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61' NM- m. enax bk. re f«n, »M! fit S» , wird esucht. ivdte, aßt. »«»»«» «». «I«, -IM«. taN I SIL Na »» st eine hohen en. soliden onders aisrt. Stdn. Der erteilt: Saal Ht er- e 1. Die .Vttendorfer Zettmig' erscheint Dienstag, Donners- tag «md Sonnabend abends. Lezngsprei» vierteljährlich , Mark. Durch die Post bezogen 1,20 Mark. Lokalzeitung für die Ortschaften Ottendorf-Okrilla mit Moritzdorf und Umgegend. Mit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblati", sowie der abwechselnd erscheinenden Beilagen „Handel und Wandel", „Feld und Garten", „Spiel und Sport" und „Deutsche Mode". Annahm» von Jns«iat«n bi, vormittag m Uh«? ^Inserate werden mit ;o ps 'für di« Spaltzetle berechn« TabellarischerzSatz nach d«sonder«m Caris Druck und Verlag vor. Hermann Rühle in Groß°Vkrilla. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Rühle in Groß-Gkrilla Nr. 124. Sonntag, den 14. Oktober 1906. S. Jahrgang« Schöffen- und Grschworenen-Urliste. Vom 12. Oktober d. I. ab liegt bei Unterzeichnetem die hiesige Schöffen- und Geschworenen- urliste de« laufenden Jahre» eine Woche lang im Gemeindeamt hier während der Expeditions- Zeit zu jedermann» Einsicht au». Vom Zeitpunkt der Auslegung an und bis zum Ablauf der Äu»legung«srist können gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Ansprachen erhoben werden. Zugleich wird aus die unten wörtlich beigefügten Bestimmungen der 31, 32, 33, 34, 84, 85 de» D. Gerichtsverfassunggrsetze» und des 8'24 de» S. S. Gesetze» vom 1. März 1878, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Ottsnckork-Uoritriäork, am 11. Oktober 1906. Der Grmrindevorstand. Anlage i. Zu § 1, 3. Gerichtsverfaffungsgeseh vom 27. Januar 1877. 8 31. Da» Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem deutschen vrrsehrn werden. § 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: l. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eine« Verbrechens oder eines Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Be kleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; 8- Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. § 83. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch Nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln em pfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, em- pfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrecheu zu dem Amte nicht geeignet sind! 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand ver» setzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionslehrer; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. § 84. Dag Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für di« Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste tür die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz. die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtSverfaffungSgesetzeS vom 27. Januar 1877 rc. enthaltend, vom 1. März 1879. Z 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des LandeskansistoriumS; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptieute; 5. die Vorstände der Sicherheitspoltzeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen find. Oertlichrs und Sächsisches. Ottendorf-Vkilla, den ;z. Oktober ;yos. — Im Bereiche der Sächsischen Staats- bahnen wird vom 15. Oktober 1906 ab eine regelmäßige Beförderung von Arzneimitteln nach Orten, an denen sich keine Apotheke be findet, eingerichtet. Hierbei handelt es sich um «ine lediglich im Interesse der Kranken gc- iroffene Neuerung, die in erster Linie eine wesentliche Erleichterung und Beschleunigung der Beförderung von Arzneimitteln von der Apotheke nach kleineren oder ländlichen Orten ohne Apotheke bezweckt- Aus den hierfür fcst- Kesetzten Bedingungen, die von den Stationen unentgeltlich bezogen werden können, ist folgendes witzuteilen: Apotheken, die von der Einrichtung Gebrauch zu machen wünschen, haben spätestens »cht Tage vor Beginn des Versandes bei der Gepäckadfertigungsstelle