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lige, di» Aue. »och, de« hlreichm Besi tmusikdirektor. m Bllet» ab. Erzgeo.DoUrssrrmüi. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. ÜNUHblaU >«' -«rteeßri», S»»a»ii,e-rgk-»Ld< X«ustidt.I, «chnttder» «chwaq.^,, «tldeuftl». inabend Schwie- Beileid «e«. Februar, t Leiden Gattin, k, wandten, bittend, Kügler g 3 Uhr rkauk. m Lrrzsbirg »88o1lu»nz un vsräsn. Di js 85 gm Ii in», 8 kksrä« i88srst 8oliä« mllani trat lang kür rv 0 Äarlc. O 2 8ot«1isr 8t»ä >e, zu drängen. Die uuterm 24. Juni 1879 getroffene Bestimm, ung, daß Ziehkinder« zu Vermeidung einer GeV itadträthliche Erlaubniß erfolgen darf uud Freitag, de« 0 Aebrnar a. e., vo» Bor». 10 Uhr a«, «langt das vo» dem Bergarbeiter Anton Schönfelder und dessen Ehefrau hinter- affeue Mobiliar hierorts in Nr. 21 öffentlich und gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Oberschlema, den d. Februar 1894. Hran^Mehlhor«, OrtSrichter. Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen de» Ha»delS»anns Ernst Albrecht Lauck« er in Beierfeld wird, nachdem der in dem Vergleichstermiue vom 18. November 1893 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Schwarzenberg, den 2. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Oeser. verön von Gotha ist. Er sei dadurch Deutscher geworden. Die Eigenschaft eines deutschen Souveräns schließe aber eo ixoo jede Abhängigkeit vom Ausland aus (Hört, hört!), und es sei nicht möglich, daß ein deutscher Souverän gleichzeitig Unterthan einer fremden Macht sein könne. Se. königl. Hoheit der Herzog von Koburg-Gotha ist Deutscher, ist Souverän, er kann nicht Unterthan einer anderen Macht sein. (Hört, hört!) Was kann uns da nun zu Besorgnissen Anlaß geben? Se. königl. Hoheit hat, als er den Thron bestieg, in for mellster Weise im Beisein Sr. Maj. des Kaisers Schritte gethan, um zu erhärten, daß er Willens ist, seiner Pflicht gegen Deutschland voll zu genügen. Nun sei eingewandt worden, daß der Herzog auch Engländer sei; wie weit sein« Verpflichtungen gegen England gehen, zu unterschei den, sei nicht unsere Sache. Es ist Sache Sr. königl Hoheit, seine weiteren Beziehungen zu einer anderen Nation und zu einem anderen Staate so zu regeln, daß sie mit seinen Wichten gegen Deutschland nicht in Kollision kom men können, und so weit seine Kenntniß reiche, habe Se. königl. Hoheit den festen Willen, dies zu thun. Eine Ein mischung unseres Volkes habe kein praktisches Ziel, Redner würde sogar auch fürchten, daß wir der freien Thätigkeit des Herzogs hinderlich würden, wenn wir uns mit diesem Gegenstand weiter beschäftigen. Abg. Sperber (Ztr.) legt entschieden Verwahrung ein gegen Eingriffe in die Souveränetät der einzelnen BundeS- fürsten und m die Thronfolge. Dafür sei das Zentrum keinesfalls zu haben. Der Reichstag habe keine Veran lassung, sich mit dem Gegenstände zu beschäftigen und etwa gar die Negierung zu neuen Ausnahmegesetzen, in dltsem Falle bezüglich de, Thronfolge, zu drchigen. Abg. Richter (freis.): Abg. Friedberg habe von emer Erregung de» Nationalgefühls durch diese Angelegenheit gesprochen. Er habe von solcher Erregung des Nattonal- aefühls nicht- bemerkt. Nur ein P«r nationalliberale Blätter hättm die Sache besprochen. Er dächte, wir hätten auch Wichtigeres zu thun, als uns «nt solchen formalen Fragen, mit solchen Omsauilien zu beschäftigen. Wir soll ten in Deutschland froh sein, wenn wir