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MchM ßir Mmf Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne t Nummem 10 Pf. TharMt, Men, Menlehn Md die KmMM. Rmlsölult Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Insertionspreis 10 Pf. pro dreigespattene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Freitag, Sen 26. Mai 18S3 No. 42 Meißen, am 18. Mai 1893. vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Wilsdruff, den 24. Mai 1893. den 21. Juni 18Y5, Vormittags y Uhr Vi-lh, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Bekanntmachung. Wegen Massenschüttung ist der Uesselsdorf-Urauns-srfer Lommnnikatisnsmeg mit Genehmigung der König!. Amtshauptmannschaft Meißen vom 28. Mai 3. Juni gesperrt. Der Verkehr wird über Oberhermsdorf bez. Grumbach verwiesen. Kesselsdorf, 25. Mai 1883. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des vormaligen Schuhmachermeisters und Wirthschaftsbefitzers Hermann Robert Giersch in Limbach ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Verthcilunz zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf ' a » ' " Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Für die am 15. Juni -fr. Is. stattfindende Reichstagswahl sind aus den ländlichen Ortschaften des Amtsgel ichtsbezirkes Wilsdruff einschließlich der selbstständigen Gutsbezirke die nachstehend unter O verzeichneten Wahlbezirke gebildet, die dabei angegebenen Wahlvorsteher und Stellvertreter ernannt, und die ebenfalls dabei erwähnten Wahllokale be- stimmt worden. Unter Hinweis auf die in Nr. 38 dieses Blattes abgedruckte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 8. und die dazu erlassene diesseitige Bekanntmachung vom 9. dss. Mts. wird dies zur Nachachtung für die Betheiligten. hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß die Formulare zu dem über die an dem obengenannten Wahltage abzu- gebendrn Stiinmen aufzunehmenden Protokolle sammt Gegenliste den Herren Wahlvorstehern rechtzeitig von hier aus zugehen werden, und daß etwa obwaltende Behinderungen in Betreff der UebernahmL des Wahlvorsteher- und Stellvertreteramtes binnen längstens 8 Tugen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet anher anzuzeigen sind. Indem den Herren Eemeindevorständen bez. Wahlvorstehern hierbei die genaue Beobachtung der Vorschriften des Reichstagswahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt v. I. 1869 S. 145 ff.) und des dazu erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt v. I. 1870 S. 275 ff.) zur Pflicht gemacht, und die Anschaffung dieser gesetzlichen Vorschriften in Sonderabdrücken zu ihrer Erleichterung bei deren Handhabung dringend empfohlen wird, werden dieselben ins Besondere noch darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß die Wählerliste mit der Bescheinigung des Gemeindevorstandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen, zu versehen ist (§ 2, Abs. 3 des Reglements.); 2 ., daß bei Berichtigung der Wählerliste durch Streichungen und Einschreibungen die Gründe dazu am Rande der betreffenden Liste zu bemerken sind; 3 ., daß die Wählerlisten am 22. Tage nach Beginn der Auslegung unter unterschriftlicher Vollziehung des Gemeindevorstandes abzuschließen sind, und das zweite Eremplar zugleich die Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem Haupteremplare enthalten muß (§ 4, Abs. 1 und 2, Anfuge des Reglements); 4 ., daß die Wählerliste, ingleichen die Gegenliste von dem Wahlvorsteher sowie von dem Protokollführer lind den Beisitzern mit zu unterschreiben ist (§ 18, Abs. 3 des Reglements); , 5 ., daß ungültig erklärte Stimmzettel dem über die Abstimmung aufzunehmenden Protokolle beizufugen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen, im Protokolle auch die Gründe'anzugeben sind, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgte, (§ 20, Absatz 1 des Reglements); und 6 ., daß die Funktion des Wahlvorstehers, des Protokollführers und der Beisitzer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. (§ 9 des obenangezogenen Wahlgesetzes.) Fortt. Nr. Zubehörungen des Wahlbezirks. Wahlvorsteher. Stellvertreter. Wahllocal. 1. 2 3. 4. 5. 6. 7. , 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Rittergut Tanneberg und Dorf Alttanneberg Neutanneberg Birkenhain Blankenstein Burkhardtswalde Rittergut und Dorf Groitzsch Grumbach Helbigsdorf Herzogswalde Hühndorf Kaufbach Kcsselödorf Kleinschönberg Rittergut und Dorf Klipphausen Lampersdorf Rittergut und Dorf Limbach Vorwerk und Dorf Lotzen Rittergut unv Dorf Munzig Rittergut und Dorf Neukirchen Niederwartha Rittergut und Dorf Rothschönberg mit Perne Röhrsdorf j Roitzsch Sachsdorf Schmiedewalde Sora Rittergut und Dorf Steinbach (Obersleinbach bei Mohorn) Kesselsdorf) Unkersdorf Rittergut und Dorf Weistropp Rittergut und Dorf Wildberg Gem.-Vorst. Poppe in Alttanneberg - Schmiedgen Gühne - Birkner - Obendorfer - Kippe - Herzog - Harz - Lindner - Pietzsch - Nedeß - Eulitz - Arnold - Schulze - Klunker - Dachsel - Schumann ' Dämmig - Rost - Große - Schumann in Rothschönberg - Beyer - Irmer - Beger - Vohland - Kästner - Johne - Lommatzsch - Sohrmann - Gießmann - Zscheile , / Gem.-Aelt. Heide in Alttanneberg - Hüppner - Beger - Sparmann - Fritzsche - Adam Wätzig - Müller - Lommatzsch - Herbst - Hennig - Reimer - Schmieder - Ranft - Hetzel - Dachsel - Kirsten - Erler i - Reiche - Haukelt - Wolf in Perne - Gießmann - Henker - Bruchholz - Lippert - Bachmann - Busch - Wehner - Ludwig - Löffel - Moses Gasthof in Alttanneberg Wohnung des Wahlvorstehers Schänke in Birkenhain Gasthof in Blankenstein - - Burkhardtswalde - - Groitzsch - - Grumbach - - Helbigsdorf - - HerzogSwalde - - Hühndorf - - Kaufbach Fehrmann's Gasthof in Kesselsdorf Gasthof in Kleinschönberg Gasthof in Klipphausen Schänke in Lampersdorf Gasthof in Limbach Schänke in Lotzen Gasthof in Munzig Göbels Gasthof in Neukirchen Schankwirthschaft in Niederwartha Richters Schankwirthschaft in Rothschönberg Gasthof in Röhrsdorf (Erbgericht) Schänke in Roitzsch Schänke in Sachsdorf Schänke in Schmiedewalde Gasthof in Sora Kirstens Gasthof Gasthof in Steinbach Schänke in Unkersdorf Branzke's Gasthof in Weistropp Gastwirthschaft in Wildberg. Lulltro, Gemeindevorstand.