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Gärtner» Aue» Sachsen. »,mt»r«»,r! «m »1 «ad »1, ll»nl» l«mt -Vu«) 44» »qn«»«, 1» Sq»«r,m»^, «1». 0r-»l4nlqrlN: weMfr,und «««sicht»» tl<««. «a« »«Ldr ft» dl« U»ta«d«« d«»UM«a «m »««I4rl«t««» 2«« l°«»l« «, »,«»»««« «ü», xl» altz «4 «W D> dl, «»--^'»«»"4 A«nch>n4«r ,us,^,»«a« «M«l«m. — Nir N«4»at» «. o«rlo»»I »l»u«laldl«r SchriWki« Ldmnäinl dl, S4rtst- l«Ilu»a d«m v««kmÄM, — UMrd«^««« dm 4» IchWdiNU»« dmrlad«, »Ä««»k>rL4«. v«i mr>«e und Noatur, ,<N« «nb««, al» nicht mr^atatt. ch a«»«,,sch»s<»ft«Nm ln i No«, Ldinl». Sch««d«r, und Sch»ari«nb«ra. Nr. 33. Montag, den 8. Februar 1S32. 88. Jahrg. Amtliche Anzeigen. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rudolf Max Beyer, Inhaber eines Lebensmittelgeschäfts in Beierfeld, Hauptstr. 26 6, wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters auf Mittwoch, den 2. März 1932, vormittag» N19 Uhr bestimmt. Die Auslagen des Konkursverwalters werden auf 90,68 RM. und seine Vergütung auf 270 RM. festgesetzt. K13/31 Schwarzenberg, den 4. Februar 1932. Das Amtsgericht. Dienstag, den 9. Februar 1932, nachm. 3 Uhr soll in Lauter 1 Wandventilator meistbietend gegen sofortige Barzah lung öffentlich versteigert werden. — Sammelort der Bieter: Gasthof zum Löwen in Lauter. Vollstreckungsstelle de» Finanzamts Schwarzenberg. Dienstag, den 9. Februar 1932, sollen öffentlich meist bietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: Vorm. 10 Uhr in Lauter: 2 vers. Vasen, 1 Blumenschale, 1 Schreibtisch, 1 Glasschrank, 3 Kisten Mandeln, 1 Faß Rot- wein, 1 Piano, 1 Nationalregistrierkaffe, 1 Schnellwaag«, 1 veldschrank, 1 Waschtoilette, 1 Schreibmaschine, 1 Büfett, 1 Posten Beerenkörbe. Sammelort der Bieter: Fremdenhof zum Löwen. Vorm. 10 Uhr in Beierfeld: 1 Registrierkaffe, 1 Doppel pult, 1 Klavier, 1 Geldschrank, 1 Brückenwaage, 1 Pferde- Tafelschlitten, 2 Handschlitten, 1 Handtafelwagen, 1 Hand tafelschere. Sammelort der Meter: Gasthof Albert-Turm. Nachm. 2 Uhr in Neuwelt: 1 Grammophon mit Laut sprecheranlage. Sammelort der Pieter: Kaffee Wettin. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Preisschilder und Preisverzeichnisse in Aue betr. Um Zweifeln zu begegnen, weisen wir auf die Verord nung des Herrn Neichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Januar 1932 hin, die u. a. folgendes enthält: Wer die folgenden Waren: Weizenmehl, Roggenmehl, Grieß, Graupen, Haferflocken, Nudeln, Grütze, Makkaroni, Reis, Erbsen (geschält oder ungeschält), Bohnen, Linsen, Zucker, Eßkartoffeln, Salzheringe, Schweineschmalz, Butter, Margarine, Kokosfett, Kunstspeisefett, Käse, Kakao, Bohnen kaffee, Malzkaffee, Kornkaffee, Obst, Gemüse, in Läden, Schaufenstern, Schaukästen, auf dem Wochenmarkt, in der Markthalle oder im Straßenhandel sichtbar ausstellt oder anpreist, ist verpflichtet, die Waren mit Preisschildern zu versehen/ aus denen der genaue Preis je Pfund sowie die handelsübliche Qualitätsbezeichnung der einzelnen Waren ersichtlich ist. Soweit das Pfund als Perkaufseinheit nicht handelsüblich ist, kann die Preisbezeichnung nach Stück oder nach einer anderen handelsüblichen Verkaufseinheit erfolgen. Wer die genannten Waren im Kleinhandel absetzt, ohne sie sichtbar auszustellen, hat in seinen Läden, Schaufenstern und Schaukästen und in seinem Verkaufsstande für die nicht ausgestellten Waren gut sichtbar ein Preisverzeichnis