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PrschNup «d« Wochentag früh »Uhr. Initiale wer. den bi« Nachmittag» S Uhr für die nächst« «rschriuende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger ' und Tageblatt. Preil vierteljährig r» Ngr. Jvlerat« werden di, gespaltene Zell« »d«r deren Raum mit S Pi berechnet. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kömgl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. 269. Mittwoch, den 18. November 1863. o DL" Die für das nächste Sonnabendblatt bestimmten Inserate bitten wir bis morgen, Donnerstag, Nachmittag 3 Uhr einzugeben. Erpe- -es /reib. Anzeigers u. Tageblattes. Freiberg, den 18 November. Wie leichtsinnig in unseren Tagen Eide geschworen werden und wie groß die Zahl Derer ist, die wegen Meineides vor die Schranken der Gerichte gezogen werden müssen, dafür liefert die Statistik der Criminaljnstiz die schlagendsten Beweise. Einen Bei trag znr Erhärtung dieser Behauptung lieferte in den jüngsten Tagen eine Hauptverbandlung bei dem Freiberger Bezirksgerichte. Die Sache war in Kürze folgende: Der Horndrechsser S. in S., ein gut beleumundeter und nicht unbemittelter Mann, war im Herbste vorigen Jahres mit dem Putzwaareuhändlcr H. seine» Ortes beim AuSzugc aus der von des Letzteren Ehefrau ermietheten, mit einem BrrkantSgewölbe verbundenen Wohnung in S.'s Hause in Streit gerathcn. Der Zankapfel war eine Ladcnthürkliugcl im Werthe von 15 Ngr., welche Beide al» ihr Eigenihum bean spruchte». H. wollte dieselbe beim Nadler T. in S. gekaust haben, S. dagegen behauptete, daß sein verstorbener Vater die streitige Klingel >m August 1856 von dem Posamentier N., alS dieser die selbe Wohnung virlassen hatte, welche nach ihm die jetzt veredel H., damalige Verlobte des Letzteren, bezog, übernommen und in seiner, S.'S Anwesenheit später der Branl H.'s bei deren Einzuge über geben habe. Noch erhitzt von dem mit H. geführte» Wortkampfe, halte sich S. sofort zu dem in S. wohnhaften N. begebe», um die Bestätigung seiner Behauptung von demselben zu hören. Anstalt dessen versicherte ihm N., daß er die Klingel bei seinem Auszuge auS S.'S Hause mitgenommen und in seinem eigenen Hause, welches er danach bezogen, angebracht habe, verschafft dem S. auch Gele genheit, aus dem Munde des SchloffermeisteiS L. im Orte zu ver nehmen, daß Letzterer dem N. bei dessen Einzuge tu sein Haus eine neue Labenthürklingel nicht gefertigt habe. Dennoch ließ sich S. hierdurch nicht abhalten, H. beim GerichlSamte S. auf Herausgabe deS Werthes der streitigen Klingel zu verklagen und, nach Abhal tung mehrerer Termine vor dem Proceßgerichte, den Eid, 1) daß am 26. September 1856 au der Thür des von H.'s Ehefrau er- mielheten Gewölbes eine Klingel wirklich befindlich gewesen, und 2) daß er diese Klingel der verehel. H. mit übergeben habe, zu leisten. Von Lcistuug diese« Eides, durch welche übrigens S., da er den Werlh der Klingel im Laufe des Proceffes dem H. geschenkt hatte, keinen Vorlhcil erlangie, war comprom>ßwe>se die Enischei« düng der Streitsache abhängig gemacht worden. Auf Grund dieser, nach Denunetation H.'S durch die Untersuchung erhobenen Vor gänge, sowie nicht minder deS UmstandeS, daß von mehreren Per sonen außer H. und dessen Ebesrau da« Nichlvorhandensein einer Klingel an der erwähnten Ladenthür zur fraglichen Zeil versichert worben war, stand S. am 13. diese« Monats unter der Anklage des Meineides vor den Schranken de« hiesigen Bezirksgerichts. Da die Hauptverhandlung in ihrem Verlaufe die vorerwähnten Anschuldigungsmomente, deren Gewicht die Vertheidigung zu ent kräften bemüht war, nur im vollen Umfange bestätigte, während diesen Erhebungen als einzige« Entlastungsmoment die Aussage der Mutter des Angeklagten, daß in de« Letzteren Gegenwart ihr verstorbener Ehemann der jetzt