Volltext Seite (XML)
Großenhainer Unterhalts- L MzeMblatt. ÄlntZ^lüi äer Römgs Ailiislsaupilummschaft, lies Römgs Auiiggmchis Ulltl lies Älllliraiüs zu Gro^mkmm. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. 70 Erscheinen: Dien-tag, Donnerstag, Sonnabend. Ll c?s..rr Inserate werden Tags vorher bis früh 9 Uhr für 1880 «/IO. G tz/s Abonnement vierteljährlich 1 Mark. <)vNNervIUg VkN 8» die nächste Nummer angenommen. ROOv» Das Königliche Ministerium des Innern läßt gegenwärtig erörtern, ob die Errichtung von Dienstbotenkrankencassen auf dem platten Lande thunlich und zweckmäßig sein würde. Da derartige Cassen vereinzelt bereits bestehen sollen, so werden die Gutsvorsteher und Gemeindevorstände des diesseitigen Verwaltungsbezirks hiermit veranlaßt, falls in ihren Ortschaften solche Cassen vorhanden sind, hierüber spätestens bis zum IS. Juli dieses Jahres Anzeige anher zu erstatten, in dieser Anzeige auch über die mit der Casse gemachten Er fahrungen, ihre Einrichtung, die Zahl ihrer Mitglieder, nicht minder darüber sich aus zusprechen, ob die Beiträge zu der Casse von der Person oder von der Stelle, die sie einnimmt, erhoben, ob und inwieweit die Arbeitgeber zu den Beiträgen herangezogen worden sind und ob man bei Regelung des Verhältnisses zur Casse einen Unterschied zwischen landwirthschaftlichem Gesinde und ständigen oder zeitweiligen landwirthschaftlichen Arbeitern gemacht habe. Beim Nichtvorhandensein derartiger Cassen ist bis obigen Tag Vacatschein anher einzureichen. Großenhain, am 30. Juni 1880. Die Königliche Amtshauptmannschast. Pechmann. v. Cr. Wegen Umbaues der am hiesigen Gerberdamme über den Rövermühlgraben führenden Brücke wird diese Brücke auf die Zeit vom 8. bis mit 21. Juli dieses Jahres für Fuhr werke gesperrt und hat deshalb der Fährverkehr von Mülbitz und den an der Dresdner Straße gelegenen Ortschaften nach hiesiger Stadt während des bezeichneten Zeitraums über Zschiescheu stattzufinden. Großenhain, am 25. Juni 1880. Die Königliche Amtshauptmannschast. i. v.: v. Craushaar. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militairdicnst betr. Bci der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Commission werden in Gemäßbeit der Bestimmung in tz 9t der Ersatz-Ordnung vom 28. September I875 im Lause des Monats September dieses Jabrcs die diesjährigen Herbstprüsungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militairdienst abgchatten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungscommission nach den KK 23 und 24 der Ersatz-Ordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum 1. August d. I. schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach Z 9t der Ersatz-Ordnung Berück sichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind bei- zufügen: 1) ein den Lorichnften in K 89, 3 sub h der Ersatz-Ordnung entsprechendes Einwilligungs-Attest des Paters oder Vormundes, 2) ein Gcburtszeugniß und 3) ein Unbcscholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Diese Papiere sind rm Originale einzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugebeu, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Aspiranten wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Nebligen wird bezüglich des Umfangs der Prüfung und der an die Examinanden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatzordnung alS Anlage 2 zu § 9l beigefügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienst hingewiesen. Dresden, den 1. Juli 1880. MmBchc Prnfungs-LomMission für Einjährig-Freiwillige. von Harttmann, Regierungsrath. Freikerr von Mattsberg, Major. Hübler. Bekanntmachung, die Räumung der Röder betreffend. Nach der mit den Besitzern und Vertretern der betheiligten Rittergüter und Gemeinden getroffenen Vereinbarung, soll die diesjährige Räumung der Röder von dem Innern der hiesigen Stadt ab bis zum großen Wehre unweit der Paulsmühle in der Zeit vom II. bis mit 14» Juli d. I. erfolgen, und wird deshalb das Wasser am gedachten Wehre am I«. Juli d. I. Nachmittags 6 Uhr . abgeschlagen werden. Mit der Oberaufsicht über die Räumungsarbeiten ist Herr Straßenmeister Uhlemann ' in Naundorf beauftragt worden. Die Einwohnerschaft der hiesigen Stadt wird hiervon mit der Aufforderung in Kennt- niß gesetzt, schon vor Eintritt obigen Zeitraumes auf Beschaffung ausreichenden Wassers Bedacht zu nehmen, und bis zum Wiedereintritte desselben in die Röder, sich zur Ab- i Wendung von Feuersgefahr der größten Vorsicht zu befleißigen. f Die Besitzer oder Vertreter von Häusern haben bei Vermeidung einer Strafe bis zu ! 