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In den Kreisen aber, die sich nicht an der bloßen Sensation-und der humorvollen Seite der Sache genügen lassen, greisen die Wirkun gen des Prozesse- tiefer und zeitigen auch nach der Beendigung des Verfahrens noch ernste Betrachtungen über einen schweren Mangel unserer Strafrechtspflege, der bei dieser Gelegenheit in Helle- Licht gerückt worden ist und der bei dem Kapitel der Aufenthaltsbeschränkungen bestrickter Personen in die Erscheinung tritt. Dir hierauf bezüglichen Gesetzesbestimmungen sind in Ver bindung mit der bei ihrer Ausführung gehandhabten polizeilichen Praxi- zum Fallstricke geworden, in dem sich der Schuhmacher Wilhelm Voigt, trotz allem Anscheine nach ehrlichen Bemühens, den Rest seines Lebens ein nützliches und arbeitsames Mitglied der menschlichen Gesellschaft zu sein, abermals verfangen hat. so daß dem bereit- Sechzigjährigen. wenn er die vieriähckge Ge» fäugniShast noch einmal überleben sollte, keine Aussicht mehr winkt, selne auf redlichen Lebensunterhalt gerichteten Absichten zu verwirklichen. Es handelt sich hier, wie von vornherein betont >ein mag. keineswegs um eine verschwommene Sentimentalität, die auS jedem Verbrecher einen Gegenstand humaner Experimente machen möchte und dabei vielfach in eine derartige lleberschweng- lichkeit hineingerät. daß bei der praktischen Verwirklichung aller solchen Anregungen der bestrafte Verbrecher schließlich besser daran sein würde als der arme unbestrafte Mensch, der in seinen Mühen und Sorgen kümmerlich ohne Uebertretung de- Gesetzes dahinkebt. AaS hier in Frage kommt, ist etwa- durchaus Tatsächlicher, etwa- zweifellos Mangelhafte», dessen Beseitigung in sorgfältige Er wägung von allen Wohldenkenden gezogen werden muß. die Ver ständnis für die Notwendigkeit besitzen, daß die moderne Straf rechtspflege unbedingt mit einem gewissen Tropfen sozialen Oelrs gesalbt sein mnß. Die Tragik des Volgtschen Schicksals liegt darin, daß dieser alte vselbestrafte Verbrecher gerade in dem Augenblicke, wo er sich in einem stillen Winkel zu ehrlicher Arbeit zurechtgesetzt und sich das Vertrauen feine» Arbeitgebers erworben hat, von dein polizei lichen Ausweisungsbefehl betroffen wird, der ihn mit einem Schlage wieder in daS Elend der gezagten und gehetzten Existenz zurücktrribt und ihm keine Wahl läßt als die Rückkehr zum Kriege wider das Gesetz. Dir in Rede stehenden Vorschriften sind teils in dem ReichSfreizügigkeilSgesktz. teil» im Netchsstrafgesetzbuche enthalten. Sir sind als ein Schutzmittel der Gesellschaft gegen schwere, namentlich rückfällige Verbrecher gedacht und als solche» in der Tat nicht zu entbehren. ES hieße da» ganze normale Empfinden ehrlicher Menschen einfach auf den Kopf stellen, wollte man ihnen zumuten, jeden eckten besten Zuchthaussträfling unbesehen ln ihre Mitte anfzunehmen und ihm ohne weiteres daS volle Vertrauen zu schenken, wie e» eine unbescholtene Person in Anspruch nehmen darf. Der Gesetzgeber hat daher in richtiger Würdigung der tat» iächllche» Verhältnisse mit Recht Vorsorge getroffen, daß mittelst der Polizeiaufsicht entlassenen schweren Verbrechern auch noch nach Verbüßung der Strafe von Amts wegen auf die Finger gepaßt werden kann. In der Praxis ergibt sich nun aber bei der Handhabung dieser Vorschriften der Uebelstand, daß sie als schweres Hindernis für das ehrliche Fortkommen eines Menschen