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»4. Jahrgang. 19S. vr»«g«grbLdr »t«1-ljäbrl. für Vr«4- d«„ det laaiich »wr,« malitter5.ulrn^nng^«u Sonn« und Moma»,«» nur ein'uaN O.dO dm ch ausivOrtsaeKom« nujftottär« >.6a zur. »in »inmaligrv Au- l^uuug dur t» di« Volt S l'r.(outt«Bts?tlioerd». r>« dk« L<srrn vo«» k'le-deu «. ttuu,ebung a,.t Lag« vorl-rr zu- z,stell,ru Abend-Aus- padeu erhalte,» die au»- iv.-.rU,,eu S^zieuer n it d«r vrk»geua?tu4qul»« »„saiin'ieil »uttest-Ut. Srach0lU'ruurnutd»ut- llll'.r QueUeuungab« l.rredd. Vinchr."» zu. iai,»g. — UnoeUongt« zttuuusrriple »»»erden uicht ouidewahrt. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: »1 » 2<>W « lftitzl. Tonuerstag, 21. Juli 1910. Kegr^nSet 18LV Druck und Verlag von kiepsch öc Reichardt in Dresden, für feinscsrmeckel' rur femsckmecker l.Okkcx L c? fön^s/7/-L?/ioco/ot/o > ^ /?s/t/n- ^doco/ac/s >p«/-7sfe/F0^ 5/ioco/sc/s I ^seso />?/- ^ Sore 2.«o 4/. ,?/- tsokoo L. 3 u. 5 ^ ^ Anzetgen-Tarif dtgungeu dt» uachm. U Uhr. LountaqG nur Manenslraj^ Nt von !l bür > ,1 Uhr T»e eulspalu^e tziruiidieile ,.o. tt Silber,» '^L P, , Aamilicn ^iackrtckn.,» oui D» ecden .0 : Vejchaur. Ä 'iktgen auf der zU'uatktte N) Pf : d»e t«veNpalu.,le feilen. TeirfeueoO Pf. — !^n Slm»n»ern nach Sonn u Aricrtngcn. d»e emit'alttsje Äruuv« ze,le.lO P, ,n„f Pnvat- jene -10 Pf.. ,^u»tl'ei!- '.'tnchrichien n T»e»de.» die<^l»indje»te2.^'Pf — !?lttStirä>,itte '.'tustrugs nur ge,;c» Dorausbe- zahlnug. — ^eoes L»e. leüh^tt kostet 10 Pj. Hauptgeschäfts st rlle: MaririistraßrIkKTV. k^sumkunsi Vr6sctsn-/t., VieloriLStraös 5,7. : lii'Oll-Iliiiiüi't von MuMM» Ispulclisii. : liMtislligNs »iirmlil InizkiMctisi- iWieiis. llf. riegelMs Ssiisloi'lW Ki^urrirr»t,t»trsl n :: üv krieseo^sdtr^s. :: SeleiicliNiiiSt-Sereiiiüinlle :: kür ssäs I.iolitai I. u Anfertigung scunstgecveedüokki- Seisuoktungs-köeper. (irÜ88lv Xuscciikl. Viele Itof«ro»/.<>». Julius SeUÄcUieU, 8«« »«. ^ >>c»e». r«s f»88B8W: Nornptlseter, dsute» Llittvl ünr öoseiti^nii^ voll 11Ukll!>rw>g'<n>. voniicktsn ftarn^ekivtols», üksrkaupt <»il«>r Karton IlimG uekv- run^vn. Karton 5/» 1'tf-., al» Allster 60 ?>öc. louristvnvrsam, Kalkum. 8alio>lernau> ß,»»roll »Vunusoill (1er Kü88<>, »Voit etc., »llentiiekriiok kür'l'ouriston, liivUKIirvr un>l ZliiiUir. lubo '-0 b> i kin^onlilln-t von 65 I'lfi,. traiüio. Xor,na>in-8v>iv»eis8<:resm rur LonoitiKUll^ llkormassi^or Loktroisgab-onrlorull^oll inui üklvn «ioruoks. '1k,Kg 75 kvi kill^euäun^ von 90 1'!^-. Iraiiko. IMen-kpiilIieltt! »«»» I» u »: k t» i: >. «»-- IL'tV orNgo <-Lofev. Ltnraussichtliche Witterung: Warm, Gewitter neigung- Der preustijctie Minister des! Innern v. Dallwip sieht der baldigen et u l a > s u n g d c r si e u c r b e st a t t u n g in Preußen srenndlich gegenüber. In der Ersatzwahl änm preußischen Abgeord nete n h a » s e im Wahlbezirke Dpveln 8 wurde Justiz iar B i t t a - Breslau lBentr.i gewählt. Als Kandidat der Konservativen sür die ReichS- > a g s e r s a »r iv a h l in Kranksurt a. L.-Lebus ist der Arbeiteriekretär Hermann Dunkel aufgestellt »Wide». Ter Bund ^ c » t i ch e e G astwirte mit dem Ditze n> Leipzig trat gestern in Stuttgart zu seinem ! 