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A7 " "S* ErzgebDolkssrmnd stand toder iw m- t- ;e Gebisse. 7. 8. 't 9. .k. Aue, den 24. Oktober 1905. Der Rat der Stadt. Der Kaiser in Dresden. etwagen, rtwagen, d t. ten Preisen »alsntz. unä zerss .ters, ;rs - der erbeten ühle Einrichtung 4.50 an, he, hl-, »uteln, S L zwischen der Mangel behoben wird. -- —' u zu der im Ver- Der Bürgermeister Nestler. bekommen Grünhain, am 24. Oktober 1905. Le'.egramm.AK»«ssr! NoWfreund Schnrrb^K. ^t»nsprrch«rr Hchneebrrs Aur »s. Zchmarzmderg ;§> Tageblatt M Schneeberg °.w Umgegend mlüIIIüll Kgl Md MüMrnöchörden inÄne, Grönhain, Hartmstem,Loham ^VttNHMUN georgenstadf Lößnitz, wustädtei, Lchnreberg, Lchwayenberg bM.Wildenfels, kl, . ;aterstU«te gelaufen 2 ierg. ober, zum sik. ns gekört t. -perling. 000 Schulkinder der oberen Klaffen sowi« Tage hier zu sein, wo ein freudiger Anlaß mich hei führt. °r höheren Lehranstalten die Pragerstroße ent I Alsdann wurde die Fahrt unter dem allgemeinen Jubel bildeten. Kurz nach ^12 Uhr trafen König! der Bevölkerung nach dem Schlosse fortgesetzt. "Hb Erzgebirgischr vrikssreund' erschein« tügüch mV »u»«ahmt ixr Tag«» —- . i .mch '«n Sonn- und Heiitagen. Lbonnemenl monatlich « PI,. - AHr, «51 > MI«a!e im Rmi«bialibe»«rk der Raum Ker Ksp. Petitjette I« Psg. des«!, t e,lc uukwiittb Id Psg. UN amiltiben Teil dec Raum der 8sp. Lorvubjület » tä Plg.. im Reli.-Tett die 2 lp. Corpu,zette 8« Psg Friedrich Äugust und Prinz Johann Georg, angetan mit dem Bande des Schwarzen Adlerordens, am Hauptbahnhofe ein. 11,25 Uhr lief dann der kaiserliche Sonderzua in die weite Halle drs Hauptbahnhofes ein, der Könia und sein Gefolge traten aus den Perron hinaus und elastischen Schrittes ent stieg der Kaiser, der die Uniform seines sächsischen Grenadier- Regiments mit dem grünen Bande des HausordenS der Rautenkrone angelegt hatte, dem Salonwagen. Die beiden Monarchen schritten rasch auf einander zu, schüttelten sich die Hände, umarmten und küßten sich, worauf die Vorstellung des gegenseitigen Gefolges stattfand. Dann trat der Kaiser an der Seite des Königs auf den Platz vor dem Bahnhofe, um den Vorbeimarsch der Ehrenkompagnie abzunehmen. Zu einem feierlichen Atte gestaltete sich der Empfang des Kaisers durch die städtischen Behörden. Herr Oberbürger, meister Beutler begrüßte den Kaiser und schloß seine Ansprache mit einem begeistert aufgenommenen dreimaligen Hurra. Dresden, 25. Oktober. Zum ersten Male seit der Thronbesteigung des Königs Friedrich August traf heute mit tag Kaiser Wilhelm in der sächsischen Hauptstadt ein, um Sachsens König seinen Gegenbesuch zu machen und um die Bande der Freundschaft, die seit langer Zeit die Fürstenhäu ser Wettin und Hohenzollern umschlingen, aufs neue zu be festigen. Die Stadt Dresden hatte aus diesem Anlässe ein -glänzendes Festkleid angelegt, ein Festkleid, wie man eS in Dresden in dieser künstlerischen Form bisher noch nicht ge- ssehen hat. In der inneren Stadt und besonders auf den Einzugs straßen herrschte schon in den Morgenstunden ein ganz ge waltiger Verkehr. Auf dem Hauptbahnhofe fandm sich von 11 Uhr an zahlreiche Würdenträger zur Begrüßung des kai- serlichm SasteS ein. Die beiden städtischen Kollegien versammelten sich, mit den Herren Oberbürgermeister Beutler und Stadtverordneten. Vorsteher Justtzrat vr. Stöckel an der Spitze, an der großen