unS niemals mit ernsteren Fragen zu befassen hätten. Tagesgefchichte. Deutschland. — In der heutigen (41.) Plenarsitzung des Reichs tage-, welcher der Reichskanzler Graf von Caprivi von Beginn an beiwohnte, kam zunächst der Etat des Reichs kanzlers und der Reichskanzlei zur Verhandlung. Abg. Dr. Friedberg (nl.) richtet an den Reichskanzler die Frage, ob die verbündeten Regierungen «S mit den Interessen des Deutschen Reiches für vereinbar halten, daß ein deutscher Bundesfürst zugleich Unterthan eines anderen Staates ist. Zu der Anfrage veranlasse ihn die Koburg-Gothaische Angelegenheit, doch müsse er gegen di« Auffassung Verwahrung einlegen, als ob seine Anfrage irgend eine Spitze gegen die Person Sr. Hoheit des Herzog von Koburg-Gotha hätte. Reichskanzler Graf v. Caprivi erwidert, der Vorredner habe im letzten Theil seiner Rede eine prinzipielle Frage gestellt, dahin gehend, ob es überhaupt thunlich sei, daß ein Ausländer einen deutschen Thron besteige. Auf diese prinzipielle Frage einzugehen, liege ein praktischer Grund zur Zeit nach keiner Richtung vor. Er sehe auch m absehbarer Zeit nicht, woher die Motive kommen sollten, die un» nöthigten, uns mit dieser Frage zu beschäftigten. Im Uebrigen liege die Sache formell ja ganz klar. Es sei »ach Landes- und Fürstenrecht zunächst zu entscheiden, ob die Thronfolge in den einzelnen Staaten m dieser oder jener Form geregelt ist. Sei sie geregelt, so präsentire das Land den Vertreter zum Bundesrath und dann hab« der BundtSrath zu «ntscheiden, ob ditser Prä- sentirte Bevollmächtigte äs jur« in der Lage sei, das Land zu vertreten. DaS sei eine Auffassung, die nicht erst jetzt angenommen werde, sondern die von seinem Herrn Amt»- Vorgänger in den Akten immer nur als theoretische Be- trachtung möglicher künftiger Fälle bereit» angenommen sei. Bei dieser Sachlage kömte er e» sich versagen, auf dieprin- ziviell« strage einzugehen. Er will nur ein paar Worte über tue momentan akut gewordene Frage, die der Souveränetät de» Herzog» von Koburg und Gotha hinzufügen. Nach seinem Dafürhalten sei eS zweifellos, daß der Herzog von Gotha zur Zeit rechtmäßiger Sou- Abg. Dr. Friedberg erklärt, er wolle nicht weiter auf di« Sache eingehen, müsse aber doch sagen, daß in Eng land selbst eine andere Auffassung zu herrschen scheine, al ber Reichskanzler dieselbe hier kundaegebeu. Wenn der Abg- Richter sage, er habe von einer Bewegung des National gefühls nichts bemerkt, so könne er demselben nur erwidern, daß er sich glücklich schätze, von dem Na tionalgefühl eine andere Auffassung zu haben, als der Abg. Richter. Gothaischer Staatsminister v. Bonin: Namens der herzoglich gothaischen Regierung habe ich hier nur noch zu erklären: Der Herzog, als souveräner deutscher Bundes fürst, steht selbstverständlich in keinem Unterthanenverhältniß zu irgend einer fremden Macht. Auch gegenüber England hat er keinerlei Verpflichtungen, welche seiner jetzigen sou veränen Stellung zuwiderlaufen. — Damit ist diese De batte beendet. Der Etat des Reichskanzlers und der Reichskanzlei selbst wurde darauf nach dem Vortrage de» Reserenten Abg. Prinz v. Arenberg ohne jede Debatte auch betreffs der einmaligen Ausgaben unverändert bewilligt. ES folgte der Etat des Reichsamts des Innern. Die hier für «inen zweiten Direktor geforderte Summe beantragt die Budgetkommission zu streichen. Abg. Frhr. v. Stumm beantragt, dagegen die Geneh migung und Staatsminister