8. Bundestage zusammen. ?er ,> l o t t e » b u n d deütschcr Irauen hielt in Heidelberg seine, t. Generalversammlung ab. In Straß bürg i. E. trat gestern der Ha »Pta ns- ichuß de r D e n tschc it D n r nerschaft zu seiner dicsiährigen Tagnng zusammen. Die Stadtvertrrtnng in Reichend erg i. B. beschloß, wegen der klerikalen Borstöße von den katholischen kirchlichen Feierlichkeiten künftighin fcrnzn- t l c i b e n. Es »erlaiitet, daß die Türkei einen Anschluß an den Dreibund anstrcbe. Tie Bereinigten Staaten sandten anläßlich der Wirren in Rieaiagna ein Kanoncnbovi nach Koo «kraeis. Ser ktttzvulk einer neuen Ztrakprsrettsrönung ioll UNI' also doch nicht, wie in einer der D-ncllc nach nicht sonirollierbaren Meldung behauptet wurde, auf die lauge Bank geschoben werden. Im Interesse unserer Straf rechtspflege, die geradezu gebieterisch die endliche Regelung dieses hochwichtigen Gegenstandes verlangt, ist es mit der größte» Geinigtuiuig zu begrüßen, daß die vvrgedachte Taiarcnnachricht sofort von einem hervorragenden sächsischen Mitglieds der Strafprozeßkommission selbst mit einer jeden Zweifel ansschließenden Bestimmtheit dementiert worden ist. Dadurch wird zugleich dem gcwisscnhasten Euer, womit die Kommission sich der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgabe gewidmet hat, ein ehrenvolles Zeugnis ausgestellt, das die öffentliche Meinung um so bereitwilliger unterschreibt, je weniger davon die Rede sein tann. daß die in der erwähnten falschen Meldung zur Dchau getragene Gleichgültigkett gegen die Verabschiedung der Strafprozcßreform weitere Kreise unseres Volkes be herrschte. In der fraglichen Auslassung war cs so dar gestellt worden, als ob die allgemeine Aufmerksamkeit ge wissermaßen von der Reichsversichcrungsordniing qanz -k ipiivtisiert wäre und hinter der Erledigung dieser Materie die Neuordnung deö Strafprozesses selbstverständ- Uih zurückstehen müsse. Das ist eine grundvevkehrte Auf sagung. die in der tatsächlich sehr tiefgehenden Anteilnahme des öffentlichen Rechtsbewußtseins an den augcnblicklich im Gauge besnidlichen großzügigen Reformen aus siras- lechtlichcm Gebiete nicht die geringste Stütze findet. Die Jetten, wo das große Publikum sich um strafrechtliche tragen überhaupt nicht kümmerte, sondern lediglich der Einzelne auf kritische Gedanken kam, wenn er an seinem eigenen Leioe die Schäden der bestehenden Gesetzgebung durchkosten mußte, sind glücklicherweise vorüber. Schon langst ist das Interesse sür die Lebensbedinglingen einer möeihlichcn Strafrechtspflege in den breiten Schichten der Bevölkerung wach geworden, und die mit den Bemühun gen begabter Laien Hand i» Hand gehenden, des höchste» Tankes werten Bestrebungen einsichtsvoller Juristen zur Aufdeckung und Beseitigung vorhandener Uebclständc haben schließlich dahin geführt, die Bahn sür eine ener gische Iiiangrissnahme zeitgemäßer Reformen auf diesem Gebiete durch die Regierung frei zu machen. Man ent fernt sich daher nicht von der Wahrheit, wenn man der Meinung Ausdruck gibt, daß ohne den mächtigen Antrieb des öffentlichen Rechtsbeiviißtseius, ohne die zielbewusste Mithilfe vvn Presse und Parlament die Revision unseres LtrasprozesseS und Strafrechts noch