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^17- » 11 > M>,WWM»I,1 ^IWPMMWHIHW ipsa». lzd»nk. väe» 53. Verein P-st-S-ltUnMst« Rr. 2212. rreins vr von Woydt. s fine Geschworenenamt Anwendung. und Morgenstern. 1. 3. 32. 8 , Leipzig, rtoir. be» die die sü- Anla Zu 88 imklllg cein-mit- ange drr n Bahn- Uhr auf immlurg 1.7S im Vor ¬ werden. 8 an». »ätpUNU, Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtSverfaffungtgesetzeS vom 27. Javnar 1877 re. enthaltend, Der städtische Branddirektor. Hermann Günther. Gerichtsverfafsungsgesetz vom 27. Januar 1877. tz 31. DaS Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen K- UNg bei rftand. Dktod«, nband reine Schulgeld Schueeverg -etr. Da» vüraer«, Seminarübnngs- und FortbUduugsschnlgeld auf di« Zeit »om 1 Avril di- 3ü. Seplember 1900 ist bis längstens ' den 16. October dss. Js. bei Vermeidung de» vorgrschriebenen Bettreibungsverfahren» an die hiesige Schulgelder, Einnahme abzukühren. Schneeberg, den 3. October 1900. Das Beziehm VM Gelände» ohne lan-olizcilichc BMgs- geuehmigung bett. Da auch bei den letzten Ummg»»erm»ne wieder mehrere Neubauten ohne die er forderliche B/zugsgrnehmlgung der Baupolizeibehöede bezogen worden find, wird hierdurch ausdrücklich mf tue Bestimmungen m 8 61 de« Allgem. BaugesetzeS für da» Königreich Sachsen verwiesen, wonach dtejmigen, tue ein Gebäude oder eine« Theil desselben nutzen, oder anderen zur Benutzung überlassen, also sowohl die Verrmerher al» auch Miecher, mit Geld bi« zu 150 oder mir Haft za bestrafen find, und außerdem Leerstellung des Gebäude» verfüg! werde« kann, wenn nur soweit di« Benutzung Leben oder Gesundheit bedenklich scheint. Aue, den 5. October 1900. Kufolae Mitth.ilvng der k. k. Statthalter.! zu Prag find wegen Ausbruch» d« «euel- and Klan-nsench« in Johanngeorgenstadtdie Grenzzollämter Wittig-- »nd Bvottondaed für den Verkehr mit Wiederkäuern und Schweinen b S auf Wettere» geschlossen und zugleich der kleine Grenzverkrhr mit den gerannten Thier- ^ttunaen^mtlang d«, Gebiet.» der Stadtgemeind. Johanngeorgenstadt eingestellt. * " Schwarzenberg, am 5. Oktober 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. Kma von Nidda. Betauutmachnug. Vom 8. October d. I. an liegt an Rathkstelle di« hiesige Schöffen- und Ge- schworenenurlist« de» laufenden Jahr.» «ine Woche lang «ährend der ExpedttionSstund.n Jedermann. Einsicht au». Vom Woche, «egen die R chtigkeit oder Vollfländipkelt der L ste schriftlich oder zu Protokoll Einsprachen «bobm werden. Zugleich wird auf die unten wörtlich beigefüxten Bestim mungen der ßZ 3l, 32, 33, 34, 84, 85 de» D Gericht»v«fossu»ss-gesetzt und de» 8 24 de» K. S. Grsetze» vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung diese» Gesitze» enthaltend, verwiesen. Wildenfels, am 4. Oktober 1900. vom 1. März 1879. § 24. Z» dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1 ., die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2 ., der Präsident des Landrsconststoriums; 3 ., der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4 ., die Kreis- und Amtshauptleute; b., die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit b er AmtShauptmannschaften ausgenommen sind. Sonnabend, den 6. Oktober 190» Rr.szz 2 ., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeind« noch nicht zwei volle Jahre haben; 3 ., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurück gerecht net, empfangen haben; 4 ., Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt« nicht geeignet sind; b., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 ., Minister; 2 ., Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3 ., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4 ., Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhest«» versetzt werden können; s ., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; S ., gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7 ., Reltgionsdiener; 8 ., Bolksschullehrer; v., dem activen Heere oder der aktiven Marine angehörende Mtlitärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltungSbeamte bezeichne«, welch« zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsche« versehen werden. 