anzu- bringen, das den für Preisschilder aufgestellten Erfordernissen entspricht. Nichtbefolgung dieser Bestimmungen zieht polizeiliches Einschreiten nach sich. Aue, 6. Febr. 1932. Der Rat de, Stadt, Polizeiamt. Sehr günstig gelegenes Baugelände in der Nähe der Zie gelhütte an der Erlaer Straße stellen wir zum Zwecke der späteren Bebauung preiswert zum Verkauf. Pläne können im Stadtbauamt eingesehen werden, woselbst auch nähere Auskunft erteilt wird. Angebote werden erbeten an den Rat der Stadt Schwarzenberg. Schwarzenberg, am 6. Hebr. 1932. Verban-sgewerbeschule Aue i. Sa. un- Umg. Metzschstraße 14. Fernruf 990. (Derbandsgemeinden: Aue, Auerhammer, Alberoda, Albernau, Bernsbach, Bockau, Hartenstein, Niederschlema, Neustädtel, Radiumbad Oberschlema, Zschorlau.) Anmeldungen für Ostern 1932 werden vom 2V. Ianuav bis 29. Februar an allen Wochentagen von 8—12 Uhr tm Ge schäftszimmer «ntgegenaenommen. Familienstammbuch (Ge< burtsurkunde) und das letzte Schulzeugnis sind vorzulegen. Fachklaffen für all« Berufe. Werkstattunterricht. Barbereittmgakurfe für di, Aufnahmeprüfung zum Besuch der Bau- und Maschinenbauschulen usw. (Deutsch, Erdkunde, Geschichte, Literatur, Naturwissenschaften (Physik, Chemie), Bürgerliches und technisches Rechnen, Planimetrie und Stereo metrie, Algebra, Projektionszeichnen, Freihandzeichnen usw.) Der Besuch der Verbandsgewerbeschule befreit vom Be suche der Pflichtberufsschulen. Bedürftigen Schülern und Schülerinnen wird Schulgeldermäßigung oder ganzer Schul gelderlaß gewährt. Auf besonderen Antrag werden ihnen die Lernmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Nähere Auskunft erteilt der Direktor. Au«, den 23. Januar 1932. Bang, Direktor. SIM SMenWMOMule, 8k MWWe SWeberg I. S«. Praktische und zeichnerische Ausbildung von Zeichnern und Zeichnerinnen für die Spitzen, und Textilindustrie und kunft. gewerbliche Berufe. Nach erfolgreichem dreijährigen Besuch der vollen Lehr gänge wird das Zeugnis der mittleren Reise gegeben. Anmeldungen erbeten an die Direktion: Prof. Lorenz. —-———M—— Litauen annektiert das Memettand. Schamloser Bruch eines inlernationalen Vertrages. Ende Januar hatte der litauische Gesandte in Berlin im Auftrag seiner Negierung erklärt, die Nachrichten in der deut- schen Presse über die Vorbereitung eines amtlichen Putsches im Memelland entbehrten jeder Begründung und die litauische Regierung werde ihren internationalen Verpflichtungen gegen über Memel nachkommen. Genau eine Woche später hat der litauische Gouverneur in Memel den Putsch durchgeführt, der in Deutschland vorausgeahnt und vom Vertreter Litauens in Berlin amtlich abgeschworen worden war. Das ist der zweite Gewaltstreich, den das offizielle Litauen gegen das Memelland durchführt. Der erste, in Deutschland längst vergessen, fand im Januar 1923 statt, als litauische Truppen in das damals von den Franzosen besetzte Memelland eindrangen und es annektierten. 