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Schönburger Tageblatt täglich mit TuSnshme der Tag^ «ach Sonn- uno Festtagen. Annahme von Inseraten für di« nächster» scheinende Nummer bis nachmittags 2 Uhr. Bee Abonnement-preiS betrügt visrtsljühr» iich L Mk. 8S Pf. ?Ms«rate pro Zeile 16 Pf., Einges. 26 Pf. ÄWedition: Waldenburg, Obergasse 2S1s. «Ltd ZNjMM sm dm AMtÄtz M WAldeÄmg. Zugleich weit verbreitet i« den Städten Perrig, L»nze»au, Lichtenfteiu-GaLnderg und in den Ortschaften FUistrn: in AltstadtNStdraLurg bei Herrn Hausmann Otto Förster; in Penig bsi Herrn Kaufmann Rob. Hürtia, Mandelqasse: in Nochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Lunzenau bsr Hrn, Buchhändler S. Dietze, in Wechselburg bei Herrn Schmied Webe?; in Lichtenstein b. Hrn. Buchh. I. Wehrmann. der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Brüunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grurnbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen« ^ba-Niederham, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Obsrwinkel, Oelsnitz i. S., Reichenbach, Remse, Nochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. Sonntag, Len 31. März 1889. Wiiternngsaussichttu fttr de» 31. März: Vorwiegend wolkiges Wetter mit Neigung zu Niederschlägen. Temperatur wenig verändert. Barometerstand am 30. März, nachmittags 3 Uhr: 758 mm. Gefallen. Bekanntmachung. Die Ablösnngsrenten, sowie die den 1. April dieses Jahres fälligen Brand versicherungsbeiträge — und zwar die der Gebäudeversicherungs-Abtheilung mit 1 Pfennig und die der freiwilligen Versicherungs-Abtheilung mit 1'/s Pfennig von l jeder Beitrags-Einheit sind spätestens s bis zum 10. April dieses Jahres zur hiesigen Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Waldenburg, den 29. März 1889. Der Stadtrat h. I- V. Hobusch. Verbot. Das Ablageru von Schutt in dem Graben am Ziegeleiwege hinter dem Wildenhain'schen Stadtgute wird bei 3 Mark — Pf. Strafe verboten. Waldenburg, am 30. März 1889. Der stellv. G u t s v o r st. Letz. Schiffsunglück vor Samoa. "Waldenburg, 30. März 1889. Die Alters- und Jnvaliditätsversicherung der Arbei ter ist gestern Freitag im deutschen Reichstage zur zweiten Lesung gekommen. Bon fast allen Parteien sind Abändernngsanträge, und manche recht einschnei- der Natur, eingebracht worden, welche zu eingehenden Auseinandersetzungen über fast sämmtliche der Borlage zu Grunde liegenden Prinzipien Anlaß geben dürften. Die socialdemokratischen Anträge belaufen sich auf die stattliche Anzahl von 36. Im 8 1 soll die Ver sicherungspflicht auch auf selbstständige Handwerker und sonstige Unternehmer, deren Einkommen oder regel mäßiger Jahresarbeitsverdienst 1000 Mk. nicht über steigt, sich erstrecken. Die Absätze 2 und 3 des 8 1, nach welchen durch Beschluß des Bundesraths die Vor schrift des Abs. 1 für bestimmte Berufszweige auch auf Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, sowie auf sogenannte Hausgewerbetreibende erstreckt werden soll u. s. w., sollen gestrichen, im 8 1 soll für den Anfang der Altersrente das 70. Lebensjahr durch das 60. Lebensjahr ersetzt werden. Außerdem soll die Erwerbs unfähigkeit dann anzunehmen sein, wenn der Versicherte in Folge seines körperlichen und geistigen Zustandes nicht im Stande ist, sich in seinem Berufe die Hälfte des bisherigen, nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre zu berechnenden Jahresarbeitsverdienstes oder Einkommens zu erwerben. Nach 8 4a soll auch der jenige Versicherte Invalidenrente erhalten, welcher zeit weise erwerbsunfähig ist, für die Dauer der vorüber gehenden Erwerbsunfähigkeit. 