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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-07-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188307211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830721
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830721
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1883
-
Monat
1883-07
- Tag 1883-07-21
-
Monat
1883-07
-
Jahr
1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.07.1883
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«rsch-t-t tSglich früh 6'/, Uhr. Rrdaction und Lrpkdttiou Johannesgaffe SS. Lprechkun-rn -rr Rr-artion: Bormiltag« 10—12 Uhr. Nachmittag« 5—6 Uhr. tztir »t« »Nt«,«»« «t»,»I»»»«»r «»„Irrt»«, ««Ht sich »ü »t«d«cu«» »cht »«»«»Uch« >«uah», her skr »t« «ichfts«l,e»Be Numme» Bestimmten A«>ser«t« an " !r Nachmittaa», .»Uhr. Wochentagen kt« S Uhr au Sann» und Kesttageu srkd bi» '/> 3n den Fttiklrn für Zus.-önuahme: vtt« klemm, Uuiversititlstraße »1, Laut» Lksche, Kathariuenftraße 18. -. nur kt« '/,» vtzr WpMtr.TUtblall Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage LS,L00. Abonnementsprei« Viertels. 4'/, Mk. incl. Bringerlohn 5 Mt„ durch die Po» bezogen 6 Mt. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ahne Poslbeförderuag SS Mi. MU Posibesörderung 48 Mt. Inserate gespaltene Petitzrile 80 Pf Größere Schriften laut uuserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer Sa» nach höherem Tarif. Reklamen unter dem Redaktion,strich die Spaltzeile 50 Pf. Iuserate siud siet« an die Expedition »u senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pra«uuiu>-ran<iu oder durch Poft- nachnahme. 202. Jur geliilligkn Achtung. Unsere Expedition ist morgen Tonntag, den 22. Juli, Vormittags nnr bis Uhr geöffnet. LxpeäMon äv8 I^vlprlxor l'Lxedlatte». Amtlicher Theil. Vrkanntmllihung. Da- 14. Stück de« 0ie«>ährige» Rci.osgeseyblatte» ist bei uns eingegangen und wird bik zum 4. August diescS IahreS aus dem RalhhauSsaalc zur Einsichtnahme öfscnl- lich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 1503. Gesetz, betreffend die Steuervergütung für Zucker. Vom 7. Juli 1883. Leipzig, den l7. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. Or Georgi. Brcnvel. Vrkaillillliachnilg, ärztliche Hülfeleistungen «ährend der Nacht betreffend. Da eS nach den Veränderungen, welche durch die Gewerbe ordnung i» den ärztlichen BcruföverhLlliiisien cingelrelen sind, nicht niehr erwartet werden kann, dag jeder Arzt auch zur Nachtzeit solchen Personen, die ilim bisher unbekannt gewesen sind, aus Wunsch zu Hilfe eilt, so haben wir mit Zu stimmung der Herren Stadtverordneten beschlossen, den jenigen Aerzten, welche ihre Hilfe bei Nacht der gestalt zur Verfügung stellen, da, deren Namen und Adressen in der »äckstgelegenen Polizeibezirttwache jeder- reit für Hilfsbedürftige auSgebangt werken können, für einen Nachtbesuch mit Einschluß der erforderlichen ärztlichen Ver richtung ein Honorar von ü au« unserer Stadtcasse in der Weise zu garantiren, daß bei Inanspruchnahme diese» Garantiebetrage» die Nothwendigkeil de» Eintreten» der Stadtcasse nach den Verhältnissen de» Behandetlen durch unsere Gesundheit»polizei - Abtheilnng erörtert und fest- gestellt wird. Aus die Vermittelung unsere» Gesundhcit»au»schusse» hin haben sich bereit« elf in den verschiedensten Gegenden de« Stadtbezirk- wohnende Aerzte ganz allgemein zu nächtlichen Hilfsleistungen bereit erklärt und e» wird daher alrbalv mit der AuSkängung der Namen und Adressen derselben in den verschiedenen Polizeibezirkswachen verfahren und obigem Ratb-beschlusse eintrelcnven Fall- nachgegangen werden. Wir machen also nicht nur da» Publicum daraus auf merksam. daß bei vorkommendem Bedarf sofortiger ärztlicher Hilfe während der Nackt die Namen und Adressen der Aerzle. welche zu dergleichen Hilfsleistung sich bereit erklärt haben, ans den Polizeibezirk-wachcn zu erfahren sind, sondern geben auch denjenigen Herren Aerzten, welche etwa noch ibre Namen und Adressen zu dem bezeichneten Zwecke zur Verfügung stellen wollen, anheim, dies schriftlich unserer VtU. Abtheilung (im Stadthause) gegenüber bewirken zu wollen. Leipzig, am 10. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgs. Harrwitz. Bei dem hiesigen, den Dienst in Kirche, Gewandhaus coneert und Theater versehenden Stadtorchester kommt die letzte Horaistea-Stelle demnächst zur Erledigung und soll spätesten» zum 1. Oktober diese» Jahre» mit einem sogenannten Aspiranten besetzt werden, welcher einen Jahres- geaalt von 1200 erhalten und gegen beiderseitige einhalb- lährlicke Kündigung angestrllt werben würde, zuvor aber einem Probespiel sich zu unterziehen hat. Geeignete Bewerber wollen ihre Gesuche, eventuell mit Zeugnissen» bi» spätesten» rum 1. September diese» Jahre» bei un» einreichen. Leipzig, den 14. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wilifch, Aff Vckanntmachung. Wir bringen hierdurch zur vsseirlticheu Kenntniß, daß wir folgenden hiesigen Hebammen, a!»: der Frau Bunge-Simo«, „ „ Lau-Irr, „ Kreutzderg, ., .. Ullrich, welch« sllmmtlich äm 10. Juli 18S8 al» solche in Pflicht genommen sind, mithin am lO. Juli d. I. aus eine LLjahrige Brruf-thätiakcit zurückblicken konnten, nach Gehör de» Lern, Stadlbezirktarzte« in Anerkennung de» in ihrem Berufe gezeigten guten Verhalten» eine Gratification von je 75 gewährt haben. Leipzig, den 1». Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi.Lohse. Sonnabend den 21. Juli 1883. Vekanntvmchllng. Wir bringe« hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß dom 2S. diese» Monat» ab bi» aus Weitere» aus den Straßen de« südwestliche» Bebauung-plane« Erde und Bauschutt »iedt mehr angesahren werden darf. Lei Leipzig, de» 20. Juli 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Willfch, Aff. Touuemttz. Da« zur hiesigen Straßenbeleuchtung im Sinter I8S8/H4 erforderlich« Petroleum (circa dO Cntr.) soll dem Mindest, sordernden »« Lielervng übertrugen werden. 1 »nr Liest Bezüglichen Offerten steht entgegen Connewitz, den IS. Juli 1883. der «emeintzevorstaud. Lnlenstktu. Vrkanntmachung. Die Herstellung macadamtsirler Fahrstraßen in einem Theile der Kochstraße und der Straße II. de» südlichen Be bauungspläne» soll einschließlich der erforderlichen Erdarbeilen an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Tie Bedingungen für dies« Arbeiten liegen in unserer Tiesbau-Berwatlung. Ralhhau», Zimmer Nr. 14, an- unk können daselbst eingesehe» resp. entnommen werden. Bezügliche Offerte» sink versiegelt und mit der Aufschrift: „Macadamisirung der Koch- und II-Strayr" versehe» ebendaselbst und zwar bi» zum 3l. diese« Monats Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 17. Juli 1883 DeS Raths der Stadt Leipzig Strastendau-Deputatlon. Vclrauntmachnng. Die Lieferung von >lartonet» und Mohrrüben für da« Bai nist'il.Lazarcth Leipzig soll dem Mnidestiordernden aus- getragen werden. lliiterncliiner wallen ve-st-gelte, mit Aufschrift ..Kartoffeln re." versehene Angebote bi« 27. Juli st'üli I I Uhr ander abgeven. Die Bedingungen sind vorher emzusehen und zu unterzeichn-». Leipzig, 19. Juli 1^81. königliches (karnisonlaz n eth. Lolitcillicscrillig bctr. Die Lieferung von ca. 2000 Leulnern böhmischer Nußkohle für hiesige Schule 200 . Pechwürselkodlc l .. . 