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» Leimiger Tageblatt und Anzeiger. ^ 46. Donnerstag den 15. Februar. 1855. Bekanntmachung. Das Klatschen mit Schlitten-Peitschen in der inner» Stadt, so wie in den Straßen der Vorstädte ist bei Fünf Thalern Geldstrafe oder nach Befinden verhältnißmäßigem Gefängniß und Wegnahme der Peitsche verboten; dagegen muß, so lange die Straßen mit Schnee bedeckt sind, bei gleicher Geld - oder Gefängnißstrase, jedes mit Pferden bespannte Fuhrwerk mit Schellen- oder Glockengeläute versehen werden. Leipzig, den 13. Februar 1855. Das Polizei-Amt -er Stadt Leipzig. Stengel, Pol.-Dir. —-- — Bitte um Beiträge zur Linderung der Roth im Erzgebirge und Voigtlande. D» an den oft geprüfte« und stet« bewährt gefundenen WohithätigkeitSsinn uns««» Mitbürger gerichtete Hülferuf für das Erz gebirge und Boigtland vom 27. vor. Mts. hat, wie wir nicht anders erwartet habe« nnd dankbarst anerkennen, schon vielfach williges Gehör gehende». Wen« wir dessenungeachtet denselben hierdurch mit der Bitte dringend wiederholen, ,S möge Niemand durch ange regte UedtNkm irgend welcher Nrr.sich im Wohtthun irre machen kaffen, so geschieht dies, »eil die Noth lauter und dringender al« je uns zur »erVtWittt-e» Hülfe auffordnt. Hierbei bemerken wir jedoch ausdrücklich, dach wir beswndere Deranlnffnng zur Wetd*Mg««s an dieser Samwlwng, fei es durch Sirenlar oder sonst, an -Niemand ergehe« lassen «erden. Leipzig, den 8. Februar 1855. Kramermrifter Gdmnnd Becker, Firma Becker L Comp. Prof. vr. O. 8. Grdwan«, d. Z. Rector der Universität, an der Bürgerschule Nr. 3. Dtadtrach Gletscher, Grimma'sche Straße. Adv. JnliuS Francke, Vorsteher der Stadtverordneten, Hain straße Nr. 27. Kammerrath Grege: Comptoir von Frege «L Comp. Stadtrath Harck, bei Harck L Nolte abzugeben. Bürgermeister Koch, Rathhaus, Stiftungsbuchhalterei. Ge. Jos. Noerpe!, Tischlerobermeister, neue Straße Nr. 7. »ermann Samson, alte Waage, tadtralh vr. Doll sack, Rathhaus, Stiftungsbuchhalterei. Laudtagsuüttherlungcn 6. Sitzung der ersten Kammer am 12. Februar und 12. Sitzung der zweiten Kammer am 13. Februar. Nachdem in der ersten Kammer die Regiftrandeneingänae, ver schiedene Petitionen betreffend, erledigt worden, gelangte die stän dische Schrift über die Königl. Dekrete, die Landtag-ordnung betreffend, zur Verlesung und wurde nach Form und Inhalt ge nehmigt. Auf der Tagesordnung befand sich der Vorbericht der Finauzdeputatio« über die Budgetvorlage auf 1855—1857. Die ns««» «Geilt dem Vorschläge ihrer Deputation, dem Beschlüsse der zweit« Kannwe r ,^ie Berichte üder die einzelnen Budget- «bschnitte in der Reihenfolge, wie sie aus den Berathungen der Deputat»« hervovgchen, in Berathung zu nehmen", beizutreten, ch« einhellige Zustimmung. Die zweite Kammer hat die Berathung des Berichts ihrer ssimWdlp,,«»,« «Der die LdtheUung ch. des ordentlich« Ausgade- dwmts, die a>-«wLnm StaatSbedurfteiffe umfassend, degmnnn. Kle FLaaZWdwMatlM hat det dies» La der Höhr von SHtt,4ü4Thlr. eingedracht« Badmnckchettnng eine Reduktion von 2W6 Thlr. beantragt. Die Kammer hat die »sie Position derselben, dir Unterhaltung des Königlichen Hanse- betreffend, nach den Vor schlägen der LGNtatimr bewilligt und dabei ein« Antrag de« Inhalt- a» die Staatsregienma zu richten beschlossen, daß nach der KunstsLmmlnnaen d gestal der Zutritt nur gegen ein Eintrittsgeld im neuen Museum ttet werden möge. Verhandlungen der Stadtverordneten am 7. Februar 1855. Rach einer Mittheilunq deS Stadtraths hat derselbe beschlossen, sich bei der beabsichtigten «Stiftung eines Landwaisenhauses für die Ortschaften in der Nähe Leipzigs mit einem Beitrage von SOOTHtr. auS der Stadtcaffe zu b-theiligen, falls die Idee zur Ausführung käme. Er forderte hierzu die Zustimmung des Collegium«, welche« sofort in die Berathung üder diese Vorlage eintrat. St-B. I)r. Hauschild zollte der dem projectirten Unternehme» zu Grunde liegenden edlen Absicht seine volle Anerkennung, konnte aber einig« Zweifel an dem verhasst« Erfolge nicht bergen. Die anerkannten Grundsätze einer geläuterten, auf Erfahrung beruhend« Erziehungsmethode wiese« darauf hin, daß die VereiniguaA ver waister Kinder zu gemeinschaftlicher Erziehung in ein» «»statt »ie mit den segensreichen Ersteigen begleitet sein könne, wie sie ein, selbst mangelhaftere Erziehung im Kreise einer Familie ge währe. Beabsichtige man mit dem Unternehm« auSschließltch ein RettungShau« für verwahrloste Kinder, so würde dagegen nicht« einzuwenden sein. Eine gemeinschaftliche Erziehung von Waisen mit verwahrlosten Kindern, wie man e« hier im Sinne zu habe« scheine, sei aber in keiner Hinsicht zu billig« und gebe zu den gewichtigsten Bedenk« Veranlassung. — Da« Collegium verwie«, auf Antrag de« St.-D. Bering, die Angelegenheit an den Aus schuß zu den Kirchen, Schul« und milden Stiftung« zur Be gutachtung.