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VoigüiinWer Anzeiger. Amtsblatt für die Gerichtsämter und Stadträthe zu Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. 8iebenzigster Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Morry Wieprecht in Plauen. Diese» Blatt erscheint wöchentlich dreimal, und zwar Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». Jährlicher A b o n n« m e nt»p r«i», auch^bei Beziehung durch dir Poff, t Thlr. Iv Ngr. — Annoncen, die bi» Mittag» 12 Uhr eingehen, werden in die Tag» darauf erscheinende Nummer ausgenommen, später eingehende Annoncen finden in der nächstfolgenden Nummer Aufnahme. — Inserate werden mit I Ngr. für die gespaltene CorpuS-Zeile berechnet. 28. AM I8S9. Donnerstag. von Rabenhorst. Keilpflug. Uebcrall sind die Vorschuß-Vereine, ohne Mitwirkung der Kapitalisten, durch Zusammentretrn kleiner Gewerblrcibcndcr, gegründet worden, die sich derselben bedienen wollen, so daß die Kunden zugleich die Tröger deS Ge schäfts sind. Das Geschäft gicbt nur seinen Mitgliedern Credit, und ein solcher Verein hilft nur den Bedürfnissen seiner VercinSglieder ab. Der Fond wird durch Beiträge derselben und Aulehen von Dritten aufgebracht, für welche Anlchen Alle solidarisch, d. h. Alle für Einen, Einer für Alle haften. Zu regelmäßigen Beiträgen sind die einzelnen Mitglieder meist in Form von Monatssteucrn so lange verpflichtet, bis bei jedem ein festnor- mirter Betrag, ein GeschästSantheil, in der Kasse gebildet ist, welchem auch bis dahin die Dividenden gut geschrieben werden. Indem man die letzteren nach Höhe dieses Guthabens eines jeden Einzelnen in der Vcr- einScasse vertheilt, gewährt man den Mitgliedern den größten Reiz zur Verstärkung der Monatssteucrn, also zum Sparen, und erreicht auf diese Weise, durch Ausporucn deS EinzelinteresseS, die Ansäuge eigener Eapital- bildung für die Mitglieder viel rascher, als auf jedem andern Wege, mit ihr aber die Grundlage alles wirthschaftlichcn Gedeihens, worauf großer Werth zu legen ist. Denn die Leichtigkeit, Credit zu erhalten, ist für den unbemittelten GewerbSmann, wenn nicht die DcckungSmittel zugleich mit- Die deutschen Vorschuß-Vereine. Bon Schulze-Delitzsch. (Nach der „Gartenlaube.") Aus der Zusammenkunft deutscher Volkswirthe zu Gotha im Herbste vorigen ZahrcS fand daS deutsche Associationswesen glänzende Anerkennung, besonders bezog sich diese Anerkennung auf die Vorschuß- oder Credit- vcreine, welche, auf Selbsthilfe und Solidarität gegründet, die Aufgabe, unbemittelten GewerbSleutcn das nöthige Capital zu ihrem Gewcrbbctriebe zuzuführen, trotz ihres kurzen Bestehens überraschend glücklich gelöst haben. Sie sind eine cigenthümlich deutsche Form der Genossenschaft, (Einigung, Innung) die weder in England noch in Frankreich vorkommt. Unser deutscher Handwerker entschließt sich sehr schwer, Gewerbe für gemeln- same Rechnung zu betreiben, sondern sucht lieber seine vereinzelte gewerb liche Selbstständigkeit zu behaupten. Die Credit- oder Vorschuß-Vereine geben ihm nun ganz besonders die Mittel, sich die Vorbedingungen eines lohnenden GewerbbetriebeS zu beschaffen. Ze weiter sich das AssociationS- Wescn auSbildet, desto sruchtreicher nnd unentbehrlicher werden Vorschuß- Vereine sein. Die Rohstoff- und Consumvcreine sind schon jetzt die regel mäßigsten und sichersten Kunden derselben und der steigende Verkehr der Produltiv-Associationen wird deren Vermittelung gar nicht entbehren können. Diejenigen Aerzte, welche gesonnen find, freiwillig in die Armee unter nachstehenden Bedingungen einzutreten, werden aufgefordert sich bei der Sanitätö-Direction der Armee anzumelden. 1) Die sich meldenden Aerzte und Wundärzte müssen im Königreich Sachsen zur ärztlichen oder wundärztlichen Praxis legitimirt sein, oder die vorgeschricbene Prüfung ablegen. 2) Dieselben machen sich verbindlich, während der Dauer eines Feldzugs und wenigstens eines Jahres bei den Truppen oder in Hospitälern jeden ihnen übertragenen ärztlichen Dienst mit Sorgfalt und Pünktlichkeit zu verrichten. 3) Dieselben haben den Borschriften gemäß sich zu eguipiren und erhalten dazu eine Beihülfe von 50 Thaler. 4) Den promovirten Aerzten wird der Rang und die Stellung eines wirklichen Assistenz-Arztes und ein monatlicher Gehalt von 25 Thalern nebst Feldzulage und Keldportionen zugesichert. 5) Den meckieiose practiciZ vorerst der Rang eines Unterarztes 1. Classe und ein monatlicher Gehalt von 16Vr Thalern und Feldzulage nebst Feldportionen. k) Die Chirurgen erhalten den Rang als Unterärzte 2. Classe und einen monatlichen Gehalt von 12 Thalern nebst Feldzulage und Feldportionen. 7) DaS Kriegs-Ministerium behält es sich vor, nach einem Feldzuge oder beendigter Dienstzeit von 1 Jahre die jetzt sich meldenden Aerzte nach dreimonatlicher Kündi gung wieder zu entlassen, oder ihnen eine bleibende Anstellung zu gewähren. Dresden, den 25. April 1859. Kriegs-Ministerium. Bekanntmachung. Die Militair-Berwaltung bedarf eine größere Anzahl von Reit - und Zugpferden, welche durch freien Einkauf auf Pferdemärkten vorerst erlangt werden sollen. Diese Märkte werden abgehalten ») in Dresden, in der Neustädter Reiter-Caserne, von jetzt an bis auf weitere Anordnung, d) in Pirna, Herrnhut, Großenhain, Chemnitz, Penig, Pegau und Riesa: den 2., 3. und 4. Mai, e) in Löbau, Meißen, Mitweida, Rochlitz, Borna und Wurzen r den S., K. und 7. Mai, ä) in Freiberg: de« 6., 7. »nd S Mai, e) in Camenz, Roßwein, Lei-vig, Grimma, Kohren und Leipzig: de« S., Iv. und II. Mai, von früh 8—1 Uhr. Die Verkäufer werden aufzefordert, ihre Pferde den zum Einkauf beauftragten Commissionen vorzustellen. Die zu erkaufenden Pferde müssen zwischen s und 10 Jahr alt, mindestens 1l Viertel 2 Zoll hoch, Stuten oder Wallache, fehlerfrei und gesund sein. Kommen in den nächsten Bier Wochen nach der Ucbernahme Hauptfehler zum Vorschein, so ist der Verkäufer verbunden, die Pferde gegen Rückgabe des Kaufgeldes zurückzunehmen. Dresden, den 24. April 1859. Kriegs-Ministerium. von Rabenhorst. Keilpflug.