50 . böbmiicher Stückkohle / Gemeindeamt soll dem Mindestfordernde» übertragen werden. Die Lieferung hat je nach Bedarf und franco Keller zu ge schehe» und bleibt die Auswahl unter den Bewerbern Vorbehalten. Hieraus Rcflcctirendc haben ihre Offerten bi- 26. l. M. hier einzureichen. Connewitz, den 19. Juli 1883. Ter Lernriiitzevorstantz. Eulenslein. Vtkamltmachung. Di« »ur Pflasterung eine« Theile« der Faorikstraße (von Köhler'« Garlcnecke bi« 20 m über Clingestein'« Ecke hinaus) erforderlichen Arbeiten und Lieferungen, veranschlagt excl. der Jn«geme>nkosten aus 6655.80 -ä, solle» am Freitag de» 27. Jnli d. I«., vormittags 1» vtzr. im Wege der Submission vergeben iverdrn. verschlossene und mit der Auflchnfr ..Pflasterung der Fastrtk- straste" versehene Offerten sind aus dem Rin Hause — Zimmer 10 — h>erielbst, woselbst auch Anschlag und Bedingungen während der Dienststunden ausliegen, abzugeben. " ' - - - lg8S. Zeitz, den 15. Juli Der Magistrat. Nichtamtlicher Theil. Ein Schuldotationsgcsctz. ii. Bei der Frage der Unterhaltung der Sck'iile bildet da» Schulgeld bezw. kessen Beibehaltung oder Abschaffung einen besonderen Slreitpuiicl. Die Gründe für da» Gcbübrenprincip in der Geineinde- verwallung, welche e» als reckt erscheinen lasten, gcldiverkhe Leistungen, welche die Gemeinde nur bestimmten Personen gewährt, durch Beiträge der Bclheiliglen decken zu lasten, sprechen auch für die Schulgelder. Dieselben Gründe, au» welchen e» unbestritten für die höheren Unlerrichlsanstallen gilt, treffen zunächst auch für die Volksschulen zu. Daß Rechte und Lasten sich entsprechen, bleibt eine normale Grundlage alle» Gemeindeleben», und e» ist wünscbenöwerth. auch in den arbeitenden Elasten ein lebendige» Bewußtsein ihrer Gemeinschaft im Gemeinde- und Sckiulverbanv zu erhalten. Diese» Bewußtsein beruht aber erfahrung-mäßig noch mehr auf der Theilnahme an den Lasten al» aus der Theilnahme an den Rechten einer Körperschaft. Auch ist c» eine bekannte Erfahrung, daß der Mensch die Einrichtungen besser würdigt, zu denen er irgend etwa» beizutragcn hat, als diejenigen, deren Wohlthaten ihm einfach geschenkt werden. Diesen Gründen, deren Berechtigung von den Gegnern nicht bestritten wird, stehen indessen gewichtige Gcgengründe gegenüber. E» sind ähnliche Gründe wie diejenigen, die auch im System der persönlichen Steuern zwar für eine Gleichheit de» Maßstab- sprechen, aber doch eine herabgleitende Scala für die nicht besitzenden Elasten und unter Umständen eine völlige Befreiung der untersten Stufen rechtfertigen können. Zunächst trifft die Schulgcbilhr, wie da» Kopfgeld, gerade die Hausstände mit zahlreichen Kindern mit bescnderer Härte, während e» im persönlichen Verband der Gemeinde wohl angemessen erscheint, die Familien mit geringerer Kinderzahl, die Kinderlosen und die Unverhciratbelen mit hcranzuziehen. In vielen Gemeindebcschlüssen und verwallungSgcsetzen hat man mit Rücksicht daraus wenigsten» Abstufungen der Schul gelder für die Familien nach den Stufen ibrcr Einkommen- besteuerung ein treten lasten, die einen Uebergang zu dem System der reinen Steuerausbringung darstcllen. Weit schwerer in da« Gewicht fällt aber der Umstand, daß breite Schichten der Bevölkerung auch mit der strengsten Berwal- tungtexecution nicht zu den Schulgeldern herangezogen werden können und deshalb „Freischule" erhalten. ES entsteht da durch ein Elassenaeaensatz von armen und zahlenden Schülern, der in pädagogischer und sittlicher Hinsicht den Geist der Schuljugend in der bedenklichsten Weis« durchdringt und den Elassenneid und Classenhochmuth schon aus den Schulbänken nährt. Um diesen Ucbelstand zu beseitigen, Hatzen die größeren Stadtverbände es mit der Einrichtung besonderer .Armen» schulen" versucht, damit aber noch schlimmere Erfahrungen gemacht. Der Armenschule ist vorweg der Stempel der Niedrigkeit aufgcdrllckt, der ihr Leben und Wirkung lähmt und herabzieh«, und den Classrngegensatz durch äußere Schei» düng der Jugend nur noch sichtbarer und fühlbarer macht. In einer Zeit, in welcher die Entfremdung der sociale» Elasten sich in so krankhaften Symptomen ertennbar macht, baden daher di« größeren Städte auch da» System der Armen schulen meisten« sreiwillig ansgegeben und ansehnliche Geld opfer nicht gescheut, allen Kindern einen gleich guten Unter richt. frei von Schulgeld, anzubieten, wobei e» dann den so genannte« Honoratioren unbenommen bleibt, den Elementar unterricht durch Privatlebrer, Privatsitulen oder durch die sogenannten Elementarclassen der gelehrten Schulen zu ge währen. Die gleichmäßige Richtung der städtischen Gemeinde! bcschlüsse im letzten Menschenaller kann al» Beweis dafür gelten, daß diese» System überwiegend sociale Gründe für sich hat. In den Großslävlen ist die Aushebung der Schulgelder bereits die vorwiegende Regel In ganzen Provinzen und Regierungsbezir'cn Preußen», sowie in kleineren deutschen Staaken ist dieselbe Regel schon durcbgesührt. Der Gedanke der abstrakten .Gleichheit" balle in der französischen Revolution die Unentgeltlichkeit de» Privatunterricht» sogar zu einer ge sellschaftlichen Forderung erhoben, und Nachklänge davon sind auch in der dculsiben Gesetzgebung seit dem Jahre 1848 fühl bar geworden. Die preußische Verfassung-urkunde spricht im Ariikcl 25.den Grundsatz der .Unentgeltlichkeil" au», suspenvirt jedoch die zwangsweise Durchsübrung d>« zum Erlaß de» »och nicht zu Stande gekommene» allgemeinen UnkerrichtöczesetzcS. Unabhängig von socialistischen Theorien haben sich inkesien in der Praxis unseres Gemeindclcbe»» und unserer Lvlks- ichulverwalluiig die Gründe für die Unentgelllichteit des Unterrichts iin Ganzen al« die überwiegenden gellend gemacht. Einen schwierigen Puncl bei der UnlerhallungSpslichl der Sckiile bildet endlich auch die Schulbaulast. Während die bauliche Unterhaltung der Schulgebäude als Theil der gc- wölmlichc» Schullast auch von de» kleineren Gemeinden ge tragen werden kan», veranlaßl ein Neubau nach de» heule anerkannten Ansprüchen an ein gesunde- SctuilkauS so au- febnlicbe Kosten, daß der Kleingemciiide nur die Wakl bleibt zwilchen der schwierige» Ausnahme eines Tarlehns ober einer Ucberbürdung der Steuerzahler aus eine Reibe von Iabren In Preußen Hai die Verwaltung dem bier vorhandene» Bediirsniß öfter nicht oknc große Harle» Genüge leiste» können. E- tritt dazu eine weitere Beiwicklung dadurch, daß die Gesetzgebung des achtzehnten IahrlmnderlS de» Gutsherrn z» erböhten Bei trägen nach Analogie der Baulaste» beS KirchenpatronS herangezogen bal, »nv auS diesem Bcrkältniß mannigsacke Zweifel >i»d Streitpunkte entstellen. Insbesondere tritt dieS cm, wo Gcmcindeii und GulSbezirke oder eine Mehrheil von Kleingenieinden z» einem „Schulvrrband" zusammengesügt sind, i» welchem dann wieder Streit über die Beilrag»pflicbt im Ganzen und im Einzelnen entsteht. Die Bornahme eine» Neubau» gestaltet sich daher gewöhnlich zu einem weit läufigen Unternehmen, welches durch immer neue Streit punkte sich unabsehbar binzuzichen droht. Die Verwaltung», praxi» und Gesetzgebung hat de-balb für diesen Fall ein so genannte» „Jnterimislicum" geschaffen, in welchem die ködere verwallungSbebördc die Streitpunkte vorläufig eulscheidel nffo die nvlhwendigen Anordnungen für die Au-sübrung dc« 4H»u» trifft, vorbehaltlich weiterer Rechtsmittel für die Be« theiliglen, jedoch ohne ausickiebende Wirkung. In der ge