Ehrenpforte am Eingänge der Pragerstraße. Der weite Raum vor dem Hauptbahnhofe war für die Ehrenkompanie des H. Grenadier-RegimentS und die Ehreneskorte des III. Ulanen- Regiments freigi halten. Auch die Militär- und Kciegerver- eine mit ihren Fahnen und Standarten waren hier oufmar. schiert, während 12 00( Mehhandel in Ane. Gemäß der Ministerialoeroidnung vom 31. August 1905 zur Ausführung des Reichs- gesetzes über die Mw hr und Unterdrückung von Viehseuchen sind für den in Aue stait- findcnden Viehhandel folgende Bestimmungen besonders zu beachten: 1. Für alle von Unterm huner« zum Zwecke des Verkaufes oder der Vermittelung des Kaufes auf Bestellung oder für den eignen Bedarf zu sammeng'brachten Rinder und Schweine sind Ursprungszeugnisse beizubrirgen. Drese Ursprungs zeugnisse müssen die Angaben enthalten über den Ort und Tag der Ausstellung, . , , Neu baldmöü« snterna -G.. An Der Kaiser erwiderte, er danke herzlich für den so groß- artigen Empfang. Mit besonderer Freude nahm er Kenntnis davon, daß auf wirtschaftlichem Gebiete ein Aufschwung zu verzeichnen sei. WaS an ihm liege, würde er immer bestrebt sein, daS Wohl Sachsens zu fördern. Der Kaiser fuhr fort: Ich habe sehr gern Gelegenheit genommen, nach Dresden zu kommen. Ah freue mich ganz besonders an dem demigen Wegen Reinigung der Geschäftsräume können bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte Freitag, am S. m d Sonnabend, am 4. November 1S05 nur wirklich dringliche Sache« erledigt werden. Johanngeorgenstadt, am 24. Oktober 1905. Königliches Amtsgericht. /U* Aus Anlaß der bevorstehenden Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden alle Vormünder, sowie die Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestattete» Vermögensmassen hierdurch ausgefordert, für die von ihnen bevormundeten hier oder auswärts wohnenden Personen und die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u!w., soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen baben, binnen drei Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, eine Deklaration, auch wenn ihnen deshalb besondere Aufforderung nicht zugeht, hier einzm eichen. Gleichzeitig wird betont, doß auch diejenigen Personen, welche zur Einkommens- bez. Bermögensdeklaration nicht besonders aufgefordert werden, ihr Einkommen bez. Vermögen deklarieren können, jedoch Hal dies ebenfalls innerhalb der oben bestimmten Frist zu geschehen. Deklarationsformulare sind bei der hiesigen Stadtsteuer - Einnahme unentgeltlich zu verhindert werden kann. Sie dürfen so lange, als in ihnen Hrudetsrinder oder -Schweine untergebracht sind, zu anderen Zwecken nicht benutzt werden. Alle diese Ställe müssen nach jeder Benutzung spä estens binren 2 Tagen, bei fort laufendem Gebrauche mindestens einmal wöchentlich grün l,ch gereinigt werde«. Allen Viehhändler« und Fleischer« sowie deren Bediensteten und Gehilfen ist da- Betteten fremder Stallungen sowie das Einbringen von fremdem Bich in derartige Stallungen ohne vorher eingeholte beso«dere Erlaubnis d«S Besitzers der Stallungen verboten. Das Treiben von Schweinen auf öffentlichen Wegen ist verboten; aus- genommen ist nur das Treiben von Gehöft zu Gehöft innerhalb der St^dt. Die zum Schweinettansporte benutzten Wagen müssen mit dichtem Boden und Settenwänden derart versehen sein, daß ein Hinabfallen von Kotmassen uuo Streumatenal