1924 schlossen Frankreich, Italien, England und Japan mit Litauen die sog. Memelkonvention, die dem Memel land die Selbstverwaltung unter litauischer Oberhoheit brachte. Diese Beschränkung ihrer Souveränität ist der Regierung in Kowno von Anfang an ein Dorn im Auge gewesen. Nach ver schiedenen mißglückten Ansätzen ist es ihr nun mit Hilfe des Gouverneurs Merkys gelungen, der memelländischen Autono. wie den Todesstoß zu versetzen. * Dies ist Zweck und Ziel des zweiten Memelputsches, der untdr Berufung auf den fadenscheinigen Grund, der Landes- Präsident Böttcher habe durch wirtschaftliche Besprechungen im preußischen Landwirtschaftsministerium Hochverrat an Litauen begangen, durchgeführt wurde. Das litauische Kabinett läßt erklären, es würden demnächst Wahlen zu einem neuen Lan- dcsdirektorium stattfinden und hängt sich somit ein legales Mäntelchen um. Doch man kennt solche Methoden, und es ist kein Zweifel, daß der Putsch die tatsächliche Annexion bedeutet. Das Memelstatut, nach dem nur der memelländische Landtag das Recht zur Absetzung des Landespräsidenten hat, ist gebrochen, daran ändern auch die kümmerlichen Ausflüchte der Litauer nichts. * Die Stellungnahme der Neichsregierung gegenüber diesen neuen, im letzten Grund offensichtlich gegen Deutschland ge- richteten Gewaltakt ist die übliche, sie hat in Kowno prote stieren lassen und dem Völkerbund Mitteilung gemacht. Im übrigen wird in Berlin erklärt, ein Eingreifen wäre unmög lich, da die Angelegenheit zur Zuständigkeit der Signatar- Mächte des Mcmelstatuts gehört. Von diesen werden Fran zosen und Japaner bestimmt nichts gegen Litauen unter nehmen, sie sind ja die Lehrmeister des kleinen Raubstaates an unserer Nordostgrenze. Und England, das noch nicht gegen Frankreich aufmucken kann, wird schweigen. Die Gemalt wird Putsch in Memel. Königsberg, 7. Febr. Der schon seit langem geplante litauische Staatsstreich im Memelgebiet ist zur Tatsache geworden. Gestern wurde der Präsident des Direktoriums, Böttcher, durch zwei litauisch« Offi ziere in ein Automobil gebracht, das dann mit unbekannt ge- bl:ebenem Ziel davonfuhr. Der Gouvernur Merkys erklärte, daß die von ihm ergriffenen Maßnahmen auf Veranlassung der Kownoer Zentralregierung durchgeführt werden. Auf dem Landesdirektorium verlangte er von einem der anwesenden Direktoren, dieser solle die Führung der Geschäfte übernehmen, was aber von dem betreffenden Direktor abgelehnt wurde. Daraufhin hat der Gouverneur einen großlitauischen Londes rat eingesetzt. Der Gouverneur hat die Amtsräume des Prä sidenten Böttcher versiegeln lassen. Die Telephonverbindungen mit Landtag, Magistrat und Gericht sind gesperrt. Präsident Böttcher soll in die litauisch« Kaserne geschafft worden sein. * Berlin, 7. Febr. Die Deutschnationale Pressestelle ver. breitet folgende Erklärung: Die deutschnationale Rei chstags fraktion nimmt mit Empörung und Schmerz von den Nachrichten über den litauischen Rechtsbruch im deutschen Memelland Kenntnis. Sie fordert von der Reichsregierung, daß sie die schärfsten Schritte zum Schutze des Deutschtums gegen die Rechtsbrecher unter- nimmt und sich nicht nur mit leeren Protesten beim Völker bund begnügt. also wieder einmal triumphieren, denn davon, daß der Völker bund „einschreitet", kann natürlich keine Rede sein. Ehe Deutschland sich nicht wieder wehrhaft gemacht hat, wird es eben das Opfer großer und kleiner Blutsauger sein. * Bei aller Ohnmacht hätte aber die Neichsregierung, in die- sem Falle der Neichspostminister in Verbindung mit dem Neichsinnenminister, am Sonnabend eines tun können: man hätte dafür sorgen sollen, daß in einer Stunde, in der deutsches Land der Raubgier anderer zum Opfer fällt, die deutschen Rundfunksender nicht läppischen Kitsch verbreiten. Was muß es für einen Eindruck in aller Welt machen, wenn am Sonn- abend abend z. B. in Königsberg (!) folgendes Programm