meinrechtlichen Praxis wirb dafür meisten- der orvenlliche Rechtsweg gestattet nach Analogie streitiger Gcmeindelastcn. PatronatSlaste» und dergl. Die neueste Gesetzgebung befaßt mit diesen Fragen die Bcrwaltungsgerichte, die dafür be sonders geeignet erscheinen, da eö sich in der Thal um oft sehr verwickelte öffentlich-rechtliche Verhältnisse handelt, welche nicht a»S dem allen System der communalcn Nutzungen und Laste», sonder» anS modernen BerwaltuiigSrechtsnormen entspringe». Werken die Streitigkeiten über den Beitrag zu Gemeinde- und Schnlabgaben überhaupt vor die Lerwaltungs- gerichke verwiesen, so ist es nur consequent, auch die nur quantitativ verschiedene Ccbulbaulast aus dieselben Wege zu verweisen. I» Preußen war in einem Uebcrgangssladium der Gesetzgebung für den Scbull'anstreit der ordenllickc Rechts weg Vorbehalten worden, unverkennbar nur au» dem Grunde, um für diesen schwersten Tbcil der Schnlunlerhaltnngöpstichl ein rechtliche» Gehör zu gewähren. Nach Einführung der neuen VcrwaltungSgericht-barkeit war keine Veranlassung mebr, die ordentlichen Civilgerickte mit diesen Fragen zu be fassen, außer in dem Fall, wo eine Schulbaulast» oder eine Befreiung davon an» einem am Eigenthum hastenden Special recht entspringt. Die neuesten Beschlüsse der gesetzgebenden Körper in Preußen haben daher den ordentlichen Rechtsweg über die Scbulbaustreiligkcilen wohl mit Recht beseitigt. Nur beiläufig wollen wir die Unterhaltung der höheren Unterricht-anstaltcn berühre». Sie beruht auch in Deulsch- land noch zu einem ansehnlichen Theil aus älteren Stiftungen. Im Uebrigen theilcn sich Staat und Stadlgemeinden in ziemlich zufälligem Derhältniß in die UnterhaltunjzSpflicbt. Die Städte hahe» im letzten Menschenaller sehr groge Opfer für die Errichtung und Erhaltung von Gymnasien. Real- und Specialschulcn gebracht, von denen jedenfalls ein sehr bedeutender Theil, mindesten» die Hälfte, angemesscn nach dem Gcbührenprincip durch Schulgelder auszubringen ist. Einzelne Au-nahmen ausgescblossen. Im verlaus der Fort bildung unserer UnterricktSgesctze werden auch für diese» Gebiet gleichmäßigere Normativbestiminungen über die Ber- tbeilung der Last und der Verwaltung zwischen Staat und Gemeinden nothwendig werden. 77. Jahrgang. Nicht ihre Schuld, sondern die Schuld jener Stelle, von welcher da» Wort von dem .an die Wand drücken" auSgeganac», ist c», daß in der Folgezeit die Unterstützung von dieser Seile nicht mehr in der alten Weise geleistet werden konnte. So viel zur Berichtigung de» histvrischen Irrthums der .Nord deutschen Allgemeinen Zeitung", da» Regierungsblatt hat aber ganz die andere Seite der Sache vergessen, den Bericht über die bisherigen Erfolge deö Werdens um anderweitige Unterstützung. Nur au» diesen Erfolgen doch würde sich die Richtigkeit jener Schwenkung beweisen taffen, welche der Reichskanzler nach dem Bruche niit den Nationalttbeialen vollzogen hat. Wo ist denn jetzt jene parlamentarische Majorität, die nach dem stolze» Neeepte der .Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" der Regierung gegenüber überall einen selbstlosen UiiterstlitzungSeiser bclhättgt und erst da durch die Gunst de- Fürsten Bismarck zu erwerben trachlcl? Die älteste» und treuesten Freunde dcS Kanzler» aus der conservalivcn Seite, die Freicvnservcttiven. werden, nachdem ihr Einfluß seit Iabren mehr und mehr zurückgcdrängt worden, von der Gefolgschaft der .Kreuzzeitung" wie der .Germania" in gemeinschaftlicher Arbeit »ußbandelt, obne daß die gouver- nementale Presse den Mund dagegen zu öffnen wagte. Den To» geben in den conservalivcn Reihen ausschließlich jene Ultras an. die Fürst BiSinarck vor kaum 8 