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ZchSnburM Tageblatt «scheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn« und Festtagen. Bnnahme von Inseraten für die nächster» scheinende Nummer bis nachmittags 2 Uhr. Der Nbonnementsvrris beträgt vierteljähr lich 1 Ml. Bö Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pf. BtipeKition: Waldenburg, Obergafse 29 Is. AMHiM M des StMrsth z» WslSrskrß. Filialen: in Altstadtwaldenbnra bei Seren Kaufmann Otto Förster; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandslaaflo; in Rschsburg bei Herrn Paul Zehl; in Lunzenau bei Hrn. Buchhändler E. Dietze in Wechselburg bei Herrn Schmied Weber; in Lichtenstein b. Hrn.Buchh. I. Wehrmann. —— Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Luuzeuau, Lichtensteiu-Callnberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Cgidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen« leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rüßdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechfelburg, Wiederau, Wolkenöurg und Ziegelheim. 44. Donnerstag, den 21. Februar 1888. Witterungsaussichlen für den 21. Februar: Ziemlich trübes und warmes Wetter mit Neigung zu Niederschlägen. Barometerstand am 20. Februar, nachmittags 3 Uhr: 753 mm. Gefallen. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Expeditiouslocalitäten werden näch sten Sonnabend, den SS. Februar, nur ganz dringliche Sachen erledigt. Waldenburg, am 19. Februar 1889. Der Stadtrat h. In Vertretung: Hobusch. Bekanntmachung. Die im laufenden Jahre erforderliche Lieferung von 152 in eisernen Barriörriegeln an der Zmickau-Peniger Straße, Abthei- lung 4 und 5 (in und bei Waldenburg, bez. auf der Strecke von da durch Eichlaide bis zur Bezirksgrenze bei Schlagwitz) und 55 ni eisernen Barnörriegeln an der Waldenburg - Egidien - Lößnitzer Straße (im Dorfe Kuhschnappel) soll an den Mindestfordernden vergeben werden. Diesbezügliche Preisangebote, zu denen Blankelts vorher bei der unterzeich neten Bauverwallerei entnommen werden können, sind bis zum Montag, den 4. März d. I. vormittags '(-10 Uhr bei der Letzteren einzureichen. Zu dieser Zeit wird die Oeffnung der eingegange- , neu, mit der Aufschrift „Barriärriegel" zu versehenden Angebote in Gegenwart . etwa erschienener Bewerber stattfinden. Die Auswahl unter den Bewerbern und s die Ablehnung aller Angebote bleibt Vorbehalten. , Zwickau und Glauchau, am 15. Februar 1889. ! Königl. Straszen- u. Wasserbau-Juspectiou. Köuigl. Bauverwallerei. Döhnert. Or. Werner. "Waldenburg, 20. Februar 1889. Die Zeit ist nahe, in welcher viele Tausende von jungen Leuten in die gewerbliche Thätigkeit als Lehrlinge eintreten, in welcher sie später als Meister stehen sollen. Für die Eltern des Lehrlings ist zum nicht geringen Theil bei der Wahl des künftigen Berufes ihres Soh nes die Dauer der Lehrzeit, welche zwischen den Ver tragschließenden vereinbart wird, sowie der Umstand maßgebend, ob sie aus der Thätigkeit ihres Sohnes während der Lehrzeit oirecten oder indirecten Gewinn ziehen. Die Bedingungen für die Aufnahme eines Lehrlings sind in allen Gewerbsziveigen sehr erleichtert. Früher wurde für die Lehrzeit vom Meister dem Lehrling keine vertragsmäßige Vergütung gewährt; der Lehrling erhielt sein Weihnachtsgeschenk, bei beson deren Leistungen auch wohl eine Extra-Belohnung, und