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königlich Läehstsehev Stcrcrtsctnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 35. 4> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Freitag 12. Februar 1909. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die 1 deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die ZeUe kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amll. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge- «lht, den Kaufleuten Schmole und Beger in Pirna das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens zu ver leihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberlehrer in Halsbrücke Arno Viktor Guido Albrecht das Berdienstkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Ober-Postschaffner Sauer und der Ober-Briefträger Trampe, beide in Dresden, das von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, ihnen verliehene Allgemeine Ehrenzeichen anlegen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Prokurist der Beerdigungs anstalten „Pietät und Heimkehr" Burghardt in Dresden die ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt ver liehene goldene Verdienst-Medaille des Herzog!. An- haltischen Hausordens Albrechts des Bären annehme und trage. Infolge Versetzung des seitherigen Inhabers ist die Stelle eines BezirksarzteS im amtshauptmannschaftlichen Bezirke Borna mit dem Wohnsitze in Borna am 1. April ü. a. anderweit zu besetzen. Etwaige Bewerber um diese Stelle wollen ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse spätestens bis zum 25. dieses Monats bei der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmanuschaft einreichen. n x 196 Leipzig, den 11. Februar 1909. 948 Königliche Kreishauptmannschaft. Für den Monat Januar 1909 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten inner halb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat Februar 1909 an Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Futters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Leipzig folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Hafer 100 Kß Heu 100 Irg Stroh 100 Irß Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amts hauptmannschaften Leipzig, Borna und Grimma: 18 M. 04 Pf. 7 M. 79 Pf. 6 M. 30 Pf. Döbeln für den Bezirk der Amtshauptmannschaft: 16 - 80 - 7 - 77 .- 6 - 91 - Oschatz - - - - : 17 - 77 - 6 - 3t) - 3 - 68 - Mittweida - - - - - Rochlitz: 16 - 80 - 7 - 88 - 4 - 73 - Leipzig, am 3. Februar 1909. 116 44° Königliche Kreishauptmannschaft. 944 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministerium» der Finanzen. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden: Preusche, seither char. Postsekretär, als etatmäßiger Postsekretär; Ebert, seither Postanwärter, als Postassistent. — Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Zu besetzen: Ostern die neuerrichtete 7. ständige Lehrerstelle in Rabenau. Koll.: oberste Schul behörde. Anfangsgehalt 1500 M., Höchstgehalt im 51. Lebens jahre 3150 M. Unverheiratete 200 M. bis 250 M., Verheiratete 300 M. bis 450 M. Wohnungsgeld. Gesuche bis 23. Febr. an den K. Bezirksschulinspektor für Dresden II, Wartburgstr. 2, II.; i — nächste Ostern eine ständige Lehrerstelle zu Großdeuben bei! Leipzig. Koll.: die oberste Schulbehörde. Anfangsgehalt 1600 M. Vom Beginne des 26. Lebensjahres ab in 3 zweijährigen, dann in 6 dreij. Perioden Zulagen, die zweimal je 100 M., zweimal je 150 M., dreimal je 200 M., dann wieder zweimal je 150 M.! und einmal 200 M. betragen; mit Beginn des 50. Lebensjahres Höchstgehalt 3200 M. Außerdem entweder freie Wohnung oder 300 M. Wohnungsgeld. Eventuell ist der Unterricht in der Fort bildungsschule zu erteilen. Gesuche nebst allen gesetzlich zu for dernden Beilagen sind bis 24. Febr. bei dem K. Bezirksschul inspektor für Leipzig II einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Bom Königlichen Hofe. Dresden, 12. Februar. Se. Majestät der König wohnte gestern abend der Aufführung des Trauerspiels von Schiller „Die Verschwörung des Fiesco zu Genua" im König!. Schauspielhause bei. Heute vormittag nahm der Monarch die Vorträge der Herren Staatsminister und des Kabinettssekretärs entgegen. Mittags fand bei Allerhöchstdemselben Familien tafel statt. Mittellungen ans der öffentlichen Verwaltung. Dre-de«, 12. Februar. Das heute ausgegebene 3. Stück