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iHT. «7 A. L. Politische Wcltschau. Bestellungen werden bei allen Postanstalten de» deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blatte- angenommen. -7:—' 7 ' 7 Mittwoch, den 23^ August. ! — Wgnr. Donnerstag, den 24. August, wird der Röhrgraben geräumt. Kaisers Franz Joses derRelchW^le^^^äpnv^u^^i^^eS """ 7 , .7 7" '7. l . -. . ... .. . kaiserlichen Gemahl Platz genommen. Im Ver ¬ ein Freitag die Feier des Geburtstages des ungarische Botschafter v. Szöggenyl zur Rechten, laufe der Tafel brachte der Kaiser einen Trink- Dirsr Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und S»n«abr«>S, und kostet einschlirstlich der Sonnabends erscheinenden „belletristische« Beilage" vierteljtthrlich 1 Mark SO Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. Dienstag, den 29. August o., Vormittags 9 Uhr, R^st" ' atchn^Kesiel" R^klen und Scheite und mehrere Wellenhundert kiefernes Brennreißig versteigert werden. Versammlung an Schreyer» Stadtrath Bischofswerda, am 22. August 1893. . . In Vertretung: Kind, 1. Stadtrath. Bekanntmachung. Aus Antrag der Erben Heinrich Moritz Eduard Hartmann's weiland in Weickersdorf soll das zu dessen Nachlasse gehörige Bauergut Folium 29 des Grundbuchs, Nr. 26 des Brandcataster«, Nr. 39», 39 b, 45, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290 und 2 des Flurbuchs für Weickersdorf, nachdem da» Hinderns, wegen dessen der bereits aus den 2U. Juni dsS. Ihrs, angesetzt gewesene VersteigerungStermin aufgehoben worden war, beseitigt ist, nunmehr bestimmt Donnerstag, den 7. September dss. Ihrs., von Bormittags s Uhr an, ... . an Ort «nd Melle, im Hartmann'schen GutSwohngebäude zu Weickersdorf, durch da« unterzeichnete Königliche Amtsgericht versteigert werden Das gedachte Gut umfaßt 27 b» 66,7 » -- 49 Acker 298 L1-R. mit 431,15 Steuereinheiten und sind die Gebäude desselben mit 14,740 Mk. bei der LandeS-Brandversichcrungs-Anstalt versichert. Geschätzt ist dasselbe ohne Berücksichtigung deS aufhastendcn Auszugs auf 44,000 Mk. Die Versteigerung soll derart erfolgen, daß zunächst Thcile der Parzelle 290, wie solche auS einer beim OrtSrichter Gnauck in Weickers dorf ausliegenden Zeichnung zu ersehen sind, sowie Parzelle 45 und 284 einzeln, sodann jene Parzellentheile und Parzelle 284 zusammen, darauf das verbleibende Stammgut mit Ausnahme von Parzelle 45 und endlich das ganze Gut mit Ausnahme von Parzelle 45 versteigert werden und der Zuschlag aus die eine oder andere Weise je nach dem ihn die Erben für vortheilhaft halten, erfolgt. Die Versteigcrungsbedingungen sind aus dem im Erbgerichte zu Weickersdorf auShängendcn Anschläge zu ersehen. UebrigenS ist Herr OrtSrichter Gnauck daselbst zu jeder weiteren Auskunft in der Sache bereit. Bischofswerda, am 21. August 1893. Königliches Amtsgericht. Schmalz Für den hiesigen Stadtbezirk werden folgende, der Vorbeugung gegen Cholera dienende Maßregeln hiermit angcordnet: In Wohngebäuden und in Anstalten, Schulen, Herbergen rc., in Hofräumen und aus den öffentlichen Straßen ist für größte Reinlichkeit - Sorge zu tragen. Die Grundstücksbesitzer hiesiger Stadt und Vorsteher der gedachten Anstalten werden daher hiermit erneut angewiesen, 1. dcr hier bestehenden polizeilichen Bestimmung, nach welcher sie verpflichtet sind, den öffentlichen Straßenraum vor ihren Grund stücken bis zur Hälfte der Straßenbreite von der Gebäudeflucht stets in reinlichem Zustande zu erhalten, zu diesem Zwecke wöchentlich wenigstens zweimal — Mittwochs und Sonnabends —, sowie am Vorabende jeden Festtages und »«»»»rck»»», «Intloi-Ii «« nö«Iklx, auch zu anderen Tagen zu reinigen, sorgfältigst nachzugehen; 2. für größte Reinlichkeit innerhalb der Gebäude Sorge zu tragen, insbesondere die Hofräume von faulenden und fäulniß- fäingeu Substanzen rein zu halten; 3. auf rasche Abführung der Schmutz- und Panfchwäfser Bedacht zu nehmen und zu diesem Behufe die Abzugskanäle in vorschriftsmäßigem Zustande zu erhalten und öfters zu reinigen und zu spülen; 4. für rechtzeitige Entleerung der Aborte, Pissoirs und Düngergruben zu sorgen, wobei gleichzeitig erneut daraus hingewiesen wird, daß die Ableitung von Urin aus den Pissoirs nach den öffentlichen Straßenschleußen verboten ist, daß aber, wo solches in einzelnen Fällen ausnahmsweise gestattet worden ist, eine ununterbrochene Wasserspülung in den Pissoir» stattfinden muß. Die Sitze, Äbsallrohre nnd Gruben sind fortdauernd in gebrauchsfähigem und dichtem Zustande zu erhalte». II. Die Räume zur Herstellung und Aufbewahrung von Nahrungö- und Genußmitteln, insbesondere in Fleischereien, Bäckereien, Cigarren fabriken, sowie die VerkausSläden der Fleischer, Fischhändler, Productenhändler rc. sind sauber zu halten und mit genügenden Waschgelegenheiten für das arbeitende Personal zu versehen. Backstuben dürfen nichts enthalten, was in dieselben nicht gehört. Die Locale, in denen Lumpen und alte Sachen verkauft oder angesammelt werden, sowie die Niederlagen der Anctionatoren, sind rein zu halten und öfters zu lüsten. III. Von jedem Erkrankungs- und von jedem Todesfälle an Cholera oder choleraverdächtigen Krankheiten, zu denen auch Brechdurchfall gehört, ist sofort Anzeige bei dem unterzeichneten Stadtrathe zu machen. Ausgenommen bleiben Brechdurchfälle von Kindern unter 2 Jahren. Die Anzeigepflicht liegt den HauShaltungsvorständc», sowie den Quartiergcbern und unabhängig hiervon den herbeigcrusenen Aerzten ob. IV. Personen, welche aus Orten kommen, in welchen die Cholera ausgcbrochen ist, sind unbeschadet der polizeilichen Wohnungsanmeldung durch die Hauswirthe, Gastwirthe und sonstigen HaushaltSvvrstände sofort bei dem unterzeichneten Stadtrath zu melden. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht höhere gesetzliche Strafen eintreten, mit Geldstrafe btS zu 1»0 Mark oder mit Haft bestraft. Stadtrath Bischofswerda, am 19. August 1893. In Vertretung: Kind, 1. Stadtrath. L. wird hierdurch noch ganz besonders daraus hingewiesen, daß Straßen-Verunreinigungen, wie sie nächtlicherweile vor einzelnen Schank- localen ab und zu stattfinven, künftighin unnachsichtlich auf Grund 8 366,de» Reichsstrafgesetzbuches geahndet werden. Stadtrath Bischofswerda, den 22. August 1893. .In Vertretung: Mud, I. Stadtrath. Der sächsische LrMer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« «nd Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshaupiniauuschast, der Kgl. SchulinsMtion u. des Kgl. HaHtsteiiemmtcr zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischofswerda. - Inserate, welche in diesem Blaile die weiteste Verbreitung finden, werden bis Dienstag und Freitag früh S Uhr angenommen und kostet die dreigespaltene CorpuSzeile 10 Pf., unter „Eingesandt" 20 Ps. Geringster Jnleratenbetrag 2ü Pf. . . In Vertretung: Kind, I. Stadtrath. L. . - D'e von der hiesigen Sparkasse für August Führer in Riederneuttrch, Marie Antonie, Friedrich Angüst^ Harald und Wilhelmine Etigenie BenuS in Harthau ausgestellten Einlagebüchcr Nr. 30346, 23461, 23465 und 23466 werden nach vorauSgeaanaenem regulativmaßigen Verfahren hiermit für «ngiltig erklärt. Stadtrath Bischofswerda, den 18. August 1893. —In Vertretung: Kind, 1. Stadtrath. IN vrr yrr- oer Reichskanzler Graf Caprivi zur Linken des , !k , . c- k m .»> k kommltclM Weise durch ein größeres Dejeuner Monarchen; die Kaiserin hatte gegenüber ihrem Am kaiserlichen Hose in Potsdam fand statt. An der Tafel saßen der österreichisch- f ----- - - -