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die Gpalizetle 60 pfq. bei sowie für das Forst- Dienstag den 28. Mürz 1S1S 78. Jahrg Amtlicher Teil en. L7«4 1919 ab Pf«. 37 »» IM 42 Kommuualverband Meitze« Stadt und Laud. II 0. L 13 Der Stadtrat. Kreiden, am 20. Märj ISIS und voU- der Person ob, den Miet- 3b 37 38 40 1. 2. Mr Ms- für die Eier, die sie unmittelbar vom Erzeuger erhalten bat . . für die Eier, die sie durch einen Aufkäufer erhalten hat . . . Meißen, am 22. März 1919. Pfg- Ms- Ms- r?« Nachdem das Ortsgesetz über den öffentlichen Wohnungsnachweis der Sradt Wilsdruff vom 21. Dezember 1918 die Genehmigung der Oberbehördc gefunden hat, wird dieses nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wilsdruff, am 24. März l919. 8öWti n» HE verkauft sdruffer 8 IV 1 Ministerium de» Inner«. Nr 325 V Die Amtshauptma««schaft. zu entnehmenden Vordrucke sofort an diejenige Beschälstation erfolgen, wo die Tiere dem Preisrichter vocgeführt werden sollen. ze -E" zmann dorf Die OrtSbehörden haben die Durchführung dieser Bekanntmachung zu beaufsichtigen. Meißen, am 20 März 1919. Die Amtsha«ptman«schast. zu beziehenden Vordrucken zu erfolgen. Die Vordrucke sind ordnungsgemäß ständig auszufüllen. 1. Februar 1919 festgesetzten Höchstpreise werden herabgesetzt. Vom 24. März gelten folgende Höchstpreise: l. Erzeugerhöchstpreis. Der Hühnerhalter kann für das Ei verlangen a) bei Abgabe an den Händler oder die Ortssammelstelle b) bei Abgabe an eine Bezirkssammelstelle u Aufkäuferhöchstpreis. Der Aufkäufer kann für das Ei verlangen bei Abgabe an eine Orts- oder Bezirkssammelstelle lll Kleinhandelshöchstpreis. a) Kleinhändler, die die Eier an Verbraucher abgeben, dürfen für das Ei fordern b) die Ortssammelstelle darf fordern 8 4. Die Meldepflicht liegt dem Vermieter oder seinen Rechtsnachfolgern oder die zur Vermietung oder Verwaltung der Räume bestellt ist. 8 5. Vom Wohnungsnachweist wird die Kenntnis von vermietbaren Räumen lustigen in geeigneter, den Bedürfnissen der Stadt angemessener Weise vermittelt. Die näheren Bestimmungen hierüber sowie die Unterbringung und Verwaltung des Wohnungsnachweises regelt der Stadtrat. 8 6. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Ortsgesetzes werden mit Geld strafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet. § 7. DaS Ortsgesetz tritt sofort in Kraft, und zwar mit der Wirkung, daß zurzeit un- Meißen, am 21. März 1919. 27« Ortsgesetz über -en öffentlichen Wohnnngsnachweis der Stadt Wilsdruff. 8 r- Die Stadt Wilsdruff errichtet und betreibt einen öffentlichen Wohnungsnachweis. ß 2. Dem Wohnungsnachweise find alle zur Vermietung oder Untervermietung bestimmten Wohnungen, Zimmer, Schlafstellen sowie Gewerberäume, Läden und Werkstätten, / sofern sie unt Wohnräumen verbunden sind, längstens bi««<« drei Lage« nach erlangter Bezugsgenehmigung oder erfolgter Kündigung oder anderweiter Aufhebung des MietS- oder sonstigen Vertragsoerhältnisses a«z«Melde« und längstens bi««e« drei Tage« nach erfolgter Vermietung abz«metde« An- oder Abmeldungen Haven auch dann zu erfolgen, wenn die frei gewordenen Räume aus irgend einem Grunde nicht wieder vermietet werden sollen. Der Grund istanzugeben. Ist vor Ablauf der Anmeldefrist und vor erfolgter Anmeldung die Vermietung bereits erfolgt, so sind An- und Abmeldung gleichzeitig zu bewirken. 8 3. Die An- und Abmeldungen haben auf den vom Wohnungsnachweis« unentgeltlich Vollmilchlieferung. Infolge des großen Mangels an Frischmilch können im Bezirk der Amtshauptmann- schaft Meißen a) die Vollmilchkarten für alte Leute (braun), d) die Vollmilchkarten für Kinder von 7—10 Jahren (rot) bis auf weiteres nicht beliefert werden. Die dadurch bei den Händlern freiwerdendeu Milchmengen sind an die Sammel stellen abzuliefern. Preises. .«»E, -rnlpr " e irre m Alle: 1' und erle>"I lungsn Kastrier- rrsdors , :andt^5 «az!