Volltext Seite (XML)
Redaetton, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. 245. »Freitag, den 20. Oktober 1882 H. Schlettau, am 2. October 1882. Zeidler. (1-2) Bei dieser wählt zuerst die nicht anwesend, so wird ihm die Wahi angezeigt und ec hat dann binnen drei Tagen zu erklären, ob er die Wahi annimmt, und wenn er in mehreren Abtheilungen gewählt, für welche derselben er sie annimmt. Jede Ablehnung hat eine neue Wahl zur Folge. Sehr häufig erhält bei der ersten Abstimmung noch Niemand die Mehrzahl der Stimmen, besonders dann, wenn mehr als zwei Parteien mit einander kämpfen oder wenn überhaupt keine politische Organisation vorhanden ist. Dann treten; wenn die Behörde bei der Aufstellung der Liste einen Fehler gemacht hat, so hätte er die Liste nachsehen und reklam'ren können; in der Versammlung selbst geht das nicht mehr. Wer in der Liste steht, aber nicht zu dem Wahlakt kommen kann, verliert dadurch sein Stimmrecht. Durch einen Stellvertreter kann Niemand an der Wahl Theil nehmen. (Wie das bei jeder derartigen Wahl allenthalben der Fall ist.) Wer endlich in der Liste steht, aber später kommt, wenn der Wahlakt schon begonnen hat, wenn die Namen schon verlesen sind, der kann noch mitstimmen, wenn er sich beim Wahlvorsteher meldet und wenn die Abstimmung in seiner Abtheilung noch nickt geschlossen ist. Ist sie schon geschlossen, so hat er sein Wahlrecht eingebüßt. Nach Verlesung der Namen der Wähler ernennt der Wahlvorsteher den Protokollführer, welcher die Wahlstimmen in die Abtheilungsliste einzutragen hat, und die Beisitzer, von diesen wenigstens drei und höchstens sechs. Nun erfolgt die Wahl selbst, aher nicht durch Sümm ¬ chen die Regierung für den ganzen Wahlkreis ernennt, zu senden. Montag, den 23. October 1882, von 9 Uhr Vorm, an, sollen im Leonhardtschen Gasthofe zu Aue verschiedene Materialwaaren, darunter 1 Faß Syrup, 1300 Stück Cigarren, ca. 60 Pfund Waschseife und dergl. m., ferner eine Tafel waage mit Gewichten und zehn leere Fässer gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Schneeberg, den 19. October 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. In Stellvertretung: Loocke. Bekanntmachung. Es wird zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht, daß August Louis Eberlein heute als zweiter Schutzmann und stellvertretender Rathsvollzieher der hiesigen Stadt ver pflichtet und eingewiesen worden ist. Lößnitz, am 26. October 1882. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. Krauße. zettel sondern — mündlich. Rathskeller-Berpachtung. Die hiesige Rathskellerwirthschaft soll vom 1. Mai 1883 an unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen und mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten fernerweit verpachtet werden. Indem wir Pachtlustige hierdurch einladen den 15. November a. c., Vormittags punkt 10 Uhr an Rathsexpeditionsstelle hier sich einzufinden, zu legitimiren und ihre Gebote zu eröffnen^ bemerken wir, daß die Rathskellerwirthschaft mitten in der Stadt und direkt an der sehr verkehrsreichen Annaberg-Schwarzenberger Straße liegt. Die Pachtbedingungen werden gegen Einsendung von 1 Mark Schreibgebühren abschriftlich mitgetheilt. Pachtangebote werden bis zum 1. November «. c. angenommen. ist die unter dem Rinderbestande des Holzhändlers Eduard Gerber in Weißbach ausgebrochene Maul- und Klauenseuche. Königliche Amtshauptmannschaft Zwickau, den 17. Oetober 1882. v. Bose. Bekanntmachung. Die Urliste für Schöffen und Geschwornen hiesigen Orts liegt vom 19. October d. I. ab bei Unterzeichnetem eine Woche lang aus und sind Einwendungen gegen dieselbe innerhalb dieser Woche schriftlich oder zu Protocoll anher einzubringen. Zschorlau, am 