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B autztner MMch richten. Verordnungsblatt der Kreishanptmannschaft Bautzen zugleich als Konfiftorialbehörde der Oberlaußtz. Amtsblatt der AmtShauptmannschaften Bautzen und Löbau, deS Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostrltz^ d«S Hauptsteunamtes Bautzen, ingleichrn der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der StadtgemeinderLthe zu Schirgiswalde und Weißenberg Organ der Handels« und Gewerbekammer zn Zitta». Dte Bautzener Rachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis deS vierteljährl. Abonnements 3^i Jusertlon-grbühr für den Rau« einer Prtit-TpaltMM zewShvlichen Satze- 12^, In geeigneten Fällen unter Bewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz rntsvrrchend teurer. Nachwei «gebühr für jede Anzeige und Infertil» -0 Pfg^ für briefl. UuSkunftSerteUung 10 Pfg. (und Porto). B>» früh 9 Uhr eingehende Inserate finden in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Expedition und bi« AnuoueenburrauS au, deSgl. die Herren Walde in Löbau. Clauß in Weißenberg, Lippttsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain b. Oftrttz, Reußner in Ober-Cunner-dorf und v. Lindenau in Pul-MH. (Kerusprech-Anschlusz Rr. 51.) Up. 56. Dienstag, den 8. März, abends. 1892. Anctions-Bekanntmachung. Durch Unterzeichneten gelangen Montag, den 14. März 1892, vormittags 11 Uhr, Lei de« Restaurateur Tschieter in Drehsa rin Pferd, rin vierfitzigrr Sutschmag«», ein Schlittere und «ine Wurfmaschlnr gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung, was andurch zur öffent- Uchen Kenutniß gebracht wird. Bautzen, den 7. März 1892. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Hänsch. Bekanntmachung der gemeinsamen Ortskrankenkaffe für Guaschwitz und Umgegend. Nachdem die in der außerordentlichen Generalversammlung vom 31. Januar 189? beschlossene Abänderung deS Statuts die Genehmigung der Königlichen Kreirhauptmannschast gesunden hat, betragen die wöchentlichen Kassenbeilräge: 1) für erwachsene männliche Kassenmitglieder, ausschließlich der Lehrlinge und Oekonomiescholare 18 S, 2) für erwachsene weibliche Kassenmitglieder 12 4, 3) für männliche Kassemmtglieder unter 16 Jahren, für Lehrlinge und Oekonomiescholare 10 - 4) für weibliche Kaffenmitglieder unter 16 Jahren 9 „ Hiervon fallen '/» den Verstcherungspflichtigen, den Arbeitgebern zu, so daß die Kast«-- beiträge, welche den Verstcherungspflichtigen selbst zur Last fallen, sich wie folgt beziffern: 1) für erwachsene männliche Kassenmitglieder, ausschließlich der Lehrlinge und Oekonomiescholare 12 4, 2) lür erwachsene weibliche Kaffenmitglieder 8 . 3) für männliche Kassenmitglieder unter 16 Jahren, für Lehrlinge und Oekoaonuescholare 7 . 4) für weibliche Kaffenmitglieder unter 16 Jahren 6 . Vorstehender Nachtrag tritt sofort nach der von der Königlichen KreiShauptmannschatt «nterue L6 Febiuar d. I »riolqlrn Genehmigung in Kraft. Druck-Exemplare diese» Nachtrag- könne« vom Kmsirer, daS Stück zu 4 Pfg, bewgen werden. An Stelle deS auSg-schiedenen VorflandSmitgliede- Herrn Herrmann Hentschel in Gnaschwitz wurde von der Generalaersammlung Herr Maurerpolier Ernst Kerb« auS SchwarznauSlitz gewählt. Techritz, 7. März 1892. Der Kassenvorstand. A. Schönberg, Vors. Die neue Strafgesetznovelle. Der (kurz schon erwähnte) Entwurf eines Gesetzes über Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des GerichtSversassungSgesktzeS und des Gesetzes, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentltchkeit stattfindenden Gerichts verhandlungen, ist bekanntlich das Ergebnis der im Schoße der Regierung gepflogenen Beratungen über Mittel und Wege zur Bekämpfung der durch den Hrinzeschrn