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WilsdnOrÄaebla« Früher: Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend KEttttm bis auf weiiercs nur Montags, Mittwochs ». freitags nachmittags 5 llbr für den folgenden Tag. Äezugspreis bei Setbffabholung f- dte Woche v. 18.11.-24.11. 300 Milliarden, durch unsere Austräger zugetragen in der Stadt 315 Milli arden auf dem Lande Z20 Milliarden, durch die Poll monatlich entsprechend. Alle postanstaitcn und Postboten sowie UN ere Austräger und Geschäftsstelle nehme» jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Faste höbcrer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen bat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, Fernruf Wilsdruff 6 / Postscheck Dresden 2640 Anzeigenpreis: die s gespaltene Raumzelle ro Goldpfennig, die z gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Gold pfennig, die z gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile der Zeitung SV Golbpfenrig. Nachweisungsgebühr 20 Goldpfennig. Vorgeschricbene Erscheinungstage u. Platzvorschristcn werden nach Möglich-cit borüitsichtigt. Anzeigenannahme bi« voi mittags 10 Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir leine Garantie. Zeder Rabatt anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. des Amtsgerichts u. Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Nr. 137 — 1923 — 82 Jahrgang. Mittwoch / Donnerstag 21/22 November 5äGWe begierung und i foliMiNsAafi. Die „Dresdner Nachrichten" berichten: Das Wehrkreiskommando gab am Sonnabend eine Ver fügung bekannt, wonach wegen der 1500 Fehlstellen, die die 'Polizei in Sachsen aufweist, eine „über den Parteien stehende Hilsspolizei unter zuverlässigen Führern" ausgestellt werden soll. Dann heißt es, daß gleichzeitig „nach den von General v. Seeckt gegebenen Melsungen die sächsische Staatspolizei auf überparteiliche Grundlage gestellt wird." Wörtlich heißt es dann weiter: „Der Einsatz von Polizeikräften in der letzten Zeit hat ge zeigt, daß sie dort ihre Ausgabe voll erfüllt haben, wo sie unter energischen Führern in ausreichender Stärke Verwendung san den, daß aber ost auch politische Nebeneinflüsse Führer und Beamte gegen ihren Willen! zu Schwäche und Nachgiebigkeit gezwungen haben. Diese politischen Nebeneinflüsse zu beseitigen, wird die Ausgabe der nächsten Zeit jein." Gegen diese Kundgebung erhebt die Dresdner Regierung Einspruch mii folgender Erklärung: ,Megen die in diesen Sätzen enthaltenen Beschuldigungen wider die sächsische Regierung und die sächsische Staatspolizei erhebt die sächsische Regierung vor der Oefsentlichkeit entschieden Protest. Es ist eine glatte Unwahrheit, daß die sächsische Po lizei jemals „durch politische Nebeneinslüssc" gegen ihren Willen zu Schwäche und Nachgiebigkeit gezwungen worden sei. Es ist eine glatte Unwahrheit, daß es eine Ausgabe der nächsten Zu kunft sein muß, diese angegebenen politischen Nebeneinflüsse zu beseitigen. Es ist endlich eine glatte Unwahrheit, daß es nötig wäre, die sächsische Staatspolizei auf überparteiliche Grundlage zu stellen. Nölig ist allein, darüber zu wachen, daß die sächsische Staatspolizei ein zuverlässiges Machtmittel zum Schutze der Republil bleibt, wie sie es bisher gewesen ist, was allerdings den kleinen, aber einflußreichen repuMseiMichen Kreisen der sächsischen Bevölkerung, die leider das Ohr des Wehrkreiskom mandos Haben, nicht paßt." Hinter den starken Worten, die hier gebraucht werden, steht nicht «in entsprechender sachlicher Rückhalt. Die politischen Nebeneinflüsse", die bisher in der sächsischen Polizei mitgewirkt und die Entfaltung ihrer vollen Energie gelähmt haben, sind so