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Sonnabend. Nr. 12. 26. Januar 1878. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs- Amtssiauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Kemter und die Stadtrütlje zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Cäri Ithne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten nnd die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 28 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Psg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Belastung und Felgenbreite der Fuhrwerke auf nicht fiskalischen öffentlichen Wegen betreffend. Um den Schädigungen vorzubeugen, welche an den nicht fiscalischen öffentlichen Wegen durch übermäßige Belastung des darauf verkehrenden Fuhrwerkes, insbesondere der mit Steinen, Holz und Kohlen beladenen Wagen, verursacht werden, hat die unterzeichnete Amtshauptmannschaft sich veranlaßt gefunden, mit Zustimmung des Bezirksausschusses in Bezug auf die Belastung und Felgenbreite der Wagen, welche zu schweren Ladungen benutzt werden, folgende Bestimmungen zu treffen': 1) Die Ladung eines Fuhrwerkes auf den öffentlichen CommunicationSwegen darf ohne Unterschied bei einer Felgen beschlagbreite von weniger als 10,» om an Gewicht nicht mehr als 2500 (50 alte Zollcentner) betragen. 2) Für eine stärkere Belastung ist eine Felgenbeschlagbreite von mindestens 10,s em erforderlich. 3) Diese Bestimmungen unter 1) und 2) finden auf die Bezirksstraßen, wie auf die sämmtlichen nicht fiscalischen öffentlichen Wege des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Anwendung. 4) Jede Uebertretung derselben ist mit einer Geldstrafe von 3 bis 30 Mark zu ahnden. Bei wahrgenommenen Uebertretungen hat sich der Geschirrführer noch überdies zu gewärtigen, daß er angehalten und zur Umkehr genöthigt wird. 5) Die Uebertretungen werden da, wo sie begangen werden, und zwar in den städtischen Fluren von den Bürger meistern und auf dem platten Lande von den Gemeindevorständen, bez. Gutsvorstehern bestraft. 6) Die Vorschriften unter 1) und 2) und die damit zusammenhängenden Strafbestimmungen treten mit dem 1. März ds. Js. in Kraft. Mit der Ueberwachung dieser Anordnungen sind außer den vorgenannten Behörden die Straßenbaubeamten, sowie die Gendarme, welche deshalb noch mit besonderer Instruction werden versehen werden, beauftragt. Dippoldiswalde, am 7 Januar 1878 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. Februar 1878 das dem Mühlenbesitzer Carl Gottlob Richter in Nieder-Rassau zugehörige, unmittelbar an der Haltestelle Nieder-Nassau der Eisenbahn Freiberg-Bienmühle gelegene Mühlengrundstück Nr. 39 des CatasterS und Nr. 37 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Nassau, nach dem Flurbuche ein Areal von 1 Hectar 23,o, Ar umfassend, wovon jedoch — Hectar 11,»v Ar von Parzelle Nr. 646 und 652 zu Eisenbahnzwecken bereits enteignet, im Grundbuche jedoch noch nicht abgeschrieben sind, welches Grundstück am 4. December 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 18,629 Mark gewurdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle, so wie im Erbgerichts-Gasthofe zu Nassau aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frauensiein, am 5 December 1877. Königliches Gerichtsamt daselbst. Knchler. Bekanntmachung. .. gegenwärtig bei hiesiger Schulcasse eine große Anzahl zum Theil nicht unbedeutender Reste vorhanden ist, sieht sich der unterzeichnete Stadtrath veranlaßt, zur ungesäumten und längstens . m , bis zum ». Februar 1878 zu bewirkenden Berichtigung dieser Reste mit dem Bemerken hierdurch aufzufordern, daß, soll die schulcasse in der Lage