20 AU. gehörig mit Wasser gefüllte Behälter auf den Böden oder in den Fluren und Höfen ihrer Häuser aufzustellen. Sämmtliche hierzu verpflichtete Besitzer der an die Röder angrenzenden Grundstücke innerhalb des hiesigen Stadtbezirkes werden hierdurch aufgefordert, während der Zeit vom j 11. bis mit 14. Juli d. I. die gehörige Räumung der Röder entlang ihrer Grundstücke, sowie die etwa nothwcndig werdenden Uferbaue zur Ausführung bringen zu lassen, widrigen falls dies neben Auferlegung einer bis zu 15 Mk. ansteigenden Geldstrafe auf Kosten der Säumigen ausgeführt werden wird. Großenhain, am 23. Juni 1880. Der Stadtrath. Herrmann. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Excellenz der Herr Staatsminister Frhr. v. Könneritz hat einen sechswöchigen Urlaub angetreten. Am 13. und 14. Juli werden in Meißen die sächsischen Creditgenossenschaften tagen, wozu man den Regierungsrath Vr. Böhmert und den Schöpfer und Anwalt des Genossen- schaftsprincips, Schulze-Delitzsch, eingeladen hat. Die Zahl der zur Gewerbe-Ausstellung in Riesa ein gegangenen Anmeldescheine beziffert sich nun auf ca. 180. In der auf dem Gottesacker zu Wurzen befindlichen Familiengruft wurde am 2. Juli die verstorbene Witwe des Geh. Raths Prof. v. Wächter, der erst vor einigen Monaten ihr im Tode vorangegangen ist, in feierlicher Weise bei gesetzt. — Am 4. Juli wurde einem Wagenrücker auf dem Bahnhof Wurzen ein Arm zerquetscht, mit dem er zwischen die Puffer zweier Wagen gerathen war. Der Rath zu Leipzig hat beschlossen, die Dampffeuer spritze der Firma Jauck, welche der Stadt längere Zeit probeweise unentgeltlich überlassen war, anzukaufeu und noch drei andere für die Feuerwehr anzuschaffen. In der Nacht zum 4. Juli sind im Städtchen Mylau drei Wohnhäuser in nächster Nähe des Marktes, darunter das Diaconatsgebäude, drei Scheunen und einige Remisen weggebrannt. Man vermuthet Brandstiftung. In Adorf wurde am Freitag eine Bürgcrsfrau, welche auf dem Felde beschäftigt war, von einem bedaueröwerthen Unfall betroffen. Eine Kuh, die wahrscheinlich von einem Jnsect gestochen und infolge dessen unruhig geworden war, ging mit dem Wagen durch und schleifte die Frau, welche den Flüchtling halten wollte, ein weite Strecke fort; außer dem verwundete eine vom Wagen herabfallende «sense den einen Arm so arg, daß das Fleisch in Fetzen herabhing. Die am ganzen Körper schrecklich Verletzte lag acht Stunden nach dem Vorfälle noch ohne Besinnung. Beim Ausfahren aus einer Steinkohlengrube unweit Oelsnitz verunglückten zwei Arbeiter in schrecklicher Weise, indem sie 700 Ellen tief hinabstürzten. "Nur stückweise wurden die Leichname derselben aufgefunden. In der Gegend von Löbau sind bei den Gewittern am 1. Juli in verschiedenen Orten drei Personen durch den Blitz getödtet worden. Deutsches Reich. Der „Reichsanzeiger" meldet, daß der Kaiser im Einverständniß des Reichskanzlers mit der allgemeinen Stellvertretung desselben nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878, für die Dauer der Ab wesenheit des Vice-Präsidenten des Staatsministeriums Grafen zu Stolberg-Wernigerode von Berlin, den der zeitigen Vorstand des auswärtigen Amtes, kais. Botschafter Fürsten v. Hohenlohe-Schillingsfürst beauftragt hat. Die Nachsession des Landtags, schreibt die „Nord deutsche Allgemeine Zeitung" in einem längern Artikel, hat eine vermehrte Bedeutung durch die Einbringung der kirchen politischen Vorlage erhalten, durch welche die Regierung ihren ernsten Willen bekundet hat, den inneren Frieden herzustellen und der katholischen Bevölkerung des Landes die Möglichkeit