wirken, der das Unglück gehabt hat, der Justiz iu die Arm« zu fallen und das Brandmal einer schweren ent- ehrenden Bestrafung aufgedrückt zu erhalten. In dem Köpe- nicker Falle ist der Zusammenhang zwischen Polizeiaufsicht und erneutem Verbrechen so augenfällig, daß nicht bloß die Ver teidigung hierauf sehr wirksame Betrachtungen über eine mög lichst milde Strafzumessung aufzubauen vermochte, sondern daß auch daS Gericht selbst in seiner Urteilsbegründung die gegen Voigt verfügte Ausweisung aus Wismar als «in „schweres über ihn hereingebrochenes Unglück" bezeichnet und ausdrück- lich feststellt, Voigt sei tatsächlich ein Opfer der Verhältnisse und der bestehenden Rechtsordnung geworden und würde ohne die Ausweisung vielleicht heut« noch ruhig als Schuhmacher in Wismar leben. Wie soll hier Abhilfe geschaffen werden? Wie kann man «S ermöglichen, solch« unbilligen Härten, wie sie in dem Köve- nicker Falle hervorgetreten sind, zu vermeiden, ohne gleichzeitig dem berechtigten Bedürfnis der ehrlichen Bürgerschaft nach polizeilichem AufsichtSschutz gegen schwer bestrafte Individuen »» nahe »a trete«? Die Frage stellen, heißt nicht auch, sie beantworten. Im Gegenteil. Die Lösung des hier ausA» worfenen Problems erscheint so schwierig, daß wohl noch zahl reiche KonsliktSsäll« ähnlicher Art. wie der Voigtschc, Vor kommen werden, che sich die Gelehrten und Praktiker über «inen gangbaren Weg geeinigt haben. Am wenigsten Aussicht auf Verwirklichung Hot jedenfalls der radikale Vorschlag des Professor» von Hippel in Güttingen, der schlechtweg die Be- seitigung aller Aufenthaltsbeschränkungen bestrafter Personen »erlangt, soweit sie dem ehrlichen Fortkommen der Be- troffen«» hindernd im Wege stehen. Eine solche Forderung geht «it Sdtckchiedenheit «u «eit. weil li« die berechtigten Interessen der bürgerlichen Gesellschaft vorbehaltlos zu gunstcn des doch jedenfalls eckt in zweiter Linie stehenden Vorteils der bestrastcn Individuen prcisgibt. Eine andere Richtung will zwar an den Bestimmungen selbst nicht gerüttelt wissen, richtet dagegen ihren kritischen Zugriff auf die in Ausführung der gesetzlichen Vorschriften von der Polizei geübte Praxis und wünscht da bei mehr Individualisierung,' mehr Berücksichtigung der be sonderen Umstände des einzelnen Falles. Grundsätzlich läßt sich das hören, doch ist nicht zu verkennen, daß selbst, wenn den einzelnen Polizeiorganen von oben her eine milde, wohl wollende Praxis noch so nachdrücklich eingeschärft wird, immer noch ein großer Spielraum für Mißgriffe ä la Voigt-Köpenick übrig bleibt, namentlich da, wo die große Menge der zu Be aufsichtigenden eine individuelle Sonderbehandlung er schwert. wenn nicht unmöglich macht. Bleibt noch eine dritte Gruppe, die dem Staate die Pflicht zuspricht, solchen alten, von der heimatlichen Polizeiaufsicht bedrohten Sträflingen Gelegenheit zu bieten, ein neues Leben zu beginnen, und zwar auf dem Wege der in letzter Zeit viel erörterten und von nam haften Autoritäten befürworteten Deportation. In welcher Art dieser Gedanke sich verwirklichen ließe, das wird in einer ausführlichen Eingabe entwickelt, die der Deporta- tionsausschuß deS Deutschen Kolonialbundes an den Reichskanzler gerichtet hat. Hier sei nur hervorgehoben, daß die Eingabe die Sträsberschickung zunächst als fakultative, also in das Geliehen der »Sträflinge gestellte Straff« ein- geführt wissen will. Es wären auf »dicke Wesse etwa 560 Ge- fangen« auS der mit mindestens 'füirffShriger Freiheitsstrafe belegten Kategorie der Gewohnheitsverbrecher »u entnehmen und nach der Admiralitätsinsel Manus zu verschicken. Als Anreiz zu freiwilliger Meldung soll Len »Sträflingen Lei guter Führung ein« spätere Ansieb eilung unter bestimmten Be dingungen in Aussicht gestellt «werden. Die »Kosten weiden in der Eingabe aus 900000 Mark »weniger berechnet im Ver- gleich mit denjenigen, die für di« Strafvollstreckung im gleichen Umfange in der Heimat «rusgeiwenbet »werden müssen. Mit diesem Verfahren einen Versuch zu machen, würde sich empfehlen. ES bedarf dazu nur der Ueberwinduwg «irrer gewissen bureaukra- tsichcn Schwerfälligkeit, die uns im Blute liegt, und der Ab- schüttelung der radikal-demokratischen Vorurteile, die in einer überseeifchcir Strafvollstreckung ein unerträgliches Uobel erblicken, ohne zu bedenken, »wie viel grausamere Leiden in gckundhcit- sicher Hinsicht die heimatliche Zellenstrass den Verurteilten auscrlegi. Noch ein weiterer einschlägiger Gesichtspunkt ergibt sich endlich aus dem Umstand, daß die Polizeiaufsicht nach der Strafverbüßung 'sich hauptsächlich gegen Gewohnheitsverbrecher richtet. Die unabweisliche Folgerung daraus ist die, daß der Staat aus seiner SirMSsetzgebung olles entfernen muß. »was der künstlichen Züchtung von rückfälligen Verbrechern Vorschub leistet. Dahin gehört aber in unserem Reichsstrafacketzbuch zweifellos die unerbittliche Rigorosität, mit der selbst die gerlngfügigsten Diebstohlsvevgehen geahndet werden. In wahr haft erschreckendem Maße mchren sich die Fälle, in denen aus Grund der unzulänglichen bestehend«» GcketzeSvorischriften von den Richtern «ni<t blutendem Hcgzen wegen kleiner Diebstähle i>m Rückfälle Strafen ausgeworfem werden müssen, die dos allgemeine Rechtsbewußtlsein auf dos tiefste empören und die breiten Schichten des Volkes mit dem Gefühle »der Rechts- Unsicherheit erfüllen. Di« nachdrücklich«, auch von hervorragen den Juristen geteilt« Fordsrung der asfcnllichen Meinung, daß hier Wandel geschaffen werden Müsse, ist in amtlichen Kressen nicht unbeachtet geblieben. Bereits in der vorigen SMon deS Reichstages wurde mitgeteilt, daß in der im Rcichssustizamte in Vorbereitung befindlichen Novelle zuin Strafgesetzbuch, die zunächst, vorbehaltlich der organischen Revision des Straf rechts, die dringendsten EinzelrSsovmen verwirklichen soll, auch eine Abänderung des Diebstahls-Paragraphen in dem Sinne enthalten sei. daß die Entwendung von Gegenständen unbe deutenden Wertes künftig nicht Mehr als ausschließlich mit Ge fängnis zu »hastrasendes Vergehen bewertet, sondern lediglich als Uebertretung mit Haft oder Geldstrafe bedroht wird. Da mit der Einreihung derartiger Diebstähle in di« Kategorie der Uebertretungen auch ihre Berücksichtigung beim Rücksalle in Wegfall komm«, so wird dadurch eine Wiederholung der über- mäßig horten Urteile in kleineren DicbstahIÄochen. di« jetzt so berechtigten Unwillen erregen, fortan unmöglich gemacht werden. Hoffentlich wird i»m Reichstage bei der bevorstehenden Besprechung der von den NationaUibcralcn eingebrachten Inter pellation über den Stand der Vorarbeiten zur allgemeinen Strafrechtsreform eine Befragung der Regierung über dicken sehr wichtigen und dringliche» besonderen Gegenstand nicht versäumt werden. Neueste Dratztmel-nnaeu vom 3. Dezember. Deutscher