de» Gesetz- «nd Verordnungsblatt« für das Königreich Sachsen enthält das Gesetz über die Fürsorgeerziehung. Deutsches Reich. Zum Besuche des Königs und der Königin von Großbritannien und Irland in Berlin. (W. T. B.) Berlin, 11. Februar. Das englische Königspaar besichtigte heute mittag mit dem Deutschen Kaiserpaare den Königl. Marstall. Alsdann begab sich der König mit dem Gefolge und mit dem Ehrendienste zum Frühstücke nach dem Kasino des ersten Gardedragonerregiments „Königin von Großbritannien und Irland". (Wiederholt.) Am Abend fand Galaoper im kostbar geschmückten Königl. Opernhause statt. Gegeben wurden Teile der historischen Pantomime „Sardanapal". Das Haus füllten geladene Gäste, das diplomatische Korps, die Botschafter, die Ritter des Schwarzen Adlerordens, die höchsten Zivil beamten und Militärs. '^9 Uhr erschienen die Majestäten in der Großen Hofloge. Der König in deutscher Admirals uniform führte die Kaiserin, der Kaiser in der Uniform seines englischen Dragonerregiments führte die Königin. Die Majestäten verneigten sich dreimal vor der Gesell schaft. An der Brüstung der Loge nahmen die Kaiserin links neben der Königin, zu deren Rechten der Kaiser links neben der Kaiserin König Edward und weiterhin die Kronprinzessin Platz. Der Kronprinz und die anderen Prinzen und Prinzessinnen des Kaiserhauses nahmen ebenfalls in der Großen Hosloge Platz. In der Pause verließen die Majestäten die Loge nicht. Nach der Vor stellung hielten die Majestäten im Foyer Cercle ab. Berlin, 12. Februar. König Edward verlieh dem Oberbürgermeister Kirschner den Royal Victoria - Orden mit dem Stern und sandte mit einem liebenswürdigen Handschreiben 100 Pfd. Sterl, für die Armen Berlins. Bürgermeister vr. Reicke und Stadtverordnetenvorsteher Michelet erhielten den Royal Victoria-Orden am Bande. Frl. Kirschner wurde mit einer kostbaren Brosche be schenkt. Potsdam, 12. Februar. Der von gestern auf heute vormittag verschobene Besuch König Edwards in Potsdam ist der großen Kälte wegen wieder abgesagt worden. Bom Reichstage. Sitzung vom 11. Februar 1909. Am BundeSratStisch: Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow. ' Präsident Graf Stolberg eröffnete die Sitzung um 2 Uhr. Auf der Tagesordnung stand zunächst die erste Beratung eine» sechsten Nachtrags zum Etat 1908. Der Nachtragsetat sieht an fortdauernden Ausgaben für Ver zinsung der Mittel, welche zur vorübergehenden Verstärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse ausgenommen werden, 4H Mill, und an einmaligen A «»gaben für die Aus führung der Beruf»- und Betriebszählung im Jahre 1907 den Restbetrag von 1 718 329 M. vor. Der Bedarf dieser beiden Positionen soll durch Matrikular- beiträge in Höhe von 6218 329 M. gedeckt werden. Abg. Speck (Z.) wies auf das bedenkliche Anwachsen der Reichsschatzanweisungen, die durch diese ungedeckten Matrikular- beiträge notwendig sind, hin. Man dürfe doch nicht vergessen, daß die Schatzanweisungen ursprünglich nur eine vorübergehende Erscheinung hätten sein sollen. Abg. Ortel (nl.): Auch ich halte die Ansammlungen der Schatzanweisungen für bedenklich. Vielleicht ließe sich der Reichs kriegsschatz für die Zwecke der Reichskasse nutzbar machen. Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow: Da der Reichskriegsschatz vollständig festgelegt, und eine Verfügung darüber außer im Falle eines Krieges nicht möglich ist, so halte ich es für wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, ihn gewisser maßen als Unterlage für auszugebende Schatzanweisungen des Reiches anzusehen. Wenn auch der Schatz im Vergleich zu den Mitteln, die im Falle eines Krieges gebraucht werden, nicht sehr erheblich ist, ist doch die Möglichkeit, über die 120 Mill, verfügen zu können, in kritischer Zeit von außerordentlichem Wert. Dann mache ich darauf aufmerksam, daß gewissermaßen als Gegengewicht die Reichslassenscheine schon da sind. Abg. Kaempf (frs. Vp.): Auch in England und Frankreich sehen wir, daß große schwebende Schulden durch Schatz anweisungen gedeckt werden. Diese Schatzanweisungen sind auch durchaus nicht schädlich. Ein Druck auf unsere Staatspapiere ist nur in beschränktem Maße zu befürchten. Unter Umständen ist es notwendig, Schatzanweisungen zur Verfügung zu haben, wenn nämlich die Reichsbank einen Druck auf den Geldumlauf haben muß zur Regulierung