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rMrger AWttger und Amtsblatt des Kgl. B^irksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg U. Brand. Prti« vikrttljihrl. 20 Ngr, Inserate '' werden die gespaltene Zeile »der dam ^»110 Sonntag, den 14. Mai ' Raum mit 8 Pf. berechnet. — Die Elsaß-Commission hat gestern Abend die Berathung Erscheint jeden Wochentag Ab. S U. für dm and. Tag, Inserate werden bis V, 11 U. für nächste Nr. angen, — Der Kaiser ist infolge einer leichte« Erkältung seit vor« gestern genöthigt, die Zimmer zu hüten. Bei seiner diesjährigen Reise nach Ems wird, wie das „Fr. Ä." vernimmt, der Kaiser ei nige Tage in Frankfurt verweilm. - Nach einer vorläufigen Berechnung der „M. L" werde« die auf Grund des deutschen Invalide«- und PenfionsgesetzeS jähr lich zu zahlenden Pensionen ungefähr 13 Mill. Thlr. betragen. — Wie aus Magdeburg mitgetheilt wird, ziehen die TurkoS bereitö heute von dort ab, früher als die anderen Gefangene«. Sie sollen auf dem kürzesten Wege nach Algerien gebracht werden, u«t dort gegen ihre aufständischen Landsleute zu kämpfen. Köln, 11. Mai. JuleS Favre und Pouyer-Quertier kamen um 10 »/z Uhr Abends hier an und haben unterwegs in Lobleuz die Gefangenen besucht. In Köln wurde« dieselben vom Etappen« Commandanten und dem Adjutanten des Gouverneurs empfangen. Sie setzten ihre Reise mit dem Brüsseler Zuge weiter fort. Favre bezieht sich nach Versailles, Poyer-Quertier «ach Rue«. München, l2. Mai. Der bayerische Bevollmächtigte bei den Friedensunterhandlungen in Brüssel, Graf Quadt, hat sich auf eine Einladung des Fürsten Bismarck von Brüssel nach Berlin be geben, um daselbst den Friedensvertrag im Namen Bayerns mit zu unterzeichnen. > , München, 12. Mai. Der hiesige Magistrat hat beschlossen, bei der Kreisregierung die Entfernung deS an der städtischen höheren Töchterschule fungireNden ReligionSlehrerS, welcher Vie Unfehlbar keit bekennt, und die Anstellung eines anderen Lehrers zu bean tragen, der durch Revers sich verpflichtet, das neue Dogma nicht zu lehren. — Eine neue Adresse an die Regierung circulirt, in welcher um die Einberufung der Kammer zur Regsluug der kirch lichen Verhältnisse ersucht wird. > — ES ist bekannt, daß 0r. Friedrich ein Gesuch eingereicht hat, seine geistlichen Functionen in der Hofcapelle in München noch fortan au-üben zu dürfen. Dasselbe sei abgeschlagen worden, sagen die ultramontaneu Blätter; es ist noch gar kein Beschluß erfolgt, widerspricht die „Allg. Ztg." Die letzten Ausschlüsse gehen nuü dahin, daß der Oberhofmeisterstab und das CultuSunnisterium das Gesuch nicht genehmigt haben. Nun ist aber Herr v. Döllinger als köntgl. Hofcapelldirector zugleich rector vcviesiUV, und al-sol chem liegt ihm nun das Gesuch vr. Friedrich'- vor. Ob Döllin ger, da er auf die Ausübung aller geistlichen Functionen verzichtet hat, dasselbe verbescheiden wird, bezweifeln wenigstens dis'ultra« montanen Organe. — Auf Einladung deS Comitä der Altkatho ken kommt dieser Tage Professor Michelis hierher, n Rouen, 11. Mai. (Als Telegramm nur in einem Theile der gestrigen Auflage abgedruckt.) Einem hiesigen Blatte ist von dem Finanzminister Pouyer-Quertier ein aus Mainz vom heutige« Tage 7^/, Uhr Morgens datirteS Telegramm zugegangen, fit wel chem über die Bestimmungen des definitiven FriedeuSpertrages fol gende Mittheilungen gemacht werden: Der Handelsvertrag zwischen Frankreich und Deutschland ist aufgehoben; die den aderen meist begünstigten Nationen geltenden Tarife werden geaeasettt» t» Wendung gebracht. Deutschland kaust die in den abgetretenem bietStheilen belegenen Strecken der stanMschm "nd zwar unter der Bedingung, daß Deutschland auch in den B itz der UW Mm? « - Tagesgeschichte. Berlin, 12. Mai. In her heutigen ReichstagSfitzung theilte Fürst Bismarck