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Verordnungsblatt der Kreishauptmauuschaft Bautze« zugleich al) Kanfijtarialbchörde »er Oberlaufttz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stavtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zn Zittan. vir Bautzener Nachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- u. Festtage, täglich abends. Preis de» Vierteljahr!. Abonnement» JnsertionSgebühr für den Raum einer Pettt-Spaltzeile > gewöhnlichen Satze» 12'/» >n geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen u. and. schwieriger Satz entsprechend teurer. Rachwetsgebühr für jede Anzeige und Jnsertt»» »0 Pfg„ für briefl. AutkuuftSerteiluug 10 Pfg. (und Porto). Bi» früh 9 Uhr eingehende Inserate finden in dem abend» erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen die Expedition und di» Annoucenbureaus an, desgl- die Herren Walde in Löbau, Clauß In Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Buhr in Köntg»hain b- Ostrttz, Reußner in ObevEunner»dorf und v. Lindenau In Pulsnitz. (Fervs-rech-Auschlutz Rr. 51.) NN 284. Mittwoch, deu 7. Dezember, abends. 1892. Bekanntmachung. In neuerer Zett find Marken, die aus der einen Seite mit dem Bildniß Kaiser Wilhelms II. bez. Kaiser Wilhelms III., auf der anderen Seite hingegen mit der Inschrift „Spielmarke" versehen und in Größe, Farbe und Form den NeichSgoldmünzm sehr ähnlich find, in den Handel gebracht, auch in wiederholten Fällen bereits zu Betrügereien benutzt worden. DaS Ministerium deS Innern findet sich deshalb veranlaßt, die Ausgabe und Weiternerbreitung dieser, sowie aller derjenigen Spiel marken, welche mit Bildnissen anderer Deutscher Fürsten versehen und den ReichSmünzen ähnlich sind, ebenso wie dies hinsichtlich der in den im „Dresdner Journal" und in der „Leipziger Zeitung" vom 5. Dezember 1888 und 15. Mat 1889 abaedruckten Bekanntmachungen deS Ministeriums des Innern vom 29. November 1888 und 7. Mai 1889 erwähnten Münzen aescheben ist, innerhalb deS Königreichs Sachsen bei Geldstrafe bis zu Einhundert Mark oder Haftstraft dis zu 14 Tagen zu verbieten. Die Polizeibehörden haben über die Beobachtung dieses Verbotes gehörige Aussicht zu führen. Dresden, am 29. November 1892. Ministerium des Innern. von Metzsch. Gebhardt. Bekanntmachung. Nach Vorschrift von tz 7 Abs. 5 und 6a der Verordnung der Königlichen Ministerien deS Innern und der Justiz vom 21. September 1874, die Aufhebung von Toten :c. betreffend, sind die Leichen von Selbstmördern, welche nicht im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit Hand an sich gelegt haben, soweit sie roch zu anatomischen Zwecken tauglich erscheinen und nickt von Angehörigen unter Nachweis der Erlegung der Beqräbnißkosten zum Zweck der Beeidigung reklamtrt werden, aus dem hiesigen Bezirk während der Monate Oktober, November, Dezember und Januar an den militär- ärztlichen OperationSkursus im Garnison'a>ar«th zu Dresden abzultefern. Von der Königlichen Santtätsdtrectton ist zur Sprache gebracht worden, daß anscheinend dieser Vorschrift nicht allenthalben in den letzten Jahren nachaekömmen worden ist, und zwar zum Nachth'il der Ausbildung der Militärärzte in der operativen Chirurgie. AnordnungSg-mäß wird daher diese Vorschrift t» Erinnerung gebracht und deren Befolgung den zur Aufhebung solcher Tobten verpflichteten Polizeibehörden des Bezirks (Bürgermeister, Guts. Vorsteher und Gemetndeoorstände) eingeschärst. Solche LUchen sind also mit thünltchster Beschleunigung und ohne vorherige Anfrage in einem zugenagelten Holzkastcn an den mtlitSrärzltchm Operationökurfus im Garnisonlazareth zu Dresden- Albertstadt, Marienallee, abzultefern. Außer Erstattung der lür den Transport und sonst erwachsen, den Kosten wird eine Aufwandsentschädigung von 6 Mk. in den Städten, bez. 10 Mk. auf dem Lande gewährt. In den Monaten Februar bis August hat die Ablieferung an die Direktion der Anatomie Leipzig zu erfolgen. Bautzen, am 1. Dezember 1892. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 4098 L..von Zezschwitz.Hirsch. Bekanntmachung. An Stelle des von Klix verzogenen Oeconomie-Jnspectors Roder ist heute für den die Ort schaften Klif, Brehmen, Commerau, Geißlitz, Göbeln, Großdubrau, Halbeudorf, Jetscheba, Kauppa, Leichnam mit Kleinleichnam und Baroche, Neudorf a. Sp. mit Ruhethal, Salga, Särchen, Sdier und Zschillichau umfassenden Standesamtsbezirk Klix Herr Sattlermeister August Kopte in Klix als stellvertretender Standesbeamter in Pflicht genommen worden. Bautzen, am 3. Dezember 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. 4095 ^von Zezschwitz.Hk. Bekanntmachung, dev Verlauf v»u Schwarzbrot) betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Ministern deS Innern ist die von der Amtshauptmannschaft unter dem 26. Februar 1890 erlassene, in No. 52 u. 53 der Bautzener Nachrichten vom 4. und 5. März 1890, bez. No. 19 und 20 des Sächsischen Erzählers vom 5. nnd 8. März 1890 abgedrnckte Bekanntmachung, den Verkauf von Schwarzbrod betr., inst dem Bezirksausschuß einer Revision unterzogen worden, wobei einige, als unzulässig bezeichnete Bestimmungen sti Wegfall gebracht worden sino. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1890 werden nunmehr auf Grund von 73 nnd 74 der Reichsgewerbeordnung für den amtshauvtmannschaftlichen Bezirk folgende Bestimm ungen getroffen, welche von den Bäckern und Brodverkäusern zu beachten sind nnd deren Befolgung von den Ortspolizeibehörden durch Revision der Verkaufsloeale zu kontroliren ist. 1. Der Verkäufer von Schwarzbrod (Noggenbrod) hat an seiner Verkaufsstelle einen Anschlag anznbringen, auf welchem in deutlich sicht- und lesbarer Weise der nach ganzen oder halben Kilogrammen berechnete Preis des zum Verkauf gelangenden Schwarzbrodes angegeben ist. 2. Dieser Anschlag ist so oft als nöthig zn erneuern nnd muß vor seiner AnShängung der Ortspolizeibehörde zur Abstempelung vorgelegt werden. Die Abstempelung erfolgt kostenfrei. 3. Der Anschlag ist so anznbringen, daß von der Stelle ans, an welcher der Verkauf des Brodes stattfindet, der Inhalt des Anschlages ohne Schwierigkeit lesbar ist. 4. In keiner SchwarzbrodverkanfSstelle dars anderes, als das zum Verkauf bestimmte Brod niedergelegt werden. 5. Der Verkauf des BrodeS hat, soweit nicht von dem Käufer ausdrücklich etwas Anderes verlangt wird, nur nach ganzen nnd halben Kilogrammen zn erfolgen. Auf jedem zum Verkauf bestimmten Brode ist dessen Sollgeivicht nach halben Kilo grammen durch Eindrücken entsprechender Ziffern anzugeben, also durch '/^ oder 0,5 das Sollgcwicht von V2 kx, durch l das Sollgcwicht von l K^, durch 1'/, oder 1,5 das Sollgcwicht von !'/, Kg rc. 6. An jeder Verkaufsstelle für Schwarzbrod muß eine den Vorschriften der Gewichtsordnung cntsprechcnde Waage mit den nötigen Gewichten vorhanden sein. Die Brodvcrkäufcr haben die Benutzung dieser Waagen nnd Gewichte znm Nachwiegen deS verkauften BrodeS sedem Käufer unweigerlich zn gestatten. 7. Die Vorschrift unter 5. erstreckt sich ausnahmslos auch auf solches Brod, welches den Käufern ins Haus geliefert wird Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende» Vorschriften, sowie der Verkauf von Brod zu einem höheren als dem auSgchängten Preise werden nach § 369 Abs. 2 des ReichsstrafgesetzbncheS bez. § 148,8 der Reichsgewerbeordnung mit Geld- oder Haftstrafc geahndet. Bautzen, den 5. Dezember 1892. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 3883 L. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs bei dem jetzt einqetrctenen Schneefall werden die Weaebaupflichttgen des hiesigen amtshauptmannschasllichen Bezirks bei einer OrduungSstrase von 30 Mk. hr-,durch veranlaßt, alle Kommunikattonsweqe, welche mit Bäumen nicht bepflanzt sind, ebenso wie die anzulegenden Winterbahnen sofort mit mindestens 2 Nieter hohen, an dem ob-ren Ende mit Reisigbüscheln oder Strohwischen versehenen Stangen, tn regelmäßigen Abständen von höchstens 20 Metern auf beiden Seiten abzustecken und die Absteckung, so lange Schnee liegt, jeder Zett tn ordentlichem Stande zu erhalten, auch den Schnee auf den Kommuntkalionöwcgen unver züglich auszuwerfen, sobald dadurch der Verkehr gestört wird. Im allgemeinen Verkehrsirteresse hat man die strengste Befolgung dieser Anordnung zu er warten und wird daher auch jede zur Anzeige gelangende Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Bautzen, den 7. Dezember 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. H^ Versteigerung von Bäumen Auf der fiskalischen Bautzen-Lvhlander Straße, zwischen Sohland und der Landesgrenze, sollen Dienstag, deu 1t. lfd. Mts. von Vormittags 9 Nhr ab 36 Stück Ahornbäume tn Stärken von 8 bis 34 om, 3 „ Eschen in Stärken von 27 bis 34 om und 1 Kastanie von 33 om Stärke siegen sofortige baare Zahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft im „Erbgertchte" zu Sohland. Bautzen, am 5. Dezember 1892. Die Königliche Straßcnbauberwaltnng. Bremserpolitik. ? Gegen das kaum erst ins Leben getretene Sonntags- schütz-Gesetz ist eine lärmende Agitation betrieben worden, die leider bereits gewisse Erfolge erzielt hat. Nicht etwa eine Agitation, die sich gegen die nachweislich wunden Punkte deS Gesetzes, wie z. B. die zu große Schonung des SchankgewerbeS, gekehrt hätte, sondern eine prinzipienlose, radikale Agitation, die am liebsten mit dem ganzen Gesetze tabula, rasa gemacht hätte und die ohne allen Zweifel noch jetzt darauf auögeht, die Wohlthat desselben auf ein Minimum zusammenschrumpfen zu lassen. Es herrscht in unserem Volke eben ein verhängnis voller Zug, eine vis insrtias, welche uns dahin führt, daß wir nach einem Anlauf zur Besserung der sittlichen Mißstände alsbald innehalten, wenn nicht umkehren. Anstatt eine nach langer Vorbereitung endlich begonnene Bewegung wacker fort- zusctzen, zögern und erlahmen wir bald, anstatt den rollenden Wagen ans Ziel gelangen zu lassen, bremsen wir zur Unzeit. Nur ungern entschließt man sich daran zu glauben, daß diese unheilvolle Neigung unsers Volkes bezw. der heute maß gebenden Generation von einer politischen Partei mit Aus nahme der socialdemokratischeu, direkt oder indirekt unterstützt werden könnte. Denn während die socialdemokratische Partei mit der Begünstigung solcher Unentschlossenheit und Thatlosig- kcit allerdings nur ihrem diabolischen Grundsätze folgt, die Unhaltbarkeit der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse und der Staatsordnung in allen Punkten zur Evidenz zu bringen, muß den sogenannten staatserhaltenden Parteien alles daran liegen, 'daß jede gesunde Anregung zur Hebung der Volks sittlichkeit gefördert und zum Ziele geführt werde; während der Socialdemokratie jede Besserung der Zustände unbequem ist, weil sie die Unzufriedenheit mit Bedacht und Absicht unauf Hörlich zu schüre« beflissen ist, muß man doch von den patrioti schen, staatserhaltenden Parteien erwarten, daß sie mit allem Eifer die ReichSregierung in deren wohlgemeinten Absichten und Bemühungen fördern! Daß die liberalen Parteien diesnicht thun, ja sich nicht allein hierin gleichgültig und sanmselig zeigen, sondern die besten Absichten der ReichSregierung nicht selten bekritteln, be streiten und schließlich vereiteln, ist höchst betrübend und ver hängnisvoll für die Eniwickelung unseres deutschen Volkes. Allein wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen und uns darein fügen, daß diese Parteien, die auch in diesem Punkte ihr „laissW Inirs" in Anwendung bringen