Mord' Prozeß zu Tage getretenen Mißstände ES ist erklärlich, daß auch dieser Strafnovelle, wie die» den meisten Gelegen - heitSgesetzen eigen ist, mancherlei Schwächen anhaften; im große« und ganzen aber basiert der neue Entwurf durch aus auf konservativen Grundsätzen, und die in ihm zum Ausdruck gebrachten Principien sind der vollen Zustimmung der Konservativen sicher. Und schon aus dem Grunde ist dies der Fall, weil sich zum Teil die Bestimmungen der Vorlage mit solchen Forderungen decken, die konservativer- seits bereits früher lebhaft geltend gemacht worden sind. Diese Zustimmung zu dem Gesetzentwürfe im allgemeinen schließt selbstverständlich das Bestreben nicht aus, tn Einzel heiten Verbesserungen oder auch Vervollständigungen an der Vorlage anzubringrn; eS wlrd vielmehr gerade, um die vor- geschlagenen Maßnahmen so wirksam als möglich zu gestalten, notwendig sein, in Erörterungen über mancherlei Mängel deS Entwurfes einzutreten. Denn, wenn gleich zugegeben werden muß, daß durch gesetzliche Bestimmungen allein der Uusittllchkeit nicht gesteuert zu werden vermag, so wird doch ebenso zugestanden werden müssen, daß ohne gesetzlichen Zwang daS Uebel uns einfach über den Kopf wachsen würde. Wird rS also nicht zu verlangen sein, daß die durch den Heinzeschen Prozeß hervorgetretenen Mißstände durch die vorgeschlagrnen Maßregeln beseitigt werden, so wird man doch eine Einschränkung derselben unfehlbar erwarten dürfen, sofern in wirksamer Weise strafgesetzlich dagegen angrkämpftwird. In dem neu vorgeschlagrnen tz 180 deS Strafgesetzbuches wlrd versucht, dadurch die Prostitution von der Straße zu vertreiben, daß die Vermietung von Wohnungen an polizei lich beaufsichtigte Dirnen für straflos erklärt wird. Be- gretflicherweise ruft gerade diese Anordnung unter einem Teile unserer Gesinnungsgenossen lebhaften Widerspruch hervor. Es mag zugegeben werden, daß durch dir geplanten Maßregeln, daß selbst durch strengste Abschließung („Kasernier ung") deS Lasters das empörende Treiben auf den Straßen der Großstadt nicht völlig auSgerottet werden würde; aber «ine ganz erhebliche Einschränkung würde eS ohne Zweifel erfahren, und schon ein solcher Erfolg wäre erstrebenswert, wenn man tn Betracht zieht, daß in diesem zu erstrebenden Falle unerfahrene junge Leute dem schamlose« Angebote auf offener Straße nicht mehr in nennenswerte« Maße aus gesetzt Warrn. Der Gedanke, daß der Staat, der berufene Wächter der Ordnung und Sitte, nach Inkrafttreten der neue« gesetzlichen Bestimmung in Verdacht kommen könnte, die gewerbsmäßig«. Prostitution zu protegieren, ist allerdings beschämend; aber er ist doch wohl zu weit gegangen, wen« man die höchst notwendige und jetzt schon umfassend be triebene Polizeiaufsicht über diese Personen al» Protektion und nicht vielmehr als Abwehrmaßregrl zum Schutze der öffentlichen Gesundheit und Sittlichkeit betrachtet. So lange also die Prostitution selbst nicht auSgerottet werden kann, so lauge wird man darauf bedacht sein müssen, sie tn mög- lichst engen Grenzen zu halte» und dadurch die notwendige Beaufsichtigung im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit zu »leichtern. Der neue Paragraph 181« wird einer bestimmteren Definition bedürfen; er schießt insofern über daS Ziel hin- uuS, al» nach den vorgeschlagrnen Bestimmungen, nach denen „rin; männlich: Pttson, ds; Ihne im aeaebeuen Falle einen aeslhltchen Anspruch aus Alimentation "zu haben, "von einer W«tb»person rc. ganz oder teilweise de» Lebensunterhalt bezieht", strafbar sein soll, auch solche Verwandte der WribS- perlon betroffen werden können, die von ihrem Gewerbe keine Kenntnis haben oder eine solche erst nachträglich erlangten Die Bestimmungen