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No. 130. Sonntag, den 3. Juli 1870. Aachener E Aachrichten. Kreisblaü für den Kreis-Directions-Oyirk Laichen. ^mtsksatt für Hericht^- un^ RernEutt^bezirke Rnutzei», 8chn gi8watda, Römq^martha, WGmkerg, Herrnhut, ostritz, ZZernstM und Reichenau. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausaegeben. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. Jnsertionsbetrag ü Spaltzeile 1 Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. Bekanntmachung, das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft in den Aushebungsbezirken Kamenz und Bautzen betr. Das diesjährige Departementsersatzgeschäft, zu welchem sich behuss der Superrevision und definitiven Entscheidung die bei der heurigen Musterung von der Kreisersatz-Commission ») für brauchbar erklärten Militairpflichtigen von 5' 2" —an, d) die für unbrauchbar befundenen und <-) zur Ersatzrescrve designirten Mannschaften, sowie ä) die vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassenen Soldaten und «) die bei der Anmeldung zum Dienstantritte wegen dauernder, zeitiger Dienstunbrauchbarkeit oder nicht vollkommener Dienstsähigkeit von den betr. Truppen- abtheilungen zurückgewiesenen einjährig Freiwilligen zu gestellen haben, findet für den Aushebungsbezirk Kamenz am 18. Juli dieses Jahres iu Käme»; und am 2l. Juli dieses Jahres in Bischofswerda, für den Attshebungsbezirk Bautzen aber am 22. und 20. Juli dieses Jahres in Bautzen statt. Indem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, habe ich hierzu Folgendes zu eröffnen: Cs haben sich nach Maßgabe der ihnen zugehenden Ordres der Königlichen Departements-Erfatz-Commission zu gestellen: I) Montag, den l8. Juli dieses Jahres, früh 7 Nhr, im Schiesrhause zu Käme»; sämmtliche Mannschaften unter a, i>, c, ä nnd o aus den Städten und Ortschaften der Gcrichtsämter Königswartha, Königsbrück nnd Kamenz, 2) Donnerstag, den 2l. Juli dieses Jahrcö, früh 7 Uhr. im Schieschause zu Bischofswerda sämmtliche Mannschaften unter a, b, o, ü und e aus den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Pulsnitz und Bischofswerda, 0) Freitag, den 22. Juli dieses Jahres, früh 7 Uhr, im Schiesrhause zu Bautzen sämmtliche vorstehend unter b, o, ä und v, sowie ein Theil der unter » und 4) Sonnabend, de» 23. Juli dieses Jahres, früh 7 Uhr, ebeudaselbst der übrige Theil der unter » bezeichneten Mannschaften aus der Stadt Bautzen und den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Schirgiswalde, Neusalza und Bautzen. Die Ortsbehörden empfangen gleichzeitig mit gegenwärtigem Erlaß durch die Königs. Eerichtsämter, resp. direct, für sämmtliche Gestellungspflichtige be sondere Ordres, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften legal zu behändigen sind. Die erfolgte Insinuation der Ordres ist in den zu Händen der Ortsbehörden befindlichen Vorladungsboqen gehörig zu bemerken. Die Vorladungsbogen selbst aber sind in jedem Falle und bei Vermeidung entsprechender Geldstrafe von den Ortsvorständen an Musterungsstelle mitzubringen. Sollten Militairpflichtige, welche der Departementsersatz-Commission vorzustellen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort und mit diesem zugleich den nach 8 20 der Militair-Ersatz-Jnstruction zuständigen Aushebungsbezirk gewechselt haben, oder bis zum Beginn der Departementsersatz-Gestellung einen der artigen Wechsel vornehmen, so haben die Ortsbehörden die betreffenden Ordres unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der fraglichen Militairpflichtigen sofort anher zurückzusenden. Haben dergleichen Militairpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist Seiten derjenigen Ortsbehörden, welchen die betreffenden Ordres von hier aus zugehen, dasür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und legal behändigt werden. Hierbei habe ich die Gestellungspflichtigen darauf aufmerksam zu machen, daß es in ihrem eignen Interesse liegt, bis nach Verlauf des Departementsersatz- Geschäfts einen Wechsel des Aushebungsbezirks möglichst zu vermeiden, da ein den: laufenden Jahrgangs angehöriger, Behuss der Gestellung vor die Departements- ersatz-Eommission in den Listen in Zuwachs zu bringender Militairpflichtiger aus einem anderen Aushebungsbezirke, ohne Rücksicht auf die in letzterem ihm zu Theil gewordene Loosnummer, bei seiner Altersclaffe zur ersten Stelle eingetragen und in dieser Reihenfolge zur Aushebung herangezogen wird. Von der persönlichen Gestellung vor die Königliche Departementsersatz-Commission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht. In letzterem Falle ist der Königlichen Departementsersatz-Commission ein ortsgerichtlich be scheinigtes Attest des betr. Arztes durch den Ortsvorstand vorzulegen. Militairpflichtige, welche der erhaltenen Ordre zur Gestellung vor die Departementsersatz-Commission ohne einen von letzterer als genügend anerkannten Grund keine Folge leisten, sind in Gemäßheit 8 176, - der Militairersatz-Jnstruction mit einer Geldbuße bis zu 10 Thlr., welcher im Unvermögenssalle Gesängniß- strase zu substituiren ist, zu bestrasen und können außerdem durch Anwendung entsprechender Zwangsmittel zur sofortigen Einstellung angehalten werden. Die Gemeindevorstände resp. Stadtrathsmitglieder haben der Königlichen Departementsersatz-Commission zu den vorgedachten Gestellungstagen die Mannschaften rechtzeitig vorzustellen, sowie dasür Sorge zu tragen, daß dieselben ihre Ordres mit zur Stelle bringen und am Gestellungstage gehörig beisammen bleiben, da, was den Mannschaften noch besonders vorzuhalten ist, auch Diejenigen, welche bei Aufrufung ihrer Namen im Musterungslocale nicht anwesend sind, mit der vorgedachten Geld- beziehendlich Gesängnißstrase belegt werden. Bautzen, am 30. Juni 1870. Königliche Kreis-Ersatz-Commission der Aushebungsbezirke Bautzen und Kamenz. Der Civil-Vorsitzende: von Salza und Lichten«», Amtshauptmann. Otto. B e k a n n t m a ch u u g. Gleichzeitig mit dem internationalen Congrcsse, welcher im Monat August d. I. zu Antwerpen über die Pflege der geographischen, kosmographischen und kommerziellen Wissenschaften abgehalten werden soll, wird daselbst eine Ausstellung von Gegenständen stattsinden, die sich auf die in den Wissenschaften der Geographie, Kosmo- nnd Ethnographie sowie aus den einschlägigen Gebieten des Handels und der Schifffahrt erlangten Resultate beziehen. Für die vorzüglichsten zum Zwecke der Unterrichtung in der Geographie angefcrtigtcn Hülssmittcl, als Erdgloben, Relief-Karten, Atlanten, Wand- Karten für Volksschulen und dergl. follen Medaillen ausgesetzt werden. Für die Mitbewerbung bestimmte Gegenstände müssen noch vor den: 15. Juli d. I. ans eigne Kosten des Absenders und unter der Addresse: „ü U. to boui^mostrs «t^nvers. ?our Io oonoours äo OooZres ävs svisnoos ^oKrspbiguos, ete." eingeschickt werden. Das Genauere ist aus dem im Bureau der unterzeichneten Kammer (Neustadt 498 II) ausliegenden Programm zu ersehen. Zittau, ZO.Juni 1870. Die Handels- und Gewerbekammer. i. V. Hrm. Ströhmer.