Jahren von der Tribüne des Reichstags herab als seine gehässigste» Feinde brandmarkte. Die Führung der Majorität aber liegt bei einer Partei, an deren rastlose Bekämpfung Fürst Bismarck nach der Bezwingung Frankreich» den Rest seines Lebens setzen zu wollen schien, bei einer Partei, von der er niemals eine Leistung ohne Gegenleistung erhalten wird, bei einer Partei, die khalsächlich die Nolle deS Gebietenden übcriicmmen hat und cS der Negierung mit einer gewissen Herablassung anheimqiebt, ob sie sich ihre» Forderungen anbequcmen will oder nickt. Da» ist der Erfolg jener Wendung, welche mS Werk gesetzt wurde, um den staatSgesäbrlichen Prätentionen der Nalionalliberalen zu entgehen! Wir behaupten: niemals ist das Ansehen der preußischen Staatsgewalt schwerer ge fährdet gewesen, als durch den Uebermulh, mit welchem der UltramontaniSmuS heute die von ihm „unterstützte" Regierung behandeln darf. * Die nächste praktische Folge, welche die preußische Regierung aus dem neuesten Fia-co ihrer Kircüen- Leipzig, 21. Juli 1883. * Die vielbespöttelte „tobte Ja hreszei t" ist in unserem dermaligen politischen Leben vielleicht der nützlichste Abschnitt de» ganzen Jabres. Sie gewährt die Möglichkeit, sich aus sich selbst zu besinnen, da- Schlußergebniß auS dem Tbun und Lassen der vorausgegangenen Arbeit-zeil zu ziehen, rück- schauendc Kritik an der Vergangenheit zu üben. Diese Ge legenheit benutzend, hat die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" vor einigen Tagen in einer nicht» weniger alö zutreffenden Parallel« zwischen den deutschen und den öster reichischen Liberalen den ersteren wieder einmal vor gehalten. warum die Regierung sich von ihnen getrennt und anderweitige Unterstützung gesucht Hab«. Gegenüber der Hart- nickigkeit, mit welcher da» gouvernementale Blatt seine Legenden immer aus» Nene zu Markte bringt, ist man leider auch zu immer erneuter Widerlegung gezwungen. Der Hauplvorwurf ist stet«, „die Liberalen" — worunter nach dem ganzen Zusammenhang« nur die National- liberalen verstanden sein können, — hätten der Regierung die notbdürftigfte Unterstützung versagt und mit dem Wesen de» monarchischen Staat» unvereinbare Forderungen an die selbe gestellt. Eine nähere Bezeichnung dieser Forderungen haben wir noch nie gehört. Sollen sie etwa darin liegen, daß. al« um die Iahre-wende von 1877 auf 1878 mit Herrn von Bennigsen weaen Eintritt« in die Regierung vcr- handelt wurde, derselbe den gleichzeitigen Eintritt zweier seiner politischen Freunde zur Bedingung machte? Jeder unbefangen Urthcilende wird diese Bedingung für selbstver- stänslich Hallen. Indeß, nachdem sich jene Verhandlungen zerschlagen, hat die nationalliberale Partei mit der Negierung obne jeden Groll überall zusammengewirkt, wo sie c» au» fachlichen Gründen de» Gemeinwohl» für angezeigt hielt. ! »I Politik ziehen müßte, wäre, daß sie dem zeitgemäßen Rath« der sreiconscrvcstiven „Post" folgte und die Gesandtschaft beim Batican wieder beseitigte. E» ist wahrlich ein Spott auf diese Einrichtung, welchc den Weg zu einem Ein vernehmen zwischen Staat und Kirche ebnen sollte, daß jetzt die preußische Regierung zu einem Arte autonomer Staat«- gesetzgebung schreitet, und daß die Gesandtschaft ihr nicht einmal so viel genützt hat, die Erfüllung der notbwendigsten Voraussetzungen dieses Sckritte» zu fichern. Wenn der EultuSministcr bei der Berathung de« neuen Juligesetze» der Zuversicht Ausdruck geben konnte, daß die Anerkennung der Anzcigepslickt für dauernde Ernennungen seiten» der Curie erfolge» werde, und wenn sich jetzt herauSstcllt» daß hieran gar nicht zu denken ist — dann muß man dock wahrlich fragen: wozu denn diese