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TLoniglich Säehstsehev Staatsanzetgev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 81. o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Donnerstag, 8. April 1SV9. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gefpalt. Ankündigungsfeite 25 Pf., die Zeile größere, Schrift od. deren Raum auf 3mal gefp. Textseite im amtl. Telle KO Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf. PreiSermüßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition. Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanfialten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Des Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer des Dresdner Journals Sonnabend, den 10. April, nachmittags. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Pfarrem Karl Julius Emil Kaden in Großrückers walde, Georg Gustav Segnitz in Zfchaitz und Karl Hermann Hingst in Radebeul das Ritterkreuz 1. Klasse vom AlbrechtSorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberbahnhofsvorsteher I. Gr. a. D. Hartenstein in Riesa das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienstordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Oberbahnhofsvorsteher Kreller in Greiz das ihm im Namen Sr. Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXIV. Reuß ält. Linie von Sr. Durch laucht dem Erbprinzen Reuß jüng. Linie, Regenten des Fürstentums Reuß ält. Linie, verliehene Fürstl. Reuß. Ehrenkreuz 4. Klasse mit der Krone annehme und trage. Verordnung, blt>»«elbunz -er selbständigen Ä-otheker und des Apothekenhilfspersonals bei den Sezirksärzten betreffend, vom 1. April 1909. 8 1. Wer die Leitung einer Apotheke als Besitzer, Verwalter oder Pächter übernimmt, hat sich binnen 3 Tagen beim Bezirksarzte anzumelden. 8 2. Alle Veränderungen in dem pharmazeutischen Hilfspersonale der Apotheken sind von deren Leitern binnen 3 Tagen dem Bezirksarzte anzuzeigen. 8 3. Sind bei den Anmeldungen und Anzeigen (§8 1 und 2) die vom Bezirksarzte benötigten Angaben und Unterlagen nicht bereits beigefügt worden, so ist der Aufforderung des Bezirksarztes zu ihrer nachträglichen Beibringung von den Leitern der Apotheken ohne Verzug Folge zu leisten. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Be stimmungen werden mit Geldstrafe bis 30 M. oder mit Hast bis zu 1 Woche bestraft. 8 5. Die Bezirksärzte haben die Veränderungen in der Leitung der Apotheken (8 1) gemäß 8 24 Ziffer 6 ihrer Instruktion alsbald zur Kenntnis des Apotheken revisors und der Kreishauptmannschaft zu bringen. Die Kreishauptmannschaften werden angewiesen, diese Ver änderungen dem Ministerium des Innern anzuzeigen, das dem Landesmedizinalkollegium davon Kenntnis geben wird. Dresden, den 1. April 1909. 99II dl b Ministerium des Innern. 2450 In den Amtsblättern abzudrucken. Sekanntmachung, die Verhütung fahrlässiger Srand- stiftungen betreffend. Tas Ministerium des Innern veranlaßt die unteren Verwaltungsbehörden unter Bezugnahme auf die an die Kreishauptmannschaften ergangene Verordnung vom 14. Mai 1906 — 209 II 8r —, beim Herannahen der wärmeren Jahreszeit die bestehenden Vorschriften über das Rauchen, Feueranzünden und sonstige feuergefähr liche Hantieren in Waldungen, sowie über das Gebaren mit Zündhölzern und deren Verwahrung namentlich vor Kindechänden in warnende Erinnerung zu bringen und deren Einhaltung streng zu überwachen. 181118, Dresden, am 5. April 1909. 