der Eisenbahnstation »m Orte eine Anmeldung nach einem vor- k'schritbenen Muster einzureichen. Die Be förderung erfolgt nach bestimmten Stationen, die nicht mehr al» 25 Kilometer vom Versand ort entfernt sind. Die Arzneimittel sind in dauerhaften, handlichen und gut schließenden Kasten zu verpacken, die mit dem Inhalt höchstens 10 Kilogramm wiegen dürfen. Dir Arzneikasten sind ohne Begleitpapiere aufzu- ^efern und werden lediglich nach Maßgabe der Aufschriften, über jdie besonder» bestimmt ist, Ufit dem nächsten Personen- oder Güterzug be fördert, sofern nicht die Beförderung mit be- uimmön Zügen vereinbart ist. Die Be förderungsgebühr beträgt für sämtliche inner halb eine» Kalendermonat» beförderte Sendungen und für jede Empfangsstation 3 Mark. - Die Dächer zu prüfen, ist jetzt von kroßer Bedeutung. Nur eine kleine Oeffnung oder Spalte läßt Regen und Schnee in reichlichem Maße eindringen und befördert die "ässe und Fäulnis in den Räumen. Eine Wzeitige Ausbesserung erspart einen größeren Schaden, da die Fäulnis immer weiter frißt Auch die Gesimse sind einer Untersuchung zu Unterziehen, da sich kleine Riffe durch den Frost ^größern und später ganze Stücke herabsallen, die unter Umständen Menschenleben gefährden rönnen. — Die Abschußzeit für weibliches Rehwild dezinnt nach dem sächsischen Jagdgesetz am iS. Oktober und dauert bis zum 16. Dezember. Schonung erfahren dann nur noch die Schmal ricken und Rehkälber, sowie die nur im Januar erlegbaren Spießerböcke und die Ziemer, die erst vom 16. November an ge schaffen werden dürfen. In den preußischen Jagdgebieten beginnt Mitte Oktober nicht nur die Jagd auf Ricken, sondern auch auf weibliches Rot- und Dammwild und solche Kälber. Rehkälber haben das ganze Jahr hin durch Schonzeit. In Oesterreich steht vom 16. Oktober an kein jagdbares Wild Mehr in Schonzeit. Tie Wildbretsaison erreicht damit ihren Höhepunkt. Dresden. Der photographische Raketen apparat für militärische Zwecke, welcher vor kurzer Zeit auf dem Königsbrücker Truppen übungsplätze vor Militärpersonen erprobt wurde und allgemeines Aufsehen erregte, wird nun mehr auch den obersten Militärbehörden des Reiches vorgeführt iverdcn. Die Vorführungen finden in den allernächsten Tagen auf einem Exerzierplätze Berlins unter Leitung des Er finders des Apparates statt. Die Zeit seit dem Königsbrücker Versuchen bis heute ist zur Her stellung der erforderlichen größeren Anzahl Apparate für die jetzt geplanten Versuche be nutzt worden. Sollten die Versuche mit dem Apparate vor den obersten Militärbehörden ebenfalls von Erfolg gekrönt sein, so dürfte jedenfalls baldigst zur Gründung eines Aktien- Unternehmens, das sich mit der Herstellung des Apparates, der in allen Ländern patentiert ist, und mit seinem Vertrieb befassen wird, ge schritten werden. Das Aktien-Unternehmen soll bereit» unterzeichnet sein. Die frühere Meldung daß die Erfindung von den Militärbehörden bereit» erworben worden sei, ist nicht zu treffend. Rathen. Hier wurde vor einigen Tagen eine wertvolle, dem Gutsbesitzer Otto Lehnert in Oberrathen gehörige Kuh überfahren, die von der Weide weg auf das Bahngleis ge laufen war. Der Zug mußte etwa fünf Minuten halten, um die von der Lokomotive gänzlich zermalmte Kuh aus den Rädern und dem Bahngleis zu entfernen. Zittau, Der Stadtrat beabsichtigt, die Aufhebung der Pflrchtfeuerwehr noch in diesem Jahre durchzuführen. Es soll demnächst' über die Abänderung der Feuerlöschordnung beraten werden. Weiter verlautet, daß eine völlige Reorganisation des Feuerlöschwesens der Stadt Zittau geplant ist. Ein Entwurf hierzu, den der Branddirektor und Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Herr Franz Könitzer ausgearbeitet hat, soll sich bereits in den Händen deS StadtratS befinden. Großenhain. Ein Automobilunfall auf der Straße von Elsterwerda nach Großenhain hat den Kraftwagen des bekannten Renn fahrers, Herrn Thaddäus Robl aus München betroffen. Herr Robl, der soeben wieder in Berlin Radsportslorbeeren