damit war die Sache abgemacht. Von einer regel mäßigen Löhnung, wie sie besonders im letzten Abschnitt der Lehrzeit sich jetzt vielfach findet, war gar keine Rede, denn Lehrjahre sind keine Verdienstjahre. Das hat sich, wie gesagt, verändert. Es sind mehrfache Gründe für die Entrichtung einer directen oder indirecten Vergütung an Lehrlinge zu verzeichnen. Diese Gründe sind in erster Reihe die wachsende Concurrenz und die Zunahme der Gewerbebetriebe überhaupt, welche den Eltern gestattet, sich die Lehrstelle für ihren Sohn auszuwählen, der Wunsch vieler Eltern, mit ihren Söhnen höher hinaus zu kommen, wodurch die Zahl der Lehrlings-Aspiranten vermindert wird, endlich der Andrang der jungen Leute zu dem nothwendigen, aber trotzdem nicht wünschenswerten Institut der „jugend lichen Arbeiter". Der jugendliche Arbeiter verdient sofort und sein Verdienst steigt nach der Erlernung von verhältnißmäßig wenigen praktischen Handgriffen, aber dieser Hellen Seite steht die trübe gegenüber, daß der „jugendliche Arbeiter" kaum je in seinem Leben an wirkliche Selbstständigkeit denken kann. Den Lehrlingen wird nun von den Lehrmeistern, wie gesagt, ziemlich häufig eine directe oder indirecte Vergütung gewährt. Die junge» Leute erhalten ent weder baar Geld, oder werden vom Meister vollständig in Kost, Verpflegung, Kleidung übernommen, oder aber die Lehrzeit wird gekürzt. Das bekannte Wort: „Zeit ist Geld!" wird heute leider vielfach ganz verkehrt aufgefaßt und angewendet. Es sagt nicht, daß man schnell mit der einmal begonnenen Arbeit fertig werden muß, es bedeutet im Gegentheil, daß man die Zeit nicht unbenützt zur guten Arbeit verstreichen lassen soll. Diese irrige Auffassung von „Zeit ist Geld!" findet sich nun auch bei der Feststellung der Lehrzeit. Die Eltern glauben zumeist, man könne jetzt viel schneller als früher, ein Handwerk oder Geschäft erlernen. Sei früher eine Lehrzeit von drei Jahren erforderlich ge wesen, so thue es jetzt eine solche von zwei. Diese Anschauung ist grundfalsch; man müßte jetzt eigentlich i statt der früheren drei vier Jahre Lehrzeit fordern, und jedenfalls kann von einer Herabminderung der Lehrzeit, wenn der junge Mann wirklich etwas lernen soll, auch nicht entfernt die Rede sein. In den letzten fünfundzitvanzig Jahren hat sich so ziemlich jeder Ge werbebetrieb an Complizirtheit verdoppelt. Nicht nur die gestiegene Concurrenz und die Massenproduction haben neue Verhältnisse und Gesichtspunkte für die Leitung des Geschäfts hervorgebracht, mehr noch haben technische Neuerungen und Erfindungen einen Umschwung hervorgerufen. Ein Lehrling hat heute viel mehr, nicht weniger, als früher zu lernen, und dies Mehr muß dem Kopfe und den Händen mit besonderer Gründlichkeit eingeprägt werden. Was bei der ge werblichen Halbbildung herauskommt, braucht nicht erst des Genaueren auseinandergesetzt zu werden. Nach lokalen und persönlichen Verhältnissen werden sich immer die Bedingungen regeln, unter welchen ein Lehrmeister einen Lehrling annimmt. Zu wünschenist es aber vor Allem, daß kein Handwerker und kein Geschäftsmann sich sein gutes Recht streitig machen läßt, eine Lehrzeit von solchem Umfange festzusetzen, daß sie die Möglichkeit einer genügenden Ausbildung garantirt, und es sollte eigentlich gar kein Lehrling zum Gesellen oder Gehilfen ausgeschrieben werden, bis er sich nicht die