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ochegblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Nn-eberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. 62.Mittwoch, den 3. August 18G4. Dieses Platt erscheint Mittwochs und Sonnabends.—Preis vierteljährlich lü Ngr. - Zu beziehen durch alle Postanffalten. — Inserate rc., welche die gespaltene Corpus,Zeile, oder dcien Naum, imt l Neugroschen berechnet werden, sind in Pulsiii« spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einzusenden. — Expeditionen sind: Zn Pulsnch beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl und in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, die Rinderpest betreffend. Nachdem zur amtlichen Kcnnlniß gekommen ist, tast in de» Ländern des österreichischen Kaiserstaates, namentlich in Galizien und Ungarn, die Rinderpest mehr und mehr zum Erlöschen kommt, so erscheint es im Interesse des Viehhandels an der Zeit, an den zu Folge der Bekanntmachung vom 17. October 1863 (Ges.- u. Berordn.-Bl. vefs. I. S. 751 f.) dermalen noch gegen das Königreich Böhmen bestehenden Sperrmaßregeln Milderungen eintreten zu lassen. DaS Ministerium des Innern verordnet daher hiermit Folgendes: 1) Die Bestimmung No. 2 der Bekanntmachung vom 17. October v. I. wird aufgehoben, und DaS Einbringen von Rindvieh des böhmischen LaudschlagS hierdurch wieder völlig sreigegeben. 2) Rindvieh der Sleppenraceu (galizisches und ungarisches Vieh) kann von Böhmen aus eingeführt werden, wenn durch ein von dem betreffenden Gemeiudevorstande amtlich ausgestelltes und bestätigtes Cer irficat (Viehpaß) nachgewiesen ist, daß die nach Stückzahl und sonst näher zu bezeichnenden Thiere sich mindestens bereits vier Wochen lang in Döhmen befunden haben, und wenn durch ein beigefügtes thierärztliches Zeugniß die Gesundheit der Viehstücke beglaubigt ist. 3) Das Einbringen von Steppenvieh aus anderen Theilen der k. k. österreichischen Staaten bleibt bis auf Weiteres noch fer ner verboten. Auf Grund der Allerhöchsten Lkrorknung vom 16. Januar 1860 wird solches zur Nachachtung bekannt gemacht. Dresden, den 25. Juli 1861. Ministerium Frhr. V. Nichtamtli Zeitereignisse. Dresden, 28. Juli. (Dr. I.) Se. Excellenz der Herr KriegSminister Generalleutnant v. Rabenhorst ist gestern Abend aus Holstein zurückgekehrt. — 29. Juli. Die „Dr. N." theilen mit: Der Präsident der Zweiten Kammer, Herr Bürgermeister Haberkorn von Zittau, hatte heute die Mitglieder der Zweiten Kammer und die RegierungS-Commissare zu cincd Extrasahrt nach Zittau und einem Besuch des Oybin eingeladen, woselbst ein Diner auf Kosten des Herrn Präsidenten staltfaud. Den Zug, welcher früh halb 7 Uhr von Dresden abgiug, halte die Regierung dem Un ternehmen sreigegeben. Bud iss in, 28. Juli. Von den Herren Emil Kabath und Th. Rohmann in Breslau ist ein Extrazug nach Paris projeclirt worden, welcher laut Programm Mittwoch, den 10. August, früh 6 Uhr, dort abgehen und seinen Weg über Görlitz, Dresden, Leipzig- Frankfurt a. M. und Straßburg nehmen soll. Der Zug berührt außerdem Eisenach, Heidelberg, des Innern, Beust. cher. Theil. CarlSruhe, Baden-Baden, wo überall längerer Aufenthalt ge nommen wird, und langt nach zwei Nachtquartieren in Leipzig und Frankfurt a. M. und während die dritte Nacht mit Abfahrt von Baden-Baden Abends 9 Uhr zur Vollendung der Fahrt direcl über Straßburg benutzt wird, Sonnabend, den 13. August, Mit-« tags gegen 12 Uhr in Paris an. Auf der an einem noch zu verabredenden Tage stattfind enden Rückreise kann auf der Tour von Frankfurt ab beliebiger Aufenthalt in Leipzig, Dresden oder Görlitz genommen werden, doch muß die Rückkehr bis 8. Sep tember bewerkstelligt werden. Auch nach den Zwischenstationen werden Billets ausgegeben z. B. von Breslau nur bis Dresden, Leipzig oder Frankfurt, oder von Görlitz nach Dresden, resp. Dres den, Paris u. f. w. Die Unternehmer werden den Zug begleiten unv für möglichste Bequemlichkeit Sorge tragen. Die Preise sind von Dresden nach Leipzig alletR für hin und zurück: 2. El. 3 Thlr., 3. El. 2 Thlr.; von Leipzig nach Frankfurt 2. El, 14^ Thlr., 3. El. 10 Thlr.; von Frankfurt nach Heidelberg: 2. El. 3 Thlr., 3. El. 2 Thlr. ; von Heidelberg nach Straßburg: 2. El. 4 Thlr.,