gepflückt hatte, befand sich auf der Fahrt von dort nach Dresden, wo er kommenden Sonntag zu starten gedenkt. In seinem Anto saß jein Schrittmacher, der Wagenführer (Chauffeur) und er selbst. Bei Prosen, unweit des Pfeifeholzes, begegnete dem Roblschcn Automobil ein Hundefuhrwerk, dessen Führerin, wies gewöhnlich geschieht, nicht vor schriftsmäßig auswich, sondern dem Roblschen Automobil quer über den Weg fuhr. Um die Frau und ihr Gespann nicht zu verletzen, steuerte Robl, der selbst führte, wohl wissend, was er damit riskierte, seinen Wagen nach dem Straßenrands, das 40pferdige Automobil fuhr mit aller Gewalt auf einen Chausseebaum (Ahorn) auf, entwurzelte diesen und schleuderte seine Insassen in den Straßengraben, bez. auf die Chaussee. Robl selbst blieb, wie durch ein Wunder, unverletzt, der Chauffeur trug nur leichte Schürfungen an Gesicht und Händen davon, schwer verletzt wurde aber Robls Schrittmacher, den man erst ins Elsterwerdaer Krankenhaus zu transportieren suchte, dann aber mittelst (fahrplanmäßigen) Eisenbahnzugö in einem Abteil 1- Klasse von Elsterwerda über Großenhain (Berliner Bahnhof) nach Dresden in ärztliche Behandlung verbrachte. Das Roblsche Automobil im Werte von 25000 M. ist vollständig unbrauchbar geworden. Riesa. Zwischen Zeithain und hier ist am Donnerstag ein unbekannter junger Mann durch den abends dreiviertel neun Uhr von Dresden hier ankommenden Güterzug überfahren und tödlich verletzt worden. Soviel bis jetzt festgestellt, liegt nicht Unfall, sondern Selbst mord vor. Chemnitz. Die Glücksnummer 90842, auf die diesmal das große Los nach Chemnitz fiel, haben zum größten Teil arme Leute ge spielt. So befand sich ein Zehntel im Besitz von 4 Dachdeckergehilfen, die es gemeinsam spielten; ein anderes Zehntel spielte eine Kellnerin, die es von einem Herrn zum Geschenk erhalten hatte. Auch der Kollekteur soll noch zwei Zehntel, die unverkauft ge blieben waren, selbst gespielt haben. Leipzig. Maßregelung der Leipziger Lehrer zeitung. Der verantwortliche Redakteur der Leipziger Lehrerzeitung Lehrer Meyrich ist von der Leipziger Bezirksschulinspektion gemaßregelt worden, und zwar in der Form einer drei Jahre gültigen Ermahnung. In der Lehrer zeitung war, wie berichtet, seit einiger Zeit ein Krieg gegen das Regime des Schuldirektors Käfer geführt worden, namentlich gegen die Art, wie er die ihm unterstellten Lehrer be handelt. Diese war als unkollegial, kleinlich und gehässig charakterisiert worden. Außerdem war Direktor Käfer vorgeworfen worden, er habe eine Anzahl Kollegen, welche eine Be schwerde gegen ihn unterzeichnet hatten, der Reihe nach angezeigt, und diese Behauptung hatte die Leipziger Lehrerzeitung trotz einer Berichtigung der Bezirksschulinspektion aufrecht erhalten Redakteur Meyrich hat die Nichtigkeitsbeschwerde beim Ministerium erhoben Bleibt diese erfolglos, so wird er die Redaktion der Leipziger Lehrerzeitung niederlegen. Zwickau. In der Nacht zum Donnerstag gegen 1 Uhr brach in der Gardinen- und Spitzenweberei von Landmann und Hellwig hier, Feuer aus, das mit großer Schnelligkeit um sich griff. Das genannte Etablissement ist bis auf die Spitzenweberei und einige Kontorräume eingeäschert. Der Schaden ist bedeutend. Schneeberg. Eine hier abgehaltene große öffentliche Stickereiversammlung beschäftigte sich eingehend mit den Lohn- und Arbeittver- hältniffen in der Stickerbranche. E« wurde dabei ausdrücklich betont, daß zur Zeit niemand an einen Streik denke. Es handle sich nur um die Beseitigung von Mißständen und um die Schaffung einheitlicher Zustände. Man wünsche die Reformen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern durchzuführen. Die Er örterung eines etwaigen Streikes könne erst in Fragl kommen, wenn sich der eine oder andere Arbeitgeber absolut ablehnend ^verhalte. Die Wünsche richten sich auße' auf eine Lohn er höh g vor,-eh- uch auf die Ei rführung eine» einheirüchen Gacnpret,es, einer geregelten Arbeitszeit und die B.seitigung des Prämien« systems.