ausgeschlossen ist. Das gewerbsmästig zur Betört erung von Schweinen benutzte Fuhrwerk ist nach jeder Benutzung gründlich zu reinigen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen sind, soweit nicht die d.» Reich»«-,-tz« °°m °»d d-r nung Platz greifen, oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast zu ahnden. die Stückzahl der Tiere und bei Rindern qenaue Angaben über Geschlecht, Alter, Farbe, Abzeichen oder besondere Kennzeichen. Besitzt ein Rind keine jeden Zweifel ausschließende Al- od^r Kennzeichen, so sind solche als Horn-, Haut-, Klauenbrand, Ohrmarke oder dergleichen anzubringen und auf dem Ursprungszeugnisse zu vermerken. Vor allem muß auf dem Ursprungszeugnisse bescheinigt sein, daß die Rinder oder Sä w.ine aus d m darauf angegebenen Orte stammen und dieser frei von Maul- und Klauenseuche ist. Für Rinder sind Einzelzeugnisse beizubringen, bei Schweinen, die aus eben demselben Orte s ammen, sind Sammelzeugnisse zulässig. Tie Ursprungszeugnisse gelten sür «inen Zeitraum von 8 Tagen. Die Ursprungszeugnisse müssen von der Ortspolizeibehörde, dem beamteten Tierarzte oder einem verpflichteten tier ärztlichen oder Laienfleischbeschauer des Ursprünge ortes der Tiere ausgestellt und unterschriftlich sowie durch Abstempelung vollzogen sein. 2. Die gemäß Ziffer 1 hier zusammengebrcchten Rindvieh- und Schweinebestände unterlii gen l er T eausichrigung durch oen Bezirkstierarzt dergestalt, daß der Verkauf oder die Abgabe der Tiere untersagt ist, so lange nicht durch die bezirkstierärztliche Untersuchung das Nichtvorhandensein von Seuchen testgestellt ist. Z. Werden solche Tiere eingestellt, so haben sowohl der betreffende Unternehmer als auch die Besitzer von Gasthoss- und Privatställen, in welchen die Einstellung erfolgt, dem hiesigen Amtstierarzte im städtischen Schauamte spätestens im Ver laufe von 12 Stunden nach der Einstellung der Tiere unter Angabe der Stück zahl Anzeige zu erstatten. Veränderungen der Bestände durch Zugang neuer Tiere sind ebenso anzuzeigen. Dem Amtstierarzte sind bei dieser Anzeige die Ursprungszeugnisse zur Prü fung vorzulegen. Rinder oder Schweine, für die keine oder nur mangelhafte Ursprungszeugnisse beigebracht werden, können je nach Größe der Seuchengefahr einer Beobachtung bis auf höchstens 7 Tage unterstellt werden, dafern nicht in 4 Wer Handel mit Schweinen — Saugferkel ausgenommen — im Umherziehm betreibt, hat die Ursprungszeugnisse mit der darauf vermerkten bezirkstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung während der Ausübung des Handels stets bei sich zr führen. 5. Wer außerhalb des Schlachtviehhofes und SchlachthofeS den Handel mit Rind vieh oder Schweinen gewerbsmäßig beleibt, hat für jede dieser Biest- gatt««gen ei« besondere- Kontroubuch zu führe , aus dem jederzeit w« Stückzahl des zum Handel bestimmten Viehbestandes, sowie weiter zu ersehen ist, woher die Tiere erworben und an wen solche abgegeben worden sind. Dieses Koetrollbuch hat mindestens 8 Spalten zum Einträgen nachstehender Angaben zu enthalten: a fortlaufende Nummer, b. Dergattung und Geschlecht, o. Farbe, Abzeichen, Ater und besondere Kennzeichen der Tiere. ck Ort und Tag der Erwerbung der Tiere. Name und Wohnort des Vorbesttzers der Tiere. k. Ort und Tag der Veräußerung der Tiere. ß. Nam> und Wohnort des nächsten Erwerbers der Tiere. Bemerkungen. Die