heute nicht aus dem Stadium der Borermäaungen berauSgckomm-'i wäre. Nachdem »nnmehr die »msangreicheu Vorbereitungen des großen doppelten Reformivertes so weit gefördert sind, daß dessen einer Teil, der neue Strafprozeß, noch vor dem Schlüsse der laufenden Legislaturperiode des Reichstags der gesetzgeberischen Verwirklichung ciitgegensehen darf, mag a» dieser Stelle nochmals kurz auf die beiden ein schneidendsten Veränderungen »ingewiesen sein, die in dem Entwürfe der Strasprozeßordniing vorgesehen sind, nämlich die Einsühniug des Rechtsmittels der Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammern und die Einschränkung dcS staatoaiuvaltschastlichen Legalitäts prtnzipS. Die Berufung ist ein so notwendiges Rechtsmittel, daß es kaum begreiflich ist, wie sic drei Jahrzehnte hindurch überhaupt gerade bei den verhält nisinaßig schweren Vergehen, die der erstinstanzlichen Ab urteilung durch die Strafkammern unterliegen, hat ent behrt werden können. Es ist leine Frage, daß die Rechts sicherheit durch diesen Mangel erheblich gefährdet wurde, zumal angesichts der steigenden Ileberlastiuig zahlreicher Strafkammer», die unvermeidlich die Garantien sür die doppelt und dreifach sorgfältige Abwägung der Schnldsrage verminderte, ivic.sie bei dem Fehlen einer Berufungs instanz geboten war, wenn Instizirrtümer mit ihren schwer wiegenden Folgen für die Betroffenen hintangehalten wer den sollten. Ter VolkSmnnd prägte auf Grund de,, mannigfachen unliebsamen Erfahrungen mit der be- rufiingslosen Lpriichlätigkeit der Landgerichte das bezeich nende Wort non der „Allmacht der Strafkammern". Am schreiendsten sprang dieser Mißstand in die Augen, als die neue Militärstrasiirvzeßordniing die Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile der den zivilen Strafkammern entsprechenden Kriegsgerichte ansnahin und dadurch den bürgenUchen Strafprozeß in einem wesentlichen Puntle durch Anpassung an die Forderungen des modernen Geistes überflügelte. Jetzt endlich wird auch der bürgerlichen Straf rechtspflege die lang ersehnte Stunde schlagen, die den gegenüber den Strafkammern berufungslosen Strafprozeß zu den Toten wirft und damit ein Mißverhältnis ans der Welt schasst, das je länger desto mehr allgemein bitter empfunden wurde, und das eines der drastischsten Beispiele überhasteter und unzulänglicher Gcsetzgebiingsarbcit bildet. Der andere Punkt, die Einschränkung des st a a t s a n w a l t s ch a f t l i ch e n L c g a l i t ä t s p r i n z i - peS, bedeutet eine erhebliche grundsätzliche Abweichung von der bisherigen Norm, die für die Stellung der Anklage behörde maßgebend war. Nach dem zurzeit geltenden Rechte ist die Anklagebehörde bekanntlich verpflichtet, bei jeder zu ihrer Kenntnis gelangenden strafbaren Handlung unter schiedslos die Verfolgung aufzunehmen und die zur Herbei führung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlichen Schritte einzuleiten. Man glaubte in dieser niieinge- fchränkten Slnklagepslicht die einzig wirksame Gewähr einer völlig unparteiiichcn Rechtspflege erblicken zu müssen. Die starre Durchführung dieses Prinzips hatte aber in der Praxis unverkennbare, mit der Billigkeit nicht zu verein barende