19. October 1882. demselben Wahlbezirk gewählt werden. Andere Stimmen sind ungiltig. Die Wahlmänner können aus derselben Ab theilung gewählt werden, es ist dies aber nicht nöthig. Die dritte Abtheilung kann keinen Wähler der ersten oder zweiten Abtheilung, die erste einen Wähler der zweiten oder dritten zum Wahlmann wählen u. s. w. Wer von den Wahlmänner-Candidaten in einer Ab theilung mehr als die Hälfte der eingetragenen Stimmen — also z. B. von 100 Stimmen wenigstens 51 erhalten Bekanntmachung. Die Urliste über diejenigen hier wohnhaften Personen, welche zu dem Scköffen- und Geschwornenamte berufen werden können, liegt nebst einer Abschrift der betreffenden Gesetzesbestimmungen in hiesiger Rathsexpedition eine Wo che lang vom Erscheinen Tagesgefchichte. Wie geht die Landtaaswahl in Preußen vor sich? Am gestrigen Tage, den 19. Octbr., fand in unserem großen Nachbarstaat Preußen der erste Akt zur Landtags wahl — die Wahlmännerwahl — statt. Da nun das Wahlverfahren für den Landtag in Preußen ein wesentlich anderes ist, als das bei den Reichstagswahlen, aber auch sehr bedeutend von der Art und Weise abweicht wie in unserem Sachsen die Landtagswahlen vollzogen werden, so wird es für unsere Leser gewiß interessant sein zu erfahren, in welcher umständlichen Weise in Preußen die Landtags - Wahlen vor sich gehen. Zuerst sei erwähnt, daß in Preußen die Landtags wahlen indirecte sind, d. h. die Urwähler haben erst Wahlmänner zu wählen und die Wahlmänner wählen dann erst einige Tage später die Landtagsabgeordneten. Die Wahl der 'Wahlmänner ist aber eine sehr umständliche, mit viel Förmlichkeiten verbunden und sehr verschieden von dem ganz einfachen Akt der Landtagswahlen in unserem Sachsen. Zum Wahlakt der Wahlmänner müssen sich alle Ur wähler eines Wahlbezirkes zu einer bestimmten Stunde per sönlich im Wahllokal versammeln. Wenn nun die Wahl versammlung durch den Wahlvorsteher eröffnet ist, werden erst die Paragraphen 18 bis 25 der Wahlverordnung und 13 bis 19 des Wahlreglements verlesen, welche die Vor schriften über den Wahlakt enthalten. Dann werden die Namen aller stimmberechtigten Urwähler ver lesen in derselben Reihenfolge, wie sie in der Abtheilungs liste verzeichnet sind. Alle Wähler sind bei dieser Wahl in drei Abtheilungen getheilt. Die am höchsten Besteuerten, welche ein Drittel des ganzen Steuersolls bezahlen, bilden die erste Abtheilung ; die mittleren Steuerzahler, auf welche das zweite Drittel fällt, bilden die zweite Abtheilung und die Uebrigbleibenden machen zusammen die dritte Abthei lung. In der ersten Abtheilung sind darum nur wenige Wähler, in der zweiten mehr und in der dritten bedeutend mehr, als in den beiden ersten Abtheilungen zusammen. Die Höhe der Steuersummen, welche die Zutheilung zu der zweiten oder ersten Abtheilung ermöglicht, ist je nach den einzelnen Orten sehr verschieden. Wer in einem armen Ort in der ersten Klaffe wählt, kommt ost in einer wohl habenden Ortschaft, namentlich in den großen Städten, in Wenn Unregelmäßigkeiten bei der Wahl von Wahl männern vorgekommen sind, wenn gegen irgend eine der obigen Bestimmungen verstoßen ist, auch wenn nicht der Wahltermin und der Wahlort den Wählern in ortsüblicher Weise zur Kenntniß gebracht ist, kann die Ungiltigkeitser klärung der Wahl beantragt werden. Die Versammlung der Wahlmänner aus dem ganzen Wahlkreis entscheidet dann, ob die eingegangenen Proteste begründet sind oder nicht. Man sieht aus dieser Darstellung, daß die Wahl zum preußischen Landtage dem Wähler viel schwerer gemacht ist, als die zum deutschen Reichstage. Bei der ReichStagSwahl kann der Wähler eine beliebige Zeit von 10 Uhr Vormit tags bis 6 Uhr Abends wählen ; wenn