deS 8 184, nach denen deijenige be straft werden soll, welcher Darstellungen ausstellt, die, ohne unzüchtig zu sein, durch gröbliche Verletzung de» Scham- und SittlichkeltSgefühleS Aergernis zu erregen geeignet sind, haben unbedingt die vollste Berechtigung. Er brauchen solche Darstellungen durchaus nicht immer unzüchtig zu sein, und sind doch oft geeignet, daS Schamgefühl selbst nicht zu prüder Leute zu verletzen: der Gedanke also, über die Be zeichnung unzüchtig hinauszugehen, ist jedenfalls ein guter Zwar wird mau rbizelne Einwürfe als berechtigt anerkenneu müssen und Sorge zu tragen habe», daß eine glücklichere Definition gefunden werde, als sie In dem erwähnte» Para- graphen, der weiter geht als er will und als notwendig sein mag, gegeben ist; aber an dem Grundgedanken selbst wird unter allen Umständen festgehrlten werden müssen. In Artikel Hl wird angeordnct, baß als neuer Absatz 2 dem 8 173 deS GerichlSverfassungsgeietzeS folgende Bestimm ung deiqefügt werde: »Soweit die Oeffentltchkeit nicht aus- geschlossen wurde, kann, falls eine G-fährdung der Sittlich keit zu besorgen ist, durch Beschluß die öffentliche Mitteilung aus den Verhandlungen oder aus einzelnen Tellen derselben untersagt werden." Auch in diesem Vorschläge wird, wie uns scheinen will, über daS Ziel hmauS geschossen. Wenn eine Gefährdung der Sittlichkeit zu besorgen ist, so kann, ja soll heute die Oeffentltchkeit ausgeschlossen werden; die Berichterstattung über solche Verhandlungen fällt also oo ipso fort. Sollte dagegen die oben erwähnte neue Bestimmung gesetzliche Kraft erlangen, so wäre zu befürchten, daß die Gerichte die Frage des Ausschlusses der Oeffentlichkeit mit unter leichter nehmen würden, als gu! wäre. Und schließlich ist eS auch nicht die bloße Berichterstattung über solche „Sensation-Prozesse", die die öffentliche Moral gefährdet, sondern die beliebte witzelnde und frivole Manier, womit solche „Plaudereien" dem s-nsationSbedürftigen Leser am Frühstückstische serviert werden. DaS Gericht würde also tn den meisten Fällen im Verlause deS Prozesses gar- nicht imstande sein, zu übersehen, welches Moment zum Gegenstand einer derartigen „witzigen" Behandlung heran gezogen werden könnte; denn ott genügen den findigen Berichterstattern, soweit sie die „Gabe" haben, „glänzend" zu schreiben, die geringfügigsten Anlässe, um auS ihnen die sensationellsten Effektstücke zu präparieren. Die Friedensparlameirtarier. Mit Recht hat am Freitag der koaseroative Abgeordnete vr. Hartmann die freisinnige Resolution: „Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß bet dem s ezenwärttgen friedlichen Einvernehmen mit den auswärtigen Mächten Berhanvlungen etnqelettet werden, welche zum Zw.ck haben, durch U-beretnkunst von Staat zu Staat die Freiheit deS Privat eigentum» zur See tn K-iegSzetten zu einem vertragsmäßig an erkannten Grundsatz deS Völkerrechts zu erheben" eine leere Demonstration genannt, vor der sich der Reichstag hüten und dte dem Friedenskongreß in Rom überlassen bleiben sollte. Thatsächltch können dte Antragsteller mit der Resolution nichts weiter bezweckt haben, als eine tönende FctedenSphrase t» die Welt zu schicken, eine Phrase, die ver mutlich alsbald auch tn anderen Parlamenten deS Kontinent» ei» Echo gefunden hätte. Es brauchte nicht erst versichert zu werden, daß die tn dem Anträge ausgesprochenen Ge danken jedermann „sympathisch" sind; Friedensfreunde sind wir alle, und um daS Privateigentum zu schützen, wlrd selbst gegen den Widerspruch der Antragsteller der Staat mit Macht und Krast auSgestattet. Wenn also Herr Baum bach mit aroßem Avvlomb seine Rede mit den Worten schloß: „ES handelt sich nicht bloß um den Schutz de» deutschen