Eintragungen sind mit Tinte oder Tintenstift dera t vorzunchmen.daß jedes Rind unter einer besonderen Nummer geführt wird, während von Schweinen desselben Transports mehrere unter einer Nummer vereinigt werden können. Die Konttollbücher müssen an der Handelsstätte zur Einsichtnahme sür den Bezirkstierarzt und die Polizeiorgane stets zur Verfügung stehen; beim Hankel im Umherziehen haben die Transportführer sie stets bei sich zu tragen. Im übrigen sind die Konttollbücher in der Behausung des Händlers jederzeit zur Verfügung zu halten und nach ihrem Abschlusse mindestens noch ein Jahr la g aufzubewahren. 6. Alle zur vorübergehenden Aufnahme von Rindern und Schweinen benutzten Stallungen der Gast- u«d Schankwirte, sowie anderer Personen, welche die Aufnahme derartiger Tiere gewerbsmästig betreiber, und der Biest- HS«disep müssen io Hergestellt sein, daß sie. sich leicht und sichör^reivigen und desinsizreren lassen. Zu diesem Zwecke muß die Decke der Stallungen dicht, d«r Fußboden fest und undurchlässig aus Asphalt, oder Zementstr ch «.der aus Klink r- oder Steinpflaster, dessen Fugen mit Zement fest verstrichen sind, hergestill ».uv ferner müssen die Wände, sofern Sie nicht massiv sind, bis zur Höhe der Dere mit einem Hal.baren und undurchlässigen Abputz versehen werden. Solche in Gast- und Schankwirtschasten befindliche Ställe müssen getrennt von den Gastställen und derart gelegen sein, daß ihr Betret« n durch Unbefugte Freitag, 27. Oktober 1S05 Polizei-Abteilung. I. V.: Schubert, St. Im Absteigequartier des Kaisers im 2. Stock begrüßte die Königin-Witwe Carola den hohen Gast. Hinan schloß sich der Empfang deS Offizierskorps des Königs. 3. Ulanen- Regim. Nr. 21, daS dem Kaiser von Sr. Majestät dem König verliehen worden ist. Um 12,45 Uhr erfolgte der Besuch des 2. Grenadier- Regiments Nr. 101 „Kaiser Wilhelm-, König von Preuße«, in der Kaserne. Nach Besichtigung seines Regiment- ncchm der Kaiser das Frühstück im Offiziers-Kasino ein und kuhr dann zusammen mit dem König Friedrich August zur Königin- Witwe Carola, um in der Kvnigl. Billa Strehlen den Nach mittagstee einzunehmen. Inzwischen hatte Kaiser Wilhelm an den Särgen der Könige Albert und Georg prachtvolle Kränze niederlegen lassen. Um */,6 Uhr fand zu Ehren des allerhöchsten Besuches im Bankettsaale deS Königlichen Restdenzschlosses eine Gala tafel statt, zu welcher die Herren Staatsminister, die Herren deS diplomatischen Korps, Vie Generali ät, zahlreiche Herren der Aristokratie und höchste Beamte, unter anderen als Ver treter der Stadt Herr Oberbürgermeister Geh. Ftnanzrat Beutler geladen waren. Al» der Champagner serviert war, e hob sich Se. Mo jeSt der König und brachte einen Trink- fpruch auf Kaiser Wilhelm aus. Dann weihte Majestät der Kaiser dem König sein GlaS mit einer eb nso Herz »che» kur en Ansprache. Nach Schluß der Tafel hielten die Mo narchen kurze Zeit Cercle r nd zogen sich dann zurück. Spät r 'egaben sich die Monarchen nach dem Opernhouke zur Gala- vorsteoung, von wo aus nach Schluß der Vorstellung die 4^/ bez. an den vorgeschriebenen lagen sowie an bestimmter Stell« wird nicht . gegeben, ebenso wird Mr di, Richtigkeit televlwnttch auspegedener Anzeigen k /I IHl-LV nicht garantiert. Auswärtig« «ufträge nur gegenPorausbejähiung. Für Rück. i gäbe eingesandter Manuskripte macht fich die Redaktion nicht verantwortttch.