2449 Ministerium des Innern. Die Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft „DeiNfchla«d" in Berlin hat als Hauptbevollmächtigten für dar Königreich Sachsen gemäß § 115 Abs. 2 des NeichSgefetzeS über die privaten Bersicherungsunterneh- mungen vom 12. Mai 1901 Herrn G. Faeße mit dem Wohnsitze in Leipzig-Reudnitz, Brommestraße 9, bestellt. Dresden, am 5. April 1909. 26III x Ministerium des Innern, 2456 Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Die Geschäftsräume der Königlichen Kreishauptmann schaft bleiben am 16. und 17. dieses Monats wegen Reinigung geschlossen. An diesen Tagen können nur dringliche Sachen erledigt werden. 1 492 Leipzig, den 6. April 1909. 2458 Königliche Kreisharrptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» «iuisterium» de» Krieg». Be amte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs ministeriums. 26. März. Richter, Jntendantursekretär bei der Intendantur XIX. (2. K. S.) Armeekorps, der Titel „Ober- Militär -Jntendanturfekretär" verliehen. — 5. April. Die ge prüften Sekretariatsanwärter und Zahlmeisterafpiranten Mothe» vom 1. (Leib-) Gren.-Regt. Nr. 100, Schünke vom 13. Jnf.-Regt. Nr. 178, — mit Wirkung vom 1. April, Scholze vom 3 Jnf- Regt. Nr. 102 „Prinz-Regent Luitpold von Bayern", mit Wirkung vom 14. April, — als Jntendanturdiätare für den Sekretariats dienst angestellt. ES werden überwiesen: Schünke der Inten- dantur XII. (1.K. S ), Mothe» und Scholze der Intendantur XIX. (2. S. S.) Armeekorps. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dre-de«, 8. April. Se. Majestät der König wohnte am heutigen Gründonnerstag vormittags dem Gottesdienst in der katholischen Hofkirche bei und nahm nach dem Hochamte mit Ihren König!. Hoheiten dem Kronprinzen, dem Prinzen Friedrich Christian, dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg und der Prinzessin Mathilde an der Prozession teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Lffentliche Lpruchsitzung de» Köaigl. Landes-Versicherungs» amt» vom 3. April 1909. Friedrich Paul Grießbach in Meißen beansprucht von der Staatseifenbahnverwaltung Unfallentschädigung, well er sich durch Unfälle im Eisenbahnbetriebe Krampfanfälle und nervöse Störungen zugezogen habe. Grießbach instruierte anfangs Mai 1906 einen Mitarbeiter aus dem Bahnhof Freiberg über die Reinigung einer elektrischen Bogenlampe. Dabei äußerte er eine Schmerzempfindung, die davon herrührte, daß zufällig für einen Augenblick Strom auf die Lampe gelassen worden war. Die Strom stärke beträgt 220 Volt. Etwa 5 Wochen später hat er dem Bahnarzt gegenüber über Schmerzen im rechten Oberarm geklagt. Diese Be schwerden und sein Nervenleiden sollen durch den erwähnten Bc- triebsvorgang entstanden und durch ein späteres Vorkommnis beim Wagenschieben verschlimmert worden sein. Seit dem 6. Juli 1907 hat er die Arbeit eingestellt, weil er arbeitsunfähig sei. Seine Entschädigungsansprüche sind von der Ausführungsbebörde und dem Schiedsgerichte zurückgewiesen worden, weil der Zustand Grieß bachs nicht Unfallfolge fei. Die Gutachten der vernommenen ärzt lichen Sachverständigen, die sich zum Teil auf klinische Beobachtung stützen, stimmen nicht völlig überein. Auf den Rekurs Grießbachs hat daher das Landes-Bersicherungsamt zunächst noch ein Gutachten des Landes-Medizinal-Kollegiums eingeholt. Nach diesem leidet der Kläger an Epilepsie und Hysterie, e.s besteht aber zwischen diesen Leiden und dem Unfälle kein ursächlicher Zusammenhang. Darauf hin wurde das Rechtsmittel verworfen. Hierbei wurden auch die Aussprüche erfahrener Fachmänner berücksichtigt, nach denen die Stärke des Stromes, mit dem der Kläger in Berührung gekommen ist, zur Verursachung gesulldheitlicher Nachteile nicht