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Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1 Ikktstr. Sonntcrgs- (Wöchentlich), 2 . Eine randwirih- scHastlich« Weitage (monatlich). Abonnements - PreiS: Vierteljährl. 1M.25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Blatt Amts des Aönigl. Amtsgerichts und des SLadtrathes Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. S Uhr aufzugeben Preis für die einspaltige CoH puszeile (oder deren Raum« IO Pfennige. Geschäftsstellen b« Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den Vn- noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Invalid« n- dank" in Dresden, Rudolph Moste in Leipzig. Zu Wutsnih. tzocheM Druck und L L F»°s.-°^ E-b-n Smriundvi«r-Mer Hührgang. d°r°».w°r.Nch°r G"„°° H-b-r,-In Mittwoch. Nr. 41. 21. Moi 189». Auf Fol. 190 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts wurden heute die Firma F. A. Schurig in Großröhrsdorf und als deren Inhaberin Frau Emma Thekla verw. Schurig, geb. Huhle in Großröhrsdorf, sowie als Mitinhaber der am 12. dies. Monats in das diese Firma betreffende, seit dem Jahre 1863 betriebene Band- und Gurifabrikationsgeschäft eingetretene Herr Kaufmann Paul Martin Schurig daselbst eingetragen. P u^l s n i tz, am 19. Mai 1890. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. G. Bekanntmachung, ven Kirchhof betreffend. Es ist in neuerer Zeit wiederholt vorgekommen, daß auf hiesigem Kirchhof von den Gräbern Blumen abgeschnitten und Blumenstöcke entwendet worden sind. Diese Vergehen fallen entweder unter Z 168 oder unter § 304 des Reichsstrafgesetzbachs und werden im ersteren Falle mit Gefängniß bis zu zwei Jahren, im letzteren Falle mit Gefängniß bis zu drei Jahren oder^mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Werden die Vergehen von Kindern verübt, so werden die Eltern derselben überdies in Gemäßheit § 361,g des Reichsstrafgesetzbuches mit Haft bis zu 6 Wochen oder Geld, strafe bis zu 150 Mk. bestraft. Der Todtenbettmeister ist zur strengsten Aufsicht über den Kirchhof und insbesondere über die sich daselbst herumtreibenden Kinder angewiesen worden und es werden alle zur Anzeige gelangenden Vergehen der oben bezeichneten Art dem Gericht zur nachdrücklichsten Bestrafung überwiesen. Pulsnitz, am 19. Mai 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die auf der Kurzen Gaffe liegenden Steine sollen Donnerstag, den 22. dies. Mon., Nachmittags 6 Uhr, öffentlich meistbietend verkauft werden. Hierauf Reflectirende wollen sich im Rathshof einfinden. Pulsnitz, um 19. Mai 1890. Der Schulausschußvorsitzende. Alwin Endler. Zmangsve rsteiger « ng. Die im Grundbuche auf den Namen des in Konkurs verfallenen Bäckermeisters Friedrich Emil OruudmaMt eingetragenen Grundstücke, als: 1 ., Das Hausgrundstück, bestehend aus Wohn-, Stall- und Sch-unengebäude, sammt Garten und Feld, Nr. 115 des Brandcatasters, Nr. 22 und 492 des Flurbuchs Folium 145 des Grundbuchs für Harthau, nach dem Fturbuche 77,Ar groß, mit 47,^ Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 7150 Mark, 2 ., das Feld- und Wiesengrundstück Nr. 290 des Flurbuchs, Folium 44 des Grundbuchs für Harthau, nach dein Flurbuche 3 Hectar 87,g Ar groß, mit 30,zg Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 5480 Mark, 3 ., das Feldgrundstück, Nr. 285 des Flurbuchs, Folium 146 des Grundbuchs für Harthau, nach dem Flurbuche 1 Hectar I9,x Ar groß, mit 28,Steuer einheiten belegt, geschätzt auf 2850 Mark, sollen im Nitzschmann'schen Gasthofe zu Großharthau