8 8 soll gestrichen, nach 8 9 der Ausländer, falls er seinen Wohnsitz im deut schen Reiche aufgiebt, mit dem sechsfachen Betrage ab- gefunden werden. 8 12 soll lauten: Die Berech tigung zum Bezüge der Altersrente beginnt mit dem Eintritt der Invalidität. Die Wartezeit für die Alters rente beträgt 20 Beitragsjahre (die Commission schlägt 30 Beitragsjahre vor). Im 8 13 sollen 40 (statt 41) Beitragswochen pro Beitragsjahr gelten. Die Bestimmungen über die Lohnklassen in 8 16 sollen dahin abgeändert werden, daß als Maßstab die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes oder Einkommens ange nommen werden soll, die dritte Klasse die Versicherten wit mehr als 530—750 Mk., die zweite Klasse mehr als 750—1000, die neuzuschasfende fünfte Klasse mehr oss 1000 Mk. umfassen soll. Als Jahresarbeitsver dienst oder Einkommen gilt der wirkliche, nicht durch- schnittiichx oder ortsübliche Betrag des Jahresarbeits- verdienstes oder Einkommens des Versicherten. 8 1? (Mtimmungen über die Lohnsätze) und 8 18 (von Kommission wieder aufgenommene Berechnung der Rente) sollen gestrichen werden. Nach 8 19 sollen die ^yeusbeträge für die Altersrente und den Mindestbc- trag der Invalidenrente jährlich auf 30 Hunderttheile ! i i i i ! i ! t des wirklichen Jahresarbeitsverdienstes oder Einkom mens (statt 16 Hunderttheile) sich belaufen und für die Invalidenrente nach je drei vollendeten Beitrags jahren um 10 Hunderttheile des Mindestbelrages bis zum Höchstbetrage von 60 Hunderttheilcn dieses Jahresarbeitsverdienstes oder Einkommens steigen, der Ncichszuschuß soll jährlich 90 (statt 50) Mk. betragen, außerdem zahlt diese das Reich denjenigen Versicher ten, deren Einkommen oder Jahresarbeitsverdienst 550 Mk. nicht übersteigt. In 8 10 soll die Alters- ! rente mit dem ersten Tage des 61. Lebensjahres be ginnen. 8 30 soll dahin gefaßt werden: DieAlters- und Jnvaliditätsversicherung erfolgt durch eine Reichs versicherungsanstalt, welche Verwaltungsbezirke für weitere Kommunalverbände errichtet. Der Bundesrath hat die Organisation der Reichs-Versicherungsanstalt und ihrer Verwaltungsbezirke durch Ausführungsbe stimmungen, welche der Genehmigung des Reichstags bedürfen, festzustellen. Für den Fall der Annahme dieser Fassung sollen 88 31—57 mit gestrichen werden. Für den Fall der Ablehnung des vorgeschlagenen § ! 30 soll in 8 37 bestimmt werden, daß die Vertreter im s Ausschlusse der Versicherungsanstalt von den Versicher- ! ten und den Arbeitgebern in getrenntem Wahlgange vermittelst des angenommenen gleichen, directen und ! geheimen Wahlrechts gewählt werden sollen. Zur § Theilnahme an den alle drei Jahre stattfindenden i Wahlen sind nur die großjährigen Versicherten und ' Arbeitgeber berechtigt. Trotz der vielseitigen Aenderungsanträge scheint aber ! die Annahme des ganzen Entwurfs, wenn auch in abgeänderter Form, in der gegenwärtigen Reichstags- - session als gesichert. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Die kaiserlichen Majestäten entsprachen am Donnerstag Abend einer Einladung des englischen Botschafters in Berlin, Lord Malet, zum Diner. Am Freitag Vormittag arbeitete der Kaiser zunächst allein und empfing dann den Besuch seines aus Kiel in Berlin eingetroffenen Bruders, des Prinzen Heinrich. Das Kaiserpaar und Prinz Heinrich unternahmen sodann eine längere Promenade im Berliner Thier garten. Nach der Rückkehr erledigte der Kaiser die laufenden Regierungsgeschäfte. Zur Frühstückstafel erschien auch der zum Besuch in Berlin anwesende Erbgroßherzog von Baden. Vom parlamentarischen Diner beim Reichs- kanzler wird noch berichtet: Der Abg. v. Dietze zeigte dem Reichskanzler bei Tische ein neues Messer, das er eben bei seinem Friseur im Kaiserhof gekauft hatte, indem er den Fürsten auf dies neue Jndustrie-Produkt aufmerksam machte. Das Messer zeigte auf der einen Seite des bronzenen Heftes die Gestalt des Kaisers in Relief, und auf der anderen Seite diejenige Bis marcks. Der Kaiser wurde, als Bismarck das Messer betrachtete, aufmerksam darauf und ließ es sich her überreichen. Er betrachtete es und sagte dann scher zend: „Nun, Bismarck, so Rücken gegen Rücken haben wir uns denn doch noch nie entgegengestanden, seitdem wir uns kennen." Dann, zum Abg. v. Dietze gewandt, fragte der Kaiser, wo das Messer her sei. Auf Dietze's Antwort bemerkte er lustig: „Beim Friseur? Was haben Sie denn da gemacht? Sie können sich doch keine Locken mehr brennen lassen!" Dann nickte er Herrn v. Dietze zu und steckte das Messer, welches er auzunehmen gebeten wurde, dankend zur Erinnerung in die Tasche. Die „Nat.-Ztg." schreibt: Verschiedene Blätter be richten, der Preußische Antrag im Bundesrathe enthalte auch einen Geffcken-Paragraphen. Derselbe erkläre die Mittheilung von Staatsgeheimnissen auch dann für strafbar, wenn der Veröffentlichende nicht weiß, daß ihre Geheimhaltung für das Wohl des Reiches erforderlich ist. Das ist eine reine Erfindung, der Antrag enthält keine derartige Bestimmung. Im preußischen Wahlkreise Grätz wurde Czartorski (Pole) zum Abgeordneten gewählt. Die Franzosen sehen schon wieder einmal die dro hende Gefahr, daß ganz Holland von Deutschland verschlungen werden wird. Pariser Blätter be haupten abermals steif und fest, die einstige Vermäh lung der kleinen Kronprinzessin Wilhelmine mit einem Sohn der Prinzen Albrecht von Preußen sei jetzt schon beschlossene Sache. Daran ist natürlich kein Wort wahr. Nach dem niederländischen Thronfolgegesetz darf sich die Königin Wilhelmine dereinst nur mit voller Zustimmung ihres Parlaments verheiraten. Beachtet sie diese Bestimmung nicht, geht sie der Krone verlustig. Das Gerede in den französischen Zeitungen rührt wohl nur davon her, daß der Prinz Albrecht für den Fall eines frühen Todes der Prinzessin Wilhelme dem holländischen Thron allerdings sehr nahe steht. Nach der holländischen Verfassung ist erbberechtigt, sobald die Prinzessin Wilhelmine aus dem Leben geschieden, die Großherzogin Sophie von Sachsen-Weimar-Eisenach, Schwester des Königs, und deren Kinder. Da an eine Thronfolge der Letzteren wohl kaum zu denken ist, so würde dann der Prinz Albrecht von Prenßen, Sohn der Prinzessin Marianne der Niederlande, in Betracht kommen. Daher rührt wohl die Furcht der Franzosen vor der Verdeutschung Hollands. Augenscheinlich liegt dieser Fall aber in sehr weitem Felde, denn die Kron prinzessin Wilhelmine ist ein sehr gesundes und kräf tiges Kind, das hoffentlich ein recht hohes Alter er reichen wird. In Deutsch-Ostafrika hatdie Regenzeit begonnen^ der Widerstand der Araber läßt infolge dessen allent halben nach. Wie die „Köln. Ztg." mittheilt, landete der Kreuzer „Schwalbe" am 27. eine Abtheilung Marinesoldaten, welche Kondutschi, nördlich von Dar-