hinreichte. * Heinrich Oder m Dresden erhebt ebenfalls gegen die Staats eisenbahnverwaltung Entschädigungsansprüche wegen eines Unter leibsleidens, das er sich im Eisenbahndieste zugezogen haben will. In diesem Falle wurde nach Gehör des ärztlichen Sachverständigen als erwiesen angesehen, daß das Leiden durch einen Betriebsunfall entstanden fei, was die Ausführungsbehörde-bestritten hatte. Der Entschädigungsanspruch Oders wurde dem Grunde nach festgestellt und die Auswerfung der EntschädigungSbeträge zunächst der Aus führungsbehörde überlassen. Der Waldarbeiter Max Bernhard Fischer in Grünhain hat mehrere Unfälle erlitten, die sich tells im Betriebe der Staatsforst- verwaltung, teils im Betriebe eines Schneidemühlenbesitzers zu getragen haben. Es sind ihm wiederholt Klötzer aus den Fuß gefallen. Am 1. April 1908 ist er wegen eine- FußleidcnS operiert worden, wobei sich ergab, daß es sich um eine bösartige Neubildung, Sarkom handelte. Am 27. Juli 1908 ist er im Krankenhause gestorben. Die Witwe führt den Tod ihres Mannes auf die Unfälle zurück und hat die Staatsforstverwaltung wegen Gewährung von Hinterbliebenen rente für sich und ihre Kinder in Anspruch genommen. Die Aus führungsbehörde hat Entschädigung abgelehnt, weil nicht anzu nehmen sei, daß das Leiden und der Tod Fischers mit Unfällen im Staatsforstbetriebe im Zusammenhang stünden. Die Berufung der Witwe hatte das Schiedsgericht zurückgewiesen. Auf ihren Rekurs erkannte das Landes-Bersicherungsamt den Entschädigungsanspruch der Fischerschen Hinterbliebenen dem Grunde nach als gerechtfertigt an. Hierbei wurde als erwiesen angesehen, daß die behaupteten Unfälle sich ereignet haben und daß sie alle mitgewirkt haben an der Entstehung des Sarkoins und an dem Eintritt des Todes Fischers. Die Sächsische Holz-Berufsgenossenschaft, die zur Verhandlung bei geladen war, ist nach § 91 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft mit entschädigungspflichtig. Die Verteilung der Entschädigungslast auf den Staatsfiskus und die Holz-BerufS- genossenschaft wurde zunächst der Ausführungsbehörde und dem Ge nossenschaftsvorstande überlassen. Die Hinterbliebenen Fischers haben sich an den Staatsfiskus zu halten. Die Entscheidung über das Rechtsmittel des Waldarbeiters Karl Christian Wagner in Johanngeorgenstadt, der ebenfalls Un fallentschädigungsansprüche an den Staatsforstfiskus erhebt, wurde zum Zwecke nochmaligen Gehörs eines ärztlichen Sachverständigen ausgesetzt. Paul Friedrich Weiß in Zwickau war am 23. Juli 1906 in einer dortigen Möbelfabrik mit dem Herausziehen von Spiegelkonsolhaken beschäftigt, wobei ihm Kalk ins linke Auge sprang. Schon vorher war Weiß auf beiden Augen sehr kurzsichtig. Auf dem linken Auge ist er infolge Netzhautablösung erblindet. Die von Weiß erst im Juni 1908 er hobenen Unfallentschädigungsansprüche hat dieSächsische Holz-Beruss- genossenschaft abgelehnt, weil die Retzhautablösung nach ärztlichem Ausspruche nicht durch den geringfügigen Unfall verursacht sein könne. Seine Berufung hat das Schiedsgericht, das noch ein ärztliches Gut achten eingeholt hatte, zurückgewiesen. Auch sein Rekurs wurde ver worfen, gestützt auf die von dem Rekursgericht noch eingehslten augenärztlichen Gutachten, nach denen jeder Einfluß des Unfalls auf da» Augenleiden ausgeschlossen sei. Johann Bomsdorf in Sohland ist am 25. August 1908 an Blut vergiftung gestorben. Tie Witwe verlangt von der Sächsischen Holz- BerufSgenossenschaft Hinterbliebenenrente mit der Behauptung, ihr Ehemann habe sich die Blutvergiftung beim Kalklöschen in einem dortigen Sägewerksbetriebe