verehel. H. die oftgedachte Klingel übergeben habe, entgegentrat, so beantragte die Staatsanwaltschaft nach Schluß der durch Vereidung der acht Belastungszeugen be endigten Beweisaufnahmen die Verurlheilung de« Angeklagten wegen Meineides, eventuell leichtsinnigen Falscheides hinsichtlich des ersten Eidespunktes, und wegen MeiueideS in Bezug auf den zweiten Eibespunkt. Der Gerichtshof zog sich nach fünfstündiger Ver handlung zur Berathung zurück und wurde nach dessen Wiederein tritt das Srkenntniß verkündet, welche« S. wegen leichtsinnigen Falscheidt« zu achtmonatiger Gefängnißstrafe verurtheilte. Unter Vorbehalt der ständischen Genehmigung beabsichtigt die Staatsretzierung, die Bestellgebühren von frankirten Briefpostsen- duugen künftighin in Wegfall zu bringen und die QuittungS- und Scheingebühr von 6 Pfennige» auf 5 Pfennige abzurunden. Dir hierdurch entstehende Ausfall in der Einnahme ist zu 130,000 Thlrn. jährlich veranschlagt und in dein Staatsbudget für die nächsten drei Jahre bereit« aus den Wegfall diese« Postens Rücksicht genommen. Die „Leipziger Nachr." berichten über die au« Zwickau ge meldete EntführungSgeschichte (Nr. 266) folgende« Nähere: „Jene» Mädchen, welches als noch einmal so reich al« bemerkt geschildert wird, war, nachdem sie vor einigen Jahren ihre Mündigkeit erlangt halte, von ihren Angehörigen wegen angeblicher Geistesschwäche unter-ZustandSvvrmundschast gestellt und von ihrer verheiratheten Schwester, bei der sie nach dem Tode der Aelteru lebte, stet« in der größten Eingezogenheit gehalten worden. Trotz alledem, wie es bei einem so wohlhabenden Mädchen sich nicht ander- erwatte» ließ, fanden sich Freier ein, und einer von ihnen, ein Oekonom in der Gegend, wußte es, ungeachtet aller Wachsamkeit ihrer Verwandte», möglich zu machen, sich der reichen Erbin zu nähern und ihr so viel Zuneigung einzuslößen, daß sie einwilligte, ihre Angehörigen heimlich zu verlassen und mit ihm an einem andern Orte di« nöthigen Maßregeln zur Realistrung ihrer Absicht, sich zu heirathen, in« Werk zu setzen. Beide kamen auch glücklich nach Leipzig unter dem Schutze eine« Freunde« und einer Freundin, die ihnen in ihrem Vorhaben behilflich zu sein sich verpflichtet batten. Hier ereilte sie aber ein telegraphischer Antrag der heimathlichen Staatsanwaltschaft, welche aus Veranlassung der Angehörigen des Mädchen- die Leipziger Be hörde requirirt und die Ueberweisung der Entflohenen an die in- mittelst ihr nachgeeilte Schwester gefordert hatte. Da« Mädchen wurde darauf, nachdem ihr Aufenthalt ermittelt worden war, ihrer Schwester wieder übergeben und von dieser mit nach ihrer Heimath zurückgenommen." Lagesgeschichte. Von Berlin schreibt mau der „Rhein. Ztg.": In den hiesige» Beamtenkreiscn macht eS großes Aufsehen, daß einer der Vortragenden Räthc des Handclsministerinms, Hoene, plötzlich seinen Abschied verlangt hat, weil er eS nach dem Wahlcrlaffc des Grafen Eulen burg mit seinem Gewissen nicht mehr zu vereinen vermöge, preußischer Beamter zu bleiben. Er hat auf sein Gehalt wie auf eine Pension verzichtet und ist aus Berlin abgcreist, nm künftig als Privatmann auf dem ihm zugehörenden Gute zu leben. — Nach den genauesten Berechnungen findet fich der Stand der preußischen Streitkräfte für den Fall einer etwaigen allgemeine» Mobilmachung gegenwärtig folgendermaßen veranschlagt: die Feld armee in 253 Bataillonen, 200 Schwadronen Garde und Linie, 48 Escadron« Landwehr, 864 Geschützen und 9 Pionier-Bataillonen, 334,398 Mann; die Ersatztruppen in 81 Bataillonen, 10 Jäger- Compagnien, 60 Escadron« (12 Landwehr) 36 Batterien, 9 Pionier- Corppagnien, 102,475 Mann, die in der Hauptsache aus der Land wehr des ersten Aufgebots gebildeten Besatzungstruppen in 116 Ba taillonen, 112 Compagnien Festungs-Artillerie, 44 EScadronS und