Härten im Gefolge, und »in solche in Zninnst nach Möglichkeit auszuschließen, entschloß sich die Negierung, in dem Entwürfe eine Durchbrechung der strengen Anklage pflicht vorznschlagen durch die Bestimmung, daß in Sachen, die vor dem Amtsgericht ohne Schöffen zu verhandeln sind, die Staatsanwaltschaft von der Erhebung der Anklage absehen kann, wenn die Verfolgung de-S Verdächtigen wegen Geringfügigkeit der Verfehlung nicht geboten er scheint: dieses neue Opportunitätsprinzip sollte sowohl sür Uevertretiiiegeu wie für leichtere Vergehen Geltung habe». Die Kommission war hier bedenklicher als die Negierung und fügte noch einige beschränkende Vorschriften hinzu, in» das freie Ermessen der Staatsanwaltschaft zu beschneiden. Es sollen danach die leichteren Vergehen ans dem Kreise der in Berracht kommenden Delikte ganz ausscheide», neben der Geringfügigkeit der Verfehlung noch die weitere Voraussetzung Geltung haben, daß lein öffentliches Interesse die Verfolgung erforderlich macht, und endlich die Zustimmung des Gerichtes zur Unterlassung der An klage notwendig sein. Es ist bemerkenswert, daß selbst ein führendes gemüßigt liberales Blatt, wie die „Köln. Ztg.", also ein Organ derjenigen Richtung, die früher die unbedingte Anklagepslicht als ein Rührmichnichtan be handelte, jetzt die Absicht der Beseitigung des nnvedingte» Bersolgungszwaugcö durch die Staatsanwaltschaft Inm- vathisch begrüßt und erklärt, eine solche Maßregel würde auch in der vvn der Vorlage geplanten Art nichts Vedenk- UcheS an sich haben. Da in der Tat anzuucbincn ist, daß die Kvntrolle der Oeifentlichleit im allgemeinen unge rechte Bevorzugungen einzelner verhindern wird, so ließe sich schwerlich etwas Begründetes dagegen einwenden, wen» der Reichstag die ursprüngliche Fassung wiederher- j> elfte. Die Form, in der »njer Strafprozeß und Strafrecht in die Erscheinung tre-en, wird also in verhältnismäßig kurzer Frist neu gegossen sein. Wenn aber gute Gesetze ihre volle Wirksamkeit entsaften sollen, dann muß auch der Geist, ft> dem sie von de» Richtern gehandhabt werden, ihrem Werte entsprechen, und deshalb touimt gerade in diesem Augenblicke ein Mahnrns z» rechter Zeit, den Kriegsgerichtsrat Hanck in der „Deutschen Iuristenztg." in dem Sinne erhebt, daß er nachdrücklich vor der in Iiirisientreisen vielfach üblichen Unterschätzung der stras- richtcrlichcn im Vergleich mit der zivilrichterlichen Tätig keit warnt. Der Versager vertritt in llebereinstimmung mit hervorragenden Autoritäten, ivie Professor v. Liszt und Oberbürgermeister Dr. Adictes, de» Standpunkt, daß die Bedeutung des Strafrechts mit Rücksicht auf seinen üsfentlich-rechtlichen Eharatter ungleich höher als das Zivilrecht cinznschützen sei, da das geringste Straf urteil auf den einzelnen Menschen wie a»s die Gesamt heit der Staatsbürger viel einschneidender wirte als selbst ein um hohe Summen ergangenes Zivilurteil. Hauck redet einer Durchgeistigung der strafrichterlichcn Tätigkeit mit Hilfe einer psychologischen Durchdringung sowohl des gesamten Stoffes wie des Einzclsalles das Wort und bringt damit die Methode des berühmten älteren Krimi nalisten Feuerbach wieder zu Ehren, die gegenwärtig von