Gesandtschaft? Herr von Goßlcr bat sich leider bezüglich der Fortführung der Verhandlungen unbestimmt genug ausgesprochen; wenn er aber meinte, auch ohne Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Basis gesetz licher Neuordnungen wüLde die Gesandtschaft nicht überflüssig sein, da der lausende diplomatische Verkehr aus ihr ruhe, so dürste eine solche Auffassung weder ganz der Genest« dieser Einrich tung. noch auch ihrer Natur entsprechen. Gerade darin liegt der große Schaden dieser Gesandtschaft — die auf der andern Seite bi» jetzt gar nickst« genützt hat—, daß sie die kirchliche StaatSgesetzgcbung schon äußerlich in ein ganz falsche» Ber- hältniß zur Curie setzt. Es wird der Schein erweckt, atS er kenne der Staat an, daß da« Gebiet de» SlaatS-KirchcnreckstS der vertragsmäßigen Ueb-ereinkunsl zweier souveräner Mächte unterworfen sei, eine Auffassung, die von Niemandem schär fer, als seiner Zeit vom Reichskanzler zurückgewiesen worden ist. Die „Germania" erklärt rundweg, der Papst stehe als der allein.conipetente Souverän auf kirchlichem Gebiete der preußischen Negierung gegenüber wie daS Ober haupt eines Nachbarstaates. Dieser vergleich ist sebr sststes; denn die Personen, aus welche sich das Regiment diese-angeblichen „NachbarS" auSdebnt, sind Bürger deS Staates selbst, und wenn Herr Windlborst cS im Avgeordnetcnbause als feine „per sönliche Freiheit" i» Anspruch nahm, die katholische Kirche mit dem unfehlbaren Papste und überhaupt so zu h «den, wie sie ist und wie sie selbst sein will, ebne daß Hemaud danach zu fragen hätte, wie sie ist. so übersieht er eben auch, daß m dem Staate, in welchem er lebt, noch mehr Leute wohnen, die mit dem gleichen Rechte „persönliche Freiheiten" be anspruchen könnte», welche mit jener deS Herr» W ndthorst arg collidirlcn. Denn wa» konnte nach solcher Logik nicht AllcS als Dogma und NstuS irgend welcher religiösen Ver einigung de», Bereiche der Staatsgewalt entzogen werden! Wo hier die Grenze der zulässigen Freiheit für jede einzelne Religionsgemeinschaft liegt, welche Sicherheiten und Ein schränkungen jeder im Interesse der übrigen und deS Staats ganzen aufzuerlegen sind, das zu entscheiden, ist allein Sache de» Staat-. Und darum fort mit einer Einrichtung, welche diese- Verhältniß verdunkelt und andererseits die Ausgabe, zu informiren und ein, wenn nickt rechtlich erforderliches, io dock gewiß und unter allen Umständen wüiischcnSwertheS friedliches und billiges Einvernehmen zu erzielen, nach den bisherigen Erfahrungen nicht erfüllt! « » » * Einen sehr bcmcrkenswerthen Beschluß hat der Wiener lemeinderath am Dienstag gefaßt, indem er zwar eine entsprechende Feier de» zweibnndertjährigen Jahres tage» der Befreiung Wiens von den Türken beschloß, dagegen nach sehr erregter Verhandlung mit 40 gegen 2l Stimmen einen Beitrag zur Abhaltung eines Volksfeste» ablehnte. Die slaviscken und RegierungSbiätter hatten schon seit Wochen eine Agitation für rin solche» Fest betriebe», um so größer ist der Eindruck, den die Ablehnung hervorbringt. Der Berichterstatter hatte die Ablehnung u. A. wie folgt gerechtfertigt: Die Bleuer Bevölkerung will nicht, daß e» auch nur den An schein habe, baß sie in äulej julnln da» Allgemeine vergißt, sie lehnt e« ab. daß in irgend einer Form, sei es durch geschickie Faiseur», oder durch Dolche, welche die Lage mehr naiv auisaffeu, auch nur der Schein erweckt werde, sie sei poliliich lypnorisitt. Wenn die Wiener Bevölternng auch nicht in Sack und Asche trauert, so lehnt sie e» doch, wie jeder ehrliche Deuischc — »nd die Diener Bevölternng besteht ja zu weitaus überwiegendem r »I
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