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N'ockcnblstt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg ««» Umgegend. Erscheint: Mittwoch» und Sonnabend« früh 8 Uhr. BbonnementSpreiS: Vierteljährlich 1j Mark. Anserate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen EorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittag» v Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von SvenM Ludwig Förster in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Vefchäft«st«uen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mofse, Haasenstein <b Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für s ämmtliche deutsche Zeitungen. Auswärtige Annoncen-Austräge von uns unbekannten Finnen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. L!xp»<! «1»« 7. Decemver 1878. Sonnabend. vr. H. S. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Pulsnitz, am 7. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Jahn. Königliches Gerichtsamt daselbst. Leitzring. Nachdem die zur Commun- und Armenanlage herangezogenen Gewerbsgehilfen mehrfach die ihnen auferlegten Beträge nicht abgeführt haben, so wird andurch bekannt gegeben, daß von nun ab von den Herren Meistern und Prineipalen auf Grund ihnen zugehender speciellen Berechnung der Beträge für die einzelnen Gehilfen, sowohl die StaatS- als Communaksteuer« werden erhoben werden. Pulsnitz, am 3. December 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. / Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Mittwoch, -en 22. Januar die dem Häusler Moritz Albin Schölzel in Bretnig zugehörigen Grundstücke Nr. 225 des Katasters, Nr. 176, 542, 408 und 533 des Grund- und Hypothekenbuchs für Bretnig, welche Grundstücke am 2. November 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 8735 Mark — Pfg. An die Schulvorstände des Bezirks. Durch Verordnung vom 4. November dieses Jahres (Ges.- und Verordng.-M.. Gelte 432) ist eine Erweiterung der bisher in der Fortbildungsschule zulässigen Strafmittel ausgesprochen worden. Diejenigen Schulvorstände, welche diese verschärften Strafen in Ler Hnen unterstehenden Fortbildungsschule in Anwendung bringen wollen, haben entsprechenden Nachtrag zur Lokalschulordnung zu entwerfe« und bis 1. Februaz^bSTl) zur Prüfung anher einzureichen. Kamenz, den 28. November 1878. Köüigliche Bezirks-Schul-J nspection. Schäffer. Flade. Bekanntmachung. X' L Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß nach 8 5, Absatz 3 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 auch für die Fortbildungsschule im Allge meinen nur «Krankheit der Schüler und bedenkliche Krankheit in der Aawilie als OntsckuldigungSgrund für Schulversäumaifse gilt Auch sind, einem neuerlichen Beschlusse des Schulvorstandes zu Folge, dergleichen Entschuldigungsgründe Hinfort schriftlich den betreffenden Lehrern anzuzeigen und werden demgemäß Hinfort etwaige mündliche Entschuldigungen gar nicht mehr angenommen werden ; . Königsbrück, den 4. December 1878. " DerSchulvorstand. Bemmann, k. Christmarkt in Königsbrück, den 16. December c. Bekanntmachung Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Den 21. Februar die dem Steinarbeiter Karl August Kühne in Laußnitz zugehörigen Grundstücke, neulich das Hausgrundstück Nr. 1a des Brandkatasters und Folium 291 des Grund- und Hypothekenbuchs für Laußnitz und das Feldgrundstück Nr. 419a des Flurbuchs und Folium 294 des Grund- und Hypothekenbuchs für Laußnitz, welche Grundstücke am 2. November 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 185V Mark gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 11. November 1878. Zeitereignisse. Pulsnitz, 2. December. (P. A.) Bei der stattge- sundenen Scction der infolge von Mordanfall verstorbenen Tischer hat sich ergeben, daß der Thäter 7—8 Mal mit dem Hammer auf den Kopf der Frau geschlagen haben mutz. Die Hirnschale zeigte mehrfache Brüche. Der Thäter selbst, der an die Leiche geführt wurde, war äußerst frech, denn auf die Frage, ob er die Frau gekannt, er widerte er höchst frech, ja wohl, die habe ich gekannt, denn ich habe sie bis zur Wehncr'scheu Wiese begleitet, geschlagen aber habe ich sie nicht. Das ihm vorgelegte Dängelzeug erkannte er als das seinige an. Unter einer unverschämten Redensart verließ er das Wilschdorfer Ge meindehaus und wurde wieder nach Stolpen abgeführt. Als die Section beendet war, wurde die Leiche zum Transport nach Oppach vorbereitet. Kamenz. Nachdem Se. Maj. der König dem Con ventwächter im Kloster St. Marienstern, Joseph Klatte, wegen langjähriger treuer Dienstleistung das allgemeine Ehrenzeichen verliehen hat, ist dasselbe im Zimmer und in Gegenwart der Frau Abbatissin rc. durch Herrn Klo stersyndikus Adv. Spann dem Genannten unter entsprechen den Formalitäten übergeben worden. — Der Zittauer 'Stadtrath hat unter Zustimmung der Stadtverordneten über Besteuerung der Wanderlager und Wander-Auctionen ein Regulativ erlassen. Danach beträgt die zu zahlende städtische Steuer per Tag 30—60 Mark. Ferner werden die Ausverkäufe von Wander lagern in Zittau nie länger als 8 Tage und solche auf dein Wege der Auction nur 3 Tage läng gestattet. — In einem Dorfe bei Zittau fand vor Kurzem eine Auction eigenthümlicher Art statt. Drei Strolche der schlimmsten Art veräußerten dort die Gegenstände, die sie in Zittau erbettelt hatten. Den Hauptbestandtheil dieser Auctionsmaffe bildeten 15 Hemden, für welche 5— 16 Groschen pro Stück gelöst wurden. Tas theuerste dieser Hemden, ein noch gut erhaltenes Oberhemd, hatten die Burschen, wie sie lachend erzählten, von einem „dicken Bäckermeister" erfochten. Daß der Erlös der Auction sofort zum größten Theil verjubelt wurde, braucht wohl nicht besonders erwähnt zu werden. Etwas Prüfung der armen Reisenden auf ihre Bedürftigkeit ist daher wohl zu empfehlen, damit die wahrhaft Bedürftigen von derartigen Fechtbrüdern nicht geschädigt werden. Zu ver wundern ist nur bei dieser Auction, daß sich Leute fanden, welche unter den obwaltenden Verhältnissen durch Er stehung der Hemden dem Vagabundenthume Vorschub leisteten. Dresden. Das in der Ausgabe begriffene 16. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Kö nigreich Sachsen vom Jahre 1878 enthält u. A.: Ver ordnung vom 8. November, den Spielkartenstempel be treffend; Verordnung vom 11. November, die Legitima tionsscheine zum Gewerbebetriebe im Umherziehen be treffend; Verordnung vom 13. November, die Ausführ ung des Gesetzes über die Besteuerung des Gewerbebe triebs im Umherziehen vom 1. Juli d. I. betreffend; Ver ordnung vom 15. November, die Arbeitsbücher und Ar beitskarten für gewerbliche Arbeiter und einige damit zu sammenhängende Verordnungen betreffend; Verordnung vom 20. November, einige Aenderungen in der Abgrenz-