- Inscrttonspreis Psg. für »le 6<ge>polien- Korpuezeile oder deren Naum, Lolalpreis Pfg., Rellamcn pfa., alles mi! 0°/» Teuerungszuschläg. Zcllraub und tabellarischer Sah mit Ausschlag. Set Wiederholung und Iahresumsätzen entsprechender Nachlaß. Belonntmachungen im amtlichen Ten «nur von Behörden! Gpaltzeile 60 pfa. bez. pfg. Nachweisung«, und Offertengebühr N> bez. pfg. / Telephonische ^nseraten-Aufgabe schtießt jedes Neliamationsrscht aus. / Anzeigenannahme dis 41 Uhr vormittags. / Beitagengebühr das Taufend 6 Mt.. 1r die Postauflage Zuschlag. Für das Erscheinen »er Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte Piatzvorschrist 21'/. Ausschlag ohne Rabatt. Sie Nabattfätze und NeNoprclse haben nur bel Bar- ^stprrcher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Nr. 69 ' Eierhöchstpreise. Die mit Bekanntmachung des Kommunalverbandes Meißen Stadt und Land vom HMM i 23. März s r Uhr Mier chft einiM apert. liche MI> s «W rpstshlt lstd" kermkräfli^ ft- Adam, g Ada- M Ai Stoffen sp einen, Ti^ Hosen uiiv. gefettigt. . gen zestü^ me. Maßne^^ paraluren" und bM" Rei, verkstälie, »e Nr U stUNWI aL-t Fraol-' Markt 10 Baumwollene Verbandstoffe sür Krankenanstalten und Krankenkassen Kit eigener Verbandstoffniederlage betr. m 2uf Anweisung der Reichsbekleidungsstelle haben die öffentlichen und privaten 5Altena«ftalte« und diejenigen Krankenkasse«, die eine eige«e V«rba«d- ,^'tderlage unterhalten, ihren Bedarf an baumwollene« Verbandstoffe« der Flusse aufgeführten Arten, Breiten und Längen für dos Sommerhalbjahr April * vtptember ISIS auf dem bisher üblichen Bestellungsvordruck anzumelden. Nef« Bestellungen sind in der bisherigen Weise bis zum k 5. April 181« " zuständigen Kreishauptmannschaften zur Vorprüfung einzureichen. voll soweit die Bestellungen als angemessen anerkannt werden, sollen sie diesmal d? werden; fie oerpstichte« also zur »«bedingte« Abnahme Es liegt eigenen Vorteil der Krankenanstalten und Krankenkassen, daß sie Verbandstoffe v nach früheren Gepflogenheit über den Bedarf hinaus bestellen. , Baumwollgarne zur Herstellung neuer Verbandstoffe nicht mehr freigegeben der Reichsbekleidungsstelle vielmehr fertige Verbandstoffe von der Heeresverwaltung werden, und zwar unter der Bedingung der gleichzeitigen Abnahme eines er. suchen Teiles von Papiergarngewebr, so wird den Krankenanstalten und Krankenkaffen tzdi« °° und Kompreffe«m«ll, soweit solche nicht getränkt verlangt werden, zur A'ste in Papiergarngewebe zu stark herabgesetzten Preisen überwiesen werden,- b^'chzettige Abnahme von Papiergarngewebe wird somit weder Binden- noch defsenmull, sei es in Rollen oder geschnittenen Binden, zugeteill werden. ^tftellschei«vordrueke für die Verbandstoffe sind durch die Kreishauptma«»- beziehen. Die Reichsbekleidungsflelle oder das unterzeichnete Ministerium enden keine Vordrucke, auch ist die unmittelbare Einreichung der Bestellungen bei beiden Stellen unzulässig. A Aus jedem Vordruck darf nur ei«e Art von Verbandstoffen und nur von derselben ""d Länge bestellt werden, und bei feder Bestellung ist der zur Zeit der Bestellung k vorhandene Vorrat an dem betreffenden Verbandstoff anzugeben. ». Die Verbandstoffe können nur noch in den nachstehend aufgeführten Arte«, ^n«n und Lü«ge« bestellt werden: ^upfermull 100 cm breit nur in Stücken von 40 m Länge, ^«mpreffenmuü 100 cm breit meterweise,' ^inbenmull nur in Rollen von 120 cm Breite und 240 m Länge, ^ärkegazestoff in Rollen von 100 cm Breite und 240 m Läng«, ^"idrikstoff in Nollen von 120 cm Breite und 120 m Länge, Mullbinden 5, 8 oder 10 cm breit und 4 m lang oder 1b cm breit und 8 m lang, ^iärkegazedinden 8, 10 oder 1b cm breit und 4 m lang, ^Kibinden ebenso, ^«nbrikbinden tz oder 8 am breit und 4 m lang, Mllbinden mit fester Kante 2 cm breit und S m lang, 'Ivkalbinden 6, 8, 10 oder 12 cm breit und k m lang, ^ikitschlauchbmden 6, 8, 10, 12 oder 25 cm breit, nach Gewicht (kx). L Anstatt getrü«kter Stoffe und Binden ist 100 cm breiter Kompreffe«m«ll in mrn zu bestellen; die Art der Tränkung und Ausstattung ist mit derjenigen Stell« zu klaren, die von der ReichSbekleidungSstelle mit der Lieferung beauftragt wird. 