ReichStaa. Berlin. (Priv-Tel.) Am BundeSratStlsche Staatssekretär v. Tschtrschkv. Kolontaldtreltor Dernburg. Da» Hau» ehrt da» Andenken des vecstocbcnen Abg. Brener (Zentr.) durch Erheben von den Plätze». Tie K o l o » i a ld e b n t t e wicd fortgesetzt. Kvloiiscildiiektor Der» bnrg gibt folgende Erklärung ab : Herr Bebel hat am Svnnabcnd unter Berufung ans eine angebliche Aeußerung des Herrn Geh. Legationsrals Hcllwig behauptet, daß dessen Pensionierung wegen seines Berhalkrns i» der Angelegen heit Peters erfolgt sei. Das ist tatsächlich unrichtig. (Hört, vor«! rechts.) Die Pensionierung ist lediglich ersolgt, weil Geh. Lega lionsrat Hellwig den steigenden Ansorderungen seines Amtes nicht mehr gewachsen war (lebhaftes hört, hört! rechts, Lärm linIS) und dies »in so mehr, als zugleich mit dein Wechsel im Softem dem Dirigenten der Kolonialabteilnna auch ein Personenwechsel erforderlich erschien. «Hört, hört!) Es ist hiernach nicht glaub haft. daß der verstorbene Staatssekretär v. Richtposen entgegen dein wirklichen Sachverhalte die Pensiontemng mit der Gegner schaft der parlanicntariichen Freunde des Dr. Peters begründet haben soll. tHört, Hort! Lärm.) Der Abg. Ablaß ferner bat vo,gestern erklärt daß das, was der Herr Reichskanzler neulich über den Fall Poeplnu mitgeteilt habe, unrichtig iet und daß, Pvevlnu lediglich deshalb disziplinarisch bestraft worden >et, weit er sich mit Abgeordneten i» Verbindung gesetzt und ihnen Akten stücke zugänglich gemacht habe. Ich konstatiere demgegenüber, daß es unrichtig ist. daß Pocplan lediglich tLärm links, Rufe: ledig lich !) ans den von dem Abg. Ablaß angegebenen Gründen zur Rechenschaft gezogen sei. Pocplan hatte sich schon vorher verschie dene Disziplinarvergehen zu schulde» kommen lassen, er ist schon vorher dreimal deshalb bestraft worden, mit 50 Ml.. 100 Mk, 220 Mk. Geldstrafe. Da Zweitel an seiner Zinechnungssälitglett entstanden «Lärm links». >o wurde zunächst von der Einleitnn worden, vielmehr er «ine äußerst milde Behandlung erfahren " ' fäbtgk, mit Rücksicht aus die Zweitel an seiner Zurechnungsfähigkeit. »Erneute große Unruhe links bei den Worten »milde Behänd tung".) Erst als Poeplau seine Pflichten alsdann in gröblichster Art verlebte durch Mitteilung von Akten an Abgeordnete, blieb nichts anderes übrig, als das förmliche Disziplinarverfahren gegen lhn zu eröffnen. Poeplau ist ein Mann, der leder Belehrung un zugänglich war »stürmische Zwischenrufe links, die sich wieder holen, ais der Redner sorkfährt), Poeplau ist «in Mann ohne Selbstbeherrschung, dem jeder Takt abgeht und jedes Pflichtgefühl Weiter legt Redner noch dar, daß Pocplan auch kein Recht gehabt habe, sich mit seiner Beschwerde direkt an de» Reichskanzler zu wenden. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes wo» Poeplaus Vorgesetzter und der Reichskanzler habe keinen Anlaß gehabt, sich mit den Beschwerden Poeplaus zu beschäftigen. Poeplau ging jeder Aisipruch ans volle Glaubwürdigkeit ab. «Erneuter stürmischer Lärm.) Ich bitte doch, mich reden zu lassen! Die Behauptung des Herrn Ablaß, der Herr Reichskanzler habc in wesentlichen Punkte» Unzutreffendes mitgeteilt, ist daher un richtig. (Starker Lärm links > —Präsident Graf Ballestren» legt Verwahrnng dagegen ein, daß es Gebrauch werde, einen BuiidesratSvertreter durch Lärm am Rede» zu hindern. — Abg. Roeren (Zentr.): Wer Recht hat im Falle Peters-Hellwig, ist