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Adorker Wochenblatt. MittheLlungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Siebenter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post S1 Neugroschen, bei Beziehung des Blattes durch Botcngelegenhett IS Neugroschen. 24. Erscheint jede Mittwoche. 15. Juni 1842. Entgegnung die bevorstehende bäuerliche Wahl betreffend. (Eingesendet.) Der Herr Verfasser des zweiten Artikels in wo. 21. dieser Blätter, über die Wahl im XVH. bäuerlichen Wahlbezirk, welcher nicht blos die Geschäftsanweisung, die bei Einführung des neuen Grundsteuersistems als Leitfaden dient, sondern auch den Herren Deputaten SachsenS Hochlandes, die bei Berathung dieses neuen Steuersistems Volksvertreter waren, hauptsächlich den ausgeschiedenen Deputirten gedachten Wahlbezirks, ge gen unsere Bemerkungen in wo. 18. unseres Adorfer Wochenblattes, in Schutz nimmt, und somit auch in Zweifel stellt, ob die in der Geschästsanweisung außer halb den vaterländischen Kammern wahrgcnommcnen und vielfach besprochenen Mängel auch wirklich be gründet sind und darnach den Herren Deputirten, welche den Gegenstand mit berathen, eine ihnen bei- gemcssene Schuld nicht treffen könne, scheint entweder das, was über jene Mangel in öffentlichen Blättern besprochen und als Fehler nachgewiesen worden ist, gar nicht gelesen und mit dem Texte verglichen zu haben, oder er müht sich durch seine Schutzrede ab, den Sehenden blind zu machen, was ihm aber wohl nur bei Kurzsichtigen oder Schwachköpfen gelingen kann. Wir geben uns die Ehre, nicht blos ihm — auf den die bekannte Fabel von dem kleinen Töffel vor treffliche Anwendung finden dürfte, — sondern auch den geehrten Leser dieser Blätter zu versichern, daß wir gegen solche Schilderhebung keine Lanze haben; erlauben uns jedoch auf den übrigen Theil seiner Wi derrede gegen unsere Bemerkung in wo. 18. vorläufig Folgendes in der Kürze unmassgeblich zu bemerken: daß 1) der Reklamationen gegen das neue Grundsteu- ersistem darum doch wohl nicht gar sehr wenig bei den betreffenden Behörden eingegangen sein müssen, weil ein im Voigtlande lebender, sehr achtbarer Ju rist versichert, daß er sich, um diese Sachen schnell zu expediren, der Lithographie bedient, auch daß ihm kürz lich desfallsige Bescheide zu Gesicht gekommen wären, welche die Nummer: „Sechs und zwanzig Tau« fend re." enthalten haben. Dann kann auch wohl 2) da, wo begangene Fekler, wie im gegenwärti gen Fall im Bezug auf mehre Sätze in der Geschäfts anweisung vorliegen, klar nachgewiesen worden sind, vom Unrecht keine Rede sein. Auch war 3) Schiller nicht der einzige hochländische Depu- tirte, welcher so ziemlich still in unserer 2. Kammer blieb; wir haben ihm auch diesen Fehler nicht allein beizumessen. Aber Schweigen ist bekanntlich auch nur da eine Tugend, wo Reden nichts hilft. — Uebri- gens mag: 4) der Himmel unser liebes Vaterland ja dafür bewahren, daß es nicht allen 75 Deputirten der H. Kammer bei Berathung von jedem einzelnen Gesetze, einfallen wolle, ihre Rednertalente zu zeigen. Unsere Sprecher in den vaterländischen Kammern sind, mit nicht gar viel Ausnahme, ohnedies in ihren Reden zu breit, und machen, wie vr. Wacherer in den sächsischen Vatcrlandsblättern sehr wahr sagt, öfter 100 Worte, wo 10 zu viel sind. Dann glauben wir 5) zwar sehr gern, daß kein Mensch den alten er probten Freund, ohne Noth, gegen den neuen ver tauscht, und daß es auch somit sehr unrecht wäre, Schillern dann bei Seite zu setzen, wenn er der Be-