dem bekannten Dresdner Staatsanwalt Dr. Erich Wulf sen mit besonderer Meisterschaft gehandhabt wird. Zur Erreichung dieses Zweckes stellt er n. a. die jeöensalls gründlich berechtigte Forderung auf, daß die aiigehenden Richcer persönlich die psychischen Wirkungen der Freiheits strafen durch zeitweilige Ausbildung in Ltrasanstalten kennen lernen müßten, damit sie vor der Gefahr bewahrt blieben, bei der Verhängung von Freiheitsstrafen ledig lich ein mechanisches Rechenexempcl anszusühren. Der als Zeichen des heute allgemein herrschenden Interesses sür strafrechtliche Fragen sehr beachtliche Artikel ist vvn der Ueberzengnng durchdrungen, daß nur die psycho logische Methode die moderne Strafjustiz davor be hüten kann, in eine ähnliche Minderwertigkeit zu ver fallen, wie sie der strasricdterlichen Tätigkeit früherer Zeiten eigentümlich war, als es sich lediglich »m eine „roh formalistische Anwendung dürftiger Gesetzesbestimmungen auf einen mehr vtzer weniger zugestntzten Tatbestand" handelte, und daß es der Arbeit der Vesten unseres Voltes wert ist, unsere heutige nicht ganz aus der Höhe der Zeit stehende Strafrechtspflege zu fördern und zu vcrvöllkomm neu, soweit cs irgend geht. Neueste vrahtmelilunge« vom 20. Juli. 18. Bundestag deutscher Gastwirte. Stuttgart. lPriv.-Tel.f Ter Bund deutscher Gastwirte mit dem Sitze in Leipzig trat heute im Fest- iaalc der „Liederhalle" unter zahlreicher Beteiligung z» seinem >8. Bundestage zusammen. Die ivürttembergische Regierung hafte als ihren Vertreter Regiernngslat Schiele, die Stadt Stuttgart Gemeinderat Di. Ludwig entsandt. Den Deutschen Gastwirteverhand vertrat dessen Präsident Anton Ringel iVerlini. Neben dem miieftembergischen Landes verbände, mit dessen NH adrigem Jubiläum der Bundestag zniammcniälft. haben die großen Verbände von Bauer» und Baden. Os> und Mitteldeutschland, Rbcinla»d-West- salen und die Gastivirtsverbände aller größeren deutschen Städte offizielle Vcrireter entsandt. Namens des Stuft garter Wirteoereins begrüßte denen Mitglied Schrgmin die Versammlung. Der Vorsitzende der Taa»»g, Kämpf lLeipztgj, gedachte zunächst des verstorbenen bisherigen Vorsitzende» des Bundes, Steuer iLeipzigs, und begrüßte dann den Präsidenten des Deutschen Gastwirte-Verbandes. Ringel, mit dem der Bund seinerzeit den Reichsverband Deutscher Gastwirte gegründet habe, um den immer neu oustaucheiiden Belastungen des deutschen GastwirtögewerbeS wirkiingsvollcr als bisher entgegenlreten zu können. Fei ncr habe der Reichsverband das Ziel, an der Hebung des Gewerbes mitznarbeiten. Das sei notig, denn der Gast wirtsstand befinde sich in der denkbar ungünstigsten Lage. Die Vertreter der Regierung und der Stadt versicherten hieraus die Tagung des Wohlwollens der Vebörden. die alles z» tun bemüht seien, um dem sür das Volksivohl so wichtigen Stande der Gastwirte nach Möglichkeit zu heften Präsident Ringel überbrachte die Grüße seines Verbandcs »ud hob hervor, wie wichtig es sei, daß der Gasiivirtrsland einmütig gegen die neuen Ltciierbelasiniigeii protestiere, upi den 120 000 deutschen Gastwirten den ihnen ge- tziitzrcuüen . Platz an der Lonne zu verichajjer» I l-ö» » -;! f Zi! K MM - vr M -W