einer dem kirchlichen Bedürfnisse entsprechenden Seelsorge zu gewähren. Die Regierung hat durch die Vorlage eine Friedfertigkeit bekundet, welche bis an die Grenze geht, die der StaatSsouveränetät selbst gesteckt ist, ohne von dem den Maigesetzen zu Grunde liegenden Princip abzuweichen. Daö Gesetz hat, zum Theil unter dem Vorgeben, daß man seine Tendenz nickt begreife, von zwei Seiten Widerspruch erfahren, so daß es bei der eigenthümlichen Parteigruppirung des Abgeordnetenhauses nur in verstümmelter Form zur Annahme gelangte, aber auch in dieser Form von der Regierung als „eine werthvolle Abschlagszahlung" an genommen worden ist. Die „N. A. Z." hofft, daß sich trotz der Verhetzungen, in welchen die Fortschrittspresse das Aeußerste leistet, sowie der Proteste der ultramontanen Presse bald genug eine feste Meinung darüber bilden wird, daß die FractionSinteresscn das Wohl des Staates empfindlich verletzt haben, als sie die Verstümmelung eines Gesetzes herbeiführten, in welchem die Regierung nach wie vor den Inbegriff derjenigen Vollmachten erkennt, deren sie bedarf, um den kirchlichen Frieden, so viel an ihr liegt, wieder herstellen zu können. Schweiz. Das Gesetz über die Trennung des Staates von der Kircke ist bei der Abstimmung am letzten Sonntag im Kanton Genf mit 9306 gegen 4064 Stimmen abgelehnt worden. Die Zahl der eingeschriebenen Abstimmungs berechtigten betrug 17,401. Italien. Der Abbruch der Beziehungen zwischen dem Vatican und Belgien wird möglicher Weise den Rücktritt des Eardinalstaatssecretärs Nina zur Folge haben, welcher! sich in dem veranlassenden Conslicte im Widerspruche zur! Haltung des Papstes befand. Das Schreiben des Papstes an den Erzbischof von Mecheln soll vom Cardinal nicht! gebilligt worden sein, welcher die Folgen vorhersah. Der Papst habe sich durch eine dem bestehenden Systeme con- träre Strömung beeinflussen lassen. Für den Moment wurde beschlossen, nach Brüssel einen Geschäftsträger ohne officiellen Charakter zu entsenden. Frankreich. In der Deputirtenkammer legte am 5. Juli der Minister des Innern das Amnestiegesetz in der vom Senate beschlossenen Fassung vor. Die Vorlage wurde an eine Commission verwiesen und die Berathung auf den 6. vertagt, um den Gruppen der Linken Zeit zu lassen, Stellung zu der Vorlage zu nehmen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung richtete Cassagnac die Anfrage an die Regierung, warum daö Cabinet nach dem Votum des Senats vom Sonnabend noch im Amie bleibe; die Inter pellation wurde aber auf einen Monat vertagt. — Die Gruppen der Linken zeigen bezüglich der Amnestievorlage eine versöhnliche Haltung. Der Minister des Innern er klärte in der Sitzung der Commission für die Amnestie vorlage; die Regierung würde keinen Gegenentwurf ein bringen, sondern der Depurtirtenkammer vollständig die Initiative überlassen. Er rathe, zur Basis für eine Ver ständigung daö von dem Senate angenommene Amendement Boz^rian zu nehmen. Im Senate beantragte Buffet, den Gesetzentwurf, nach welchem Versammlungen zur Feier gottesdienstlicher Ge bräuche gestattet sein sollen, auf die Tagesordnung zu stellen. Nach kurzer Debatte beschloß der Senat, daß der Entwurf nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden solle. Dem Journal „Voltaire" zufolge würden Ende dieser Woche die März-Decrete gegen die Niederlassungen der Franciscaner, Kapuziner, Eudisten und Oblaten zur Aus führung gebracht werden. England. Im Oberhause kündigte am 5. Juli der Earl Enfield an, daß er nächsten Montag eine Bill auf Vornahme einer Volkszählung einbringen werde. Der Gesetzentwurf über den Elementarunterricht, nach welchem der Schulzwang im ganzen Lande durckgesührt werden soll, wurde in zweiter Lesung debattelos angenommen. — Das Unterhaus fuhr nach Beantwortung mehrerer Interpella tionen in der zweiten Lesung der Bill betreffs Entschädigung der aus ihren Pachtungen exmittirten, nothleidenden irischen Pächter fort uud nahm dieselbe, nachdem ein Antrag auf Verwerfung der Bill mit 295 gegen 217 Stimmen ab gelehnt worden war, ohne besondere Abstimmung an.