8 8b. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 3S über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf da» Migste« Markt. Hue >erg. U- ger oder sub ,A. enz 40 -4. ime- r Tanz- inert. Jnieraleii-Amiahm« für dte am Nachmittag erlchetnende Nummer bi» Bar. mittag 11 Uhr. Line ««rglchast sür die nLchsttagiae Ausnahme der Anzeigen bez. an den voraeschrtebenen ragen sowie an besmnmter Stell« wird nicht , gegeben. Auswärtige Aust rüg« nur gegen VorauSbezablung. Für Rückgabe eingüandter Manuskripte macht sich die Redaktion nicht verantwortlich. -VS"—A- !. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1 ., Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Berurtheilung verloren haben; 2 ., Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehen» eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3 ., Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1 ., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Abhanden gekommen ist da» von der hiesigen städtischen Sparkassenvtrwaltuvg ausgestellt« Spar- kaffmbuchMr. 24 341, auf Martha Anna Blei in RitterSarün lautend. , Der etwaige Inhaber dieses Buche- wird hierdurch aufgefordert seinen Anspruch daran, bei Verlust desselben, binnen 3 Monaten bei uns geltend zu mache». Stadtrath Schwarzenberg, am 3. October 1900. Gareis, Brgrmstr. W. Der Rath der Stadt. Rudolph, Stadtrath. Kurth. Innerhalb der Z«u vom «. vi» 15. Otiover 18v» wird eKronng vor hiesig«« Gesammt F>«erwehr abgehatten, d,e dmch KeuerlLrm etnberufen wird, Di« Mannschaft hat sich gemäß den Bestimmungen der Ftuerlöschordnung nach erfolgtem Feuerlärm unverzüglich an den Feu«IöschgerLcheraum zu verfügen und dorr wettere Anordnungen zu erwarten. Aue, den 5. Oktober 1900. ErMb.Dolksfrrund Tageblatt «a- Schneeberg und Umgegend. Volkost«»nd Schneeberg. " Mr die König!, und städtischen Sthörden in Äm, Grimhain, Hartenstein, Zohann- Mil georgenstadt, Lößnitz, Ueastädtel, Schneeberg, Schwayenberg kW. Wildenfei-. 1« owie tgefell- 8 rcht. Gößnitz, peinige lfabrik, rr Fra» >, Kosakm- t: Mal«» u. Wald- in,Web«- Gtickma- hlegel, St. Zur kommende« Tagung de- Reichstags. Der Beginn der neuen RetchstagS-Tagung rückt all mählich heran. Einzelne Blätt«r wissen bereits den Zeit punkt der Einberufung zu melden, doch dürften diese Mel. düngen auf Kombinationen beruhen; von einem Beschlusse in den maßgebenden K eisen verlautet jedenfalls noch nichts. Gleichwohl ist e» nicht zu verwundern, daß man sich in den politischen Parteien bereits für den bevorstehenden Feldzug rüstet. Mit besonderem Eifer thut^dieS hergebrachlerweise die Sozialdemokratie, die diesmal auf sehr erregte Ver handlungen rechnet. WaS sie dazu beitragen kann, um aufregend« Debatten herbrizuführen, wird sie jedenfalls thun. Der Führer drr sozialdemokratischen Partei, Abg. Singer, hat m verschiedenen Reden auf dem Mainzer Par teitag« bereit» di« Ab ficht kund g«than, auf der Rednertri büne de» Reichstag» einig« stark« Provokationen zu in- szeniren. Die Gelegenheiten hierzu sollen zunächst die zu erwartende Kreditforderung für China und etn sozialdemo« kratischer Antrag auf Abschaffung de» sogenannten Maje- stLtSbeleidigung» - Paragraphen bieten. In beiden Fällen wird di« Sozialdemokratie ihre antinatiouale und antimo- narchische Gesinnung zum Au»drucke bringen, und zwar nach de» Abg. Singer Ankündigung mit einer Schärf«, wt« fi« «m ander«, Strlle durch da» Strafgrfttzbuch unmöglich g«. «acht s«tn würde. Aader«rf«tt» wird da» RetchStagSpräsi. bium auch dtrtmal di« schlimmsten Ausschreitungen wohl zu v«rhind«rn wiffrn, und schwerlich wird die Sozialdemo. «atie «tt ihren antinationalen Vorstößen den Eindruck, der ^«tt «zielt w«d«n soll, «reichen. Dazu ist die nationale R«ich»tag»«ehrheit