und für die sittliche Volkserziehung überhaupt nur geringen Ernst zeigen, auch zur Erhaltung des Sonntagsschutzes sich nicht besonders angeregt fühlen. Wett schlimmer aber und schlechthin unbegreiflich wäre es, wenn sich die konservative Partei nicht zur Verteidigung des Sonntagsschutzgesetzes, zur Verhütgung seiner Durchlöcher ung und succefsiven Entleerung kräftiger, als bisher, rühre» wollte. Soll denn über der Judenfrage, deren Bedeutung wir gewiß nicht unterschätzen, die Pflicht, das mühsam errungene Sonntags-Schutzgesetz zu erhalten, eventuell zu vervollkommnen, hintangesetzt werden? Ist es nicht eine schöne, lohnende Auf gabe der Partei, mit aller Energie, In ihren Versammlungen wle in der Presse, dafür einzutreten, daß die mit großer Freude begrüßte Wohlthat des Gesetzes unserem Volke, und im be- sonderen den hunderttausenden abhängigen Personen, die im Dienste Anderer stehen, ungeschmälert bleibe? Noch steht zu hoffen, daß dte konservative Partei, ihrer Pflicht bewußt, gegen die Versuche der Geschäftsegoisten und gegen die Gleichgültigkeit der liberalen Parteien ihrerseits ent schieden Stellung nehmen wird. Aber eS ist hohe Zeit, und die Partei, von den Gegnern so gern die Partei des Rück schritts genannt, kann gerade hier den Beweis führen, daß sie' vorwärts schreiten will in Allem, was zur Versittlichmig unseres deutschen Volkes und zur Förderung des Volkswohles dient. Also — keine Bremser-Politik aufkoinmen lassen! Steueft« Telegraphisch« Korrespondenz Brüssel, 6. Dezember. Nachdem Rivers Wilson seinen Bericht erstattet hatte, zog Rothschild seine Anträge zurück. — In der heutigen Nachmfttagrsitzung hob RIverS W >ion in seinem eigenen Namen und demjenigen deS engli'ch n Delegierten Frcemantle die ernste Gefahr hervor, w-lche tn der Möglichkeit einer Einstellung der Silberkäuse in Amerika und in der Unterdrückung der SilberauSprägung in Indien liegen würde. Mac Cceary, einer der Vertreter der Ver- einigten Staaten, erklärte, seit 1881 habe die Lage sich ver schlimmert; Rothschilds Projekt sei unwirksam, der einzige LuSweg auS den Sch-vierigkeiten sei die Einführung des BimetalliSmus. Parts, 6 Dezember, mittag«. D.r Ministerpräsident Ribot beriet während des ganz»» heutigen vormittags mit dem Jastizminister Bourgeois über das Verhalten, da« die Regierung der Panama-Üntersuchungskommifsion gegenüber einzuschlagen habe. Wie verlautet, soll das neue Kabinett beschlossen h rben, die Abgrenzung der Kompetenz der richter lichen und der gesetzgeberischen Gewalten sicher zu stellen. Die Mitglieder des neuen Kabinetts werden um 5 Uhr im E'ysö: zusammentreten, um sich über die Fassung der mt- nisteriellen Erklärung zu einigen, welche im Parlamente abgegeben werden soll. Parts, 6 Dezember, abends Wie den Blättern von out unrecrichteter Seite mitgrteilt wird, sprach Loubet de« Wunsch aus, nur da« Portefeuille des Ministeriums de« Innern zu übernehmen, die Angelegenheiten deS Kultus sollten einem anderen Ministerium überwiesen werden. Die selben dürsten dem Ministerium des Unterricht» zugetkilt werden Athea, 6. Dezember. Di« Regierung hat heute der Kammer einen Gesetzentwurf, betr. Abänderung des Zoll- tariks und der Landungsgebühren für ausländische Schiffe, oorgelegt. J.i dem Entw irs wird u a. eine Erhöhung des Kaffeezolles um 20 Centimes per Oka vorgeschlagrn. DaS Gesetz soll sofort in Kraft treten. Washington, 6. Dezember. Die Botschaft deS Prä sidenten Harrison an den Kongreß beginnt mit einem Hinweis auf die äußerst günstige Lage des Handels und der Industrie der Vereinigten Staaten, welche niemals vorher sich eines soichen Wohlstandes erfreuten. DaS Resultat der Päsidcntenwahl müsse vom Lande occepttert werden; es müsse angenommen werden, daß der gegenwärtige Schutzzoll tans abgeschafft und durch einen den Zwecken der Staats-