offenkundig, daß man ruhig sagen kann, die Spatzen pfiffen sie von den Dächern. Wären sie nicht vorhanden gewesen, so hätte es zu den letzten Unruhen in Sachsen überhaupt nicht kommen können. Sind sie aber einmal da, diese Einflüsse, so folgt auch daraus die zwingende Notwendigkeit, sie zu beseitigen und die sächsische Staatspolizei auf eine überparteiliche Grundlage zu stellen.. Mit der dreimal ostentativ betonten „glatten Unwahr heit" ist es also nichts. Wenn aber die Kundgebung am Schluffe es unternimmt, dem Wehrkreiskommando beweislos republik- seindliche Tendenzen zu unterstellen, so ist das allerdings eine Behauptung, welche die in der Regierungserklärung dreimal fälschlich gebrauchte Kennzeichnung vollauf verdient. Im übrigen sollte man meinen — so fahren die „Dresdner Nachrichten" fort — daß gewisse in der letzten Zeit ans Tages licht gekommene peinliche Einzelheiten der Regierung nahelegen müßten, sehr zurückhaltend zu sein und sich mit tönenden Worten nicht allzu rasch vorzuwagen. Die „starke und unbegründete Beschuldigung", von der die Regierungserklärung spricht, ist in Wirklichkeit als eine rein sachliche, den Tatsachen entsprechende Feststellung zu bewerten, zu der das Wehrkreiskommando im amtlichen öffentlichen Interesse verpflichtet war. kleine Leitung kür eilige Leser. * Rcichsregienmg und Inhaber der vollziehenden Gewarr »eben Anweisung zu scharfen Maßnahmen gegen die ein-- leriffenc ungerechtfertigte Überteuerung der Warenpreise. * Eine Konferenz der Deutschen Volkspartei sprach dem Reichskanzler Dr. Stresemann säst einstimmig ihr Vertrauen ms. * Die Entscheidung in der Frage des Verbleibs oder der Änderung des jetzigen Neichskabineits soll erst am Freitag im Reichstag erfolgen. * England verbleibt Frankreich gegenüber auf dem Stand punkt, daß neue „Sanktionen" gegenüber Deutschland nicht am Platze seien. * In Amsterdam soll über einen Währungs- und Nahrungs- mitwlkrcdit für Deutschland im Betrage von einer Million Dollar verhandelt werden. Rattenkönig ^eigner. Auf die auch von uns im Auszug wiedergegebenen An schuldigungen der „Leipziger Neuesten Nachrichten" gegen den früheren sächsischen Iustizmimster und späteren sächsischen Mi- Nisterpräsidenten Dr. Zeigner erläßt dieser in der „Dresdner Volkszeitung" folgende Erklärung: „Die bürgerliche Presse bringt Mitteilungen über ein gegen mich schwebendes Ermittlungsverfahren. In diesem Verfahren werde ich Rede und Antwort stehen und es wird sich ergeben, daß alle Mitteilungen bösartige Entstellungen oder politische Tendenzbehauptungen sind. Ich habe nie für amtliche Handlungen geldliche oder geldwerte Ent schädigungen erhalten. Dr. Erich Zeigner." WrmnMtW der SWdemlirM gegen Strcseinm - dis Zentm beteiligt sich nicht. Berlin, 19. Nov. Die sozialdemokratische Reichstags fraktion trat heute zu einer mehrstündigen Sitzung zusammen, um sich über ihre Stellung dem Kabinett Stresemann gegenüber schlüssig zu werden. Nach ausgiebiger Erörterung sowohl der außen- als auch der innerpolitischen Lage ergab sich, daß die Mehrheit der Fraktion der Einbringung eines Mißtrauens votums keine Bedenken entgegensetzen würde. Es soll bei der Formulierung dieses Mißtrauensvotums auch darauf Bedacht genommen werden, daß es den übrigen opponierenden Parteien, also vornehmlich den Kommunisten möglich ist, ihm zuzustimmen. Ein Beschluß, ein solches Votum einzubringen, wurde aber heute noch nicht gefaßt, sondern einer auf morgen angesetzten neuer lichen Fraktionssitzung Vorbehalten. Das Zentrum nimmt Abstand. Berlin, 19. Nov. Die Zentrumsfraktion des Reichs tages hat in ihrer heutigen Besprechung der politischen Lage von einer formellen