz, Bolbritz mit Zubehör, Bomitz, Brehmen, Briefing, Brohna, Burk, Caminau mit Zubehör, Canitz-Christina, Cölln, Dahlowib, Daranitz, Denkwitz, Doberschau, Doberschütz bei Niedergurig, Döbschte, Döhlen, Dreikrelscham, Ebendörfel, Großdöbschütz mit Zubehör, Großdubrau, Großwelka, Grubditz mit Zu behör, Grubschütz, Jenkwitz, Jeschütz, Kleinbautzen, Kletndubrau, Kleinseidau, Kleinwelka Colonle und Dors, Kreckwitz, Kronsörstchen, Kubscbüp, Kumschüp, Libon, Litten, Lubachau, Luttowitz, Malsitz Mehltheuer, Merka, Meschwitz, Mönchswalde mit Zubehör, Muschelwitz, Nadelwitz, Niedergurig mit, Zubehör, Niederkaina, Niederuhna, Nimschütz, Obergurig, Oberkaina, Oberuhna mit Löschau, Oehna, Paßditz mit Zscharnitz, Pielitz mit Zubehör, Plieskowitz, Pommritz, Preuschwitz, Prischwitz, Qualitz, Rabitz, Rachlau, Radibor mit Zubehör, Rascha, Rattwitz, Riescben, Salzensorst, Scheckwip, Schlung- witz, Schmochtitz, Schwarznauslitz, Seidau, Gingwitz, Sollichwitz, Soritz, Sornßig, Steindörsel, Stiebitz, Storchs, Strehla, Strohschütz, Techritz, Teichnitz, Temritz, Waditz, Wawitz, Weißig, Wuischke bei Pommritz, Ztschkowitz und Zschillichau! im Gasthof „znm Schwan" in Scidau; 6. sür die Orte: Berge, Callenberg, Carlsberg, Cosel, Crostau, Großpostwitz, Hainitz, Halbendors bei Schirgiswalde, Kleinkunitz, NeuschirgiSwalde, PeterSbach, Rodeivitz mit Zubehör, Schirgiswalde, Suppo und Wurbis int Erbgcricht zu SchirgiSwaldc; 7. sür den Ort: Sohland an der Spree in dcr Augustin scheu Restauration zu Sohland an der Spree; 8. sür die Orte: Steinigtwolmsdors und Weisa im Erbgrricht zu Steinigtwolmsdorf; 9. für den Ort: Wehrsoors im Erbgcricht zu WchrSdorf; 10. sür die Orte: Bederwitz, Eulowitz, Jrgersdors, Kirschau, Kleinpostwitz, Sora, Tautewalde und Wilthen im Haniusch scheu Gasthof zu Wilthen; 11. sür die Stadt Bischosswerda und die Orte: Belmsdors, Cannewitz bei Demitz, Demitz, Oieißmanns- dors mit Pickau, Goldbach, Groß- und Kleindrebnitz, Khnitzsch, Medewitz mit Btrkenroda, Neuschmölln, Pannewitz am Taucher, Potschapplip, Rvthnauslitz mit Zubehör, Schmölln, Thumitz, Weickersdorf und Wöilau im Gasthof „zur goldenen Sonne" in Bischofswerda; 12. iür die Orte: Burkau, Grvßhähnchen beider Antheile, Leulwttz, Pohla, Schönbrunn beider Antheile, Spillwitz, Stacha, Taschendors und Uhhst a. Taucher im Erbgcricht zu Burkau , 13. sür die Orte: Frankenthal und Großharthau im Erbgcricht zu Frankcnthal; 14. für den Ort: Niederneukirch im Gasthofe .zur Eiche" in Nicdcrncukirch; 15. sür die Orte: Oberneukirch aller und Ringenhain beider Antheile im Gasthofe .zur Krone" in Obcrncukirch L. S.; 16. sür die Orte: Nieder- und Obei-Putzkau, sowie Trllbigau im .Landgericht" zu Lbcrpulzlau und 17. iür den Ort Rammenau mit Zubehör in, Erbgcricht zu Rammenau. Stimmberechtigt und wählbar sind alle dem Bezirke angehörigen selbstständigen Gewerblreibenden, welche a) als Kausleule und Fabrikanten mit weniger als 1900 Mark Einkommen aus Handel und Gewerbe, oder b) ohne zu den Kaufleuten oder Fabrikanten zu gehören, mit mehr als 600 Mark Einkommen aus ihrem Gewerbe eingeschätzt (Einkommen aus Grundbesitz, Kapitalzinsen, Renten u. s. w. kommen nicht in Betracht), o) 2b Jahre alt und <i) im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Alle