durchgeführt wurde: Kappenabend, Nachrichtendienst (mit der Mitteilung vom Memelputsch), anschließend Tanzmusik! Das wirkte wie Ohrfeigen. Die Würde des deutschen Volkes hätte verlangt, daß nach den: Bekanntwerden der Vergewaltigung d^e deutschen Sender geschwiegen hätte» ' D» Ohnmacht Deutschlands. In Berliner polittfchen Kreisen haben die Vorgänge in Memel erhebliche» Befremden ausgelöst. An sich und «ach der Rechtslage ist Deutschland nicht auto risiert, wegen diese» Uebergriffes des litauischen Gouver- neurs Merkys Maßnahmen einzuleiten. Das ist vielmehr Sache der vier Signatarmächte der Memelkonven tion. Diese Konvention, am 30. Juli 1924 abgeschloffen, be sagt in Artikel 17, daß der Präsident vom Gouverneur er nannt wird und solange im Amt bleibt, als er das Ver trauen des Landtags besitzt. Dieses Vertrauen hat Präsident Böttcher im vollen Umfange besessen, was ihm noch unlängst durch ein mit Zweidrittelmehrheit erfolgtes Vertrauensvotum bestätigt worden ist. Es stellt also einen Bruch des Memel st atuts dar, wenn Bött- cher von dem Gouverneur ans dem Amt entfernt wurde, ob wohl weder ein Rechtsgrund noch ein stichhaltiger Vorwand dafür bestand. Die Unterzeichner der Konvention sind Groß britannien, Frankreich, Italien nnd Iavan. An diesen Mächten ist es deshalb, mit feder denkbaren Beschleunigung ein Ver fahren herbeizuführen, das den Rechtsbruch in Memel korri giert und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht. Da das Ergebnis auch in Genf größtes Befremden und eine ziemliche Erregung ausgelöst hat, darf erwartet werden, daß ein Ein greifen des Völkerbundsrates sofort herbeigeführt wird, wozu erforderlichenfalls eine besondere Ratssitzung not- wendig sei» dürfte. Schon die Bemühungen, dis Ereignisse zunächst dadurch der Außenwelt gegenüber geheimzuhalten, daß die telephonischen und telegraphischen Verbindungen Memel» mit den Plätzen jen- seit» der Grenze längere Zeit unterbrochen waren, denten nicht aus ein starkes Rechtsbewußtssin der litauischen Machthaber hin, wenn auch nachträglich, nachdem die Vorgänge bekannt geworden waren, in dem Kommunique ein lahmer Rechtfertigungsversuch für den Eewaltstreich ver- sucht wurde. * Die Mantsche Erklärung. Kowno, 6. Febr. Von zuständiger Seite wird erklärt: Der Präsident des Memel-Direktoriums Böttcher hat dem memelländtschen Landtag am 25. Januar erklärt, daß er als Privatperson an den Verhandlungen im Reichsernüh- rungsministerium in Berlin teilgenommen habe. Nach litau ischen Angaben habe es sich jetzt jedoch herausgestellt, daß Böttcher und die beiden anderen Herren aus Mitteln des memelländischen Gebietes die Reisekosten bestritten haben. Es stehe daher fest, daß Böttcher als amtliche Person an den Verhandlungen teilgenommen habe. Die litauische Ne- gierung stehe auf dem Standpunkt, daß Böttcher gegen die Souveränität des litauischen Staates verstoßen habe. Dies wäre ein außergewöhnlicher Vorfall, der in Artikel 17 des Memelstatuts nicht berücksichtigt wäre. Da Böttcher vom Gouverneur des Memelgebietes ernannt worden sei. stände dem Gouverneur als Vertreter der Zentralregiert ng in Kowno in diesem außerordentlichen Fall auch das Recht zu, den Präsidenten abzuberufen. Dies sei nunmehr erfolgt. Böttcher hätte sich geweigert, dem Befehl des Gouverneurs nachzukommen und wäre daher verhaftet worben. Die litau ische Regierung stehe nach wie vor auf dem Standpunkt der