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WÄ-WWer WM Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Griina, Mittelbach, Urspmng, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschhcim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. W- rL »A H n M» as -4»-° °-i TkU°n"°uch kostet durchs die Ailstragr, pro Quartal Mk. IM MA /M M SM H. dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk 1,8^ frei ,n Ha»» Expeditionen solche zu Ilriginalpreisen. für Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Amtsölertt für das KSnigUchr Amtsgericht und de« Stadtrath zu Hohenstein Grustthal. Orgcrrr crllev Geinsri rbo-Veiktvcrlttrrrgeis öeu Vrtfchcrfterr. Nr. 21. Sonntag, den 26. Januar 1902. 52. Jahrgang. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers soll AM" Sonntag, den 26. Icrnncrr 1902, Abends 8 Uhr im Saale deS Neustädter Schützenhausis ein vatevläirdrsHev Csnrnrevs abgehalten werde?, zu wachem wir alle reichstreu gesinnten Einwohner unserer Stadt, alle kaiserlichen, königlichen, Kirchen-, Schul- und sonstige« Behörden, sow" alle Vereine und Corporationen, nur hierdurch zu recht zahlreicher Theilnahme freundlichst einladen. Eintrittsgeld Wird nicht erhoben«! An die gesammte Einwohnerschaft richten wir noch die Bitte, durch Beflaggen der Häuser zu einer würdigen Feier des Tages beizutragen. Hohenstein-Ernstthal, am 22. Januar 1902. Ter Ausschutz für vaterlünSische Festlichkeiten. Der Stadtrath. Rechtsanwalt vr. Dierks, Vorsitzender. vr. Polster, Bürgermeister. BektrnntnrireHung, die Anmeldung der Militärpflichtigen der Stadt Hohenstein- Gr«stthal, der Gemeinden Oberlungwitz und Gersdorf (Bez Chemnitz, zur Urkrutiruufts - Stammrolle betreffen». Nach 8 22, 25 der Brutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 beginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderj chres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben habe» die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stamnv olle, und zwar in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar, anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Oosbehörde d.sjenigcn Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meidet er sich bei der Ortsbchörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an w lchem sein oder sofern er noch nickt selbstständig ist, seiner Ebern oder Vor münder ordentlicher Gerichtsstand sich b findct. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Ansenihaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Gebunsort znr Siammrolle, und w,nn der Geburtsort im Auslände liegt, in dem jenigen Oite, in welchem die Ellern oeec Fimilinchä^plcr ihren letzten Wohnsitz halten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis; vorzulegen, so fern di^ Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Sind Militärpflichtige vom Auscn-Haltsorte vitia anwesend, (auf der Reiie begriff ne H^ndlungs- gchülsen, auf See befindliche Seeleut, u. s. m.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sic zur Swmmrolle unzumeldln. Die Anmeldung z»r Stammrolle ist in der vorstehend vo>geschriebenen W-ije seitens des Militär pflichtigen solange alljährlich zu wieder hole»-, b s eine endgnlti .e Emfcheidi ng über die Dienstpflicht durch die Ersrtzbehörden erwlgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militär- jahre erhaltene Loosungsschein vorzulcgen. Ausserdem sind ctwa emgerret'ne Veränderungen (in Betriff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Annuldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitiaum von den Erfatzbchörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus znrückgestellt werden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung znr Stammrolle 'M Laufe eines ihrer Militär pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt rd.r Wohnsitz rwch ünem anderen Aush,bungsbczirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, st wohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hak, als auch nach der Ankunft an dem vcwn Ölte derjenigen, welche da selbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu meld n. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschricbenen Meldungen zur Stammrolle ob r zue Berichtigung derselben unterläßt. Wird mit Geldstrafe bis zu 3« Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen b,straft. Es werden daher alle nach Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz und Gersdors (Bez. Chemnitz) gehörigen Militärpflichtigen, soweit sie im Jahre 1882 geboren bezw. in früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, im Falle der Abwesenheit aber deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren, hiermit zur Befolgung der vorcrsichtlichcn Bestimmungen, insbesondere aber dazu aufgesordert, bei der Behörde ihres Wohnortes in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1902 unter Vorlegung der Geburts- oder Loosunqsscheine die vorgcschriebene Anmeldung zu bewirken. Die Anmeldungen haben zu erfolgen in Hohenstein-Ernstthal, Rathhaus, Zimmer Nr. 5, in Oberlungwitz, Gemeindeamt, Registratur, in Gersdorf, Gemeindeamt, Polizei Expedition, Zimmer Nr. 3. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz und Gersdorf (Bez. Chemnitz), den 9. Januar 1902. Der Stadtrath. Der Gemeindeälteste. Der Gemeindevorstaud. Or.Polster. Lieberknecht. Göhler. Ws. Bekanntmachung. Herr Apotheker MfOeö Lurrt Dietze, Inhaber der Mohrenapotheke hierselbst, ist heute von uns eidlich in Pflicht genommen worden. Hohenstein-Ernstthal, am 24. Januar 1902. Der Stadtrath. vr. Polster, Büzrgermeister. K. Der zu unserer Sparkassen Ordnung aufgestellte, vom Königlichen Ministerium des Innern ge nehmigte 2. Nachtrag, die Verzinsung der Einlagen betr., liegt im Geschäftszimmer der hiesigen Spar kasse 2 Wochen lang zur Einsicht aus. Hohenstein-Ernstthal, am 23. Januar 1902. Der Stadtrath. vr. Polster. Selekta mit Progymnastum ZN Hohenstein Ernstthal. Bei der in der Entwickelung begriffenen Selekta mit Progymnasium zu Hohenstein-Ernstthal wird zu Ostern d. I. eine ueue Klaffe gebildet. In die unterste Stufe (5. Schuljahr) werden neue Zöglinge ausgenommen. Näheres wolle man an anderer Stelle d. Bl. ersehen. Anmeldungen nimmt an allen Wochentagen außer Mittwochs und Sonn abends von 4—5 im Direktorialzimmer des Altstädter Schulhauses entgegen Hohenstein-Ernstthal, den 25. Januar 1902. Schuldirektor Dietze. Schule Gersdorf. Montag, den 27. Januar, 10 Uhr, findet im Schulsaale die durch Lokalschulordnung festgesetzte Feier des Geburtstages Sr. Maj. des Deutschen Kaisers statt. Herr As muß hält die Festrede und der Schulchor singt unter der Leitung d's Herrn O. Seidel die 3 stimmige Motette „Sei stille dem Herrn" von Mendelssohn. Zu unserer öffentliche« Feier ladet ergebenst ein Gersdorf, den 25. Januar 1902. Tas Lehrerkollegium. Pfeifer, Dir. Bekanntmachung. Montag, den 27. d. M., wird der am 15. Januar d. I. fällig gewesene Termin Schulanlage« in hiesiger Gemeindeexpedition vereinnahmt. Hermsdorf, den 22. Januar 1902. Der Gemeindevorstaud. Müller.