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Großenhainer MtthMiW- M AMigtlilM. ÄtmtSvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^). 35 Donnerstag, den 22. März 1868. Das Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatt erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstags, Don nerstags und Sonnabends, ausschließlich der Feiertage, für den Preis von 7^2 Ngr. (durch die Post bezogen s Ngr.) vierteljährlich. Inserate sind spätestens bis Tags vorher früh 9 Uhr einzusenden. Die Expedition d. Bl. Freiwillige Subhastation. Auf Antrag der Wittwe Eva Rosine Hänßgen zu Stauda soll das derselben zugehörige Hufengut, Nr. 9 des Brandcatasters, Fol. 8 des Grund - und Hypothekenbuchs für Stauda, wel ches ortsgerichtlich auf 7833 Thlr. 10 Ngr, — Pf, taxirt worden ist, mit lebendem und todtem Inventar den 27. März d. I. an Ort und Stelle freiwillig an den Meistbietenden versteigert werden, was unter Hinweisung auf das im hiesigen Amthause und im Gasthofe zu Stauda aushangende Subhastationspatent hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 9. März 1866. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Beyer. — ----- . — ' — ' '' - — - " .. - - - — - . 1 . ?-» Edictalladung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist zu dem überschuldeten Vermögen des aus getretenen Kaufmanns Friedrich Conrad Otto Nitzsche hierselbst der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger Nitzsche's, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hierdurch pprge- laden, in dem anberaumten Liquidationstermine den 8. Mai 1866 innerhalb der Gcrichtszeit persönlich oder durch gehörig legitimirte, und was die Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheine», ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie von der Perception aus der vorhandenen Concursmasse ausgeschlossen und der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden würden, demnächst sowohl mit dem bestellten Rechts vertreter, Herrn Finanzprocurator Advocat Lorenz hierselbst, über ihre Zulassung zu diesem Kre ditwesen, als auch nach Befinden unter sich über die Priorität ihrer Anforderungen rechtlich zu ver fahren, binnen neun Wochen zu beschließen und den 17. Juli 1866 der Eröffnung eines Präklusivbescheides, welcher in Betreff der in diesem Termine Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht wird erachtet werden, sich zu gewärtigen, hierauf aber in dem auf den 4. September 1866 anbcraumten Verhörstermine, 9 Uhr des Vormittags, anderweit in Person oder durch genügend legitimirte, resp. mit gerichtlichen Vollmachten versehene Stellvertreter an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, mit einander die Güte zu pflegen und über etwaige Vergleichsvorschläge sich bestimmt zu erklären, unter der Verwarnung, daß sie außerdem, sowie beim gänzlichen Außenbleiben in diesem Termine als einwilligend in den Beschluß der Mehrheit der Gläubiger werden angesehen werden. Falls jedoch ein Vergleich im Verhörstermine nicht zu Stande kommen sollte, sodann Den 1. October 1866 des Aetenschlusses zum Verspruche und den 21. December 1866 der Bekanntmachung eines LoLationserkenntnisses, welche rücksichtlich der Außenbleibeyden Mittags 12 Uhr für erfolgt angesehen werden wird, sich gewärtig zu halten.