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vchcnblatt für Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). AbonnementrpreiS vierteljährlich 1 Mark, »ine einzelne Nummer kostet 1« Pf. Jnseratenanilalnne Montags u. Donnerstags »i« Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 M«l (Dienstag und Freitag-) Abonnement-prei» vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. NeununSSreißigster Jahrgang. Wilsdruff, TlMMdt, Noffen, Siebenlehu und die Umgegenden Nr. «. 187S Dienstag, den 21. Januar KM Bekanntmachung. Sonnabend, den 23. Januar 1879, Vormittags N Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 16. Januar 1879. Königliche Amtshauptmanttschast. — von Woffe. , Bekanntmachung, die Gememderechnnngen betreffend. Nach Z 69 Abs. 3 der revidirteu Landgemeindeordnung ist alljährlich eine Gemeinderechnung abznlegen und nachdem dieselbe 4 Wochen lang zur Einsicht aller Gemeindemitglieder ausgelegen hat, ist über deren Justifieation von dem Gemeinderathe oder, wo ein solcher nicht besteht, von der Gemeinde Beschluß zu fassen. Behufs Ausübung des in ß 93 der revidirien Landgemeindeordnung gedachten staatlichen Oberaufsichtsrechts wünscht die Königliche Amtshauptmannschaft von den Gemeindcrechnungen des hiesigen Verwaltungsbezirks Einsicht zu nehmen. Die Herren Gemeindevorständc werden daher hierdurch veranlaßt, die Gemeinderechnungen auf diejJahre 1877 und 1878 nach der obenerwähnten Beschlußfassung, längstens aber bis MM 13. März dieses Jahres anher einzureichen. Meißen, den 18. Januarj1S79. Kömgliche Amtshanptma nu schast. von WoLe. Von dem unterzeichneten Königlichen Gcrichtsamte sollen Sommbend, den ersten März 1879, die dem Gutsbesitzer Christian Gotthelf Klingner in Herzogswalde zugehörigen Grundstücke Nr. 29 des Katasters für Herzogswalde, Nr. 30 und 92- des Grund- und Hypothekenbuchs für gedachten Ort, welche Grundstücke am 19. De- cembcr 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf zusammen 2^,878 Mark -- gewürdert worden sind, nothwcndiger Weise dersteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gcrichtsstelle aushäugenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 20. Deeember 1878. Königliches Gerichisamt daselbst. vr. Gangloff. Friedrich. Bekamttmachmffp Das 18. und letzte Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vam Jahre 1878 enthält: Nr. 104. Verordnung, die veränderte Abgrenzung von Steuerbezirken betreffend; vom 3. Deeember 1878. Nr. 105. Instruction zum Einkommensteuergesetze vom 2. Juli 1878. Nr. 106. Bekanntmachung, die Gewährung einer Ehrenzulage au die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 betreffend: vom 11. Deeember 1878. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Nathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 17. Januar 1879, Der Stadtgemeinderath. FiEer, Brgmstr. Das S o c i a l i st e n g e s e tz nach Ov. von Scbwarze. Der Reichstagsabgeordnete, Generalstaatsanwalt ldr. v. Schwarze hielt am Montag den I3. l. Abends im Dresdner Gewerbevcrein einen äußerst gediegenen und geistreichen Vortrag über das Socialisten- Gesctz, für welches der berühmte Jurist bekanntlich im Reichstage als Referent sungirt hat. Zunächst erörterte er die Ursachen, welche die rapide Ausbreitung der socialdemokratischen Irrlehren so ungemein begünstigt haben. Viel Schuld tragen wir selbst, viel auch die Vec- bältnisse, an denen wir nichts ändern konnten, viel die Schwäche der Gesetzgebung. Die vier Hauptursachen, welchen gemeinhin das Em porkommen der Socialdemokratie zur Last gelegt wird, sind: 1) der Großbetrieb und Gründungsschwindel, letzterer hat das Kleincapital nahezu aufgesaugt, die Gleichmäßigkeit dcs Nationalreichthums ist verschwunden, wir nähern uns englischen Zuständen, die keineswegs dem Ideal von Volkswohlfahrt entsprechen. 2) Der Einfluß des Fabrikwesens auf den Arbeiterstand, dessen Lage durch das vervoll kommnete Maschinenwesen weit übler geworden ist, wie früher. 3) Die Lösung des ehemaligen Verhältnisses zwischen Meister, Gesellen und Lehrlinge», welches Gölhe so schön mit dem Spruche Präcisirte: „Wer ist Meister? wer was ersann! Wer Geselle? wer was kann! Wer der Lehrling? Jedermann!" Gedachte drei Factoren, früher durch die an Nepotismus und dem Verlust des Princips der Selbst verwaltung untergegangcncn Innungen verbunden gewesen, müssen wieder in Corporätionen geeinigt werden, wozu die vom Reichstags- abgeordncten Miquäl gemachten bez. Vorschläge die besten Fingerzeige geben und zugleich die Schaffung eines festen Fundaments gegen die Socialdemokratie anregen. 4) Der Umstand, daß das Berhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt leidiglich durch die Lohn- frage geregelt wird. Redner betonte hierbei, daß seiner Ausfassung nach der von vielen Staatsrechtslehrern für straflos erklärte Contract- bruch — welche Lehre u. A. die Strikes mit ihren verderblichen Folgen zeitigte — zu bestrafen sei und zwar als Angriff auf das öffentliche Wohl und die sittliche Weltordnung. Die Hauptlehre der Socialdemokratie lautet: Die Arbeit ist das Product der Arbeit, welches der Arbeitgeber verwerthet, daher darf dieser die Arbeitskraft nicht nach Gutdünken bezahlen. Daß im Unter nehmergewinn aber weit mehr steckt, als die mechanische Arbeit, da ran denken die Socialisten ebensowenig, wie daran, daß der National reichthum keineswegs allein das Product der mechanischen Arbeit ist. Von den Sorgen des Arbeitgebers, die ihm das Risico des Unter nehmens, das Creditgeben m A. m. bereitet, davon wissen die So cialisten nichts, oder wollen es nicht wissen. Schon seit vorigem Jahr hundert ist die sociale Frage auf das politische Gebiet gedrängt worden, Revolution, Zertrümmerung aller bestehenden Verhältnisse die Loosung der Socialdemokratie von heute, die den Classenhaß zu einer vorher nie gekannten Höhe geschürt und das religiöse Bewußtsein dem Volke aus dem Herzen zu reißen emsig beflissen war. Das Socialistengesetz will und wird nun der socialdemokratischen Bewegung nicht Herr werden, sondern ist nur gegen Ausschreitungen und den Terrorismus der Führer gerichtet. Es soll Ruhe in Abeiter- kreisen und vor dem wüsten Treiben der Agitatoren schaffen, nm Zeit zu den beaufsichtigten Reformen zu gewinnen. Alle Parteien waren vor Erlaß des Gesetzes einig darin, daß Etwas geschehe» müsse, um dem Staate Sicherung und Ruhe zu schaffen. Derselbe konnte nicht länger müßig zusehen, wenn seine Fundamente unterwühlt, die sittliche nnd religiöse Ordnung in Frage gestellt wurde. Redner