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Amtsblatt der Be- ÄchKLmtn «rünhain, Jo- bimngeorgenstadt, Schnee, »erg.Schwarzenberg u.Wil- denfels und der Stadkäthe Uue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngeor- «nstadt,Löbnitz Neustädtel, Schneeberg,Schwarzenberg Wildenfels und Zwönitz. äL 239. Donnerstag, den 14. Oetober 1869. Erscheint tägUchmitAusnahmeMon- tagS. — Preis vierteljähr lich 15 Ngr. — Jnser- tionsgebühren die gespal tene Zeile 8 Pfennige. — Jnseratenannahme für die am Abende erscheinende Nummer bis Vormittags 11 Uhr. E LeliLmitmLvüunK. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen auf Requisition de» Königlichen Gerichtsamtes im Bezirksgericht zu Annaberg den 21. October 1869 die Wtlhelminen verehel. Lötzsch früher in Lößnitz, jetzt in Annaberg, beziehentlich antheilig gehörigen, aus ») dem unter Nr. 262 des Brand-CatasterS für Lößnitz gelegenen Wohnhause Fol. 797 des dasigen Grund- und Hhpoihekenbuchs, k) der unter Nr. 247 desselben Brand-Cat. gelegenen Scheune, Fol. 772 desselben Grund- und HypothekenbuchS und e) dem unter Nr. 459 des Flurbuchs Abtheilung v für Lößnitz eingetragenen Felde Fol. 779 de« genannten Grund- und HypolhekenbuchS bestehenden Grundstücken, wie solche am 12. Juni d. I. ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar das Hans auf 150 Thlr. —- —-, die Scheune auf 140 Thlr. —- —. und das Feld auf 400 Thlr. —- —- gerichtlich gewürdert worden, an hiesiger Gerichtsamtsstelle nothwendiger Weise an die Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle und im Gasthof zum goldnen Ank^r in Lößnitz aushängenden Anschlag wird solches daher hier durch bekannt gemacht. Lößnitz, am 4. August 1869. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt. In Stellvertretung: Seiler, Ref. , Bekanntmachung. Nachdem von dem unterzeichneten Stadtrathe die Urliste der zum Amte eines Geschwornen befähigten hiesigen OrtSeimvohner reoidirt, beziehendlich ergänzt und von heute an auf die Dauer von 14 Tagen zu Jedermanns Einsicht im hiesige» Rathskeller öffentlich ausg,hängt worden ist, so wird Solche- mit dem Bemerken zur Kennlniß der hiesigen Einwohnerschaft gebracht, daß diejenige», welche nach Z. 5 des Gesetzes vom 14. September 1868 von dem Geschmornenumte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche innerhalb 14tägiger Frist bei deren Verlust hierher einzureichen haben, nicht minder, daß jeder volljährige und selbstständige Ortseinwohner während dieser Frist berechtigt ist, wegen Uebergehung seiner Person, dafern er zu dem Amte eines Geschwornen fähig zu sein behauptet, sowie wegen Uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen Einspruch zu erheben. Grünhain, am 12. October 1869. Der Stadtrath daselbst. Viehweger, Vorsitzender. (8475-76) kekanntmaekunK. Diejenigen Besitzer von Hunden, welche nicht sofort und bis spätestens den 2«. d. M. die diesfallsige Steuer berichtigen sollten, werden nunmehr unnachsichtlich in eine Jndioidualstrafe von Fünf Thalern — - — - genommen werden. Zwönitz, den 12. October 1869. DerStadtrathdaselbst. In JnterimSverwaltung: Advocat Pfennigwerth. ' vvkLllNtMLvIlIIllS. Nachdem durch die am 1. d. M. in Kraft getretene Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund die gesetzliche Verpflichtung zu Führung von Arbeitsbüchern aufgehoben und der.n weitere Ausstellung weggefallen ist, so wird behufs der Controls über das gewerb liche Hil fspersonal beider lei Geschlecht« für hiesige Stadt angeordnet: 1) Jeder Gewerbsgehilfe ist binnen 24 Stunden nach dem Antritte der Arbeit und sofort bei dem Austritte aus derselben an RathSstelle an- und abzumelden, 2) diese An - und Abmeldung hat vom Arbeitgeber persönlich oder durch kurze schriftliche Notizen zu erfolgen, 3) bei der Anmeldung hat der Gehilfe Legitimation über seine Bundesangehörigkeit, bez. sein Militaiiverhältniß, welche in einem Reisepässe, Ge burt«-, Heimaths-, Confirmationsscheine oder in einem sonstigen behördlichen Ausweise bestehen kann, beizubringen, 4) der Gehilfe kann sich über ArbeilSan- und ArbeitsauStritt, sowie über sein Betragen vom Arbeitsgeber ein Zengniß ausstellen und stadträthlich beglaubigen lassen, 5) über in Fabriken beschäftigte Kinder und jugendliche Arbeiter hat der Arbeitgeber eine Liste mit Angabe des Namens, Alters, Wohnorte-, der Aeltern, des Ein- und Austrittes im Arbeitslokal auszuhänge» und auf Verlangen in Abschrift anher