'raff, "d-'V d'LK atles^, biilA send >er«S , K - er, S ßi kann"'^ ng. nlShe-' L Nach den Stutrnmusterungen und Kohlenschauen werden Preise verteilt, und zwar: A^Preise für ein- und zweijährige Fohlen in KeffelSdorf und Moritzburg, Angeldprets« vierjährig« frldstgezogene Stuten in Zella, Großenhain, Mohlis, Ostrau " Ntesa. iß OrtSbehörden haben die Pferdebcsitzer in orlsüblicher Weise rechtzeilig hiervon *tnntnis zu setzen. 2» ^^«r wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß laut Ministerialverordnung vom vkztz aH* nicht im Zuchtreglster eingetragenen Sturen ein um 3 Mark biA T zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtftuten, sobald ihre nach- bb n Nachkommrn im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vor- ""d«n. Diejenigen Züchter also, der«n Stuten nicht im Zuchtregifter ausgenommen < bi« fich aber fernerhin da< niedrige Deckgeld sichern wollen, müssen ihre Stuten nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchlregister vorstelleu und ihre k'»mm«n zur Fohlenschau bringen. Anmeldung der Fohlen und Stuten zur Schau hat nur stattzufindeu, wenn m Frage kommenden Tiere Preise ausgesetzt sind und sie hierbei in Wettbewerb sollen. In diesem Falle muß di« Anmeldung auf einem bei einer Beschälstation zahAng binnen NI Tagen GüMgfeit; längeres Ziel, gerichtliche Sinzießung, ae- meinfame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Acrecknung des Lrussv-Zeilen- Preises. Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder ffittschweigend atsSrsüünngsvrt Wilsdruff vereinbart ist, gilt cs als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fatzs nicht der Empfänger innery. S Togen, vom Ncchnungsiage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und de« Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. sel»,ig2»«,. Die diesjährigen Etutenmusterungen und Fohlenschanen "Kl für die nachgenannten Zuchtgebiete wie folgt statt: MdmfferTageblatt Tagebtalt' erscheint täglich, mit Ausnahme der Gann, und iS* kür den folgenden Tag. / Bezugspreis bei «eibstabhoiung ckTSS Utz 8 VV ^4» 44 U tz» Ü W »H U4U tz tzk wächentlich ro psg., monatiich .0 pfg., vi-rt-Ijährlich r.WMk.; UH IkH r» k OH »OH* » I Stz o » II VH i«> Austräger zugeiragen monatttch 80 psg-, vierteljährlich 2,40 Ml.; Ul- VV/ V »» S W »V I M»» V S »r » SS 11 r»! poüanstaiten vierteljährlich 2,40 Ml. ohne Austeßungsgebühr. ' . ' Postboten sowie unsere Austräger und Geschästsstcüe nehmen und ÄtUK6ü6Ud 30 LV>«fflIlln«n entgegen.^ Im AaNe höherer Gewatt — Krieg »der sonstiger " L??«her Sisrvnacn der Setriede der Zeitungen, der Lieferanten oder der ———— sstIt dem 0 8 k 0 sty j^Melnrichtuuacn — hat der Aczieher leinen Anspruch auf Lieferung ' V in ^k°r!»!rrnng der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner 16h.., Inserent In d-n obengenannte» Fällen leine Aniprüchc, fast« di« im-Müiet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel» ^Mpreis der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht perfänlich zu Öndern an den Verlag, die Schrtstleftung oder die Gestbästsstefte. / ^RMeZuschriftkn bleibe» nnberückiichttat. / N-rüner Vertretungt Berlin SW.48. >»r die Amtshauptmannschaft Meißen, für das am 25. März 1919 vormittags 8 Uhr in Großenhain, am 25. März 1919 nachmittags 2,30 Uhr in Riesa, am 15. April 1919 vormittags 9 Uhr in Ostrau, am 24. April 1919 vormittags 9 Uhr in KeffelSdorf, am 25. April 1919 vormittags 9 Uhr in Moritzburg, am 1. Mai 1919 nachmittags 2 Uhr in Zella und am 2. Mai 1919 vormittags S Uhr in Mohlis.