Handel» und der deutschen Industrie, sondern auch um rin Problem, an dessen Lösung die gesamte ciotltsterte Welt ein Interesse hat", so war die Antwort deS Herrn vr. Hartmann, der unumwunden erklärte: „Am besten wäre eS, wenn die Antragsteller sich entschlössen, ihren Antrag zurück- zuziehen, um nicht den Anschein zu erwecken, al» ob der Reichstag ein Gegner der zu Grunde liegenden humanen Bestrebungen wäre: was durchaus nicht der Fall ist. Wir alle wünschen, daß das Privateigentum der Deutschen auf allen Meeren geschützt fei; könnten wir daS durch den Antrag erreichen, dann würden wir selbstverständlich für denselben stimmen Der Antrag verlangt unter Umständen zu viel" überaus treffend. In der That hat der deutsche Reichstag wichtigere Dinge zu thun, als sich mit der Lösung international« Probleme, mögen sie auch noch so interessant sein, zu beschäftigen, und die Herren Antragsteller hätten sich bei einiger Ueberlegung wohl selber über dte Unannehmbarkeit ihrer unpraktischen Resolution klar werden können. Wenn sie statt dessen de» Reichstag nötigen, sich ein und eine halbe Stunde mit diesem .Nichts" zu beschäftigen, so ist dies zu bedauern. Ein Gutes aber haben diese Verhandlungen doch gehabt, und daS war die Abfertigung, die der konservative Wortführ« den Freisinnigen applicierte. „Mit Worten können wir — so äußerte Herr vr. Hartmann — den Schutz des deutschen Privateigentums zur See nicht erreichen; zeigen Sie Thaten, bewilligen Sir der Regierung, was sie braucht, um den Handel zu schützen. Ich hoffe, daß die Antrag steller in der dritten Lesung die Gelegenheit wahrnrhmen werden, Thaten zu zeigen, wenn wir den Antrag auf Be willigung der Kreuzer-Korvette „K" wieder einbringeu. Ske«efte Telegraphisch« «orrespondemz. Darmstadt, 7. März abds. Bei dem Großherzog wachte sich im Laufe des heutigen Tage» eine stärkere Trübung des Bewußtseins bemerkbar. Die übrigen KrankheitSerscheinungen sind im wesentlichen dieselben geblieben. " Darmstadt, 8. März. (Tel. der Bautzen« Nachr.) Der Großherzog ist feit heute nacht bewußtlos; da» Schlucken ist äußerst erschwert. München, 7. März, abends. Erzherzog Albrecht ist heute abend zu mehrtägigem Besuche hier ringetroffen und am Bahnhof von dem Prinz-Regenten und dem Großherzog von Luxemburg empfangen worden. Aom, 7. März Die .Agenzia Stefani" ist von de« früheren Schatzminister Giolitti beauftragt, die Nachricht, daß letzterer sich einem fremden Publizisten gegenüber dahin ausgesprochen habe, daß dir finanzielle Lage Italien» eine sehr ernste sei, für unbegründet zu erklären. Giolitti halte in vollem Umfange seine letzten, in der Kamm« ge- thanen Aeußerungen aufrecht, durch welche er sei» Ver trauensvotum für daS Finanzprogramm de» Kabinett» gerecht- fertigt habe; er betrachte nach wie vor die italienische« Finanzen als seit 3 Jahren in rascher Besserung begriffen, und da» Deficit als so vermindert, daß e» keine Gefahr biete und leicht beseitigt werden könne. Rov», 7. März, abds Die „Agenzia Stefani" ist von offizieller Seite ermächtigt, das an einigen auswärtige» Börse» verbreitete Gerücht, die italienische Regierung be absichtige einen Geßtzentvurf vorzulegen, betreffend die Ein führung einer 20prozentigen Couponsteuer, für unbegründet zu erklären. Die Regierung denke nicht im entfernteste« daran, irgend eine Steuer, gleichviel unter welcher Form, für dte Rente einzuführen, welche letztere nach Ansicht der Regierung und deS Parlaments unantastbar sei. Da» Gerücht sei, wie dir „Agenzia Stefani" hinzufügt, äuge«, scheiulich auf dte Absicht de» Deputierten Eanzto (radikal) zurückzusührrn, einen Gesetzentwurf in dem ode« gedachten Sinne riazubringen. Di« Regierung würde, sobald et« solch«