für sein nächstes Fortkommen nöthigen Kenntnisse angeworben hat. Es ist ja eine bekannte Sache, daß die Lehrlinge gern auf die Dauer ihrer Lehrzeit pochen, nach deren Ablauf sie mit einem Schlage als großer Mann dazustehen meinen. Lehr lings-Unterricht ist für den Lehrmeister oft ein Heller Verdruß; viele Eltern haben gar keine Ahnung, wie viele Thorheiten ihr „kluger Junge" begeht, bevor er nur einfache Handgriffe verrichten kann, wie viel er demolirt und wie unzählige Male ihm gezeigt werden muß, wie man Dies und Jenes anzufassen hat. Es giebt Ausnahmen, und Gott sei Dank, nicht Wenige, aber einem wirklich fähigen Lehrling wird der Lehr meister auch seine Anerkennung nie versagen. Bei Lehrmeister und Lehrling muß dasselbe Verhältniß etwa herrschen, wie bei Lehrer und Schüler. Wenn in beiden Fällen etwas Tüchtiges geleistet werden soll, müssen die Eltern und Erzieher mit dem Meister und dem Lehrer gehen. Unterbleibt das, so haben nicht Meister und Lehrer den Schaden, sondern der Lehr ling und Schüler. Bei dem Eintritt eines jungen Mannes in die Lehrzeit kann nur ein Ziel gelten, das, aus dem Lehrling einen Mann zu machen, der em tüchtiger Meister dereinst zu werden verspricht, welcher die Achtung seiner Mitbürger genießt. Persönliche Wünsche und Vortheile sollen nicht schweigen, dürfen aber diesem Ziel nicht widerstreiten. Politische MmNscharr. Deutsches Reich. Die kaiserlichen Majestäten besuchten am Montag Abend die Meierei des bekannten Milch-„Grossisten" Lulle in Berlin. Später sah der Kaiser eine Anzahl von Generalen und Stabs-Offizieren, vornehmlich der Artillerie und des Ingenieur- und Pionier-Corps bei sich. Am Dienstag arbeitete der Kaiser mit den Chefs der Admiralität uud des Militär-Cabinets, und unter nahm vor der Tafel zusammen mit der Kaiserin eine Ausfahrt. Der Flügeladjutant des Kaisers, Oberstlieutenant Freiherr von Bissing, ist mit der Führung des Gardes du Corps beauftragt worden. Graf Waldersee, der vom Kaiser in das Herren haus berufen ist, fügte der neulichen Eidesleistung die Worte bei: „Durch Jesum Christum zur Seligkeit. Amen!" Da Zusätze zu der gesetzlichen Eidesformel „So wahr mir Gott helfe!" zwar nicht untersagt, aber doch wenig üblich sind, wurden die Worte Wal- dersee's sehr bemerkt. Die „Nordd. Allg. Ztg." reproducirt einen Artikel über das Verhältniß Fürst Bismarcks zuKaiser Wilhelm II. In demselben heißt es: „Mögen im merhin gewisse Blätter sich den Anschein geben, als hätten sie einen Nachfolger für den ersten Kanzler schon bei dessen Lebzeiten bereit, sie haben die Rechnung ebenso ohne den Wirth gemacht, wie die Interessenten der antibismarckischen Politik unter Kaiser Friedrich die Rechnung ohne den Wirth gemacht hatten, so lange der Kaiser zu regieren vermochte. Das „Niemals", welches einst Kaiser Wilhelm I. an das letzte Ent lassungsgesuch des Fürsten Bismarck geschrieben, wird auch Kaiser Wilhelm II. aufrecht erhalten." Dem preußischen Abgeordnetenhause ist ein Gesetz entwurf zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln zugegangen. Darnach sollen bis zum Ge- sammtbetrage von 2 Millionen Mark Beihilfen zu Flußregulirungen an öffentliche Wassergenossenschaften gewährt werden. Bei zahlreichen Socialdemokraten in Berlin hat eine Haussuchung stattgefunden. Es sind den Be hörden viele verbotene Druckschriften in die Hände ge fallen.