Staatssekretär Dr. v. Boet- ticher tritt nachdrücklich für die Forderung der Regierung ein, welche durch die Zunahme der Geschäfte unabweisbar werde. Auch Abg. Bebel (Soz.) erklärt sich für diese Forder ung, betont übrigens die endliche Regelung der Sonntags ruhe im Gewerbe. StaatSsekretair v. Bortticher rechtfertigt letztere Ber- zögerung mit den in der Sache selbst liegenden Schwierig, leiten, und giebt dabei zugleich eine UeberftHt, wie wett die betreffenden Arbeiten bereits gefördert sind. Gegen die Bewilligung spricht zunächst Abg. Grüber (Württemberg), während die Abgg. Lenzmann (Freis. BolkSp.) und Wurm (Soz.) ihr zustimmendes Votum — Letzterer besonder» mit der Erweiterung der sozialpolitischen Gesetzgebung — begründen. Abg. Wurm (Soc.) befürwortet di« Verbesserung der Institution der Fabrikinspektoren. Di« Vermehrung der Schwanenberg dft Annahme von Ziehkinder» zu Vermeidung einer Geldstrafe von 10 Mark nicht ohne stadträthliche Erlaubniß erfolgen darf und die Wege und Behandlung der Ziehkinder einer fortgesetzten polizeilich« Beaufsichtigung unterstellt ist, -Ur Nachachtung mit der Aufforderung in Erinnerung gebracht, die Poli- ^ch^Apmeldung etwa noch nicht gemeldeter Zieh- und Pflegekinder unverzüglich zu Gchwaq»b«i^ am S. Februar 1894. 2 - GareiS. Oeffentliche Stadlgemeinderaths - Sitzung zu Schwarzenberg Mittwoch, de« 7. Februar 18-4, Nachmittags 4 Uhr. Die Gegenständ« der Tagesordnung sind au» den Anschlägen im Stadthause »nd RathSkeller z» ersehen. Oeffentliche Stadtverordnetenfitznng zu Aue Mittwoch, am 7. Februar 1894, Abends 6Uhr. Bekanntmachung Die Liste über die Abschätzung zu den Ortsanlagen auf da» Jahr 1894 liegt vom 8. Februar d. I. bei dem Unterzeichneten 14 Tagt la»g öffentlich an» und ist Jeder berechtigt, de» ihn betreffenden Theil einzusehen. E» wird dies dm Betheiligten mit dem Bedeuten bekannt gegeben, daß etwaige Einwendungen gegm die erfolgte Abschätzung bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Lag« He» ÄnSleaung an gerechnet, schriftlich unter Beibringung von Beweism bei dem mehr durch den Kassirer abgeholt »erden, sondern bei demselben pünktlich bei jedem Term« bezahlt »erden müssen. Bernsbach, am 6. Februar 1894.Scherst-, G.-B. Zwangsversteigerung. D«S im Grundbuche auf dm Ramm de» HandelSmaun» Herman» Julius Sretzfchrm«« in Grünhain eingetragene Wohngebäude nebst Garten »nd Scheune Folium 64 de« Grundbuchs für Grünhaiu, Nt. 70 im Flurbuche, mit 88,„ Str.-Einh. bckegt und auf 11100 M. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise der- steigert »erdm rmd «S ist der 17. März 18S4, vormittags 10 Uhr, als Aumeldetermiu, der s April 1804, vormittag» */,11 Uhr, al» verfteigerungstermi«, der 14. April 18S4, vormittag» 9 Uhr, ab» Lux« zu Barkkded««- des vertheilungspla«» «beraumt Word«. Die Nealberechtigten werden aufgefordert, die auf de« Grundstücke lastend« Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostmfordenmgm, spätesten» im L» «Äwetemnme anzumeldm. Wine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastend« Ansprüche »nd ihm» Rong- verhältniffe» kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei de« mrtnyeichnrüen WntSgericht» ««gesehen »«dm. Schwarzenberg, am 3. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. ». Weber. Oestr. Alv unä NR«, W>»kü rdlsw». a«, he die jüngst eben»- egräb- m wir ltesten amilie Ibnisse lg ge- ferner oergeß »e« se von unseren