er bei der Land, tagswahl die Minute verpaßt, so hat er sein Wahlrecht eingebüßt. Dazu kommt noch, daß der Wähler bei der Reichs tagswahl nur seinen Stimmzettel abzugeben hat, dessen In halt Niemand erfährt. Bei der Landtagswahl muß dage gen der preußische Wähler offen an den Tisch treten und den oder die, welchen er sein Vertrauen schenken will, laut und offen vor seinen Mitbürgern nennen. Das kann wohl recht unbequem sein ; aber hier zeigt sich auch erst in vol lem Umfange der Muth, die Unabhängigkeit und dieUeber- zeugungstreue des Staatsbürgers. Bekanntmachung. Sonntag, den 22. d. M., nach beendigtem Nachmittagsgottesdienste findet auf hiesigem Marktplatze die Haupt- und Schlußübung hiesiger Gesammtfeuerwehr statt; es versammeln sich hierzu dienstlich, nachmittag halb 3 Uhr der Absperr-, Pionier- und Wach- mannschastszug der dienstpflichtigen Feuerwehr vor der Schule, alle übrigen Mannschaften am Spritzenhause. — Auf die Strafbestimmung in tz 30 der Feuerlöschordnung wird eindringlüh aufmerksam gemacht. Hartenstein, am 18. October 1882. (1—2) Der Feuerlöschdirector. ESpig. ander auf; wer aufgerufen ist, der tritt an den Wahltisch und nennt laut und deutlich den einen oder die zwei Namen derer, welche er zu Wahlmännern gewählt haben will. (Die Zahl der Wahlmänner beträgt je nach der Größe der Wahlbezirke wenigstens drei, dann hat jede Abtheilung einen, und höchstens sechs Wahlmänner — in diesem Falle hat jede Abtheilung zwei Wahlmänner zu ernennen. Fallen auf den Bezirk vier Wahlmänner, so wählt die zweite Abtheilung zwei, die erste und dritte je einen. Bei fünf Wahlmännern ernennt die zweite Abtheilung nur einen, die erste und dritte je zwei.) Der Protokollführer hat die Namen, welcher der Ur wähler genannt hat, in die Liste einzutragen. Wenn der Wähler es wünscht, kann er sie auch selbst eintragen. Zu Wahlmännern können nur stimmberechtigte Urwähler aus dieser Bekanntmachung an gerechnet, zu Jedermanns Einsicht aus und kann inner halb dieser einwöchigen Frist gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protocoll Einsprache schoben werden. Aue, am 18. October 1882. Schiefer, Brgrmstr. findet, nachdem dies festgestellt ist, eine engere Wah; statt. Es kommen diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, in doppelter Anzahl der zu wählenden auf die engere Wahl, d. h. die Urwähler müssen nur zwischen diesen wählen, jede andere Stimme ist ungiltig. Auch wenn bei der ersten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder mehr Personen gleich getheilt sind, findet eine engere Wahl statt. Bei einer späteren Abstimmung wird, wenn zwei Parteien gleichviel Stimmen erhalten ha ben, zwischen den Gewählten geloost. Ueber die Wahl muß ein Protokoll ausgenommen . „ - v.. und vom Wahlvorstande unterzeichnet werden. Dieses dritte Abtheilung, dann die zweite, dann die erste. Der Protokoll muß der Wahlvorsteher den Wahlkommissar, wel- Protokollführer ruft die Namen der Urwähler nach ein- chen die Regierung für den ganzen Wahlkreis ernennt, zu- die letzte Abtheilung. — also z. B. von 100 Stimmen wenigstens 51 erhalten Bei der Verlesung wird mit dem Höchstbesteuerten an- hat, der ist zum Wahlmann erwählt. Ist er anwesend, so gefangen. Jeder, der nicht in der Liste steht, muß ab- muß er sosleich erklären, ob er die Wahl annimmt. Ist er Bekanntmachung. Daß heute Herr Torso Camillo Ring hier zum selbstständigen Betriebe der hiesigen Apotheke verpflichtet worden ist, wird zur Nach- achtung hierdurch bekannt gemacht. Lößnitz, am 17. October 1882. Der Rath der Stadt Lößnitz. I)r. Krauße. LGrMb.WLssrmn-.-S Amtsblatt für die königlichen und Müschen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels.