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Nr. 18. 18. April 1843. Dienstag DMs Deutsche Allgemeine Zeitung. MM »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueb-rvtLck. Deutsch»«»,». 'Von der Werra. Westfälische Staatsschuldeii-und Domainensachen. f München. Eine Heilige und ein Teufel. Mres- den. Fortsetzung der Verhandlungen über den die Censurbefrciung be treffenden Gesetzentwurf. Koburg. Briegleb ist nicht in Untersuchung, f Frankfurt a. M. Rothschilds Reise nach Paris. Verhandlungen über niederländische Staatsschuldensachen. Kreutzen. "Kerlin. Rede des vr. Ritter an den Fürstbischof von Breslau. Die Fliegenden Blätter. Ministerialverordnungen. Die Wick- samkeit der Schiedsmänner. Desterrrtch. fwien. Nachträge über das Fest des Erzherzogs Karl. GP««ie«. 'Pans. Der Congreß. Urtheile der Presse über die zur Hebung des StaatScredits ergriffenen Maßregeln. Abschaffung emer Aollbesteiung. Grotzdritannie«. Statistik des Handels zwischen Sydney und Eng land. Freisprechung Dawson's. Die Times über Serbien, f London. Das Eolonisattonsprojcrt. Die Handelspolitik. Frankreich. Antrag, daß bei den Verhandlungen über Eisenbahnen alle betheiligtc Deputirte sich der Abstimmung enthalten sollen. Gm- zot soll eine Gesandtschaft nach Ehina schicken wollen. Der Constrtu- tionnel über Religionsfreiheit und deren Mangel in Frankreich. tvelgien. Schluß der Kammern. Ergebnisse der Untersuchung gegen Eaumartin. Gchweiz. * Von der nördlichen Schwei,ergreife. Urtheil eines schwei zer Blatter über die Einheit der Schweiz. statte«. Amnestie für Neapel. Ekervien. ' Von -er serbischen Grenze. Spannung und Ungewißheit. Wtejie». Gerüchte von einer eigenmächtigen Versammlung des aufge- ltstrn Congreffer. S«»^«I«»»lKn»«ftri<. ' Frankfurt a.M. Bdrsenbericht. ' Wien. Generalversammlung der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft, »eipslg. Bahnfrequenz. Berlin. Ankündigungen. der Wtrra, 13 April. Lange Hal es kaum einen Ge genstand gegeben, den man bei uns in den verschiedensten Kreisen der Gesellschaft und selbst an öffentlichen Orten so vielfältig hätte bespre chen hören, als die nunmehr vor kurzem, zuerst von Berlin aus, ver öffentlichten Ergebnisse der dort seit einer Reihe von Jahren gepfloge nen Unterhandlungen über mancherlei mit der Auflösung des vormali gen Königreichs Westfalen in Beziehung stehende Angelegenheiten. DaS ist wol sehr natürlich, da sich in unserm Lande eine so große Menge von Personen aus allen Ständen entweder unmittelbar für sich oder doch mittelbar für ihre Angehörigen, Verwandten und Freunde mehr oder weniger bei dem AuSgange gedachter Unterhandlungen in- teressirt fand. Und eö waren in Kurheffen ebcn so wohl wie in an dern deutschen Ländern, welche einst integrirende Bestandtheile des west fälischen StaatS gebildet hatten, nicht blos zahlreiche Privatleute, son dern auch viele Gemeinden und Eorporationcn, die bei einer definitiven Regulirung der auS der plötzlichen Zertrümmerung jenes StaatS im Jahr ISIS enlHrungenen Verhältnisse höchst betheiligt waren. Manche dieser Verhältnisse waren in derThat von einer solchen Art, daß eine Feststellung von Grundsätzen zu deren Behandlung nur von einer ge meinsamen Uebereinkunft zwischen den gegenwärtigen Besitzern der ver schiedenen vormals westfälischen Gebietstheile zu erwarten stand. Denn sie waren aus Maßregeln der öffentlichen Verwaltung des aufgelösten Königreichs, dieses als ein Ganzes und als Complex sämmtlicher dem selben einst angehöriger und jetzt unter vier Souverainetäten vertheil- trn Provinzen betrachtet- hervorgegangen und konnten daher nicht ein seitig in jedem einzelnen der vier restaurirten Staaten, sondern nur durch Vereinbarung derselben geordnet werden. Dies war auch gleich anfangs von den alliirten Mächten nach Eroberung deS Königreichs Westfalen, welche zugleich die Wiedereinsetzung der durch die Fremd herrschaft vertriebenen Fürsten in ihre angestammten Länder zur Folge hatte, sehr richtig erkannt worden. Darum fand sich in einem gehei men, nachgehendS in Marten'S Recueil zur Pudlicität gebrachten Ar tikel eine» unterm 2. Der. ISIS zu Frankfurt a. M. von den alliir- ten Mächten, namentlich mit dem restaurirten hessischen Kurfürsten Wilhelm I. abgeschlossenen StaatsvertragS die ausdrückliche Bestim- nnmg, daß alle Gegenstände der oben angegebenen Natur und Be ¬ schaffenheit demnächst ihre Erledigung durch eine aus Abgeordneten der bei der Auflösung des westfälischen Staats betheiligtcn Regierungen zusammenzusetzenden Commission zu erwarten haben sollten. Die in diese Kategorie gehörigen Angelegenheiten wurden mit dem Namen „Westfälische Centralangelegenheiten" bezeichnet. Indessen war schon länger als ein Vierteljahrhundert seit dieser Zeit verflossen, ohne daß man die Niedersehung einer solchen gemischtenCom- mission verwirklicht sah, was denn zur Folge hatte, daß eine Menge Rechtsverhältnisse, die aus der Periode des Bestandes des vormaligen Königreichs Westfalen sich herschricben und das Wohl und Wehe zahl reicher deutscher Staatsbürger berührten, fort und fort unentschieden geblieben waren. Als demnach vor etwa vier Jahren der lange ver geblich ersehnte Zeitpunkt erschien, wo in Berlin eine aus Bevollmäch tigten Preußens, Hannovers, Kurhessens und Braunschweigs zusam mengesetzte Commission mit dem angekündigten Zwecke der definitiven Regulirung der Centralangelegenheiten des vormaligen Königreichs West falen ins Leben trat, da waren die Blicke vieler bedrängten Familien im Königreiche Hannover, im Kurfürstenthumc Hessen und im Herzog- thume Braunschweig, die durch die untrrdessen stattgehabten Maßregeln der die Handlungen der westfälischen Regierung nicht anerkennenden re staurirten Regierungen vielfach gelitten, nach der preußischen Hauptstadt gerichtet gewesen, von daher ihr Heil erwartend. Eben der Umstand, daß Berlin zum Orte der Conferenzen auSersehen worden war und dieselben unter Preußens Aegide und Leitung statt hatten, trug dazu bei, die Hoff nungen zu vermehren, die man von deren Endresultaten hegte. Denn cS war nicht unbekannt geblieben, daß man vorzüglich dem preußischen Cabinet es zu verdanken hatte, daß nunmehr ein ernster Schritt ge schehen sollte, dem bisherigen Provisorium in Betreff so mancher An gelegenheiten deS vormaligen westfälischen Staats ein Ende zu ma chen- und daß es nicht an jenem Cabinet gelegen hatte, wenn der Weg, der allein versprechen konntc, hierbei zum Ziele zu führen, nicht schon längst eingeschlagen worden war. Dazu kam, daß der preußi sche Hof bei mehrfachen Gelegenheiten am deutschen Bundestage die wohlwollendsten Absichten hinsichtlich des zur Beseitigung der dort an hängig gemachten mannichfaltigen westfälischen Reklamationen dereinst einzuleitenden Verfahrens an den Tag gelegt hatte und die Reklaman ten theilweise von Seiten der Bundesversammlung selbst an die von de« betreffenden Regierungen in Berlin zu eröffnenden künftigen com miffarischcn Verhandlungen über diese Gegenstände verwiesen worden waren. Die bereits im Monat Juli v. I. abgeschlossene und erst bei nahe nach Jahresfrist bekannt gemachte Uebereinkunft zwischen den vier betheiligten Regierungen hat nun freilich den Erwartungen Derer, welche sich über Verlust« zu beklagen hatten, die sie in Folge der Re stauration betroffen haben, keineswegs entsprochen; im Gegencheil wird durch diesen Vertrag einer zahlreichen Klasse westfälischer Rekla manten, nämlich derjenigen, welche Besitzer der auf den Inhaber lau tenden Schuldverbriefungen des vormaligen Königreichs Westfalen sind, alle Hoffnung abgeschnitten, jemals zur Befriedigung ihrer Fe derungen zu gelangen. So viel man hier nach den Äcußerungen wohlunterrichteter Personen von dem Gange weiß, de» die mehrjähri ge» Conserenzcn in Berlin genommen, hat man den für das Inter esse der betheiligten Privaten so unerfreulichen AuSgang derselben kei neswegs dem preußischen Cabinete zuzuschreiben, dessen Bemühungen, günstigere Resultate herbeizuführen, man vielmehr, wenn sie auch er folglos geblieben sind, alle Gerechtigkeit widerfahren lassen muß. Je nes Cabinet vermochte, als Besitzer und Vertreter von drei Fünfteln deS Gebiets deS vormaligen westfälischen StaatS, wol eine hochwich tige Stimme hierbei geltend zu machen, aber doch nur immer Eine dreien gegenüber. Besonders wird hier das Schicksal der DomaineN- Käufer beklagt, deren Angelegenheit, nach dem übereinstimmenden Bel angen dreier unter den paciScirendcn Regierungen, ganz von den Un terhandlungen der gemischten Commission in Berlin ausgeschlossen worden ist. Die Sache ist freilich solchergestalt in «ulvo verblieben. Gleichwol würde es gar sehr zu wünschen sein, daß, statt einzig und allein dem Ermessen der einzelnen Regierungen Alles bei der Behand lung der Domainenkäufer anheim zu geben, in Berlin wenigstens ge wisse, zur Richtschnur dienende leitende Grundsätze zu diesem Behuf