Beschlußfassung abgesehen. Aber die Mei nung der Fraktion ist dahin zusammen gefaßt worden, daß sie sich an einem Mißtrauensvotum gegen das Kabinett Stresemann nicht beteiligen wird und daß sie zu einem Vertrauensvotum Stellung zu nehmen zurzeit noch keinen Anlaß hat. Beamtengehaltsverhandlungen im Neichs- finauzministerium. Berlin, 19. Nov. Im Reichsfinanzminist erium haben heute zwischen der Regierung und den Beamtenorganijationest Besprechungen über die Gehaltszahlungen an die Beamten statt- gesunden. Die Deamtenvertreter vertraten die Ansicht, daß jetzt beim Eintritt fester WährungsverhAtnisse auch für die Beamten bei den Gehaltszahlungen eins Goldgrundlage verlangt werden müsse. Man gebe sich in der deutschen Beamtenschaft nicht der Erwartung hin, daß das Reich augenblicklich imstande sein werde, die.Friedensbesoldung zählen zu können und betonte, daß auch die deutsche Beamtenschaft mit einem gewissen Ent wertungsfaktor zu rechnen bereit sei. Auf der andern Seite hätten jedoch Handel und Industrie ihre Goldgrundlagen weit über die Basis von 1914 emporgeschraubt. Es sei hier dringend zu wünschen, daß die Regierung mit scharfen Maßnahmen eine Senkung der überspannten Goldgrundpreise durchführe. Bei der Auszahlung solle zunächst noch ein großer Teil des Gehalts in Papiergeld ausgezahlt werden, jedoch bestehe der Wunsch, daß dis Negierung baldmöglichst die Gehälter lediglich in werl- beständiger Form zur Auszahlung gelangen lasse. r Amerikanische Kredite? Berlin, 19. Nov. Ueber die Gewährung ausländischer Kredite, über die der Reichskanzler gestern vor dem Zentral vorstand der Deutschen Volkspartei und heute im Auswärtigen > Ausschuß Andeutungen machte, erfährt das „B. T.": Zwischen ! den deutschen maßgebenden Stellen und einer amerikanisch- ' englischen Gruppe werden seit längerer Zeit Verhandlungen : über einen Währungs- und Nahrungsmittelkredit geführt. Für den Währungskredit allein komme etwa ein Betrag von einer Milliarde Dollar in Betracht. Die Aussichten für das Zu standekommen des Abschlusses erschienen nicht ungünstig. Aller dings machten die ausländischen Geldgeber zur Voraussetzung, daß eine Stabilisierung der politischen Verhältnisse in Deutsch land eintritt. Was die Garantien für diese Kredite anlange, so sei an die Haftung der Gesamtheit der Grundbesitzerverbände als Garantie gedacht. Die Ernährungskredite sollen so gestaltet werden, daß sie erst nach sechs bis acht Monaten abgedeckt zu werden brauchten. Aufgenommene Verhandlungen durch Coolidge und Hoover. Berlin, 19. Nov. Nach einer Meldung aus Paris sollen Präsident Coolidge und Hoover die Verhandlungen wegen Bewilligung eines Hilfskredits von 150 Millionen Dollar für Deutschland ausgenommen haben. Kabinettsschwierigkeiten in Bayern. Berlin, 19. Nov. Der „Zeit" wird von gut unter richteter Seite aus München berichtet, daß Ministerpräsident Dr. v. Knilling am vergangenen Freitag dem Abgeordneten Gichrl von der Bayrischen Volkspartei auf das bestimmteste seinen Rücktritt und den des gesamten Staatsministeriums in kürzester Zeit in Aussicht gestellt habe. Das Eigenartige der Situation bestehe darin, daß der Generalstaatskommissar v. Kahr die militärische Gewalt fest in der Hand habe und die bayrische Regierung schon seit längerer Zeit zur Entschluß- losigkeit verurteilt worden sei. Innerhalb des Kabinetts Knilling bestehe dieser Tatsache gegenüber vollständige Zerfahrenheit und Entschlußlosigkeit. Von Interesse sei es auch, daß der Fraktions führer dec Bayrischen Volkspartei, der Landtagsabgeordnete Held, die Absicht geäußert habe, im Falle des Rücktritts des Kabinetts Knilling den Vorsitz der Fraktion niederzulegen. Heute