zwangsweise versteigert werden und ist der 29. Mai 1690, Bormittags V?11 Uhr, als Bers eigerungstermin, sowie der 12. Juni 1890, Bormittags '/r11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplanes anberaumt worden. Eine Ucberficht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Nangverhältniffes kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bischofswerda, im Mai 1890. Königliches Amtsgericht. Schmalz. U. Bekanntmachung, Anstrich der Ortsflurgrenzsteine an den öffentlichen Communikationswegen betreffend. Es ist in neuerer Zeit zu bemerken gewesen, daß der Anstrich und die Bezeichnung der im Jahre 1885 gesetzten Ortsflurgrenzsteine an den öffentlichen Communikations wegen im hiesigen Bezirke recht unscheinbar geworden ist. Die zur Unterhaltung dieser Steine verpflichteten Gemeindevorstände und Gutsvorstcher werden deshalb hiermit veranlaßt, die betreffenden Ortsflurgrenzsteine auf's Neue mit zweimaligem grauem Oelfarbenanstrich versehen und die an den Stirnflächen der Steine befindliche Aufschrift mittelst zweimaligen schwarzen Oelfarbenanstrich auffrischen zu lassen. Diese Arbeiten sind spätestens bis zum 1. October dieses Jahres auSzusühren. Kamenz, am 16. Mai 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Zur gegenwärtigen Reichslagssession. Die vorhandenen Schwierigkeiten der gegenwärtigen Reichstagssession sind im Prinzip bereits gehoben, denn die Annahme der beiden Vorlagen, um die es überhaupt zu ernsten Differenzen hätte kommen können, der Militärvor lage und der Colonialvorlage ist mit großer Mehrheit schon heute gesichert. Es ist, wie wir schon neulich hervor gehoben haben, im Parlament keine Neigung zu Conflicten vorhanden; Regierung, wie Abgeordnete haben den gleichen Wunsch, im Frieden mit einander auszukommen. So wird denn auch die Militärvorlage mit sehr erheblicher Mehrheit bewilligt werden, nachdem Kriegsminister v. Verdy die von ihm in Aussicht gestellten näheren Erklärungen einer Specialkommission des Reichstages gemacht haben wird. Dieses geheime Material ist der allgemeinen Ansicht nach ein sehr bedeutsames, denn der Kriegsminister war in den Plenarsitzungen des Reichstages so zurückhaltend und ruhig zugleich, daß man annehmen muß, er zweifelt nicht daran, daß der Reichstag die Berechtigung seiner Gründe aner kennen wird. Die neue Militärvorlage erhöht bekannter maßen die Friedensstärke der Armee um 18,000 Mann. Selbstverständlich wird die Aushebung der jungen Leute zum Militär in Folge dessen eine weit schärfere, und so Mancher, der bisher der Ersatzreserve überwiesen wurde oder gar als überzählig davonkam, wird nun seine Zeit abdienen müssen. Es wird gut sein, wenn junge Leute und ihre Eltern sich dies richtig klar machen, damit nicht die unerwartete Aushebung zum activen Dienste ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. In der franzö sischen Republik sind die militärischen Bestimmungen be kanntlich noch strenger, dort werden selbst begründete Re- clamationen selten berücksichtigt. Der Staat unterstützt dort bedürftige Angehörige und der Ernährer muß dienen. Die Last ist eine schwere, aber sie ist nothwendig, darum wird man sich auch mit ihr befreunden. Im Reichstage ist der Kriegsminister ersucht worden, eine Kürzung der activen Militärdienstzeit eintreten zu lassen. Zu gesetzlichen Bestimmungen hierüber sind, wie sich erwarten ließ, die Regierungen nicht geneigt, aber mit guten, Grunde ist zu hoffen, daß die Milderungen, welche sich im Wege ausgedehnten Urlaubes ermöglichen lassen,