vorzulegen, halbjährlich aber ist die Zahl dieser Ar beiter anzuzeigen. Nichtbefolgungen der Bestimmungen 8Ud 1, 2, 3 und 5 werden mit Geldstrafen bis zu Fünf Thalern —- —. geahndet werden. Zwönitz, den 12. October 1869. Der Stadtrath daselbst. In JnterimSverwaltung: Avv. Pfennigwerth. Tageögeschichte. Ein großer politische Fehler Napoleon s ist und bleibt es, daß er den Gesetzgebenden Körper nicht, wie eS gesetzlich gewesen wäre, also der Verfassung entspricht, auf den 26. October, sonder» erst auf den 29. November Unberufen hat. Alle Welt fragt nach dem Grunde dieser kaiserlichen Maßregel, allein niemand weiß einen stichhaltigen Grund anzugeben. Viele behaupten, der Kaiser habe deshalb die Kammereröffnung so weit hinausgeschoben, damit bis dorthin die Kaiserin von ihrer Orient-Reise wieder zurück sei und der Feierlichkeit beiwohnen könne; jedoch dieser Grund ist jedenfalls zu nichtssagend. Und einen, wo nicht mehre triftige Gründe hat der Kaiser doch ganz gewiß gehabt, warum er den Erwartungen der gan zen Nation und den Bestimmungen deS Gesetze- entgegen die Zusammenberu- sung der Kammern um fünf Wochen weiter hinauSgeschoben hat. Durch diesen, allen Nichteingeweihten unbegreiflichen Aufschub hat die kaiserliche Regierung wieder einmal einen jener Schläge ausgeführt, die mit voller Wucht nicht ihre Gegner, sondern höchst wahrscheinlich schließlich sie selbst und ihre wenigen aufrichtig ergebenen Anhänger treffen werden. Paris, — und in dergleichen Dingen ist ja Paris Frankreich — Pari- faßt diesen kaiserlichen Schritt einfach so auf, daß der Kaiser nach seiner Krankheit, wäh rend welcher er bekanntlich die RegierungSzügel nur in der schlaffesten Weise zu führen im Stande war, wieder mit aller Entschiedenheit zeigen will, daß er seine „starke und periönliche" Regierung nach so langer Unschlüsstgkeit wie der aufgethan hat indem man über daS gerechte und dringende Verlangen al ter lebenskräftigen und leben-bewußten Elemente de-Lande- mit stolzem Selbst vertrauen zur Tagesordnung überging und, im Hochgefühle der dem Com- mando der kaiserlichen Marschälle und Generale noch gehorchenden Infanterie, Eavallerie und Artillerie und der al- äußerst thätigen Avantgarde dienenden Polizei zu Fuß und zu Pferde, gegen jede berechtigte Erwartung die Einbe rufung der Kammern, die am 26. October spätestens hätte stattfinden müssen, auf beinahe fünf Wochen später hinausschob. Der Kaiser hat, wie eS scheint, die Rathschläge seiner Minister, welche wenigsten- die mildernden Umstände für seinen VerfaffungSbruch geltend machen und die Kammer um etwa vier zehn Tage früher berufen wollten, beiseite gesetzt und sich für einen Termin entschieden, der Niemanden versöhnt, Niemanden gewinnt, sondern Jedermann noch mehr erbittert. Und da- hat er eben gethan, meint Pari-, um einfach zu zeigen: „Ich bin noch der Alte, ich weiß meinem persönlichen Willen noch geltend zu machen, noch durchzusetzen, trotz deS Verlangen- meiner Minister und der Nation. Die Welt hat erwartet, die Krankheit hat meine Thatkraft geknickt und meinen kräftigen Arm geschwächt. Nein, nein! Meine Willens kraft ist noch ungebeugt. Ich will eben ganz einfach, der Gesetzgebende Kör per tritt erst am 29. November zusammen, und so geschieht'-!" Möglich, daß Paris die Wahrheit in etwa- getroffen hat; möglich aber auch, daß der Kaiser bei dem Aufschub in der Weise calculirte, wie wir eS bereit- in unserer leytern Wochenschau in der DienstagSnummer angedeutet haben: die demokratische Partei soll sich am 26. Oktober zu unklugen Schrit ten Hinreißen lassen, jo daß dann die Polizei und selbst die bewaffnete Macht einzuschreiten Ursache hätten. Allein die demokratische Partei wird, wie es jetzt bereits allen Anschein bat, der Regierung am 26. October durchaus keine Veranlassung geben, mit Polizei oder Waffen auszutreten, denn die liberalen Blätter in Pari- warnen bereit- allen Ernste- die demokratische Partei vor unklugen Schritten und führen des Weiteren au-, wie ein heraus fordernder Schritt der Demokraten aller Wahrscheinlichkeit nach nur den Er folg hätte, daß Paris in Belagerungszustand versetzt, jede Easematte der FortS mit Gefangenen gefüllt, die Proskription wieder begonnen und die Diktatur mit vermehrter Strenge gehandhabt würde. Oder aber, bemerkt der „Siecle", könnten die Donapartisten auch einen andern Plan zum selben Ziele verfol gen. Anstatt der GenSdarmen könnten sie die „weißen Blousen", die eom-