sttmmbcrcchttgtcn «cwcrbtrcibcudcn werden hierdurch zur Bctheiligung an dieser Wahl mit dem Bemerken aufgcfordcrt, daß die Stimmzettel aus dem Amlsgerlchtsbczirkc Bautzen mit 4, Schirgiswalde mit 2 und Bischofswerda mit 4 Namen wahlfähiger Personen beschrieben sein müssen und zu gedachter Zelt im Wahllokal persönlich abzugeben sind. Nach Ablaus der festgesetzten Frist darf Niemand, der nicht bereits im Wahllokal ist, zu der Wahl zugelaffen werden. Bautzen, am 20. September 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. 1>r. Hempel. Mcklt. Zwangsinnung Die Liste über die Abstimmung wegen dcr Errichtung einer Zwangsinnung sür das Bäcker-Handwerk für den Amtsgerichtsbezirk Schirgiswalde mit Ausnahme der Orte Steinigtwolmsdorf, Tautewalde und Weifa ist geschlossen und liegt in der Zett vom 26. September bis mit 9. Oktober 1898 während der gewöhnlichen Geschästsstunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche Seitens der Betheiligten in der Kanzlei der Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 3, öffentlich aus. Bautzen, den 23. September 1898. Der Kommissar. Frhr. von Oer, Regierung« Nath. Hfl. Zwangsiuuung für VaS Tischler-Hau-werk betreffen-. Bon der Tischlerinnung in Bautzen ist beantragt worden, anzuordnen, daß innerhalb deS Bezirkes der Stadt und des Amtsgerichts Bautzen sämmtliche Gewerbetreibende, welche das Tischlerhandwerk aus üben, der neu zu errichtenden TtschleAnnung angehören müssen. Von der Kgl. Kreishauptmannschast Bautzen mit der commissarischen Vorbereitung der Entschließung derselben beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß die Aeußerungen sür oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 27. September bis 8. October dss. JahreS bei mir abzugeben find. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitrauues werktäglich von 9 bis 1 und von 3 bis 6 Uhr in der Rathskanzlei zu Bautzen erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche in den oben angegebenen Bezirken das Tischlerhandwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken aus, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig sind und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Bautzen, am 24. September 1898. Der Kommissar. vr. Kacubler, Bürgermeister. N. Bekanntmachung. Die Liste über die Abstimmung wegen Errichtung einer Zwangsinnung sür das Töpserhandwerk im Bezirke der Gemeinden Bautzen, Löbau und Bischofswerda und der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Bernstadt, Herrnhut und Ebersbach sowie der schon jetzt zur Töpserinnung in Neukirch gehörigen Ortschaften Ober- und Niederneukirch, Oberputzkau, Ringenhain und Gaußig, sowie dcr Orte Sohland a. S., Steinigtwolmsdorf und Tautewalde, liegt vom 27. September a. e. ab 14 Tage zür Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der betheiligten Handwerker in hiesiger Raths kanzlei während der gewöhnlichen Geschäftsstunden aus. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben. Bautzen, am 24. September 1898. Der Kommissar. vr. Kacublcr, Bürgermeister. N. Die Abwescnheitsvormundschast über den Uhrmacher Friedrich Maximilian Karl Ferdinand Schmidt aus Ostritz ist ausgehoben worden. Ostritz, am 22. September 1898. Königliches Amtsgericht. vr. Kowarzil. S-