vormittag sei auf Grund dieser Tatsache der Arbeits ausschuß der Bayrischen Volkspartei im Landtag zusammen getreten. Ein Teil der Partei scheine aus der schwierigen Lage eintzn Ausweg dadurch zu suchen, daß er dem Generalstaats- kommiffar Dr. v. Kahr das Amt des Ministerpräsidenten an- bieten wolle. Recht bezeichnend dagegen aber ist, was Herr Geheimrat Dr. Lessing, Ministerialdirektor im einstweiligen Ruhestand (aus Grund des Gesetzes vom 26. Juli 1923 über die Pflichten der Beamten usw.) schreibt: „Nach einer in Ihrer Zeitung veröffentlichten Mit teilung beruht das gegen den früheren Ministerpräsidenten Herrn Dr. Zeigner eingeleitete Strafverfahren darauf, daß er in seiner Eigenschaft als Iustizmimster Geschenke für die Bewilligung von Begnadigungen angenommen habe. Da ich viele (mehr als zwölf) Jahre hindurch die Gnadensachen im Justizministerium an leitender Stelle bearbeitet habe und die Ausübung dieser Tätigkeit durch mich in westen Kreisen der Bevölkerung bekannt geworden ist, muß ich Wert darauf legen, die Oefsentlichkeit davon zu unter richten, daß ich während der Amtszeit des Herrn Dr. Zeigner mit Gnadensachen nicht mehr befaßt gewesen bin. Eine seiner ersten Amtshandlungen bestand darin, daß er mir diese mit der Begründung entzogen hat, daß meine Mitwirkung bei ihnen für ihn eine politische Belastung be deuten würde." Das läßt zum mindesten „tief blicken"! — EnMHsrKohlenlredil für dieReWdahn Die geleisteten Garantien. Die nach schwierigen Verhandlungen in London znstandegekommene Abmachung über den weiteren Bezug englischer Kohle ist auf der Basis der üblichen Bedingungen von führenden Londoner Bankfirmen in Höhe von drei Millionen Pfund Sterling abgeschlossen worden. Der Kredit braucht nur, soweit Bedarf, in Anspruch genommen zu werden. Garantien leisten die deutsche Industrie unter Mitwirkung des Reichsverbandes der deutschen Industrie und führende deutsche Banken. Für die Finanzierung des Kredits kamen von dem eigenen Besitz der Reichsbahn nur ihre unaufgeschlossenen Braunkohlenfelder bei Bitter feld und Lübbenau in Betracht. MWagsentscheidung Freitag, 2Z.Aov. Für oder gegen Stresemann. > Berlin, 19. November. Der Ältestenrat des Reichstags ist zu Dienstag zwei Stunden vor Beginn der Neichstagssitzung einberufen worden. Die politische Aussprache kann sich bis zum Frei tag erstrecken, wobei allerdings der Bußtag für Fraktions sitzungen freigelaffen wird, obwohl die Sozialdemokraten den Wunsch geäußert haben, daß die Plenarsitzung auch am Bußtag nicht ausgesetzt werden möge. Falls der Reichskanzler das Wort nimmt, werden die Fraktionen am Bußtag Gelegenheit nehmen, über die Ausführungen des Reichskanzlers zu beraten. Eine Entscheidung des Reichstags über ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum, falls überhaupt solche Anträge gestellt werden sollten, dürste also vor Freitag nicht zu erwarten sein. Weitere Sitzungen des Reichstags sind bisher nicht in Aussicht genommen. Oegouite verbleiet Entlassungen. Androhung vdn Gefängnis-und G e l d st r a f e n. General Degoutte hat eine sofort in Kraft tretende Verordnung erlassen, wonach mehr als 500 Arbeiter und Angestellte beschäftigenden Unternehmen im besetzten Ge biet die Gesamtentlassung der Angestellten und Arbeiter verboten ist, auch die teilweise Entlassung der Angestellten und Arbeiter sei verboten, wenn sie die Folge des Be schlusses einer Arbcitgebervereinigung sei, welche in ver schiedenen Unternehmen eine Vereinigung desselben In dustriezweiges zusammenfaßt. Für Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren und Geldstrafen bis zu 100 000 Goldmark oder nur eine dieser Strafen angedroht.