zweifelhaft; der einzige zuverlässige Zeuge, der Staatssekretär Freiherr v. Richthosen, ist rot. Der Redner geht aus die Auge legenheil Wrslubci ein. Dieser bade sich als rechtschaffener Mann bei den Streitigkeiten zwischen Beamte» und Missionaren in Togo der letztere» angenommen, daher das Komplott der Beamten gegen ihn. Jhnr wirb von den Missionaren das beste Zcuants aus gestellt, und gegen diesen Mann schwebt seit einem Jahre ein Disziplinarverfahren mit vorläufiger AmtSentsetzung und Stellung aus halbes Gebalt. tHört, hört!> Ich warte den Äairg der Unter suchung ab. Mir sind viele Fälle bekannt, für die ich alle Beweise habe. Sie sind auch der Kvwnialvcrwaltung bekannt, aber sie ist darauf nicht rrugegangen (hört, Hort ltnkS und tmZentr.I, auch der »eue Kolonialdircktor nrcht. Und deshalb gehe ich hier daraus ein. Wilder Umvokonnt und Götz, Schneider nnd Komplizen wird »chon seil Monaten recherchiert. Haussuchungen, Vernohmuii gen und Durchsuchungen finden sort»während statt. Ja. der Untersuchungsrichter ist sogar mit einer Eskorte von Polizisten hier eingedrungen und (hat das Pult des Abgeordneten Er-- berger dnrchstöbert. sLebhaftes Hort, hört!) links und im Zen trum.! — PrÄrdent Gras B a I i e st r em : Die Sache ist »acN meinen Informationen anders. Der Unterfuchungsrichicr ist als Gast des Herrn ErOcrger eingchührt Morden. (Große Heiterkeit.) — Abg. Roeren: Wenn er nur als Gatt ein geführt worden ist, so bcdaure ich, Laß unser Präsident damals nicht anwesend war, sonst wäre ihm die Lust vergangen, zum zweiten Maie zu kommen. lGroße Heiterkeit.> Im unseren Kolonien steht eS deslnrlh so traurig, weil viel« zwciselhaste Elemente mit bewegter Vergangenheit sich Lori breit machen (Hört, hört!) Sic wollen dort herrschen, aber wir haben staats- und völkerrechtlich gar nicht das Recht dazu, dort die Herren zu spielen. Wir lallen die Eingeborenen an Ariden und Kultur gewöhnen. Redner bringt dann verschiedene Fall, von in Togo begangenen GrausaMkeitcn vor. So hätten in Togo die Gefangenen ancinandergekeltet aus dem Zementdodei: liegen müssen. Prügel seien erteilt worden aus Anordnung eines Beamten Schmidt mit einem Bamlbusstock. der in am» lichcn Berichten als „Stäbchen" bezeichnet worden ici. Er habe hier ein solches .-Stäbchen". (Redner hält einen kräftigen Stock empor, wobei das Haus in Heiterkeit ausbrrcht.) Wenn dae. meine Herren, ein Stäbchen ist, wie mag dann ein Stock dort aussehen! Die Haut sei in Fetzen geflogen. (Pfrii-Miife links.« Redner beruft sich bei alledem aus gerichtliche Zeugen-Aus- sagen. Dabei 'ei es unerhört, daß gegen einen Missionar, der bei einer solchen Prügelei daneben gestanden und gckckren und ouSgcfogt habe, wie die Haut in Fetzen oefloucn «er. öffentliche Anklage erhoben sei. «Erneute Pfui-Ruse.) Der -Bezirksami- mann Roltbcrg babe sogar einein zissa-mmengebrochcnen Trägei 25 Hiebe mii einem schweren Bambus stock erteilen lassen. (Ruse Pfui, psrii!) Auf darüber erstattete Anzeige bei Gericht sec Rollberg von demselben Amtsrichter Dr. Dictze. der g«,e,! oben erwähnten Missionar Auflage erhob, fretgckprochen worden Weshalb? Wert Nottberg erklärte, der Bambus- stock sei «in Stäbchen aewefen. Eincge dreier Beamten seien hinterher hier aus Urlaub gewesen, und trotzdem derarr substantiierte schwere Anklagen aogcn sie Vorlagen, wieder nach Gsfc,us^o>;8 »oszt«« *l»«>vU 'a/s n»,v»ug "02 ? ?!is»8 llchopn«