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Sechziger Tageblatt und Anzeiger. 83. Mittwoch den 24. März. 1858. Verbot. DaS Befahren des vor der Georgenhatte vorbei bis zum Moritzdamm führenden Weges mit schwerem Fuhrwerke ist gänzlich verboten, mit leichtem Fuhrwerke darf aber auf der Strecke rechts vom AuSgange der Grimmischen Straße bis zum Moritzdamme nur im Schritt gefahren werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geld- und nach Befinden Gefängnisstrafe geahndet. Leipzig, den 18. März 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 17. März 1858. Beim Vortrage aus der Registrande genehmigte das Collegium die Ertheilung eines Zustimmungzeugnisses zur Ablösung der dem Gute Thonberg auf den Feldern deS JohanniShoSpitalS zustehen- dm Hutungsbefugniffe. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete das Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Herstellung des Packkammergedäudes zur Aufnahme de- Leihhauses und der Sparkasse. Diese Herstellung theilt sich in einen Neubau und in Repa raturen, über deren Gestaltung die nachfolgenden Gutachten das Nähere enthalten. Drr Ausschuß war einstimmig gemeint, den Neubau abzu lehnen, hatte sich im Uebrigen aber in eine Mehrheit (Bericht erstatter Vr. Vogel) und Minderheit (Berichterstatter vr. Heine) geschieden. Dazu ist indeß zu bemerken, daß die Minderheit durch Hinzutritt zweier, bet der Vorberathung nicht zugegen gewesener Mitglieder zur Mehrheit geworden ist. DaS Gutachten der früheren Mehrheit, jetzigen Minderheit lautet folgendermaßen: „Mittelst Schreiben vom 4/8. Juni vorigen Jahres theilte der „Rath den Stadtverordneten mit: „Während der letztverfloffenen beiden Jahre habe er mit „der Thüringischen Eisenbahngesellschaft sowohl, als mit dem „Königl. StaatSfiScuS über Veräußerung städtischer Grund- „stücke und andererseits wieder über Erwerbung eines auf „städtischem Areale befindlichen fiskalischen Gebäudes die ver- „wickeltsten Verhandlungen zu führen gehabt, in deren Folge „endlich ein Abschluß unter anderem dahin erfolgt sei, daß „die Stadt I. „der Thüringischen Eisenbahngesellschaft gegenüber die Ver pflichtung übernehme, da- Waagegebäude nebst den daran „grenzenden städtischen Niederlagsschuppen spätestens mit „Schluß deS Jahre- 1858 gegen Gewährung einer Summe „von 25,000 Thlr. abzubrechen, und II. „von dem Königl. StaatSfiScuS da- auf städtischem Areal „befindliche Packkammergebäude für 22,000 Thlr., und unter „der Bedingung, daß demselben «och einige — gegenwärtig „noch zehn — Packkammern im Parterre auf so lange, bis „das aufzuführende Aollabfertigungsgebäude vollendet sei, zur „ „unentgeltlichen Benutzung überlassen würden, käuflich er- „werbe." „DaS Empfehlenswerthe dieses Vertrags begründete der Stadt- „rath in der Hauptsache mit folgenden Sätzen: „In dem Waagegebäude, welches im Interesse der Thü ringischen Eisenbahngesellschaft, damit dieselbe einen freien Zugang zu ihrem Bahnhofe gewinne, abgebrochen werden solle, befänden sich zwar gegenwärtig die Expeditionen des „Leihhauses und der Sparkasse und müsse daher eine andere Localität für dieselben beschafft werden; allein diese sei eben in dem von dem Königl. StaatSsiscus zu acquirirenden Packkammergebäude gefunden. Denn dieses enthalte nach „vorgenommener Vermessung desselben sehr reichlichen „Raum zur Befriedigung der jetzigen und künf tigen Bedürfnisse des Leihhauses und der Spar kasse; auch sei dasselbe nach der Versicherung deS Bau- „amtes in einem solchen baulichen Zustande, daß es mit „verhältnißmäßig nicht zu großen Kosten in völlig guten Stand „gesetzt werden könne. Der Preis dafür mit 22,000 Thlr. „sei ein sehr geringer, da dasselbe erst im Jahre 1839 mit „einem Kostcnaufwande von 43,000 Thlr. gebaut worden sei. „Könnten aber daS Leihhaus und die Sparkasse auch ohne „den beabsichtigten Abbruch des Waagegebäudes nicht lange mehr in den bisherigen Räumen wegen Mangels an Platz verbleiben, so müsse die Erwerbung deS Packkammergedäudes „zu dem gedachten billigen Preise um so w.llkommener er scheinen, als die Nähe desselben beim jetzigen Leihhause den ohnehin schön schwierigen Umzug dieser Anstalt wesentlich erleichtere. DaS aufzuwendende Capital, selbst wenn man dasselbe unter Zurechnung der Reparatur- und Umbaukosten mit 35,000 Thlr. höchstens (also einschließlich des Kauft>reise- „an 22,000 Thlr.) annehmen wollte, würde durch Vermiethung „de- Gebäudes an das Leihhaus und die Sparkasse eine sehr „entsprechende Verzinsung gewähren. Hiernach sei mit den „von der Thüringer Eisenbahngesellschaft für daS Waage- „gebäude sofort nach dessen Abbruch zu zahlenden 25,000 Thlr. „eine den Bedürfnissen des Leihhauses und der Sparkasse „entsprechende Lokalität erworben und dadurch für da- Auf zugebende ein thatsächlich zweckmäßiger Ersatz ohne wesent liche neue Opfer zu gewinnen." Dem hierauf gestützten Anträge de- Rath-, „zu den mit dem Königl. StaatsfiScu- sowohl, al- der „Thüringischen Eisenbahngesellschaft abzuschließenden Ver- „ttägen, im Besonderen also ,,i „« „r „L