zugezogen. Die Berufsgenossenschaft hat den Anspruch zurückgewiesen, weil nicht feststehe, daß die Blut vergiftung bei Verrichtung einer Tätigkeit im Sägewerksbetriebe erfolgt sei. Bomsdorf könne sich die Blutvergiftung auch bei einer anderen Gelegenheit, insbesondere auch bei seiner eigenen wirt schaftlichen Beschäftigung zugezogen haben. Dieser Auffassung ist das Schiedsgericht nach dem Ergebnis der vorgenommenen Er örterungen beigetreten und es hat deshalb die Berufung verworfen. Auch sein Rekurs fand keine Beachtung. Ter Webmeister Hustav Heinrich in Leutersdorf will sich im Frühjahr 1903 beim Herabspringen von einem Webstuhl Schaden im Rücken getan haben. Seine Unsallentschädigung^ansprüche sind von der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft und dem Schiedsgerichte zurückgewiesen worden, weil nach den eingeholten ärztlichen Gut achten nicht angenommen werden könne, daß die von Heinrich angegebenen Beschwerden Folgen des erwähnten Betriebsvorganges seien. Hierbei verblieb es ungeachtet des von Heinrich eingewandten Rekurses. Die Wirtschaftsgehilfin Hulda Anna Bormann in Dorfhain will gewisse Beschwerden mit einem Unfälle in Zusammenhang bringen, den sie im Februar 1908 erlitten hat. Sie hat sich damals beim Reinigen eines Emailleeimers eine Lymphstrangentzündung zugezogen. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die Fest stellung einer Entschädigung abgelehnt, weil der Unfall dauernde, die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigende Folgen nicht hintcrlafsen habe. Ihre Rechtsmittel blieben sowohl in der Berufungs-, als auch in der Rekursinstanz erfolglos. Hermann Louis Sonntag in Schlößchen-Porschendorf fiel am 7. Dezember 1907 beim Ausladen von Garnballen rückwärts von einem Rollwagen und erlitt dabei eine schwere Erschütterung des Rückenmarks. Bon der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft erhält er deshalb zurzeit eine Teilrente von 60 Prozent der BoU- rente. Er will aber die Vollrente haben. Sein Rekurs wurde nur in sofern beachtet, als die Genossenschaft verurteilt wurde, ihm bis Ende 1908 eine auf 70 Prozent der Bollrentc erhöhte Rente zu ge währen. Für die folgende Zeit hat es bei der von der Berufsgenossen schaft sestgestellten Teilrente zu bewenden. Der Feuermann Gustav Heinrich Heinrich in Bertsdorf bezieht von derselben Berufsgenossenschaft wegen der Folgen einer Ver brennung an Gesicht, Brust und Armen seit mehreren Jahren eine Unfallrente, die 25 Prozent der Vollrente beträgt. Sein Antrag auf Erhöhung dieser Rente wurde in allen Instanzen abgewiesen, weil eine Verschlimmerung der Unsallfolgen seit der früheren Renten feststellung nicht eingetreten ist. Neben der Unfallrente bezieht Heinrich übrigens die Invalidenrente. Die Unsallrenten Friedrich Wilhelm Thiemigs in Koselitz, Friedrich Robert Dähnes in Borsewitz und Karl Lehmanns in Dresden sind neuerdings eingestellt worden, weil angenommen wurde, daß die Genannten die volle Erwerbsfähigkeit wieder erlangt hätten. Das bestreiten sie. Thiemigs Rechtsmittel wurde verworfen. Dähne und Lehmann wurden die bisherigen Renten auch für weiter- hin zuerkannt, weil der Beweis dafür, daß die Unsallfolgen völlig beseitigt seien, nicht erbracht sei. Las Rechtsmittel der Anna Minna verehel. Mager in Wies«, das sich gegen eine Herabsetzung ihrer Unfallrente richtete, wurde zurückgewiefen, weil eine wesentliche Besserung des Unfallfolge zustandes dargetan sei. Die übrigen Angelegenheiten wurden nicht öffentlich verhandelt. Den Vorsitz hatte Herr Ministerialdirektor Geh. Rat Or. Scbelcher.