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Großenhainer MchMW- md AnzchMM. MmtSvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redrgirt von Herrmann Starke in Großenhain. 83. Sonnabend, den 20. Juli 1861. Einer soeben erhaltenen Notiz zu Folge wird der Rödermühlgraben von nächstem Sonnabende, den SV. dieses Monats, an bis zum S7 abgedämmt werden und es wird deshalb wahrend dieser 7 Tage die Wasserleitung außer Gange sein. Jedermann wird hierauf mit der Bedeutung aufmerksam gemacht, vorher auf Wasservorrath Bedacht zu nehmen, und bis zum Wiedereintreten des Wassers zur Abwendung von Feuersgefahr ganz be sondere Vorsicht anzuwenden. Die Hausbesitzer haben aber bei Vermeidung einer Strafe von 2 Thlr. 15 Ngr. auf die Böden, oder in die Fluren und Höfe ihrer Hauser gehörig gefüllte Wasserbehälter zu stellen. Bei Vermeidung einer Strafe von 5 Thlrn. haben die Besitzer der an den Mühlgraben gren zenden Grundstücke solchen mit räumen zu lassen und dies bis zum SS. -ieseS Monats gehörig auszuführen, widrigen Falls das Mangelhafte auf ihre Kosten beseitigt werden wird. Großenhain, den 18. Juli 1861. Der Stadtrath. S ch i ck e r t. Am Nachmittage des 9. dieses Monats, bei Gelegenheit des hier <-Oi^niniiii / o* stattgehabten Scheibenschießens, ist einer Frauensperson auf hiesiger Schießwiese ein grau-blauer Geldbeutel mit 9 Silberthalerstücken und 20 Ngr. in kleinern Münz sorten entwendet oder von derselben verloren worden. Zur Wiedererlangung des Abhandengekommenen, beziehentlich zur Ermittelung der Thäterschaft wird solches hiermit bekannt gemacht. Die Polizeibehörde. Großenhain, am 13. Juli 1861. Schickert. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Großenhain, am 16. Juli 1861. Angeschwommener Leichnam. m der Cloe der nachoeschnedene mannuche Leich nam angeschwommen und gerichtlich aufgehoben worden, was zur Ermittelung der bis jetzt noch nicht ermittelten Persönlichkeit und der Angehörigen desselben hiermit veröffentlicht wird. Böttger. Der Leichnam, welcher schon so in Verwesung übergegangen war, daß die Gesichtszüge nicht mehr zu erkennen waren, hatte braunes, langes Haar und war 3 Ellen 4 Zoll lang, sowie nach Structur der Musculatur der Körper eines Mannes in den Mittlern Jahren. Bekleidet war er mit einem leinenen Hemde, das roth mit 1. -1. gezeichnet war, schwarzer Zeugweste, schwarzgrauen ge wirkten Hosen und rindsledernen Schuhen. In der rechten Hosentasche wurde ein lederner Zugbeutel mit 1 Thaler 23 Ngr. 9 Pf. Silber- und Kupfergeld und einem Oesterreichischen Neukreuzer, sowie fünf gebrauchte Drathnägel und ein eiserner Spundnagel gefunden. Beyer. DageSnachrichten* Sachsen. Die Zweite Kammer hat den 17. Juli die Berathung der Vorlage über eine wei tere Eisenbahnverbindung für das obere Erzgebirge (Chemnitz-Annaberg) begonnen. — Die Erste Kammer hat in ihrer Sitzung am 18. Juli die allgemeine Debatte über die Gesetzentwürfe, die Wahlreform betreffend, beendigt. — Die Zweite Kammer beendete den 18. Juli in einer fünf stündigen Morgensitzung, der eine Abendsitzung zu Berathung der Plauen-Egerbahn-Vorlage folgen soll, die Debatte über die Vorlage des Baues einer Staatsbahn von Chemnitz nach Annaberg, i Der Antrag der Majorität der Deputation auf Bewilligung wurde mit 47 gegen 20 Stimmen angenommen, unter den damit verbundenen vier Vorbehalten der Vereinbarung über die Geldmittel, ruhiger politischer Verhältnisse, entsprechenden Frei werdens von Arbeitskräften am Tharand - Frei berger Bahnbau und des Beschlusses über die Priorität einer Schienenverbindung der westlichen Staats- mit den bayrischen Ostbahnen. (Dr. I.) Oesterreich. Der bisherige Statthalter von Böhmen, Graf Forgach, ist an Stelle des auf seinen Wunsch entlassenen Barons Vay zum ungarischen Hofkanzler ernannt worden.