eine zu stark«, und wenn ihre Parteien — wie «voraussichtlich d« Fall sein wird — Vt. sozial- dewokrattschen Kundgebung mtt einer geschloffenen natio nalen Gegenkundgrbung beantworten, wenn sie e» ablehnen, den Aufreizungen d« radikalen Linken Folge zu geben, so wird der ganze Vorstoß nicht nur abgeschlagen werden, sondern dazu führen, daß vor aller O.ffentl,chkeit die Iso- lterung der antinationalen Linken festgestellt wird. Al» Hauptstück der kommenden parlamentarischen Ver handlungen wird mit recht der neue Zolltarif, der allerdings wohl erst in der zweiten Hälfte drr Tagung zur Behandlung gelangen wird, angesehen. Es werden jetzt bereit» einzelne Mitteilungen über dies« oder jene Tarif- positiv» verbreitet; da aber rinerseit» die Vorarbeiten noch lange nicht zu Ende geführt und da avderseit» die Ver handlungen völlig vertraulicher Natur stad, können derar- «ge Meldungen auf Authentizität keinerlei Anspruch «iache». Man wird überhaupt gur thun, die Vorlage ruhig abzu- warten und in d« E örterunq erwünschter Zollsätze vor- sichtig zu sein. Nicht umsonst ist die Geheimhaltung der HandelSvertragS-Vorberrttungen angeordnet. E» geschah dir», um störend« Eingriffe durch da» unzeitige Entfachen von Jatereffenkämpfen fernzuhalten, damit ungestört und unter ge- wisse »Hafter Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse «in Au», gleich gefunden werden könne, mit dem sich alle Produktion», zweig« einverstanden zu erklär«« »«mögen. Die Befürcht, ung, di« in Hand«l»kr«tsen laut wird, als werde der in AuSmbeilung begriffen« Zolltarif da» Zustandekommen neuer Handelsverträge erschweren od« gar unmöglich machen, erscheint durchaus unbegründet. Vou den Vertretern de» BundeSrath» ist wiederholt «klärt worden, daß gnade die Vorarbeiten dazu führen sollen, besser» Handelsverträge al« di« bestehenden zu erlang«». Stört man frrilich di« sorg fällig«» Vorbereitungen und ruft mau da» Mißtrau«« so wohl de» deutschen Hande» al» auch d«» Ausland» wach, so schädigt «an da» eigene Interesse. E» ist den Freun- de« de» wirthschaftlichen Ausgleich», der in V«m neuen Zolltarif zum Aü»druck ko«men soll, nur zu rath«n, daß sie mit der Aussprache ihr« Wünsch« und Befürchtungen möglichst z^rückhattrn. Bet drr Vorbn«itung der Handrl». Verträge kommen alle Interessentenkreise mit einer großen Zahl ihrer Vertreter zu Worte; überlasse man also diesen dte Arbeit und gehe man den Provokationen von anderer Seite au» dem Wege. Bei einem gesetzgeberischen Wrrkr von so groß« wirchschaftlicher Wichtigkeit w.e bei dem neuen Zolltarif kommt alles darauf an, daß die Bevölkerung in Masse dahinterfiehl und daß ihm eine bedeutende Mehrheit im Reichstage sicher ist. E» fleht den staatterhaltenden Kreisen wohl an, fest den Ausgleich«charakter de» neuen Zolltarif» im Auze zu behalten. Tageigeschichte. »«ttschUmd. — Der »Reichsanzeiger' veröffentlicht folgend« Or- d«r-Verleihungen : Den Stern «tt Eichenlaub und Schwer tern zum Roihen Adlrrorden 2. El. erhielt Vieeadmiral Brndemann, Chef de» Kreuzergeschwad«»; den Rothen Adlerorden 3. Cl. mit Schleife und Schwert«« und der köntgl. Krone erhielt Capitäa Pohl, Commandant deS Kreuzer- .Hansa'. Die Schwert« zum Rothen Adlerorden 4. Cl. «hielt Hauptmann Gens vom 3. Seebatmllon. Den Rotyen Adleroroea 4. Cl. mit Schwert«« «hielten Capi- tän-Lrn. Wenig« vom Kreuzer .Gefion', Capitänleutnant Kuehne vom Kanonenboot .Ilti»' und Stabsarzt Schoder vom Kanonenboot .Ilti»', Hauptmann v. Knobelsdorff vom 3. Seebataillon, Oderleumant Hoffmann-Lamersch Edler von Wiffenstein vom Kanonenboot .Ilti»'. De» Kroneuotden 2 Cl. mit Schwertern erhielt Capitäa van Usedom, Commandant de» Kreuzer» ,H«lha'. D«a Kro- nenorden 3 C ass, mit Schwert«« ermelt Major Christ, Commandeur de» 3 Seedataillon». Dte Schwerter zum Kronmorden 4. Chasse «hielt Oberleutnant o. Nahm« vom Kreuz« .Hansa'. Den Kroneaorden 4 Cl. erbtm«a Ob«- leutnant v. Hrppel vom Kanonenboot .Ilti»', Oberleutnant