des Diskonts. Die 120 Mill. M. in Gold aus dem Juliusturm in die Reichsbank zu legen und dafür 360 Mill. Banknoten auszugeben, wäre volkswirtschaftlich ein großer Fehler. Abg. Frhr. v. Gamp (Rp.): Der Kriegsschatz darf nicht an gegriffen werden. Ter Einrichtung einer Reichsdepositenkasse wäre ich nicht abgeneigt. Vielleicht ließe sich bei den Vorschüssen für die Berufsgenossenschaften eine wirtschaftliche Methode finden, di« für das Reich nutzbringender wäre. Staatssekretär Sydow: Die Frage der Erleichterung der Verpflichtungen des Reiches den Berufsgenossenschaften gegenüber ist in den letzten Monaten an den zuständigen Stellen sehr intensiv behandelt worden. In Kürze wird ein positiver Vorschlag gemacht werden. Die Schwierigkeit lag darin, daß in einem gegebenen Moment die Vorschußzahlung für das beginnende Vierteljahr zusammenfällt mit der Rückzahlung der von der Post vorgeschossenen Beträge für das abgelaufene Jahr. Ich hoffe, daß mit den in Vorschlag gebrachten Schritten und deren Wirkung auf den Betriebsfonds des Reiches allmählich eine Besserung der Zustände eintreten wird. Abg. Frhr. v. Richthofen (kons.): Ich halte den Reichs betriebsfonds für so unzulänglich, daß der Weg der Anleihe beschritten werden sollte. Es liegt für uns kein Grund vor, dem Nachtragsetat nicht zuzustimmen. Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Kaempf (frs. Vp.) war die erste Beratung beendet. Darauf wurde die Vorlage ohne Debatte auch in zweiter Lesung erledigt. Hierauf wurde die zweite Lesung des Etats des Reichsamts des Innern fortgesetzt. Eine Reihe von Posi tionen wurde ohne Debatte genehmigt. Abg. vr. Thaler (Z.) begrüßte bei Kapitel 7 a die Unter stützung des Germanischen Museums in Nürnberg sowie die Bei hilfe für die Bearbeitung und Herausgabe der Novnmvnt» 6vrmaniL« llistorio» und für das Römisch-Germanische Museum in Mainz. Notwendig seien einheitliche Vorschriften für die Er haltung der vaterländischen Kunstdenkmäler und für deren Ver kauf ins Ausland, sowie Vorschriften gegen die Verunstaltung des Landschaftsbilds durch Aufstellen von Reklameschildern. Abg. vr. Pfeiffer (Z.): Die Gründung eines Reichs zeitungsmuseums, die schon lange angestrebt wird, sollte angesichts der Bedeutung unserer Presse baldigst in Angriff genommen werden. Wünschenswert wäre auch die Gründung eines Reichs kolonialmuseums, das aber nicht absolut notwendig in Berlin zu sein braucht. Abg. vr. Hermes (frs. Bp.) befürwortete beim Titel „Förderung der Seefischerei" den angesetzten Betrag von 350000 M. Bon einem Abstrich, wie in der Kommission ver langt wurde, sollte man absehen. Die durch diesen Fonds sub ventionierten Fischereigesellschaften führen ein derartig schwieriges Dasein, daß von einem nennenswerten Gewinn bei ihnen nicht die Rede sein kann. Abg. vr. Hahn (kons., B. d. L.): Die großen Aufwendungen der viel kleineren, Hochseefischerei treibenden Nationen, wie Nor wegen, Schweden und Dänemark, sollten uns eine Lehre sein. Durch Unterstützung der Küstenschiffahrt und der Hochseefischerei fördern wir gleichzeitig die Seetüchtigkeit unserer Bevölkerung und damit die unserer Marine. Unzweifelhaft ist der Fischkvnsum bei uns gestiegen und dennoch erzielt unsere Fischerei geringere Preise als die ausländische. Das liegt daran, daß die Selbstkosten der Betriebe in Deutschland wesentlich höher sind. Wir verlangen für die Einführung der ausländischen Hochseefische dieselben hygienischen Kontrollvorschriften wie für die einheimischen. Ich empfehle für die kommenden Handelsvertragsverhandlungen die Einführung eine- Schutzzoll» von 6 M. für den Doppelzentner. Bi» dahin fordere ich m einer Resolution 30 M. Subvention, also 9000 M. jährlich für den Fischdampfer. Im ganzen würden etwa zwei Millionen dazu erforderlich sein. Direktor im ReichSamt de» Innern v. JonquiereS: Norwegen gibt zu seiner Hochseefischerei einen jährlichen Zuschuß von 466000 Kronen. Aber einen Vergleich mit Norwegen halten wir nicht au», vielleicht wird e» un» möglich sein, e» in dem nächsten Jahrzehnt zu schlagen. Da» beste, sich eine Konkurrenz vom Leibe zu halten, ist und bleibt immer noch der Schutzzoll. (Sehr richtig! recht».) Für die frischen Fische sind wir aber nun einmal an die Zollfreiheit gebunden. Die Hochseefischerei ist von jeher ein Großbetrieb gewesen, der sich rapid entwickelt und