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Ad orter Wochenblatt. MittheLluugeu über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post St Neugroschen, hei Beziehung deS Blatte« durch Botengelegenheit IS Neugroschca. 18. Erscheint zede Mittwoche. 4. 1842. Neber die Landtagswahl für den bäuerlichen Wahlbezirk. (Eingesevdet aus dem Erzgebirge.) Sowohl durch dcn (ersten) Artikel in wo. 13. die ser Blätter über die in unserem Vaterlande bevorste henden Landlagswahlen, als auch durch Aufsätze in mehren früheren Nummern derselben und anderer va terländischen Zeitungen, welche wenigstens gelegentlich von der Wichtigkeit der Deputieren Wahlen handelten, indem sie die Mängel der Geschäftsanweisung, welche den mit der neuen Grundstcuerregulirung beauftragten Kommissorien als Leitfaden ihrer Arbeit in die Hande gegeben wurde, besprachen (namentlich noch durch ei nen Brief aus dem Obergebirge in wo. 135. Jahr gang 1840. der „Ameise", in welchem sehr darüber geklagt wurde, daß, wie es dcn Anschein nähme, wir hochländischen Grundstücksbesitzer bei Einführung deS neuen Grundsteucrsistems darum immer noch zu un- verhältnißmäßig hoch mit unseren Grundsteuern gegen die gesegneten Niederungen Sachsens in Rechnung kommen müsten, weil bei Berathung des desfallsigen Gesetzes in der 2. Kammer unsere hochländischen De- putirten so ziemlich stumm geblieben, woher es denn wohl auch allein gekommen, daß nicht blos bei Ent- wcrfung des Gesetzes, sondern auch bei dessen Anwen dung in Praxi der von der Staatsregierung beabsich tigte Zweck nur unvollkommen erreicht worden sei), fühlt ein Wahlmann aus dem 17. bäuerlichen Wahl bezirke, welcher bei der Wahl des jetzt austretenden Deputirten Schiller mitgewählt hat, sich aufgefordcrt, über die in Rede stehenden Gegenstände folgende Be merkungen niederjulegen. Vergegenwärtigen wir uns die Bestimmungen über baß neue, hoffentlich nun bald in's Leben tretende Grundsteuersistem und das, was über dasselbe, wie über die in der Geschäflsanweisung enthaltenen Un richtigkeiten bereits öffentlich besprochen worden ist, vergegenwärtigen wir uns die Wichtigkeit der Sache selbst, wie die Schwierigkeiten, das neue Sistem dem Sinne der StaatS-Regierung gemäs einzuführen; so erscheint es allerdings höchst bedauerlich, daß bei Be- ralhung dieses für unser Vaterland so hochwichtigen Gegenstandes auch nicht ein einziger Dcputirter in der Kammer zugegen war, welcher auf seine, in der hoch ländischen Landwirthschaft erworbenen Lokalkenntniss« sich stützend, diese seine Erfahrungen so gellend zu machen gewußt hätte, daß darauf bei Ausarbeitung der Geschäftsanweisug so vollständig Rücksicht genom men worden wäre, wie dies der Wunsch unserer Re gierung ausdrücklich forderte. Denn die mehrfach nachgewiesenen, und Hauptfach, lich unser mageres Hochland treffenden Unvollkommen heiten der Geschäftsanweisung müssen natürlich auch eine unrichtig« Besteuerung deS Grund und BodenS des ärmeren und magersten Landestheiles dann zur Folge haben, wenn den eingeschlichenen Mängeln an- ders nicht in Zeiten abgeholsen wird. Die hauptsäch lichste Schuld aber davon, daß solche nachgewiesenS Unrichtigkeiten in der Geschäftsanweisung Raum fm. den konnten, können wir nach Lage der Sache doch nur der beregten Schweigsamkeit und Stille unserer Abgeordneten zuschreiben. Der König sowohl, wie dessen ihm nahe stehenden Räthe können auch bei den reinsten volksfreundlichen Absichten für den Staats haushalt und das Land überhaupt nicht überall mil eigenen Lugen sehen und durch die eigene Rede an- ordnen, eben so wenig auch alles das, was diesem oder jenem Landestheile nützlich oder nachtheilig ist, selbst genau kennen. Darum hauptsächlich sollen der Negierung bei Berathung neuer Gesetze in den Volk-«' Vertretern Männer zur Seite stehen, die das, was ih nen in der zu berathenden Sache klar bewust ist, und das auf den Wahlbezirk, den sie zu vertreten berufen sind, günstigen oder nachtheiligen Einfluß haben muß» mit edlem Freimuthe und redlicher Offenheit geltend zu machen wissen. Und Männer von solchem Schrot und Korn kann eine Regierung wie die unserige, nur gern als Volksvertreter in unjern Kammern sehen, denn sie sind keine Opponenten! — An einer solchen Geltendmachung erprobter Ersah-