die Friedensbedingungen mit. Die erste halbe Milliarde ist innerhalb 30 Tagen nach der Einnahme von Paris zahlbar. Als Zahlungsmittel sind festgesetzt: Metallgeld, sichere Banknoten und Wechsel. Ferner ist eine Milliarde bis December 1871 zahlbar; erst dann sind wir zur Räumung der Pariser Be festigungen verpflichtet. Die vierte halbe Milliarde ist im Mat 1872 zu zahlen. Die letzten drei Milliarden find bis März 1874 zahlbar. Der Handelsvertrag fällt fort und Deutschland tritt da für an die Stelle der meist begünstigten Nationen. Mit Belfort wird ein Rayon von 4-5 Kilometer abgetreten. Von der Oftbahn find die bezüglichen Strecken in Elsaß-Lothringen erworben. Die Ratification des Friedens erfolgt bis zum 20. Mai. Fürst Bis marck spricht schließlich die Hoffnung auf einen dauerhaften segens reichen Frieden aus. Die Frankfurter Blätter wissen allerlei Anecdotenhaftes, das mit Yen Friedensverhandlungen zusammenhängt, zu erzählen. So erfährt man, daß JuleS Favre, als er nach Unterzeichnung des Pertk-geS — dieselbe erfolgte am 10. Mai, um 2 Uhr 15 Min. — das Hotel „zum Schwan" verließ, von der draußen versam- melten Menge „instinctiv" (aus Mitgefühl) begrüßt wurde. — Ver schiedene Persönlichkeiten haben auf das Tintenfaß und die Federn, welche bei der Unterzeichnung deS Friedens verwendet wurden, so« wie .auf das Bett, in welchem Fürst Bismarck schlief, und den Sessel, worin er saß, namhafte Summen geboten.. (Der Wirth wird diese Sachen aber wohl behalten, schon um sie den reisenden Engländern, die ihn in diesem SoMMer gewiß in Massen besuchen werden, zeigen zu können.) — Als Fürst Bismarck, der nach der Unterzeichnung des' Friedensinstrumtnts bei dem Oberbürgermeister Mumm dmirte, sich um ein Viertel nach neun von seinem Wirthe ver abschiedet hatte und seinen Wagen bestieg, wurde er von einigen Herren, die draußen warteten, mit einen Hoch begrüßt. Dergroße Staatsmann, wie immer in Uniform, war im Augenblick offenbar in Zweifel, ob er Kürassier oder Diplomat sei, und grüßte in der Zerstreuung mit seiner weißen, gelbumrandeten Militärmütze durch Abnehmen ganz in der Weise, wie der Civilist seinen Hut behan delt. Der Reporter der „Fr. Ztg.", der diese Scene beobachtet hat, bemerkt dazu: Daß in dem Fürsten Bismarck trotz der Uni form der Nichtmilitär zuweilen noch überwiegt, verdient, wie jetzt die Zeiten stehen, gewiß ausdrücklich hervorgehoben zu werden. Noch eine andere Einzelheit bot sich dem immerwachen Auge dessel ben Reporters. Die Aufsätze auf der Mumm'schen Tafel trugen Fahne«, welche die Farben schwarz-weiß-roth-gold zeigten. lautet jetzt folgendermaßen: „Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser au». Bis zur Einführung der ReichSversaffung steht das ganze Gesetzgebung-« recht dem Kaiser und dem Bunde-rathe zu. Nach Einführung der Verfassung steht dem Reiche da- Gesetzgebung-recht auch in den der Reichsgesetzgebung in den Bundesstaaten nicht unterliegenden Angelegen heiten zu. Dem Reichstage wird über die allgemeinen Anordnungen und den Fortgang der Verwaltung jährlich Mitthetlung gemacht. Der Reichskanzler übernimmt die Verantwortlichkeit für die Anordnungen ünb Verfügungen des Kaisers." l Bei dei CommissionSberathung wurde schließlich ein Anttag de- Hraftn Luxbürg, wonach die Dauer des Provisoriums bis 1. Januar 1873 sfestgestellt^wird, genehmigt und darauf'das ganze Wetz MM.AM tz Aus Buden. Auf Veranlassung des ErzbisthmnSverweserS 0r. Lothar Kübel in Freiburg finden bereits Berathungen statt, - - . - welche Maßregeln gegen Diejenigen zu ergreife« feien, welche sich des Gesetzentwurfes wegen Vereinigung von Elsaß und Lothringen für Döllinger und gegen das Unfehlbarkeits-Dogm» ausgesprochen mit dem deutschen Reiche nach langer Debatte beendet. Der H. 3 haben oder noch aussprechen werde«. M2- 'A